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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; geld</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Riester-Rente ohne separate Abschlussgebühren</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Jan 2009 16:45:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer jetzt einen Riester-Vertrag abschließt, muss sich nicht vor der ab 01. Januar 2009 gültigen Abgeltungssteuer fürchten. Bei korrekter Vorgehensweise stehen keine Steuern an. Besonders wichtig: Vor einem Abschluss sollten verschiedene Riester-Angebote eingeholt und unbedingt vor Unterzeichnung abgeglichen werden. Es kursieren mittlerweile einige verschiedene Arten von Riester-Verträgen. Einige sind tatsächlich rein zu Gunsten des Versicherungsnehmers, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer jetzt einen Riester-Vertrag abschließt, muss sich nicht vor der ab 01. Januar 2009 gültigen Abgeltungssteuer fürchten. Bei korrekter Vorgehensweise stehen keine Steuern an.</p>
<p style="text-align: justify;">Besonders wichtig: Vor einem Abschluss sollten verschiedene <strong><a href="http://www.riester-rente.net/" title="Riester Angebote" target="_blank" class="liexternal">Riester-Angebote</a></strong> eingeholt und unbedingt vor Unterzeichnung abgeglichen werden. Es kursieren mittlerweile einige verschiedene Arten von Riester-Verträgen. Einige sind tatsächlich rein zu Gunsten des Versicherungsnehmers, einige wiederum begünstigen den Versicherungsmakler oder Vermittler mit einer recht hohen Abschlussprovision. <span id="more-846"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Es wurden einige Fälle bekannt, bei denen die Provision mehrere Tausend Euro betrug. Diese Provision wird meistens verteilt über die ersten fünf Jahre berechnet und automatisch mit der monatlichen Rate vereinnahmt. Somit wird nur ein Teil der Monatsrate in den Riester-Vertrag eingezahlt. Letztendlich fällt so der ersehnte <strong>Zins- und Zinseszinseffekt</strong> wesentlich geringer aus als erwartet.</p>
<p style="text-align: justify;">Hier kommt es nun stark darauf an, welcher Riester-Vertrag bereits abgeschlossen wurde. Prüfen Sie dringend diesen Sachverhalt und verschenken Sie nicht Ihr mühsam erspartes Geld. Möglicherweise haben Sie ja auch die Chance auf Kündigung des alten Vertrages und Abschluss eines neuen Riester-Vertrags mit weit günstigeren Konditionen. In manchen Fällen rechnet sich dies sogar sehr. Auch wenn schon über Jahre eine Einzahlung erfolgt ist, kann man die späteren zu erwartenden <strong>Verluste</strong> durch einen Wechsel oftmals vermindern.</p>
<p style="text-align: justify;">Außerdem sollte man sich vor dem Abschluss eines Vertrags der Riester-Rente genau informieren. Es gibt einige Vermittler von Riesterverträgen, die keine separaten Abschlusskosten verlangen. Union Investment ist beispielsweise einer von diesen Anbietern.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso ist zu beachten, dass die staatliche Förderung zur Riester-Rente nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Bei Rentenbeginn haben Riester-Sparer das Anrecht, sich 30 Prozent des Kapitals auszahlen zu lassen. Wird über diese 30-Prozent-Grenze hinaus ausgezahlt, ist diese voll abzugsfähig und kostet somit Anteile aus dem schwer erwirtschafteten Vermögen. Das Finanzamt freut sich über diesen Fehler und mehr Steuereinnahmen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Keine vorschnellen Handlungen bei der Teilauszahlung der Riester-Rente vollziehen. Ebenso sollte der Abschluss eines Riester-Vertrags sehr genau überprüft werden</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Erhöhung des Azubi-BAföG zum 01.08.2008</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Aug 2008 12:34:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildungsbeihilfe]]></category>
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		<description><![CDATA[Erhöhung und 400 Euro &#8211; Zuverdienst beim Azubi-BAföG Zum 01.08.2008 wurde das Azubi-BAföG um 10 Prozent erhöht. Viele Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, benötigen dringend eine höhere staatliche Unterstützung. Betroffen sind vor allem Auszubildende, die in Branchen mit sehr geringem Ausbildungsentgelt eine Lehre absolvieren. Dies sind vorwiegend Auszubildende in Handwerksberufen wie Schneider, Bäcker, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erhöhung und 400 Euro &#8211; Zuverdienst beim Azubi-BAföG</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zum 01.08.2008 wurde das Azubi-BAföG um 10 Prozent erhöht. Viele Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, benötigen dringend eine höhere staatliche Unterstützung.</p>
<p style="text-align: justify;">Betroffen sind vor allem Auszubildende, die in Branchen mit sehr geringem Ausbildungsentgelt eine Lehre absolvieren. Dies sind vorwiegend Auszubildende in Handwerksberufen wie Schneider, Bäcker, Kfz-Lackierer, Raumausstatter und dergleichen.<span id="more-384"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der so genannte <strong>Grundbedarf </strong>beträgt künftig 341 Euro &#8211; plus anfallende <strong>Mietkosten</strong> von maximal 218 Euro sowie <strong>Fahrtkosten </strong>und Geld für Arbeitskleidung. Zusätzlich dürfen im Nebenjob 400 Euro monatlich hinzuverdient werden. Die Erhöhung des Azubi-BAföG soll dem Auszubildenden künftig einen Tagessatz von mindestens 11 Euro sichern.</p>
<p style="text-align: justify;">Veranlasst und durchgesetzt hatte diese Erhöhung für die Auszubildenden in gering vergüteten Ausbildungsberufen die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aus dem <strong>Odenwaldkreis</strong>.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Direktversicherung spart Steuern beim Erhalt der Abfindung</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/09/direktversicherung-spart-steuern-beim-erhalt-der-abfindung/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 May 2008 06:37:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rente]]></category>
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		<description><![CDATA[Umwandlung der Abfindung in eine Steuer mindernde Direktversicherung. Haben Sie aufgrund von Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen Ihren Arbeitsplatz verloren? Dann haben Sie sicher eine schöne Abfindung für die vergangenen Jahre der Betriebszugehörigkeit erhalten. Waren Sie in einem mittleren bis großen Unternehmen beschäftigt, ist davon auszugehen, dass Sie in der Vergangenheit eine Direktversicherung abgeschlossen haben. Diese wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Umwandlung der Abfindung in eine Steuer mindernde Direktversicherung.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Haben Sie aufgrund von Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen Ihren Arbeitsplatz verloren? Dann haben Sie sicher eine schöne Abfindung für die vergangenen Jahre der Betriebszugehörigkeit erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Waren Sie in einem mittleren bis großen Unternehmen beschäftigt, ist davon auszugehen, dass Sie in der Vergangenheit eine Direktversicherung abgeschlossen haben.<span id="more-222"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Diese wird gerne über den Arbeitgeber abgeschlossen. Der Arbeitgeber zahlt denn Monat für Monat einen gewissen Anteil des Lohnes oder Gehaltes in die Direktversicherung ein.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese bisherige Variante der Direktversicherung kann nun zu einem großen Vorteil werden, denn Sie können jetzt mit der ausgezahlten Abfindung erhebliche Steuern sparen. Der <strong>Steuervorteil</strong> kann hier für einen Durchschnittsverdiener bei etwa 5.000 Euro Steuerersparnis liegen.</p>
<p>Zum besseren Verständnis hier ein Beispiel:</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Arbeitnehmer bekommt aufgrund der 15-jährigen Firmenzugehörigkeit eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro durch den Arbeitgeber angeboten. Der Arbeitnehmer nimmt an und erhält die Abfindung. Wichtig: Jahre zuvor wurde eine Direktversicherung durch den Arbeitgeber abgeschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Abfindungssumme korrekt zu seinem persönlichen <strong>Steuersatz</strong> zu versteuern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2008/04/16/bei-abfindungen-die-fuenftel-regelung-nutzen/" title="Fünftel-Regel" target="_self" class="liinternal"><strong>Fünftel-Regel</strong></a> zu wählen oder ganz clever mit der vor Jahren abgeschlossenen Direktversicherung zu kombinieren.</p>
<p>Das Kombinieren der Direktversicherung mit der Abfindung rechnet sich.</p>
<p style="text-align: justify;">Jeder Arbeitnehmer, der in eine Direktversicherung eingezahlt hat und jetzt eine Abfindung erhält, darf diesen legalen <strong>Steuertrick</strong> anwenden. Es besteht das Anrecht, aus der Abfindungssumme Geld in die Direktversicherung einzuzahlen. Es dürfen für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit maximal 1.752 Euro eingezahlt werden. Die zuvoreingezahlten Beiträge (hier beispielsweise 7 Jahre mit jährlich 500 Euro = 3.500 Euro) müssen von der maximal möglichen Einzahlungssumme in die Direktversicherung abgezogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">
<blockquote><p>Euro 1.752 x 15 Jahre max. mögliche Einzahlung  =    Euro  26.280<br />
Abzug zuvor eingezahlter Beiträge                    =    Euro   3.500<br />
Max. Einzahlungssumme nach Abzug                 =    Euro  22.780</p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von Euro 27.220 aus der ursprünglichen Abfindungssumme in Höhe von 50.000 Euro muss normal versteuert werden. Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit, die Fünftel-Regel anzuwenden und nochmals Steuern einzusparen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP:</strong> Der eingezahlte Einmalbetrag in die Direktversicherung ist nur mit 20 Prozent zu versteuern. Die spätere Auszahlung aus der Direktversicherung ist im Alter <strong>steuerfrei</strong>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Übernahme der Strom- oder Gasschulden für ALG II-Empfänger möglich</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/03/18/uebernahme-der-strom-oder-gasschulden-fuer-alg-ii-empfaenger-moeglich/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Mar 2008 23:50:09 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hartz IV-Empfänger haben Anrecht auf Sonderbeihilfe Sie sind Arbeitslosgeld II &#8211; Empfänger und haben in der Vergangenheit aufgrund der geringen monatlichen Einnahmen schon seit längerer Zeit Ihre Stromkosten nicht gezahlt? Jetzt droht Ihnen aufgrund dessen die Abstellung der Strom- oder Gasversorgung. Das muss nicht sein, denn Ihnen steht der Staat mit einer Sonderbeihilfe zur Seite. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hartz IV-Empfänger haben Anrecht auf Sonderbeihilfe</strong></p>
<p align="justify">Sie sind Arbeitslosgeld II &#8211; Empfänger und haben in der Vergangenheit aufgrund der geringen monatlichen Einnahmen schon seit längerer Zeit Ihre Stromkosten nicht gezahlt? Jetzt droht Ihnen aufgrund dessen die Abstellung der Strom- oder Gasversorgung. Das muss nicht sein, denn Ihnen steht der Staat mit einer <strong>Sonderbeihilfe</strong> zur Seite.<span id="more-175"></span></p>
<p align="justify">Stellen Sie bei Ihrem zuständigen Leistungsträger einen Antrag auf Sonderbeihilfe. Hier liegt es nun im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters bzw. Fallmanagers, ob er Ihnen einen staatlich nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt. Es besteht auch die Möglichkeit Ihnen ein <strong>Darlehen</strong> einzuräumen, das in Kleinstraten monatlich zurückgezahlt bzw. vorab eingehalten werden muss.</p>
<p align="justify">Wird Ihr Antrag positiv bestätigt, hat der Leistungsträger das Recht darauf zu verlangen, dass er künftige Zahlungen an das Strom- oder Gaswerk für Sie übernimmt. In diesem Fall zweigt der Leistungsträger den monatlichen Anteil für das Versorgungsunternehmen von Ihrem Arbeitslosengeld II &#8211; Geld ab und überweist direkt in Ihrem Auftrag.</p>
<p align="justify">Damit wird einem erneuten Antrag auf Sonderbeihilfe vorgebeugt. Hat der Leistungsträger die <strong>Nachzahlung</strong> übernommen, können Sie dem leider nicht entgegenwirken und müssen die Vorgehensweise in der Regel akzeptieren.</p>
<p align="justify">Sollte Ihr Sachbearbeiter den Antrag auf Sonderbeihilfe ablehnen, sollten Sie unbedingt und sofort <strong>Widerspruch</strong> einlegen. Selbst wenn diese Entscheidung wieder negativ verläuft, können Sie nun in die nächste Instanz gehen und vor dem <strong>Sozialgericht</strong> einen Antrag einreichen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wohngelderhöhung ab 01.01.2009 um 66% geplant</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Feb 2008 08:20:25 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Durch die geplante Wohngeldanhebung bis zu 66% mehr monatlich in der Tasche haben. Die letzte Wohngelderhöhung liegt schon lange Jahre zurück und wurde im Jahre 2001 beschlossen. Da die Mietkosten inkl. der monatlichen Nebenkosten einer erheblichen Steigerung unterlagen, plädiert Bundesbauminister Tiefensee (SPD) für eine Erhöhung des Wohngeldes. Auch mehrere Politiker aus den eigenen Reihen stehen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Durch die geplante Wohngeldanhebung bis zu 66% mehr monatlich in der Tasche haben.</strong></p>
<p align="justify">Die letzte Wohngelderhöhung liegt schon lange Jahre zurück und wurde im Jahre 2001 beschlossen. Da die Mietkosten inkl. der monatlichen Nebenkosten einer erheblichen Steigerung unterlagen, plädiert Bundesbauminister Tiefensee (SPD) für eine Erhöhung des Wohngeldes. Auch mehrere Politiker aus den eigenen Reihen stehen hinter dieser Initiative für mehr Wohngeld.<span id="more-150"></span></p>
<p align="justify">Eine Rücksprache mit den Ländern wurde bisher positiv bestätigt. Die Kosten aus der Wohngelderhöhung müssten bei der endgültigen Bewilligung somit zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden. Ebenso würde sich bei der Wohngeldberechnung einiges ändern, denn künftig würden hierbei auch die Heizkosten berücksichtigt und nicht wie bisher nur die Einberechnung der Kaltmiete.</p>
<p align="justify">Durch die geplante Erhöhung des Wohngeldes könnten Familien bis zu ca. 2/3  mehr Wohngeld beziehen als bisher. Auch für Einzelpersonen wären hier bis zu 66% mehr Geld monatlich möglich..</p>
<p align="justify">Kommt es nun tatsächlich zu dieser voraussichtlichen Wohngelderhöhung, wird es sehr wichtig werden, dass ein jeder eine Günstigerprüfung bei sich selbst durchführt. Möglicherweise wird eine Person, die in einem Beschäftigungsverhältnis steht und zusätzlich ALG II-Aufstockung monatlich bezieht, sich gegebenenfalls mit Wohngeld günstiger stellen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sozialversicherung &#8211; Staatliche Rückzahlungspflicht Familienangehörige</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Feb 2008 12:46:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Haben auch Sie in der Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, obwohl sie als mitarbeitender Familienangehöriger &#8220;versehentlich&#8221; angestellt wurden? Waren Sie z.B. Ehefrau/Ehemann usw., haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich Ihre zu Unrecht eingezahlten Beiträge wieder zu holen. Die Rentenkasse muß diese Beiträge auszahlen, aber wird sich erstmal wehren. Sie haben durch diese Einzahlung keine korrekten Ansprüche erworben! [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Haben auch Sie in der Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, obwohl sie als mitarbeitender Familienangehöriger &#8220;versehentlich&#8221; angestellt wurden?</p>
<p align="justify">Waren Sie z.B. Ehefrau/Ehemann usw., haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich Ihre zu Unrecht eingezahlten Beiträge wieder zu holen. Die Rentenkasse muß diese Beiträge auszahlen, aber wird sich erstmal wehren. Sie haben durch diese Einzahlung keine korrekten Ansprüche erworben!<span id="more-146"></span></p>
<p align="justify">Bedenken Sie, daß Ihnen in diesem Fall eine Auszahlung bis in den sechsstelligen Bereich winkt. Überlegen Sie, wie viel Beiträge sie in 10,20,30 oder gar 40 Jahren eingezahlt haben. Berechnen Sie auch, wie viel Sie unwissend noch einzahlenn würden bzw. eingezahlt hätten.</p>
<p align="justify"><strong>Bestehen Sie auf Ihr Recht, auch wenn Sie zuerst abgewiesen werden:</strong> Es ist erstmal die Pflicht der angestellten Mitarbeiter bei der &#8220;Deutschen Rentenversicherung Bund&#8221; in Berlin, eine Auszahlung zu verhindern, denn die Rentenkassen sind ja bekanntlich leer.</p>
<p align="justify">Hier nun zum besseren Verständnis ein Berechnungsbeispiel:</p>
<p align="justify">Ehefrau, angestellt<br />
Brutto 1.500ca. 22% Gesamt &#8211; Sozialversicherungsbeiträge = E 330</p>
<p align="justify">½ Arbeitgeber 165 E x 20 Jahre / 240 Monate = 39.600<br />
½ Arbeitnehmer 165 E x 20 Jahre / 240 Monate = 39.600</p>
<p align="justify">Lassen Sie sich dieses Geld auszahlen, bevor die Rentenkassen leer sind und Sie nichts mehr von Ihrem Geld sehen. Investieren Sie hier besser in lohnenswerte überschaubare Investments, denn die Aussage &#8220;Die Rente ist sicher&#8221; ist und bleibt haltlos! Derzeit wird die Rente kontinuierlich jährlich weniger. Nullrunden u.v.m. warten da auf Sie.</p>
<p align="justify">Möglicherweise dauert dieser Auszahlungsablauf mehrere Monate, aber bedenken Sie es lohnt sich. Danach können Sie Ihr wertvolles sauer verdientes Geld in profitable Geldanlagen stecken und sind nicht mehr von den staatlichen Mitteln bzw. der Rente abhängig.</p>
<p align="justify">Sorgen Sie selbst für Ihr Alter vor. Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihr Leben und warten Sie nicht auf die angeblich sichere Rente.</p>
<p align="justify"><strong>Greifen Sie zu, solange diese Möglichkeit der Auszahlung noch besteht.</strong></p>
<p align="justify">Gerne sind wir auch bereit, Sie auf diesem Wege ein Stück zu begleiten bzw. bieten Ihnen hierzu den geeigneten Partner an, der Ihnen alles dafür Nötige in die Wege leitet, damit Ihnen keine Fehler passieren.</p>
<p>Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, dieses Procedere alleine zu durchlaufen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Retten Sie Ihr Erspartes vor der neuen Abgeltungssteuer</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/08/retten-sie-ihr-erspartes-vor-der-neuen-abgeltungssteuer/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Feb 2008 11:41:45 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Trotzen Sie der Abgeltungssteuer und schützen Sie Ihre Altersvorsorge richtig Die neue Abgeltungssteuer gilt nur für alle Kapitalanlagen, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden. Der Staat erfüllt die Voraussetzungen für den Generationenvertrag bei der Rente nicht mehr. Die Rente ist nicht mehr so sicher, wie diese früher einmal versprochen wurde. Nun müssen die Ersparnisse zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Trotzen Sie der Abgeltungssteuer und schützen Sie Ihre Altersvorsorge richtig</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die neue Abgeltungssteuer gilt nur für alle Kapitalanlagen, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat erfüllt die Voraussetzungen für den Generationenvertrag bei der Rente nicht mehr. Die Rente ist nicht mehr so sicher, wie diese früher einmal versprochen wurde. Nun müssen die Ersparnisse zur Altersvorsorge eines jeden Einzelnen herhalten, um die finanziellen Lücken in der Rentenkasse zu stopfen.<span id="more-131"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ab 2009 müssen alle Zinsen auf Dividende, Aktiengewinne, gestiegene <span style="text-decoration: underline;"><strong><a href="http://www.investmentnews24.de/Wallstreet.html" title="Fonds" target="_blank" class="liexternal">Fonds</a></strong></span> oder Sparbuch pauschal mit 25% Abgeltungssteuer versteuert werden. Zusätzlich kommen oben noch 3 &#8211; 4 %  Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die 25% Abgeltungssteuer drauf, so das tatsächlich bis zu gesamt 29% Steuern auf die Zinsen gezahlt werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Leider gibt es keine Möglichkeit, diese neue Abgeltungssteuer zu umgehen, denn das jeweilige Institut oder Bank, die Ihre Kapitalanlage verwaltet, zieht die fällige Zinssteuer automatisch ein und tritt diese vollautomatisch an den Fiskus ab.</p>
<p style="text-align: justify;">Betroffen sind alle Personen gleich. Hierbei ist es egal, ob bereits Geld zur Altersvorsorge angelegt wurde oder ob es zur Spekulation und Gewinnmaximierung dient.</p>
<p style="text-align: justify;">Jedoch werden Durchschnittsverdiener und Rentner am meisten abgestraft, da die neue Abgeltungssteuer eine Pauschalsteuer ist und jeden, egal ob arm oder reich gleich betrifft.  Geringverdiener, Rentner und sonstige Personen, die bereits Altersvorsorge betrieben haben, sind durch die neue Abgeltungssteuer eindeutige Verlierer, da diese Personen jetzt viel stärker zur Kasse gebeten werden. Manche haben sogar bisher noch nie Steuern zahlen müssen und sind jetzt erstmalig betroffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch die neue Abgeltungssteuer sind Steuerpflichtige mit extrem hohem Einkommen und sehr hohen Kapitaleinkünften die eindeutigen Gewinner. Der bisherige Steuersatz von bis zu 45 % für Spitzenverdiener fällt somit weg und die Kapitaleinkünfte werden tatsächlich nur noch mit  25 % Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer berechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Gesamt gesehen sind die finanziellen Nachteile, die durch die Abgeltungssteuer entstehen gravierend. Durch den Wegfall des Halb-Einkünfte-Verfahrens müssen künftige Aktiengewinne, die bisher nur zur Hälfte besteuert wurden, ab 2009 voll mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Auch Erträge aus langfristig angelegten Kapitalanlagen, die bisher der 12-monatigen Spekulationsfrist unterlagen und somit steuerfrei vereinnahmt werden konnten, sind ab 2009 komplett steuerpflichtig.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Betroffene Kapitalanlagen:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Zinsen auf Sparverträge</li>
<li>usw. Dividenden</li>
<li>Kursgewinne</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nichtbetroffene Kapitalanlagen:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Mieteinnahmen</li>
<li>Privatrente Auszahlungen aus einer Kapital-Lebensversicherung</li>
<li>Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung</li>
<li>Ausschüttung einer Kapitalbeteilung (Fonds jeglicher Art) Werbungskosten bei Kapitalanlagen: Die Werbungskosten können bis zum 31.12.08 Steuer mindernd in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Nach diesem Zeitpunkt fällt dieser steuerliche Vorteil ersatzlos weg.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Extratipp</strong>: Für alle bis zum 31.12.08 gekauften Kapitalanlagen fällt keine Abgeltungssteuer an!</p>
<p style="text-align: justify;">Überprüfen Sie jetzt derzeitige Kapitalanlagen und strukturieren Sie Ihr Vorsorgedepot um, damit die Abgeltungssteuer für Sie erst gar nicht in Frage kommt, bzw. erst  gar nicht anfällt. Nutzen Sie jetzt in 2008 noch die Lücken der neuen Gesetzgebung, bevor der Staat es merkt und diese Schlupflöcher schließt:</p>
<p style="text-align: justify;">Machen Sie sich jetzt schon Gedanken um Ihre weitere Vorgehensweise und warten Sie nicht bis zum Jahresende. Sollten Sie nämlich einen Beratungstermin bei Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater benötigen,  könnte dies zum Jahresende sehr eng werden. Viele warten zu lange und verpassen Ihre Chance und verschenken bares Geld an den Staat.</p>
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