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Artikel-Schlagworte: „freibetrag“

Hartz IV trotz vorhandener Lebensversicherung erhalten

Erhöhten Freibetrag durch Änderung der bestehenden Lebensversicherung nutzen.

Früher abgeschlossene Lebensversicherungsverträge bedürfen einer Änderung bei der Versicherungsgesellschaft, bevor Sie einen Antrag auf ALG II stellen. Denn dadurch erhalten Sie einen erhöhten Freibetrag anerkannt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Erhöhtes Sparguthaben der Kinder verhindert die ALG II-Zahlung

Kinder erhalten bei eigenem erhöhtem Sparguthaben kein ALG II, wenn sie über zu hohe Ersparnisse verfügen. Hier gilt es gegebenenfalls über sinnvolle Anschaffungen nachzudenken und evtl. sinnvolle Ausgaben zu tätigen, bevor es zu einer Ablehnung durch die ARGE kommt.

Die Rücklagen der Kinder darf je Kind Euro 3.850 nicht übersteigen.

Wird der elterliche Freibetrag nicht aufgebraucht, kann dieser nicht anteilig auf das Kind übertragen werden. Der Freibetrag gilt pro Person und ist nicht übertragbar.

Legale Tricks zur Vermögenssicherung bei drohendem ALG II / Hartz IV-Antrag

Wer noch vor der Antragstellung von ALG II über Vermögen verfügt, sollte dieses evtl. wohl überlegt investieren oder gar ausgeben. Denn wer über zu hohe Rücklagen verfügt, wird bestraft und erhält ansonsten unter gewissen Voraussetzungen kein ALG II / Hartz IV.

Dennoch darf dieses Vermögen nicht verschenkt oder gar verschleudert werden. Möchten Sie eine Anschaffung tätigen, sollte dies eine lt. Gesetz “sinnvolle Ausgabe” sein. Diese Ausgabe muss einer evtl. Überprüfung des Amtes standhalten, d.h. ein Sprachurlaub, Möbelschaffungen oder PC-Kauf oder sonstige sinnvolle Anschaffungen werden von Amtswegen akzeptiert und gefährden somit nicht das Arbeitslosengeld II. Diesen Beitrag weiterlesen »

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