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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; gesetzgebung</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Wohngeld, Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/11/25/wohngeld-kinderzuschlag-und-arbeitslosengeld-ii/</link>
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		<pubDate>Tue, 25 Nov 2008 08:40:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[Derzeitige Alg II-Bezieher oder Arbeitslosengeld II-Aufstocker müssen aufgrund einer neuen Gesetzgebung aus Oktober/November 2008 geänderte staatliche Anträge abgeben. Wer bisher Alg II zur Aufstockung seines Einkommens bezogen hat, wird nun in der Regel durch die ARGE informiert. Der Arbeitslose wird darauf hingewiesen, künftig einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Sobald Kinder zur Familie gehören, kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Derzeitige Alg II-Bezieher oder Arbeitslosengeld II-Aufstocker müssen aufgrund einer neuen Gesetzgebung aus Oktober/November 2008 geänderte staatliche Anträge abgeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer bisher Alg II zur Aufstockung seines Einkommens bezogen hat, wird nun in der Regel durch die ARGE informiert. Der Arbeitslose wird darauf hingewiesen, künftig einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. <span id="more-695"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Sobald Kinder zur Familie gehören, kann ein zusätzlicher Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden. In vielen Fällen besteht bedingt durch das geringe elterliche Einkommen gegebenenfalls Anspruch auf <strong>Kinderzuschlag</strong>. Ist ein voraussichtlicher Anspruch gegeben, muss auch dieser Antrag gestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Wahlfreiheit, d.h. Antragstellung für Alg II oder Wohngeld und/oder Kinderzuschlag ist nicht mehr gegeben. Ist klar zu ersehen, dass beide Anträge für <strong>Wohngeld</strong> und Kinderzuschlag positiv beschieden würden, müssen diese auch gestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Fall verringert sich die Anzahl der künftigen Arbeitslosengeld II &#8211; Bezieher erheblich. Die Zahlen werden dadurch geschönt und die internen Positionen nur verschoben.</p>
<p style="text-align: justify;">Unter dem <strong>Aktenzeichen S 5 AS 5410/08</strong>, dem Beschluss vom Anfang November 2008 ist klar zu ersehen, dass nicht automatisch Arbeitslosengeld II gestrichen werden darf. Dies auch dann nicht, wenn der Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld noch nicht gestellt bzw. noch nicht bewilligt wurde.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Ab 1. Juli 2008 staatlich garantierte Jobgarantie bei Betreuung und Pflege eines Angehörigen</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/01/ab-1-juli-2008-staatlich-garantierte-jobgarantie-bei-betreuung-und-pflege-eines-angehoerigen/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jul 2008 07:36:49 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer einen kranken Angehörigen zu pflegen hat, wird oftmals auf eine harte Belastungsprobe gestellt Einerseits sind die erhöhten Kosten der Pflege und andere Zusatzleistungen zu decken, andererseits leidet der eigene Job. Um berufstätigen Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen künftig eine Hilfestellung zu geben, wurde vom Bundesrat noch vor der Sommerpause ein neues Gesetz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wer einen kranken Angehörigen zu pflegen hat, wird oftmals auf eine harte Belastungsprobe gestellt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Einerseits sind die erhöhten Kosten der Pflege und andere Zusatzleistungen zu decken, andererseits leidet der eigene Job. Um berufstätigen Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen künftig eine Hilfestellung zu geben, wurde vom Bundesrat noch vor der Sommerpause ein neues Gesetz erlassen.<span id="more-242"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Tritt bei der zu pflegenden Person kurzfristig ein Notfall ein, kann der angestellte Familienangehörige einen <strong>Antrag </strong>auf unbezahlte Befreiung von seiner Tätigkeit stellen. Bis zu maximal zehn Tagen im Jahr muss der Arbeitgeber den neu festgelegten Anspruch bewilligen. Wird der Notfall zum Ernstfall und bedarf die Pflegeperson dauerhafter 24 Stunden-Betreuung, kann sogar eine unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten möglich sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Vorteilhaft ist es in diesem Fall, wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten. In diesem Fall besteht nach Inanspruchnahme der sechsmonatigen unbezahlten Betreuungs- und Pflegezeit das Anrecht auf den bisherigen Job.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat hat hier mit der neuen Gesetzgebung eine Jobgarantie eingeführt. Daran müssen sich Firmen mit mehr als 15 Angestellten halten. Kleine Unternehmen sind von dieser Regelung freigestellt, da diese meistens nicht die Möglichkeit haben, die Stunden des ausfallenden Mitarbeiters aufzufangen oder gar abzudecken.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TiPP: </strong>Hier besteht die Möglichkeit, während der Pflegezeit einen Antrag auf Beihilfe bei der gesetzlichen Pflegekasse zu stellen. Diese zahlt die monatliche Beihilfe-Leistung aufgrund der jeweiligen <strong>Pflegestufe</strong> des pflegebedürftigen Menschen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Neue Rentenbesteuerung tritt ab 2009 in Kraft</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/13/neue-rentenbesteuerung-tritt-ab-2009-in-kraft/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jun 2008 11:35:26 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Rente]]></category>
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		<category><![CDATA[alterseinkünftegesetz]]></category>
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		<description><![CDATA[Erhöhung der Besteuerung der Alterseinkünfte ab 2009 Wer im nächsten Jahr in Rente geht, hat künftig mit einer erhöhten Versteuerung seiner Renteneinkünfte zu rechnen. Der steuerpflichtige Rentenanteil wird nach der neuesten Gesetzgebung von 54 Prozent auf 56 Prozent erhöht. Damit wird das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz aufgehoben. Von dieser neuen Regelung sind dann alle Arten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Erhöhung der Besteuerung der Alterseinkünfte ab 2009</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer im nächsten Jahr in Rente geht, hat künftig mit einer erhöhten Versteuerung seiner Renteneinkünfte zu rechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der steuerpflichtige Rentenanteil wird nach der neuesten Gesetzgebung von 54 Prozent auf 56 Prozent erhöht. Damit wird das seit 2005 geltende <strong>Alterseinkünftegesetz</strong> aufgehoben. Von dieser neuen Regelung sind dann alle Arten von Renten und Alterseinkünften betroffen.<span id="more-233"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die <strong>Vorsorgeaufwendungen</strong> erhalten dafür eine steuerliche Entlastung. Bis zu einem Höchstbetrag von 20.000  Euro bleiben die Vorsorgeaufwendungen ab dem Jahre 2025 sogar komplett steuerfrei.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Wer die Möglichkeit hat, seine <strong>Rente</strong> und Vorsorgeaufwendungen zeitlich zu beeinflussen, sollte dies tun. Mit geschickter Planung können denn einige Euros gespart werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Stopp für die staatliche Zwangsrente</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/04/08/stopp-fuer-die-staatliche-zwangsrente/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Apr 2008 07:46:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Zwangsrente älterer Arbeitsloser fast gestoppt Der Staat hat zum Teil bewusst versucht, die ab 58-jährigen (vermeintlich) nicht mehr vermittelbaren Arbeitslosen in die Zwangsrente zu schicken. Die Abstriche von teilweise bis zu 18 Prozent für die betroffenen Personen waren für &#8220;Vater Staat&#8221; kein Grund, dieses nicht zu tun. Oftmals wurde so die Arbeitslosenquote verringert. Allerdings sollte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify"><strong>Zwangsrente älterer Arbeitsloser fast gestoppt</strong></p>
<p align="justify">Der Staat hat zum Teil bewusst versucht, die ab 58-jährigen (vermeintlich) nicht mehr vermittelbaren Arbeitslosen in die Zwangsrente zu schicken. Die Abstriche von teilweise bis zu 18 Prozent für die betroffenen Personen waren für  &#8220;Vater Staat&#8221; kein Grund, dieses nicht zu tun. <span id="more-197"></span></p>
<p align="justify">Oftmals wurde so die Arbeitslosenquote verringert. Allerdings sollte diese nur als eine Art der Verschiebung gesehen werden, denn diese Personen tauchen somit nicht mehr in der offiziellen <strong>Arbeitslosenstatistik</strong> auf. Wer bisher arbeitslos war, wurde nun zum Frührentner. Teilweise mussten diese Frührentner eine Aufstockung Ihrer Rente beantragen, da sie jetzt wiederum zu wenig Rente bezogen. In diesem Fall wurde denn ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt.</p>
<p align="justify">Nun wurde diese staatliche Zwangsverrentung durch die neueste Gesetzgebung teilweise gestoppt. Der zuvor Arbeitslose kann wieder zum Teil eigenverantwortlich mit entscheiden, ob er gegebenenfalls mit Abstrichen in <strong>Frührente </strong>gehen möchte.</p>
<p align="justify">Es besteht jedoch noch immer die Möglichkeit, dass der ältere Arbeitslose auch gegen seinen Willen von der <strong>Arbeitsagentur</strong> in die Rente geschickt werden kann. Verschont bleiben nach der neuesten Gesetzgebung nur die Arbeitslosen im Alter zwischen 58 und 62 Jahren.</p>
<p align="justify">Wer allerdings schon 63 Jahre alt ist und sich arbeitslos melden muss, kann somit die <strong>Rente</strong> für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und daher gegebenenfalls ohne Abzug in Rente gehen. Für einen 63-jährigen stehen auch noch andere vorgezogenen Renten zur Wahl. Hier darf sogar der Arbeitsvermittler den Antrag auf Rente stellen, wenn Zweifel an einer weiteren Vermittlung bestehen. Dies selbst dann, wenn der Arbeitslose es noch nicht wünscht. Diese Entscheidung obliegt dem jeweiligen Jobvermittler.</p>
<p align="justify">Der Gesetzgeber unterscheidet bei den älteren Arbeitslosen nach &#8220;Arbeit suchend&#8221; und &#8220;nicht Arbeit suchend&#8221;.  Als &#8220;nicht Arbeit suchend&#8221; gilt der ältere arbeitslose Arbeitslosengeld II-Empfänger, dem in den letzten zwölf Monaten kein Arbeitsangebot mehr unterbreitet werden konnte. Der Jobvermittler muss dabei spätestens nach sechs Monaten prüfen, ob nicht noch eine <strong>Weiterbildungsmaßnahme</strong> für diesen eine Chance bieten könnte.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Antrag auf Steuerhinterziehung durch die Familienkasse</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/03/09/antrag-auf-steuerhinziehung-durch-die-familienkasse/</link>
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		<pubDate>Sun, 09 Mar 2008 10:52:52 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Familienkassen können auch eine Steuerhinterziehung feststellen und Strafantrag stellen Wer für sein volljähriges Kind wissentlich und zu Unrecht Kindergeld bezogen hat muss jetzt aufpassen, dass die Kindergeld- bzw. Familienkasse hier keine Steuerhinterziehung unterstellt. Ein jeder Kindergeldberechtigte Elternteil kann für sein volljähriges Kind auf Antrag hin zuerst einmal seinen Anspruch auf Kindergeld geltend machen. Wird der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Familienkassen können auch eine Steuerhinterziehung feststellen und Strafantrag stellen</strong></p>
<p align="justify">Wer für sein volljähriges Kind wissentlich und zu Unrecht <strong>Kindergeld</strong> bezogen hat muss jetzt aufpassen, dass die Kindergeld- bzw. Familienkasse hier keine Steuerhinterziehung unterstellt. Ein jeder Kindergeldberechtigte Elternteil kann für sein volljähriges Kind auf Antrag hin zuerst einmal seinen Anspruch auf Kindergeld geltend machen. Wird der Antrag bestätigt, erhält der Antragstellende Elternteil die monatliche Kindergeldzahlung auf sein Konto überwiesen.<span id="more-170"></span></p>
<p align="justify">Bei der Einreichung der <strong>Einkommensteuererklärung</strong> für das vergangene Kalenderjahr wird dann durch das Finanzamt die Günstigerprüfung in Betracht gezogen. Hierbei wird ermittelt, wie sich der Steuerzahler besser stellen würde. Es wird aufgrund des erwirtschafteten Einkommens des vorangegangenen Jahres festgestellt, ob der Bezug von Kindergeld oder die Steuervergünstigung Sie besser stellen würde.</p>
<p align="justify">Da jeder Fall sehr individuell ist, wird generell durch die <strong>Günstigerprüfung </strong>entschieden. Hier macht später ein Vermerk im Einkommensteuerbescheid kenntlich, wie Sie letztendlich veranlagt wurden und was für Sie günstiger gewesen ist. In manchen Familienkassen sind die Mitarbeiter besonders scharf und pingelig was die Gesetzgebung betrifft. Sollte eine solche Familienkasse für Sie zuständig sein, erstatten diese Sachbearbeiter unter Umständen sogar Strafanzeige und Sie haben ein Gerichtsverfahren zu verantworten. Möglicherweise kann es dann sogar passieren, dass der Richter Sie schuldig spricht und Ihnen noch eine saftige Ordnungsstrafe aufbrummt.</p>
<p align="justify">Dieser Fall passierte einer alleinerziehenden Mutter von vier Kindern vor dem Amtsgericht in Mühlhausen. Vorangegangen waren die Steuerhinterziehungen von <strong>Zumwinkel</strong> &amp; Co. und seither die Schärfe bei den Ämtern. Besonders empfindlich reagieren Familienkassen bei dem Abbruch einer Ausbildung oder Studium von volljährigen Kindern. Wenn hier der Anspruch des Kindergeldes weiterhin in Anspruch genommen wird und keine Mitteilung erfolgt, ist dies gegen die gesetzlichen Kindergeldvorschriften.</p>
<p align="justify">Wohnt Ihr Kind nicht mehr zu Hause und Sie haben vom Abbruch der Ausbildung nichts gewusst, ist es nach Angaben der Kindergeldkasse keine Begründung. Eltern müssen nach deren Angaben immer über den Werdegang Ihrer Kinder informiert sein. Das gleiche gilt, wenn das Kind zu Hause wohnt, aber den Tagesablauf gleich gestaltet wie immer.</p>
<p align="justify"><strong>Zusatzinfo:</strong> Nicht alle <strong>Familienkassen</strong> streben dann ein Gerichtsverfahren an. Aber seien Sie auf der Hut, denn seit der letzten großen Steuerhinterziehung von Zumwinkel &amp; Co. wird jetzt teilweise noch genauer geprüft, da das Kindergeld mit der Steuervergünstigung verknüpft ist.</p>
<p align="justify">Unwissenheit schützt nicht vor einer Ordnungsgeldstrafe!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Hilfestellung bei Nachzahlungsbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/27/hilfestellung-bei-nachzahlungsbeitraegen-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 12:31:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Noch immer sind rund 100.000 Personen ohne Krankenversicherung. Aber warum? Der Antrag auf Stundung und Erlass der gesamten Restschuld oder Teilerlass steht allen jetzt wieder Krankenversicherten Personen zu, die eine große Summe an die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen müssen. Mit der neuen Gesetzgebung, der Krankenversicherungspflicht zum 01. April 2007, haben viele Menschen wieder den Schritt in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Noch immer sind rund 100.000 Personen ohne Krankenversicherung. Aber warum?</strong></p>
<p align="justify">  Der Antrag auf Stundung und Erlass der gesamten Restschuld oder Teilerlass steht allen jetzt wieder Krankenversicherten Personen zu, die eine große Summe an die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen müssen.</p>
<p align="justify">Mit der neuen Gesetzgebung, der <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/05/krankenversicherungspflicht-fuer-alle-nachzahlungspflicht-auch-ohne-leistungsbezug/" title="Artikel Krankenversicherungspflicht für alle " class="liinternal"><u><strong>Krankenversicherungspflicht zum 01. April 2007</strong></u></a>, haben viele Menschen wieder den Schritt in die gesetzliche, als auch private Krankenversicherung gewagt und zahlen mittlerweile Ihre monatlichen Beiträge.  Einige haben sich sogar ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gesucht um, wieder gesetzlich krankenversichert zu sein. Wiederum andere haben sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder privat versichert oder wurden Mitglied einer privaten Krankenversicherung.<span id="more-152"></span></p>
<p align="justify"><strong>Aber zahlen Sie nun auch die korrekten Beiträge und wird Ihnen hier nicht vielleicht monatlich zuviel abverlangt?</strong></p>
<p align="justify">In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt ein nicht selbständig tätiger, freiwillig Versicherter ca. 120 Euro.  Selbständige, die sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten, zahlen normalerweise rund 275 Euro monatlich. Auch hier gibt es allerdings die Möglichkeit, einen geringeren Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Denn wer bei der Krankenkasse als bedürftig gilt und zu wenig monatliches Einkommen erzielt, zahlt nur den monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 185 Euro.</p>
<p align="justify">In der Privaten Krankenversicherung (PKV &#8211; <a href="http://www.geldvomstaat24.de/private-krankenversicherung/" title="Private Krankenversicherung - Kostenloser Vergleich" class="liinternal"><u><strong>Gratis Vergleich</strong></u></a>) spielt jedoch auch das Alter und das Geschlecht eine wichtige Rolle, wenn es um die Festlegung des monatlichen Beitrages geht. Bei der Aufnahme ist es jedoch unerheblich, ob sie bereits schon seit längerer Zeit krank sind. Allerdings gibt es auch hier einen Mindestbetrag, den der PKV-Verband bei einem 40-jährigen Mann auf 370 Euro und bei einer 40-jährigen Frau auf 430 Euro festgelegt hat.</p>
<p align="justify"><strong>Zusatztipp:</strong> Zählen Sie zu den Bedürftigen oder habe nur ein geringes monatliches Einkommen, dann kann Ihnen der Nachzahlungsbetrag in voller Höhe auf Antrag gegebenenfalls erlassen werden. Wird dieser Antrag abgelehnt, können Sie noch immer den Antrag auf Stundung der rückwirkend fälligen Krankenversicherungsbeiträge beantragen. In der Regel haben Sie dann die Chance diesen Schuldbetrag mit monatlich 20-50 Euro abzutragen und erhalten nach guter und regelmäßiger Zahlung möglicherweise sogar einen Teilerlass der Restschuld.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bei Kindergeld-Nachzahlung auch alle Kindergeld-Freibeträge rückwirkend erhalten</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/11/bei-kindergeld-nachzahlung-auch-alle-kindergeld-freibetraege-rueckwirkend-erhalten/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 Feb 2008 18:15:58 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Ablehnung von Kindergeld führt zu zusätzlichem Verlust von diversen Kinderfreibeträgen Generell sollten Steuerbescheide unter dem &#8220;Vorbehalt der Nachprüfung&#8221; bzw. offen gehalten werden, wenn Sie erwachsene Kinder haben, die noch in der Ausbildung sind. Bereits in den vergangenen Jahren wurde Ihnen das Kindergeld für Ihre erwachsenen Kinder abgelehnt? Nun haben Sie davon Kenntnis erhalten, dass aufgrund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Ablehnung von Kindergeld führt zu zusätzlichem Verlust von diversen Kinderfreibeträgen</strong></p>
<p align="justify">Generell sollten Steuerbescheide unter dem &#8220;Vorbehalt der Nachprüfung&#8221; bzw. offen gehalten werden, wenn Sie erwachsene Kinder haben, die noch in der Ausbildung sind.</p>
<p align="justify">Bereits in den vergangenen Jahren wurde Ihnen das Kindergeld für Ihre erwachsenen Kinder abgelehnt? Nun haben Sie davon Kenntnis erhalten, dass aufgrund der Gesetzgebung aus dem Jahre 2005 Ihnen voraussichtlich eine Kindergeldnachzahlung aus den vergangenen Jahren zusteht.<span id="more-134"></span></p>
<p align="justify">Jetzt sollten Sie prüfen, ob Ihr Steuerbescheid aus den vergangenen Jahren schon rechtskräftig wurde oder dieser noch unter Vorbehalt der Nachprüfung steht, bzw. noch offen gehalten wurde. Wurde dieser noch offen gehalten, haben sie alle Chancen Ihren Steuerbescheid sofort zu Ihrem Vorteil zu verändern und somit alle Kinder-Freibeträge zu nutzen.</p>
<p align="justify">Die bisherige Rechtsprechung gab ein Urteil heraus im dem es hieß, dass diese betroffenen Eltern selbst schuld seien, wenn der Steuerbescheid schon rechtskräftig wäre, da ja jeder seinen Steuerbescheid unter &#8220;Vorbehalt der Nachprüfung&#8221; offen halten könne. Dies ist nachzulesen in einem Urteil des Finanzgerichtes Münster AZ: 14 K 5023/06 E.</p>
<p align="justify">Allerdings wurde dieses bisherige Urteil angefochten, so das sich jetzt der Bundesfinanzhof unter dem AZ: III R 90/07 damit beschäftigt. Hier muss geklärt werden, ob die Kindergeldberechtigten Eltern volljähriger Kinder nur das Ihnen zustehende Kindergeld im Nachhinein erhalten oder auch rückwirkend Ihren Steuerbescheid noch zu Ihren Gunsten ändern dürfen, obwohl dieser schon rechtskräftig wurde.</p>
<p align="justify"><strong>Gehören Sie auch zu den Kindergeldberechtigten Eltern, deren erwachsenen Kinder zuerst Kindergeld abgelehnt wurde, allerdings jetzt doch noch eine <a href="http://www.geldvomstaat24.de/kindergeld-nachzahlung/" title="Kindergeld - Nachzahlung" target="_self" class="liinternal">Kindergeld-Nachzahlung</a> zusteht?</strong></p>
<p align="justify">Dann sollten Sie jetzt sofort beim Ihrem zuständigen Finanzamt Widerspruch gegen den alten ursprünglich rechtskräftig ergangenen Steuerbescheid einlegen und gegebenenfalls sogar ein Wideraufnahmeverfahren anstreben. Solange der Bundesfinanzhof hier noch kein eindeutiges negatives Urteil beschlossen hat, bleibt Hoffnung auf nachträglich zusätzliche steuerliche Vergünstigung durch die Kinder-Freibeträge plus den dazugehörigen Zusatzleistungen.</p>
<p align="justify">Die nachfolgenden steuerlichen Vergünstigungen und alle dazugehörigen Kinder-Freibeträge verlieren Sie, wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben oder keinen Widerspruch wegen Ihrem evtl. bereits rechtskräftigen Steuerbescheid einlegen:</p>
<ul>
<li> Kinderfreibetrag</li>
<li>BEA-Freibetrag</li>
<li>Kinderbetreuungskosten</li>
<li>Haushaltsfreibetrag bis zum Jahr 2004</li>
<li>Entlastungsbetrag (ab 2004) für Alleinerziehende</li>
<li>Ausbildungsfreibetrag</li>
<li>Behinderten-Pauschbetrag</li>
<li>Pflege-Pauschbetrag</li>
<li>Hinterbliebenen-Pauschbetrag</li>
<li>Kinderzulage zur Eigenheimzulage</li>
<li>Kinderzulage zur Altersvorsorgezulage</li>
<li>Steuerermäßigung für Unterhalt</li>
<li>für Schulgeld</li>
<li>Kinderermäßigung bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer</li>
<li>Kindervergünstigung bei außergewöhnlichen Belastungen</li>
<li>Kindervergünstigung bei Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie</li>
<li>Kindervergünstigung beim Anspruch auf Eigenheimzulage</li>
</ul>
<p align="justify"><strong>TIPP:</strong> Widerspruch einlegen oder Wideraufnahmeverfahren anstreben, denn Sie haben nichts zu verlieren und es kostet Sie nichts. Diese Anträge können Sie ohne Anwalt stellen!</p>
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		<title>Retten Sie Ihr Erspartes vor der neuen Abgeltungssteuer</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Feb 2008 11:41:45 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Trotzen Sie der Abgeltungssteuer und schützen Sie Ihre Altersvorsorge richtig Die neue Abgeltungssteuer gilt nur für alle Kapitalanlagen, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden. Der Staat erfüllt die Voraussetzungen für den Generationenvertrag bei der Rente nicht mehr. Die Rente ist nicht mehr so sicher, wie diese früher einmal versprochen wurde. Nun müssen die Ersparnisse zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Trotzen Sie der Abgeltungssteuer und schützen Sie Ihre Altersvorsorge richtig</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die neue Abgeltungssteuer gilt nur für alle Kapitalanlagen, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat erfüllt die Voraussetzungen für den Generationenvertrag bei der Rente nicht mehr. Die Rente ist nicht mehr so sicher, wie diese früher einmal versprochen wurde. Nun müssen die Ersparnisse zur Altersvorsorge eines jeden Einzelnen herhalten, um die finanziellen Lücken in der Rentenkasse zu stopfen.<span id="more-131"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ab 2009 müssen alle Zinsen auf Dividende, Aktiengewinne, gestiegene <span style="text-decoration: underline;"><strong><a href="http://www.investmentnews24.de/Wallstreet.html" title="Fonds" target="_blank" class="liexternal">Fonds</a></strong></span> oder Sparbuch pauschal mit 25% Abgeltungssteuer versteuert werden. Zusätzlich kommen oben noch 3 &#8211; 4 %  Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die 25% Abgeltungssteuer drauf, so das tatsächlich bis zu gesamt 29% Steuern auf die Zinsen gezahlt werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Leider gibt es keine Möglichkeit, diese neue Abgeltungssteuer zu umgehen, denn das jeweilige Institut oder Bank, die Ihre Kapitalanlage verwaltet, zieht die fällige Zinssteuer automatisch ein und tritt diese vollautomatisch an den Fiskus ab.</p>
<p style="text-align: justify;">Betroffen sind alle Personen gleich. Hierbei ist es egal, ob bereits Geld zur Altersvorsorge angelegt wurde oder ob es zur Spekulation und Gewinnmaximierung dient.</p>
<p style="text-align: justify;">Jedoch werden Durchschnittsverdiener und Rentner am meisten abgestraft, da die neue Abgeltungssteuer eine Pauschalsteuer ist und jeden, egal ob arm oder reich gleich betrifft.  Geringverdiener, Rentner und sonstige Personen, die bereits Altersvorsorge betrieben haben, sind durch die neue Abgeltungssteuer eindeutige Verlierer, da diese Personen jetzt viel stärker zur Kasse gebeten werden. Manche haben sogar bisher noch nie Steuern zahlen müssen und sind jetzt erstmalig betroffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch die neue Abgeltungssteuer sind Steuerpflichtige mit extrem hohem Einkommen und sehr hohen Kapitaleinkünften die eindeutigen Gewinner. Der bisherige Steuersatz von bis zu 45 % für Spitzenverdiener fällt somit weg und die Kapitaleinkünfte werden tatsächlich nur noch mit  25 % Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer berechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Gesamt gesehen sind die finanziellen Nachteile, die durch die Abgeltungssteuer entstehen gravierend. Durch den Wegfall des Halb-Einkünfte-Verfahrens müssen künftige Aktiengewinne, die bisher nur zur Hälfte besteuert wurden, ab 2009 voll mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Auch Erträge aus langfristig angelegten Kapitalanlagen, die bisher der 12-monatigen Spekulationsfrist unterlagen und somit steuerfrei vereinnahmt werden konnten, sind ab 2009 komplett steuerpflichtig.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Betroffene Kapitalanlagen:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Zinsen auf Sparverträge</li>
<li>usw. Dividenden</li>
<li>Kursgewinne</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nichtbetroffene Kapitalanlagen:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Mieteinnahmen</li>
<li>Privatrente Auszahlungen aus einer Kapital-Lebensversicherung</li>
<li>Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung</li>
<li>Ausschüttung einer Kapitalbeteilung (Fonds jeglicher Art) Werbungskosten bei Kapitalanlagen: Die Werbungskosten können bis zum 31.12.08 Steuer mindernd in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Nach diesem Zeitpunkt fällt dieser steuerliche Vorteil ersatzlos weg.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Extratipp</strong>: Für alle bis zum 31.12.08 gekauften Kapitalanlagen fällt keine Abgeltungssteuer an!</p>
<p style="text-align: justify;">Überprüfen Sie jetzt derzeitige Kapitalanlagen und strukturieren Sie Ihr Vorsorgedepot um, damit die Abgeltungssteuer für Sie erst gar nicht in Frage kommt, bzw. erst  gar nicht anfällt. Nutzen Sie jetzt in 2008 noch die Lücken der neuen Gesetzgebung, bevor der Staat es merkt und diese Schlupflöcher schließt:</p>
<p style="text-align: justify;">Machen Sie sich jetzt schon Gedanken um Ihre weitere Vorgehensweise und warten Sie nicht bis zum Jahresende. Sollten Sie nämlich einen Beratungstermin bei Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater benötigen,  könnte dies zum Jahresende sehr eng werden. Viele warten zu lange und verpassen Ihre Chance und verschenken bares Geld an den Staat.</p>
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		<item>
		<title>Ehrenamtliche Tätigkeit ab sofort steuer- und sozialversicherungsfrei</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jan 2008 12:28:40 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensteuergesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[nebeneinnahmen]]></category>
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		<description><![CDATA[Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für ehrenamtliche Tätigkeit zum Teil rückwirkend Sind Sie nebenbei in irgendeiner Form ehrenamtlich in einem Sportverein, der Feuerwehr, bei den Rettungssanitätern oder sonstigen Vereinen im Einsatz und beziehen dadurch geringfügige Nebeneinnahmen, für die Sie bisher Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zahlen mussten? Dann beachten Sie die neue Gesetzgebung, die zum 01.01.2008 in Kraft getreten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für ehrenamtliche Tätigkeit zum Teil rückwirkend</strong></p>
<p align="justify">Sind Sie nebenbei in irgendeiner Form ehrenamtlich in einem Sportverein, der Feuerwehr, bei den Rettungssanitätern oder sonstigen Vereinen im Einsatz und beziehen dadurch geringfügige Nebeneinnahmen, für die Sie bisher Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zahlen mussten?</p>
<p align="justify">Dann beachten Sie die neue Gesetzgebung, die zum <strong>01.01.2008</strong> in Kraft getreten ist.  <span id="more-115"></span></p>
<p align="justify">Neuerdings dürfen all diese ehrenamtlich tätigen Personen bis zu 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei dazu verdienen.  Auch dürfen diese Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit aus dem Jahre 2007 rückwirkend noch steuerfrei gestellt werden und fallen somit nicht unter das Einkommensteuergesetz.</p>
<p align="justify">Sollten Sie schon Steuern darauf gezahlt haben, können Sie aufgrund des Erlasses des neuen Gesetzes noch diese Steuern aus 2007 zurückholen.  Die bereits gezahlten <strong>Sozialversicherungsbeiträge</strong> für das Jahr 2007 sind leider nicht rückholbar. Das Gesetz zur Freistellung zur Sozialversicherung für ehrenamtlich Tätige gilt zum 01.01.2008 und stellt die bereits gezahlten Sozialversicherungsbeiträge nicht rückwirkend frei.</p>
]]></content:encoded>
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