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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Fördermittel</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Wohngeld jetzt bei Kurzarbeit beantragen</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Feb 2009 08:14:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer bisher aufgrund seines hohen Einkommens keine Chance hatte Wohngeld zu beantragen, kann jetzt aufatmen. Der Wohngeldantrag kann auch für den Zeitraum der Kurzarbeit gestellt werden. Bisher haben Sie gut verdient, aber durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ihres Arbeitgebers sind Sie selbst in Kurzarbeit gerutscht? Dadurch fehlen Ihnen nun einige hundert Euro monatlich zum Leben. Nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer bisher aufgrund seines hohen Einkommens keine Chance hatte Wohngeld zu beantragen, kann jetzt aufatmen. Der Wohngeldantrag kann auch für den Zeitraum der Kurzarbeit gestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher haben Sie gut verdient, aber durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ihres Arbeitgebers sind Sie selbst in Kurzarbeit gerutscht? Dadurch fehlen Ihnen nun einige hundert Euro monatlich zum Leben. Nun stellen sich Ihnen folgende Fragen: Was kann ich dagegen tun? Welches Amt kann mir einen Zuschuss zahlen? Steht mir in dieser Situation denn überhaupt ein Fördermittel zu? Ist dies dann ein staatlich nicht rückzahlbarer Zuschuss oder muss ich diesen, sobald ich wieder normal verdiene zurückzahlen? Diese und mehr Fragen beschäftigen derzeit viele von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer, denen große Teile Ihres bisherigen Nettoeinkommens fehlen.<span id="more-981"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In dieser neuen Situation haben Sie die Chance, einen Antrag auf <strong>Wohngeld</strong> zu stellen. Durch die Kurzarbeit haben Sie ein geringeres Einkommen und fallen eventuell unter die Einkommensgrenze des Wohngeldgesetzes. Jetzt haben Sie möglicherweise sehr große Chancen, einen Antrag auf Wohngeld bewilligt zu bekommen. Einziger Unterschied zur normalen Wohngeldbewilligung: Der Antrag wird nur für die Dauer der <strong>Kurzarbeit</strong> bewilligt.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Regelfall wird das Wohngeld 6 Monate als Erstantrag, danach in den meisten Fällen für wiederum 6 bis 12 Monate genehmigt. Somit kann Wohngeld aber auch ab einem Monat oder auch nur für 3 oder 4 Monate der Kurzarbeit bewilligt werden. Steht danach erneut Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen an, sollten Sie frühzeitig einen <strong>Folgeantrag</strong> stellen. In diesem Fall wird dann das Wohngeld fließend weitergezahlt. Dies gilt auch, wenn nach der Kurzarbeit erst mal wieder normal gearbeitet wird und Monate später erst wieder erneute Kurzarbeit ansteht. Sie können dann generell wieder einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Wohngeld steht jedem zu, der unter der Einkommenshöchstgrenze des Wohngeldgesetzes liegt. Wohngeld ist kein Almosen vom Staat, sondern eine soziale Leistung und gleichzeitig &#8220;Geld vom Staat &#8211; Nicht rückzahlbar&#8221;.</p>
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		<title>Existenzgründung mit staatlicher Förderung für Arbeitslose möglich</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Feb 2009 10:33:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten bei positiver Bestätigung durch die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss. Dieser wird für neun Monate zuzüglich pauschaler Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Die monatliche Leistung des Gründungszuschusses ist in etwa angepasst an die bisherige Höhe des Arbeitslosengeld I. Darüber hinaus kann für weitere sechs Monate eine Verlängerung beantragt werden. Die Beantragung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten bei positiver Bestätigung durch die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss. Dieser wird für neun Monate zuzüglich pauschaler Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Die monatliche Leistung des Gründungszuschusses ist in etwa angepasst an die bisherige Höhe des Arbeitslosengeld I.<span id="more-943"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus kann für weitere sechs Monate eine Verlängerung beantragt werden. Die Beantragung kann schon ab dem 7. Monat der Selbständigkeit erfolgen. Hier werden zusätzlich auf Antrag hin, ab dem 10. Monat  pauschal 300 Euro monatlich für <strong>Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge</strong> geleistet. Der Existenzgründer sollte ab dem 10. Monat seinen Lebensunterhalt selbst decken können. Die monatliche Pauschale ist zur sozialen Absicherung gedacht. Gesamt können dadurch für den Zeitraum von sechs Monaten 1.800 Euro bezogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Pauschale ist eine <strong>steuerfreie Leistung</strong> und zählt auch nicht bei der Einkommensermittlung als Bemessungswert von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Der Verlängerungsantrag sollte frühzeitig gestellt werden, da eine Nachreichung bzw. Nachbewilligung in den meisten Fällen nicht akzeptiert wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Die zukünftige selbständige Tätigkeit muss bei Antragstellung schlüssig und durch ein wirtschaftlich <strong>tragfähiges Geschäftskonzept </strong>dargestellt werden. Einreichungsstelle hierfür ist die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Gleichzeitig muss ein <strong>Businessplan</strong>, eine <strong>Rentabilitätsvorausschau</strong> sowie eine unterschriebene Bestätigung einer befugten Stelle beigelegt werden. Die Existenzgründerberatungsstelle in der Industrie- und Handelskammer ist zeichnungsbefugt. Ebenso ist nur das Testat eines Steuerberaters vollkommen ausreichend.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer derzeit arbeitslos ist, seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt als sehr gering einschätzt und mit einer <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Existenzgründung" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Existenzgründung</strong></a> starten möchte, sollte einen Antrags auf diese staatlichen Fördermittel für Existenzgründer stellen. Bedenken Sie, es ist &#8220;Geld vom Staat &#8211; Nicht rückzahlbar&#8221; und gibt Ihnen etwas Sicherheit und Ruhe beim Aufbau Ihrer Existenz.</p>
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		<title>KfW-Darlehen, Bildungskredit, Zusatz-Bafög während des Examens</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Feb 2009 15:44:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Viele Studenten stehen während des Examens unter hohem Leistungsdruck. Kommt nun noch der finanzielle Druck dazu, wird es sehr schwierig frei zu lernen. Was kann man dagegen tun? Welche Möglichkeiten stehen Studenten offen, bzw. welche staatlichen Fördermittel können diese in Anspruch nehmen? Es gibt mehrere Möglichkeiten, die finanzielle Durststrecke während der Examenszeit zu überbrücken. Wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele Studenten stehen während des Examens unter hohem Leistungsdruck. Kommt nun noch der finanzielle Druck dazu, wird es sehr schwierig frei zu lernen. Was kann man dagegen tun? Welche Möglichkeiten stehen Studenten offen, bzw. welche staatlichen Fördermittel können diese in Anspruch nehmen?<span id="more-903"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt mehrere Möglichkeiten, die finanzielle Durststrecke während der Examenszeit zu überbrücken. Wer bisher einen ablehnenden  <strong>BAföG-Antrag </strong>erhalten hat, kann dennoch unter gewissen Voraussetzungen erneut einen Anspruch erworben haben. Denn ganz wichtig, das  BAföG-Gesetz und die Antragsgrundlagen haben sich ziemlich verändert. Somit sollte dieser abgelehnte Personenkreis unbedingt vor Beginn des Examens einen Bafög-Antrag stellen. Die Aussicht auf Erfolg ist nach den neuen Förderrichtlinien höher zu bewerten. Vorteil: Etwa die Hälfte der beantragten Summe ist ein Geschenk des Staates. Somit ein nicht rückzahlbarer staatlicher <strong>Förderungszuschuss</strong> zum Studium bzw. Examen. Die weitere Hälfte des beantragten  BAföG-Darlehens ist zinslos zurück zu zahlen.  Dennoch gilt weiterhin, dass die Bafög-Leistung abhängig vom Einkommen der Eltern ist. Verdienen die Eltern zu viel, fallen der Anspruch und die Chance auf  BAföG weg.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei der <strong>KfW-Bank</strong> &#8220;Kreditanstalt für Wiederaufbau&#8221; einen <strong>Bildungskredit</strong> zu beantragen. Die KfW-Bank vergibt den Bildungskredit an Studenten in der Examenszeit. Hier kann der Student monatlich 300 Euro erhalten. Vorteil:  Der Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Sicherheiten sind keine nachzuweisen. Nachteil: Die Zwischenprüfung muss der Student bereits abgelegt haben, denn sonst ist keine Beantragung möglich. Der Bildungskredit wird nach Bewilligung maximal für zwei Jahre gezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Studentische Darlehenskassen haben hierfür einen <strong>Abschlusskredit</strong> im Angebot. Die Abschlussphase der Examensarbeit wird allerdings unterschiedlich bewertet. Bei einigen Darlehenskassen gelten zum Teil die letzten vier Semester als Abschlussphase, bei anderen Darlehenskassen wiederum nur die letzten beiden Semester. <strong>Vorteil:</strong> Das Darlehen ist meistens zum Teil zinslos. Die Kreditwürdigkeit wird hier generell nicht überprüft und somit auch keine Schufa-Abfrage getätigt. <strong>Nachteil: </strong>Die Notsituation des Studenten muss klar dargestellt werden. Es bedarf hier generell einer schriftlichen Erklärung der Notlage des Studenten. Sind alle Positionen erfüllt, wird der Antrag in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen bearbeitet. Allerdings sollte man beachten, dass die Höhe des maximal möglichen Darlehens von 7.500 bis 9.000 Euro schwankt. In einigen Fällen wird die Höhe des Abschlussdarlehens auch an die Höhe des  BAföG-Bedarfsatzes des Studenten angepasst. Die jeweiligen Vorgaben variieren je Bundesland.</p>
<p style="text-align: justify;">Die KfW-Förderbank vergibt zinsgünstige <strong>Bankdarlehen</strong> an Studenten, deren Anspruch auf  BAföG maximal ein Jahr vor der Examenszeit endete. Dieses Darlehen wird ähnlich der bisherigen  BAföG-Leistung monatlich weiter gezahlt. Die Antragstellung bei der Bank übernimmt in diesem Fall das  BAföG-Amt. <strong>Vorteil: </strong>Sicherheiten müssen nicht erbracht werden. <strong>Nachteil: </strong>Das Darlehen muss vollständig und mit Zinsen zurückgezahlt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu guter Letzt besteht noch die Chance, einen <strong>Studienkredit </strong>bei diversen Banken zu beantragen. Dies sollte aber die allerletzte Möglichkeit sein. Zuvor sollten zinsgünstigere und einfachere Antragsmöglichkeiten ausgelotet und getestet werden. Es lohnt sich definitiv!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Überprüfen Sie unbedingt Ihre aktuellen Chancen auf staatliche Förderzuschüsse.</p>
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		<title>Kurzarbeitergeld jetzt auch für Kleinstbetriebe</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/01/28/kurzarbeitergeld-jetzt-auch-fuer-kleinstbetriebe/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 12:59:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bisher konnten eher nur mittlere und größere Unternehmen Unterstützung vom Staat in Form des Kurzarbeitergeldes erhalten. Das erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II begünstigt jetzt auch Kleinstbetriebe. Was ist jetzt zu tun? Welchen Sinn und Zweck verfolgt das &#8220;Neue Kurzarbeitergeld&#8221;?  Warum ruft die Bundeskanzlerin Merkel verstärkt die Unternehmen und Wirtschaft dazu auf, auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher konnten eher nur mittlere und größere Unternehmen Unterstützung vom Staat in Form des Kurzarbeitergeldes erhalten. Das erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II begünstigt jetzt auch Kleinstbetriebe.</p>
<p style="text-align: justify;">Was ist jetzt zu tun? Welchen Sinn und Zweck verfolgt das &#8220;Neue Kurzarbeitergeld&#8221;?  Warum ruft die Bundeskanzlerin Merkel verstärkt die Unternehmen und Wirtschaft dazu auf, auf das Konjunkturprogramm zurückzugreifen?</p>
<p><span id="more-854"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ziel soll sein, dass auch kleine Betriebe mit nur einem Mitarbeiter auf das <strong>Kurzarbeitergeld</strong> zurückgreifen können. Das überarbeitete Kurzarbeitergeld kann sogar von Werbeagenturen oder ähnlichen Unternehmen genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">An wen muss man sich bei Bedarf und Interesse wenden bzw. wo kann man einen entsprechenden Antrag stellen? Wie lange kann man das Kurzarbeitergeld erhalten?</p>
<p style="text-align: justify;">Zuständig ist die in Ihrem Bezirk, Ihres Unternehmens/Betriebes liegende Bundesagentur für Arbeit. Dort kann jedes Unternehmen einen Antrag stellen. Bisher konnte Kurzarbeitergeld für bis zu sechs Monate beantragt werden. Jedoch bereits im vergangenen Jahr wurde die <strong>Bezugszeit </strong>auf 18 Monate aufgestockt. Betriebe können nun einen Antrag auf bis zu 18 Monate stellen. Weiterhin werden die <strong>Sozialversicherungsbeiträge</strong> hälftig übernommen. Zusätzlich wird eine Qualifizierung während des Zeitraums der Kurzarbeit staatlich gefördert.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch diese Maßnahme der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass keine oder weniger Entlassungen in <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/unternehmensanalyse/" title="Unternehmensanalyse für Betriebe" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Betrieben</a></strong> durchgeführt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Eine Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel &#8220;Kurzarbeitergeld&#8221; ist auch dann nicht notwendig, wenn es dem Betrieb finanziell wieder besser geht .</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verschiedene Anlageformen der Riester-Renten-Förderung nutzen</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/14/verschiedene-anlageformen-der-riester-renten-foerderung-nutzen/</link>
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		<pubDate>Sat, 14 Jun 2008 11:07:07 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Rente]]></category>
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		<description><![CDATA[Vorteile der Riester-Rente auf einen Blick Riester-Rente ist in aller Munde, nur weiß keiner wirklich, ob und wie sehr sich Riestern tatsächlich lohnt. Wer über seine eigene Altersvorsorge nachdenkt, kommt im Regelfall nicht an der Riester-Rente vorbei. Derzeit Riestern schon etwa 10 Millionen Bürger. Etwa 20 Millionen der Bürger Riestern noch nicht, da diese mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorteile der Riester-Rente auf einen Blick</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Riester-Rente ist in aller Munde, nur weiß keiner wirklich, ob und wie sehr sich Riestern tatsächlich lohnt. Wer über seine eigene Altersvorsorge nachdenkt, kommt im Regelfall nicht an der Riester-Rente vorbei.</p>
<p style="text-align: justify;">Derzeit Riestern schon etwa 10 Millionen Bürger. Etwa 20 Millionen der Bürger Riestern noch nicht, da diese mit dem vielfältigen Produktangebot der Anbieter von Riester- Rente total überfordert sind. Manche Menschen haben auch noch immer keine Kenntnis darüber, dass diese Riester-Rente auch für sie selbst interessant ist.<span id="more-234"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wer darf eigentlich eine Riester-Rente abschließen und gehört dann zur begünstigten Personengruppe? Alle sozialversicherten Arbeitnehmer, Arbeitslose, pflichtversicherte Selbständige, Landwirte, Beamte und Soldaten haben das Anrecht auf Fördermittel aus der <strong>Riester-Rente.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die besten Vorteile der Riester-Rente bringen wir ein jedem näher. Jeder Arbeitnehmer, der förderfähig ist kann einen hohen Nutzen daraus ziehen. Die Riester-Rente gewährt eine hohe staatliche Förderung, eine lebenslange Rente, Hartz IV &#8211; Sicherheit, garantierte Leistungen und einen flexiblen Rentenbeginn.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch sollten die vielen Arbeitnehmer, die schon einen Riestervertrag abgeschlossen haben, nochmals über die Riester-Rente und Ihre <strong>Förderungsmöglichkeiten</strong> nachdenken. Vor allem sind die tatsächlichen erwirtschafteten Ergebnisse der einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich. In der persönlichen Riester-Renten-Berechnung können sehr große Abweichungen unter der einzelnen Renten-Versicherungsanbietern beim Auszahlungsergebnis bestehen. Ein Vergleich unter den Anbietern lohnt sich auch noch nach dem Abschluss.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich gibt es auch verschiedene Riester-Anlageformen: Riester-Fondssparen, Riester-Rentenversicherung und das Riester-Bausparen, die zu berücksichtigen sind. Auch hier werden durch die verschiedenen Anlageformen sehr unterschiedliche Endergebnisse aus dem Riester-Vertrag erwirtschaftet.</p>
<p style="text-align: justify;">Lassen Sie sich nach Möglichkeit von einem unabhängigen Berater über die besten Riester-Produkte informieren. Viele Berater alias Riester-Ratgeber beraten oftmals nur mit dem Gedanken an die zu erwartende Provision. Dadurch wird dem Endkunden oftmals ein Riester-Produkt untergeschoben, das sich zwar viel versprechend anhört, aber letztendlich nicht hält was es verspricht.</p>
<p><strong>Tipp:</strong></p>
<ul>
<li>Informieren Sie sich durch Onlineangebote im Netz</li>
<li>Machen Sie zwei bis drei Termine mit verschiedenen Riester-Beratern</li>
<li>Treffen Sie Ihre Entscheidung nicht spontan, sondern wohl überlegt.</li>
<li>Lassen Sie sich nicht zu einem Abschluss hinreißen oder drängen.</li>
<li>Wägen Sie alle Vor- und Nachteile Ihrer selbstgewählten Riester-Altersvorsorge genau ab.</li>
</ul>
<p style="text-align: center;">
<p><strong>Riester-Rente im TV -</strong> <span style="text-decoration: underline;"><strong><a href="../altersvorsorge/riester-rente/medien/" title="Tipp" class="liinternal">ZDF WiSo Tipp</a></strong></span></p>
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		<item>
		<title>Riestern für das Eigenheim</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2008 17:03:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie Sie bereits bestehende Riester-Verträge zur Immobilienfinanzierung nutzen Die Eigenheimzulage wurde bereits vor zwei Jahren ersatzlos gestrichen. Dennoch gibt es noch immer viele Familien, die gerne ein Eigenheim erwerben würden, dies aber ohne finanzielle Unterstützung des Staates nicht umsetzen können. Um diesen Familien erneut eine Hilfestellung zu geben, wurde nun die Wohn-Riester beschlossen. Diese soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie Sie bereits bestehende Riester-Verträge zur Immobilienfinanzierung nutzen</strong></p>
<p align="justify">Die Eigenheimzulage wurde bereits vor zwei Jahren ersatzlos gestrichen. Dennoch gibt es noch immer viele Familien, die gerne ein Eigenheim erwerben würden, dies aber ohne finanzielle Unterstützung des Staates nicht umsetzen können.</p>
<p align="justify">Um diesen Familien erneut eine Hilfestellung zu geben, wurde nun die Wohn-Riester beschlossen. Diese soll als Ausgleich für die gestrichene Eigenheimzulage dienen. Denn immerhin fehlen einer Familie durch die Streichung der Eigenheimzulage im Schnitt verteilt auf sieben Jahre rund 16.000 Euro, die in der Regel in die Finanzierung mit eingeplant wurden.<span id="more-155"></span></p>
<p align="justify">Aus diesem Grund werden derzeit weniger Wohnungen und Häuser gebaut. Die Bauwirtschaft bekommt diesen Rückgang sehr deutlich zu spüren. Ein weiteres deutliches Zeichen, dass die privaten Häuslebauer, zumeist Familien, die staatliche Unterstützung in Form neuer Fördermittel dringend brauchen.</p>
<p align="justify">Hier soll nun das von diesem Jahr an in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen einschließlich der staatlichen Zulagen komplett zum Erwerb einer Immobilie verwendet werden dürfen.</p>
<p align="justify">Ebenso können die eingezahlten Sparbeiträge zur <a href="http://www.geldvomstaat24.de/altersvorsorge/riester-rente/" title="Riester Rente" class="liinternal"><u><strong>Riester-Rente</strong></u></a> steuerlich geltend gemacht werden  Jedoch sollte man bedenken, das derzeit eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase des Alters geplant ist. Hier sind sich aber unsere Politiker noch nicht einig und es bleibt abzuwarten, wie es tatsächlich in Zukunft umgesetzt wird.</p>
<p align="justify"><strong>Zusatztipp:</strong> Haben Sie schon einen Riester-Vertrag über längere Zeit laufen, können Sie dieses angesparte Altersvorsorgeguthaben auf Antrag bei Ihrer Versicherung sogar ganz oder teilweise entnehmen. Hiermit können sie nun einen Immobilienkauf mitfinanzieren oder Sie erhöhen damit Ihr Eigenkapital für Ihre künftige <a href="http://www.geldvomstaat24.de/baufinanzierung/" title="Immobilienfinanzierung" class="liinternal"><u><strong>Immobilienfinanzierung</strong></u></a>. Sondertilgungen eines bereits bestehenden Immobilienkredites sind ebenso möglich.</p>
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		<title>Fördergelder für Existenzgründer auch ohne Rückzahlung</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/26/foerdergelder-fuer-existenzgruender-auch-ohne-rueckzahlung/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Feb 2008 11:27:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Staat fördert Existenzgründer mit vielen wenig bekannten Fördergeldern Deutschland braucht mehr Innovation und noch mehr Existenzgründer. Damit dies auch tatsächlich funktioniert und die Hürden etwas geringer werden, wurden verschiedene Programme entwickelt, von denen manch ein Existenzgründer gar nichts weiß. Generell ist es wichtig, dass der Existenzgründer und spätere Selbständige oder Unternehmer auch weiß, welche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Der Staat fördert Existenzgründer mit vielen wenig bekannten Fördergeldern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Deutschland braucht mehr Innovation und noch mehr Existenzgründer. Damit dies auch tatsächlich funktioniert und die Hürden etwas geringer werden, wurden verschiedene Programme entwickelt, von denen manch ein Existenzgründer gar nichts weiß.</p>
<p style="text-align: justify;">Generell ist es wichtig, dass der Existenzgründer und spätere Selbständige oder Unternehmer auch weiß, welche Arten von Fördermitteln angeboten werden.<span id="more-151"></span></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Zuschuss </strong><br />
Der Staat als Herausgeber von Fördermitteln beteiligt sich mit einem Zuschuss an Ihrer Existenzgründeridee. Der Zuschuss zur Existenzgründung muss nicht zurückgezahlt werden.</li>
<li><strong>Darlehen</strong><br />
Ein weiteres Fördermittel ist das Darlehen, das durch die Hausbank bei einem staatlichen Fördermittelgeber beantragt wird und zurück bezahlt werden muss. Hier besteht die Chance auf sehr günstige Zinsen, Tilgungsaussetzungen in den ersten Jahren des Aufbaus der Existenz, langfristige Rückzahlungsmöglichkeiten und viele weitere sehr interessante Modalitäten.</li>
<li><strong>Bürgschaften</strong><br />
Der Staat unterstützt Ihre Unternehmensidee, wenn aussagekräftig unterlegt auch mit einer Bürgschaft. Oftmals beläuft sich diese bis hin zu 80 % des Förderdarlehens oder des Kredites bei Ihrer Bank.</li>
<li><strong>Beteiligung</strong><br />
Auch Beteiligungen an anderen Unternehmen werden durch Fördermittel unterstützt und müssen ähnlich eines Darlehens zurückgezahlt werden.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">All diese genannten Fördermittel müssen bei Ihrer Hausbank beantragt werden, da die Hausbank hier eine Weiterleitungsfunktion innehat. Eine direkte Beantragung bei der Fördermittelbank ist generell ausgeschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp</strong>: Lassen Sie sich bei der Beantragung von einem <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Profis unterstützen" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Profi</a> </strong>unterstützen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Service -</strong> <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/kreditrechner/" title="Gratis Kreditrechner" class="liinternal">Gratis Kreditrechner</a></strong></p>
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		<title>Bis zu Euro 8.750 geschenktes Geld bei Haussanierung</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Dec 2007 12:12:05 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Haussanierung]]></category>
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		<description><![CDATA[Wollen Sie Ihr altes Haus komplett sanieren, dann haben Sie die Chance auf erhebliche staatliche Zuschüsse. Diese staatlich nicht rückzahlbaren Fördermittel werden fällig, wenn Sie Ihr altes Haus mit einer Sanierungsmaßnahme ausstatten, die eine Energieeinsparung von mindestens 30 Prozent erreicht, die über dem sonst üblicherweise geforderten Neubauniveau liegt. Zusätzlich gibt es zinsgünstige Darlehen von der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Wollen Sie Ihr altes Haus komplett sanieren, dann haben Sie die Chance auf erhebliche staatliche Zuschüsse. Diese staatlich nicht rückzahlbaren Fördermittel werden fällig, wenn Sie Ihr altes Haus mit einer Sanierungsmaßnahme ausstatten, die eine <strong>Energieeinsparung</strong> von mindestens 30 Prozent erreicht, die über dem sonst üblicherweise geforderten Neubauniveau liegt.<span id="more-58"></span></p>
<p align="justify">Zusätzlich gibt es <strong>zinsgünstige Darlehen</strong> von der <strong>Kreditanstalt für Wiederaufbau</strong> für eine Komplettsanierung. Dieses Darlehen können Sie bei Ihrer Hausbank für bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit mit ermäßigtem Zins erhalten. Ist Ihre Sanierung sehr gut gelungen und haben Sie dadurch ein Neubau-Niveau erreicht, können Sie zusätzlich noch einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 % der Kreditsumme beantragen. Die festgeschriebene Höchstbegrenzung liegt bei 2.500 Euro.</p>
<p align="justify"><strong>Zusatztipp:</strong> Haussanierungen, die ohne staatliche Darlehen umgesetzt werden, erhalten eine Extraprämie.</p>
<p align="justify">Für diese Haussanierung, die aus eigener Tasche gezahlt wird, gilt das reine Zuschuss-Programm. Auch hier richtet sich die Zuschusshöhe nach der erreichten Energieeinsparung.</p>
<p align="justify">Erreichen Sie hier auch Neubau-Niveau, erhalten Sie pro Wohneinheit bis zu 5.000 Euro. Sanieren Sie nach Maßnahmepaketen, erhalten Sie je Wohnabschnitt 5% der Investitionskosten oder max. 2.500 Euro.</p>
<p align="justify">Sollte die Sanierung Ihren<strong> Energieverbrauch</strong> um mindestens 30% verbessern beträgt der Zuschuss sogar 17,5% der Investitionskosten. Die Höchstbegrenzung liegt hier bei 8.750 Euro pro Wohneinheit. Holen Sie sich jetzt das Geld vom Staat, es steht Ihnen zu und ist nicht rückzahlbar.</p>
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