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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Existenzgründer</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Drastische Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 1. November 2011 geplant</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 10:08:02 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[Potentielle Existenzgründer sollten die Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 1.11.11 beachten! Existenzgründer, die bereits seit längerem eine Selbständigkeit ins Auge gefasst haben, sollten sich beeilen. Der Gesetzgeber plant drastische Kürzungen. Außerdem soll die Pflichtleistung auf Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Gründer, die noch vor dem 01.11.2011 einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, haben noch das Anrecht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Potentielle Existenzgründer sollten die Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 1.11.11 beachten!</p>
<p style="text-align: justify;">Existenzgründer, die bereits seit längerem eine Selbständigkeit ins Auge gefasst haben, sollten sich beeilen. Der Gesetzgeber plant drastische Kürzungen. Außerdem soll die Pflichtleistung auf Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gründer, die noch vor dem 01.11.2011 einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, haben noch das Anrecht auf neun Monate Gründungszuschuss plus 300 Euro für Versicherungsbeiträge als Pflichtleistung.<span id="more-2342"></span></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Danach konnten bisher für den 10. bis 15. Monat die pauschalen Versicherungsbeiträge in Höhe von 300 Euro auf Antrag und nach Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters noch weitere sechs Monate durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Nach der alten Gesetzgebung musste hierbei ein entsprechender Geschäftsbericht aus dem ersichtlich war, ob das Unternehmen künftig schwarze Zahlen schreiben wird und zukunftsträchtig ist, eingereicht werden. Bei einer positiven Bestätigung seitens des Bearbeiters erhielt der Existenzgründer die Bewilligung und Auszahlung der pauschalen <strong><a href="/category/versicherung/" title="Mehr Informationen über Versicherungen" class="liinternal">Versicherungsbeiträge</a></strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab dem 1. November erhalten Antragsteller nur noch 6 Monate Gründungszuschuss. Weiterhin soll der Gründungszuschuss künftig nur noch eine Ermessensleistung sein, d.h. der jeweilige Sachbearbeiter darf künftig eigenständig über den Antrag entscheiden. Somit wird aus der bisherigen Pflichtleistung eine Ermessensleistung und es besteht kein Rechtsanspruch mehr darauf. Ein gesonderter Antrag auf die pauschale Leistung von 300 Euro für Versicherungsbeiträge muss zusätzlich gestellt werden. Bei Bewilligung sind dann nur noch neun Monate Zuschuss möglich, d.h. nur noch für den 1. bis 9 Monat ab der <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Mehr Informationen über Gründung auf unternehmenshilfen.eu" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Gründung</strong></a>. Bisher wurden die ersten Monate automatisch durch die Bewilligung des Gründungszuschusses geleistet und mit Zusatzantrag noch weitere sechs Monate gezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitslosengeld I-Empfänger sollten ebenso Ihren Bewilligungsbescheid überprüfen, denn nach der alten Regelung müssen noch 90 Tag Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen bleiben um in den Genuss den Gründungszuschusses zu kommen. Ab 1. November müssen definitiv 150 Tage Restanspruch bestehen bleiben. Sind es nach der alten, als auch neuen Regelung nur wenige Tage darunter ist dies ein Grund den Gründungszuschuss abzulehnen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Potentielle Existenzgründer sollten dringend den schriftlichen Antrag auf Gründungszuschuss bis max. 31. Oktober 2011 einreichen und abstempeln lassen. Möglichst eine Kopie der Antragstellung mit Stempel zur eigenen Sicherheit aushändigen lassen.</p>
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		<title>Bereinigung des Schufaeintrags</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jan 2011 13:36:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Kredit]]></category>
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		<description><![CDATA[Generell sollte ein jeder Existenzgründer, Selbständige und Unternehmer als auch Privatpersonen von Zeit zu Zeit seine eigene Schufa überprüfen. Auch hier arbeiten nur Menschen, so dass sich gerne mal ein Fehler einschleichen kann. Gibt es beispielsweise eine Namensgleichheit zu Ihrem Vor- und Zunamen, kann das schon mal in der Eile geschehen. Wer beispielsweise ein neues [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Generell sollte ein jeder Existenzgründer, Selbständige und  Unternehmer als auch Privatpersonen von Zeit zu Zeit seine eigene Schufa  überprüfen. Auch hier arbeiten nur Menschen, so dass sich gerne mal ein  Fehler einschleichen kann. Gibt es beispielsweise eine Namensgleichheit  zu Ihrem Vor- und Zunamen, kann das schon mal in der Eile geschehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer beispielsweise ein neues Konto eröffnen oder einen Kredit für sein Unternehmen beantragen möchte, sollte zuvor eine <strong>Schufa-Eigenauskunft</strong> beantragen. Dies kann bei der zentralen Stelle in Wiesbaden oder bei  der für das jeweilige Bundesland zuständigen Schufa geschehen. Dies  schafft Klarheit und Sicherheit gegenüber der Bank.  Denn ist die  Hausbank oder kreditwillige Bank erst mal auf einen negativen  Schufaeintrag gestoßen, egal ob berechtigt oder unberechtigt,  sind die  Türen trotz Klärung des Sachverhaltes oftmals im Nachhinein geschlossen.  Sorgen Sie vor und verschenken Sie nicht unnötig Zeit und Chancen.<span id="more-2154"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Auch  wenn Sie in der Vergangenheit einen Schufaeintrag hatten, jedoch die  Forderung nachweislich ausgeglichen wurde, ist dies kein negatives  Kriterium für eine neue Kreditvergabe.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Altkredit wird  entnommen und ist bei einer neuen Kreditanfrage durch eine Bank oder  Leasingunternehmen  usw. nicht mehr sichtbar.  In manchen Fällen wird  jedoch die Schufa versehentlich nicht informiert und die alten Daten  stehen dennoch in der Auskunftei.  Dies kann  aber zur Ablehnung  eines  Kredites führen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Löschung einer getilgten Kreditschuld,  eines  Kreditkontos, einer alten Handy-Nr.,  einer eingetragenen Forderung  eines Gläubigers und sonstiges ist auf Nachweis jederzeit durch die  Schufa aus zu führen.  Wer den Nachweis erbringt, dass der Eintrag  fehlerhaft und keine Forderung mehr besteht, hat generell das Anrecht  auf Löschung der bisherigen Eintragung.</p>
<p style="text-align: justify;">Selbst die Abgabe der  Eidesstattlichen Versicherung, volkstümlich auch Offenbarungseid  genannt, erlischt automatisch nach drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist  muss diese negative Eintragung durch die Schufa-Auskunftei definitiv  entnommen werden.</p>
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		<title>Meister-BAföG trotz Schulden erhalten</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Nov 2009 09:54:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Meister - BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[förderung]]></category>
		<category><![CDATA[staatliche Unterstützung]]></category>
		<category><![CDATA[weiterbildungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Menschen würden gerne eine Weiter- bzw. Fortbildung anstreben, aber haben Bedenken, da sie sich bereits in der Vergangenheit erheblich verschuldet haben. Manche davon stehen gar kurz vor der Privatinsolvenz. In diesen schwierigen Situationen glaubt der eine oder andere, kein Anrecht mehr auf staatliche Unterstützung zu haben. Viele Fragen treten auf, wie beispielsweise: Besteht für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele Menschen würden gerne eine Weiter- bzw. Fortbildung anstreben, aber haben Bedenken, da sie sich bereits in der Vergangenheit erheblich verschuldet haben. Manche davon stehen gar kurz vor der Privatinsolvenz. In diesen schwierigen Situationen glaubt der eine oder andere, kein Anrecht mehr auf staatliche Unterstützung zu haben.<span id="more-1558"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Viele Fragen treten auf, wie beispielsweise: Besteht für hoch verschuldete Menschen generell noch die Chance einen Antrag auf Meister-BAföG zu stellen oder ist diese Personengruppe komplett ausgeschlossen? Erhalte ich in meiner wirtschaftlich schwierigen Situation dennoch staatlich Förderung, zumindest  in Form des nicht rückzahlbaren Zuschusses für mich und/oder meine Kinder aus dem Meister-BAföG? Besteht die Chance dennoch ein staatliches Darlehen für die Lehrgangsgebühren angelehnt an das Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetz zu erhalten?</p>
<p style="text-align: justify;">Durch ein Zusatzblatt des <strong>BAföG-Amtes </strong>wird die Auflistung der Schulden gefordert. Schädlich ist diese ehrliche Angabe bisher nicht gewesen, da dem Antragsteller aus diesem Grunde die staatliche Förderung nicht verwehrt werden durfte. Die wichtigste Grundlage, um ein Anrecht auf Meister-BAföG zu erhalten, ist eine &#8220;förderfähige Ausbildung bzw. Weiterbildung&#8221; anzustreben. Ist die Aus- bzw. Weiterbildung denn als förderfähig anerkannt, steht in aller Regel dem Meister-BAföG nichts mehr im Wege.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetzes verfolgt das Ziel, Fortbildungswillige an beruflichen Weiterbildungen finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig sollen die Teilnehmer der Lehrgänge so zu Existenzgründungen ermutigt werden. Bedingt dadurch können auch wieder zukunftsträchtige Innovationen durch <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/existenzgruender" title="Existenzgründer" class="liinternal"><strong>Existenzgründer</strong></a> auf den Markt gebracht werden. Einzige Voraussetzung: Die Förderung ist an bestimmte persönliche, zeitliche und qualitative Anforderungen geknüpft.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Prüfen Sie Ihre Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten oder beauftragen Sie einen <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Profi beauftragen" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Profi</a> </strong>damit. Es lohnt sich!</p>
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		<title>Was mindert Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?</title>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 16:59:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
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		<description><![CDATA[Derzeit starten viele Menschen in eine Selbständigkeit oder werden gar von der Bundesagentur für Arbeit dazu gedrängt. Besonders im Osten Deutschlands geschieht dies nach wie vor sehr oft, da die Arbeitslosenquote hier sehr hoch ist. Was sollte nun unbedingt beachten werden? Bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld tauchen dazu viele Fragen auf, wie z. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Derzeit starten viele Menschen in eine Selbständigkeit oder werden gar von der  Bundesagentur für Arbeit dazu gedrängt. Besonders im Osten Deutschlands  geschieht dies nach wie vor sehr oft, da die Arbeitslosenquote hier sehr hoch  ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Was sollte nun unbedingt beachten werden? Bei der Antragstellung auf  Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld tauchen dazu viele Fragen auf, wie z. B.:</p>
<ul>
<li>Werden meine  aktuellen Nebeneinkünfte bei der zukünftigen Berechnung mit eingerechnet?</li>
<li>Kann  ich mir den Antrag auf Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld schon im Vorfeld  durch die Bundesagentur für Arbeit aushändigen lassen?</li>
<li>Ab wann darf ich mir eine  Zulassung oder Konzession beantragen?<span id="more-1122"></span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Tatsächlich können gründungswillige  Arbeitslose schon im Vorfeld bei der Arbeitsagentur den Antrag auf  <strong>Gründungszuschuss </strong>oder Einstiegsgeld abholen. Hierbei wird nicht unterschieden,  ob Arbeitslosengeld I oder  Hartz IV-Empfänger. Sobald die Abgabe an den  interessierten gründungswilligen Arbeitslosen erfolgt, wird dieser in aller  Regel erst mal für ein paar Wochen in Ruhe seine Dinge ordnen können und somit  auch nicht mit weiteren Arbeitsangeboten konfrontiert. Selbst wenn der  Arbeitslose sich gegen die Selbständigkeit entscheidet, wird ihm dies nicht  negativ ausgelegt. Danach ist er einfach weiterhin wie bisher als arbeitslos  anzusehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso sollte berücksichtigt werden, dass bisher erzielte <strong> Nebeneinkünfte</strong> bei der Berechnung der Gründungsförderung mit herangezogen  werden. Nebeneinkünfte sollten möglichst in den letzten vier Wochen nicht mehr  vereinnahmt werden, da diese während der gesamten Laufzeit der geförderten  Gründung bei der Errechnung mit einbezogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Existenzgründer" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Existenzgründer</a></strong>, die  zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zulassung oder Erlaubnis benötigen, können  diese schon im Vorfeld vor dem Beginn der Gründung beantragen. Dies ist sehr  wichtig, da oftmals die bürokratischen Mühlen sehr langsam mahlen. Unterlagen  müssen in manchen Fällen nachgereicht werden und denn vergehen Wochen, bis die  Erlaubnis vorliegt. Wer also erst bei Anmeldung der selbständigen Tätigkeit  diese Formalitäten erledigt, verliert wertvolle Zeit. Der bewilligte Zeitraum  des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeld läuft schon und Gründer können noch  nicht wirklich Umsätze für Ihre Selbständigkeit vereinnahmen, da sie noch in der  Warteposition sind. Nutzen Sie Ihre Arbeitslosigkeit zur Erledigung der  Formalitäten. Danach starten Existenzgründer in die &#8220;fertige&#8221; Selbständigkeit  und können sich um die Generierung von Umsätzen  kümmern.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Überprüfen Sie unbedingt vor Beantragung  von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld Ihren derzeitigen  Arbeitslosengeldbescheid. Vermeiden Sie dadurch die Minderung der  Existenzgründungsförderung.</p>
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		</item>
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		<title>Beratungshilfe für Existenzgründer in der Gründungsphase</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 08:50:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
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		<category><![CDATA[arbeitslosengeld ii]]></category>
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		<category><![CDATA[zuschuss]]></category>

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		<description><![CDATA[Benötigen Sie direkt in der Startphase Hilfe oder Begleitung durch eine Unternehmensberatung, werden Sie auch hier finanziell durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt. Im Rahmen des &#8220;Gründercoaching Deutschland&#8221; erhalten Sie mindestens 90 Prozent der anfallenden Beratungsleistung ersetzt. Hier jedoch maximal nur 3.600 Euro bzw. 90 Prozent von der Höchstleistung in Höhe von 4.000 Euro. Arbeitslosengeld II-Empfänger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Benötigen Sie direkt in der Startphase Hilfe oder Begleitung durch eine Unternehmensberatung, werden Sie auch hier finanziell durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt. Im Rahmen des &#8220;Gründercoaching Deutschland&#8221; erhalten Sie mindestens 90 Prozent der anfallenden Beratungsleistung ersetzt. Hier jedoch maximal nur 3.600 Euro bzw. 90 Prozent von der Höchstleistung in Höhe von 4.000 Euro.<span id="more-1021"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Arbeitslosengeld II-Empfänger</strong> können sogar einen Antrag auf 100 prozentige Übernahme der Beratungsleistung stellen. Begründung: Hier geht man von hilfebedürftigen Selbständigen nach gemäß § 16b SGB II aus. Dadurch wird in vielen Fällen der Antrag positiv beschieden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wo kann ich diesen Antrag auf Förderleistung stellen? </strong><br />
Der Antrag muss bei der KfW, auch &#8220;<strong>Kreditanstalt für Wiederaufbau</strong>&#8221; in Bonn gestellt werden. Wichtig: Vor Einreichung des Antrags sollten Sie Ihren Bewilligungsbescheid auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beglaubigen lassen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung und Grundlage für eine positive Entscheidung. Reichen Sie Ihren Bewilligungsbescheid jedoch nur in Kopie ein, besteht die Möglichkeit der Ablehnung oder Rücksendung des Antrags. Konkret bedeutet dies enormer Zeitverlust in der Antragsbearbeitung. Denn jetzt müssen Sie auf Anweisung hin den Bescheid beglaubigen lassen und erneut den Antrag einreichen. Vielleicht müssen Sie sogar einen <strong>Widerspruch</strong> gegen die Ablehnung einreichen. Wertvolle Zeit geht dadurch verloren. Eine lange Zeit, in der Sie sich keine Beratungshilfe durch eine professionelle Unternehmensberatung an die Hand nehmen können. Vermeiden Sie diese Fehler und starten gleich richtig durch!<br />
<strong><br />
Wer kann mir meinen Bewilligungsbescheid beglaubigen?</strong><br />
Die Agentur für Arbeit kann Ihnen den Bewilligungsbescheid auf Arbeitslosengeld I oder II beglaubigen. Lassen Sie sich nach Möglichkeit gleich zwei Beglaubigungen ausstellen, damit Sie gleich von Anfang an eine Unterstützung durch das Gründungscoaching in Anspruch nehmen können. Vor allem sollte bei der Antragstellung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld der Antrag auf Beratungsförderung gleich mitgestellt werden. Dadurch haben Sie sofort die Chance auf Unterstützung in wichtigen Unternehmensfragen, wie beispielsweise der Kundengewinnung, Büroorganisation, Fragen zu Ämtern und deren Anträgen und sonstigem Papierkram. Selbstverständlich stehen auch betriebswirtschaftliche Fragen zu Ihrem Betrieb an, die Ihnen Ihr persönlicher <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="unternehmenshilfen.eu - Unternehmensberatung und mehr für Sie" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Unternehmensberater</strong></a> gerne hilft zu beantworten.<br />
<strong><br />
Vorteil: </strong>Viele Anfängerfehler können dadurch vermieden werden. Der Existenzgründer kann sich durch Abarbeiten der Problemthematik mit/durch den Unternehmensberater um das Wesentliche; nämlich um den Umsatz für seine neue Geschäftstätigkeit kümmern.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Existenzgründung mit staatlicher Förderung für Arbeitslose möglich</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/02/19/existenzgruendung-mit-staatlicher-foerderung-fuer-arbeitslose-moeglich/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Feb 2009 10:33:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
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		<category><![CDATA[businessplan]]></category>
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		<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
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		<category><![CDATA[rentabilitätsvorausschau]]></category>

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		<description><![CDATA[Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten bei positiver Bestätigung durch die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss. Dieser wird für neun Monate zuzüglich pauschaler Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Die monatliche Leistung des Gründungszuschusses ist in etwa angepasst an die bisherige Höhe des Arbeitslosengeld I. Darüber hinaus kann für weitere sechs Monate eine Verlängerung beantragt werden. Die Beantragung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten bei positiver Bestätigung durch die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss. Dieser wird für neun Monate zuzüglich pauschaler Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Die monatliche Leistung des Gründungszuschusses ist in etwa angepasst an die bisherige Höhe des Arbeitslosengeld I.<span id="more-943"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus kann für weitere sechs Monate eine Verlängerung beantragt werden. Die Beantragung kann schon ab dem 7. Monat der Selbständigkeit erfolgen. Hier werden zusätzlich auf Antrag hin, ab dem 10. Monat  pauschal 300 Euro monatlich für <strong>Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge</strong> geleistet. Der Existenzgründer sollte ab dem 10. Monat seinen Lebensunterhalt selbst decken können. Die monatliche Pauschale ist zur sozialen Absicherung gedacht. Gesamt können dadurch für den Zeitraum von sechs Monaten 1.800 Euro bezogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Pauschale ist eine <strong>steuerfreie Leistung</strong> und zählt auch nicht bei der Einkommensermittlung als Bemessungswert von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Der Verlängerungsantrag sollte frühzeitig gestellt werden, da eine Nachreichung bzw. Nachbewilligung in den meisten Fällen nicht akzeptiert wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Die zukünftige selbständige Tätigkeit muss bei Antragstellung schlüssig und durch ein wirtschaftlich <strong>tragfähiges Geschäftskonzept </strong>dargestellt werden. Einreichungsstelle hierfür ist die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Gleichzeitig muss ein <strong>Businessplan</strong>, eine <strong>Rentabilitätsvorausschau</strong> sowie eine unterschriebene Bestätigung einer befugten Stelle beigelegt werden. Die Existenzgründerberatungsstelle in der Industrie- und Handelskammer ist zeichnungsbefugt. Ebenso ist nur das Testat eines Steuerberaters vollkommen ausreichend.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer derzeit arbeitslos ist, seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt als sehr gering einschätzt und mit einer <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Existenzgründung" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Existenzgründung</strong></a> starten möchte, sollte einen Antrags auf diese staatlichen Fördermittel für Existenzgründer stellen. Bedenken Sie, es ist &#8220;Geld vom Staat &#8211; Nicht rückzahlbar&#8221; und gibt Ihnen etwas Sicherheit und Ruhe beim Aufbau Ihrer Existenz.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Bürgschaftsbank sichert Existenzgründerkredite</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 08:47:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<category><![CDATA[hausbank]]></category>

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		<description><![CDATA[Bedingt durch die aktuelle Finanzkrise ist es für Existenzgründer schwerer als je zuvor, einen Kredit durch die Hausbank zu bekommen. Da viele Banken aktuell wenig flüssige Mittel im Bestand haben, sind diese dazu gehalten selbst auch wiederum Kredite aufzunehmen. Bedingt durch die Finanzsituation und der Pleiten von vielen Banken misstrauen sich die Kreditinstitute gegenseitig und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span><strong>Bedingt durch die aktuelle Finanzkrise ist es für Existenzgründer schwerer als je zuvor, einen Kredit durch die Hausbank zu bekommen</strong>. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Da viele Banken aktuell wenig flüssige Mittel im Bestand haben, sind diese dazu gehalten selbst auch wiederum Kredite aufzunehmen. Bedingt durch die Finanzsituation und der Pleiten von vielen Banken misstrauen sich die Kreditinstitute gegenseitig und sind nicht unbedingt bereit, einen Kredit auszulegen. Um dennoch ein Darlehen für sein künftiges Geschäft zu erhalten, gilt es noch andere etwas weniger bekannte Möglichkeiten aufzugreifen. Mit diesem Instrument ist die Situation für Existenzgründer nicht mehr unbedingt aussichtslos.</span><span id="more-649"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Bereitet der Existenzgründer seine künftige Selbständigkeit gut vor, kann er sich gegebenenfalls staatliche Unterstützung sichern. In diesem Fall helfen die </span><span>Bü</span><span>rgschaftsbanken </span><span>aus. Wichtig: Um sich eine Unterstützung durch die <strong>Bürgschaftsbank</strong> zu sichern <span> </span>ist es sehr wichtig, dass die </span>Geschäftsidee <span>schlüssig dargelegt wird. Hierbei müssen dann selbstverständlich folgende Unterlagen in einem persönlichen Gespräch vorgelegt werden: Businessplan, Rentabilitätsvorausschau, geprüfte Umsatz- und Ertragsvorausschau inkl. Testat des Steuerberaters. Manchmal ist es sogar sehr sinnvoll, wenn die Geschäftsidee detailliert beschrieben wird und eine Darstellung und Zielsetzung der eigenen Person beiliegt.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Ist die Bürgschaftsbank von der </span><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Geschäftsidee" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Geschäftsidee</strong></a><strong> </strong><span>überzeugt, steht der künftigen Selbständigkeit nichts mehr im Wege. Die Bürgschaftsbank sichert einen Kredit mit bis zu 80% ab. Somit bleibt nur wenig Haftung an der eigentlichen Hausbank hängen. Die Kreditvergabe ist wird mit diesem Sicherheitshintergrund sehr viel schneller und einfacher bewilligt. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Auch Unternehmensgründer die über keine Sicherheiten verfügen, sollten bei der Bürgschaftsbank Ihr Projekt vortragen. In seltenen Fällen werden sogar bis zu 100% <strong>Ausfallbürgschaft</strong> durch die Bürgschaftsbank übernommen. Hier muss in der Regel das künftige Geschäft sehr gewinnträchtig sein und sich nach Ermessen der Bürgschaftsbank relativ schnell am Markt etablieren.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><strong><span>An wen kann man sich  wenden bzw. wo findet man eine Bürgschaftsbank?</span></strong><span> Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Hier </span><span>finden Sie die <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/adressen" title="Adressen" class="liinternal">Kontaktadressen</a></strong>. </span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bis zu 100% Beratungs-Förderung in der Vorgründungsphase für Existenzgründer</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/09/24/bis-zu-100-beratungs-foerderung-in-der-vorgruendungsphase-fuer-existenzgruender/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Sep 2008 16:01:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[beratungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[förderfähig]]></category>
		<category><![CDATA[fördergelder]]></category>
		<category><![CDATA[geschäftsidee]]></category>
		<category><![CDATA[kfw bank]]></category>
		<category><![CDATA[limited]]></category>
		<category><![CDATA[ltd]]></category>
		<category><![CDATA[staatliche Fördergelder]]></category>
		<category><![CDATA[vorgründungsberatung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bevor Existenzgründer überhaupt an den Start gehen können, gilt es viele wichtige Dinge zu beachten: Wo kann ich mir kaufmännische Grundkenntnisse, die wichtig für meine Existenzgründung sind aneignen? Wer bietet kostenlose Existenzgründerseminare an? Welche Institutionen unterstützen Gründungswillige bei der Planung und Organisation der Geschäftsidee? Stehen mir schon als Nichtmitglied der Kammern Beratungsleistungen zu? Wo und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext" style="text-align: justify;"><strong><span>Bevor Existenzgründer überhaupt an den Start gehen können, gilt es viele wichtige<span> </span>Dinge zu beachten:</span></strong></p>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><span>Wo kann ich mir kaufmännische Grundkenntnisse, die wichtig<span> </span>für meine Existenzgründung sind aneignen?</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Wer bietet kostenlose Existenzgründerseminare an?<br />
</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Welche Institutionen unterstützen Gründungswillige bei der Planung und Organisation der Geschäftsidee?<br />
</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Stehen mir schon als Nichtmitglied der Kammern Beratungsleistungen zu?<br />
</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Wo und mit welchem Geschäftszweck muss ich mein Gewerbe anmelden? Welche Unternehmensform ist für mich die Richtige?<br />
</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Starte ich als Einzelunternehmen, Ein-Euro-GmbH, mit der herkömmlichen GmbH und dem Stammkapital von 25.000 Euro oder firmiere ich gleich mit einer Limited aus Großbritannien?</span><span id="more-564"></span></li>
</ul>
<p class="bodytext" style="text-align: justify;"><span>Zusätzlich sind natürlich auch einige Formulare und Anträge auszufüllen, und viele sonstige wichtige Details und dergleichen zu bedenken. Um hier den Existenzgründern und Gründungswilligen ein wenig Schützenhilfe zu geben, wurde den Bundesländern die Pflicht übertragen sich dieser Interessentengruppe anzunehmen. Die Länder sind nun für die individuelle Förderung von <strong>Vorgründungsberatungen</strong> bei Existenzgründern zuständig. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Bei dieser Form der geförderten Beratung soll nun nicht mehr nur Hilfe beim Businessplan, der Rentabilitätsvorausschau und im Umgang mit der fachkundigen Stelle gegeben werden. Nein, es sollen alle weiteren, die <strong>Geschäftsidee</strong> betreffende Schwerpunkte und auch Schwachpunkte <span> </span>mit dem Existenzgründer näher erörtert werden. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Der Berater hat mit Annahme der Beraterleistung die Aufgabe, die Geschäftsidee, das geplante Umsatzmodell, das Marketing- und Vertriebskonzept, die erforderlichen Grundvoraussetzungen und Qualifikationen des Existenzgründers, sowie den entsprechenden Kapitalbedarf zu analysieren. Gleichzeitig sollen entsprechende Maßnahmen wie Hilfestellung bei Finanzierung durch die <strong>KfW-Bank</strong> oder sonstigen <strong>staatlichen Fördergeldern</strong> und <strong>Zuschüssen</strong> getroffen werden. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Ein weiteres Ziel des Beraters sollte es sein, dem Gründungswilligen die Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Überleben am Markt zu schaffen. Ein engagierter Unternehmensberater unterstützt zukunftsträchtige Projekte wohlwollend. Auch weist er auf Risiken und unternehmerische Defizite des Existenzgründers hin. Ebenso teilt er dem Existenzgründer mit, wo er entsprechende fachspezifische Seminare und Vorträge kostenlos oder gegen geringes Entgelt besuchen kann. Die Gründerseminare sind sehr förderlich für die Selbständigkeit bzw. das künftige Unternehmertum, da oftmals keine umfassenden kaufmännischen Grundkenntnisse vorhanden sind.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Auch wird der Berater, wenn er den Erfolg der Geschäftsidee erkennt, die Umsetzung des Geschäftskonzeptes forcieren. Dazu gehört es auch Lösungsvorschläge für eventuell auftretende Probleme zu unterbreiten.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Nun zu den wichtigsten Fragen:</span></span></strong></p>
<p><strong><em><span><span>Wer gehört zu den anspruchsberechtigten Personen? </span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Hier gibt es keine generelle Regel für Anspruchsberechtigte. In manchen Ländern werden nur Arbeitslose, Erstgründer oder Hochschulabsolventen gefördert. Wiederum in einzelnen Bundesländern erfolgt eine komplette Übernahme der Beratungskosten für alle, andere Länder übernehmen nur einen Teil der Kosten. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Nicht erst abwägen. Hier generell einen Antrag auf Förderleistung einreichen!</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><em><span><span>Was ist förderfähig?</span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Förderfähig ist, wer reale Gründungsabsichten hat und sich damit auch tatsächlich selbständig machen möchte.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><em><span><span>Was ist nicht förderfähig?</span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Beratungen zur Abwägung der Gründung und eventuellen Marktchancen werden nicht gefördert. </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><em><span><span>Wie hoch ist der staatliche Zuschuss zur Beratung?</span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Die Höhe der geförderten Beratungsleistung liegt derzeit in:</span></p>
<ul>
<li><span><span><em><strong>Bayern</strong></em> bei 70% von max. 8.000 Euro; zahlt somit den höchsten staatlichen Zuschuss</span></span></li>
<li><span><span><em><strong>Baden-Württemberg</strong></em> übernimmt 80% von höchstens 3.700 Euro</span></span></li>
<li><span><span><em><strong>Hessen</strong></em> liegt mit 80 % von max. 2.850 Euro am niedrigsten</span></span></li>
<li><span><span><em><strong>Hamburg</strong></em>; hier volle Kostenübernahme bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus</span></span></li>
</ul>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Auch die restlichen Bundesländer haben interessante Zuschusshöhen zur Beratungsdienstleistung im Angebot. <span> </span>Hier muss jedoch aktuell nachgefragt werden. Auch erfolgt im Regelfall in allen Bundesländern eine Einzelfallprüfung, da jede Förderung individuell ist.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Die maximale Tagessatzhöhe liegt zwischen 500 bis 800 Euro bei gleichzeitig max. 5-10 Beratungstagen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Wo erhalte ich den staatlichen Förderzuschuss?</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Den Antrag für den Förderzuschuss erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bundesagentur für Arbeit, RKW-Landesverbände sowie den staatlichen Förderbanken.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Kann ich meinen Eigenanteil zum Förderzuschuss steuerlich absetzen?</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Sollte in Ihrem Bundesland ein Eigenanteil zu zahlen sein, können Sie diesen als vorweggenommene Betriebsausgabe einsetzen und somit steuerlich geltend machen. Dadurch mindern Sie Ihre Steuerlast.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Muss ich in einem Bundesland leben und arbeiten, um dem Förderzuschuss zu erhalten?</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Ja, die Antragstellung und Bewilligung erfolgt in dem Bundesland, in diesem sie leben und die zukünftige Existenz betreiben. Ist ein Umzug geplant, sollten sie erneut einen Antrag in dem dafür zuständigen Bundesland stellen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Wichtig: </span></span></strong><span><span>Ein gesetzlicher Anspruch auf die <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Beratungsleistungen" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Beratungsleistungen</a></strong> kann nicht abgeleitet werden.</span></span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>GmbH-Gesetz: Keine Änderung des Stammkapitals</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/09/03/gmbh-gesetz-keine-aenderung-des-stammkapitals/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Sep 2008 14:40:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[1 euro gmbg]]></category>
		<category><![CDATA[ein-euro gmbh]]></category>
		<category><![CDATA[gmbh]]></category>
		<category><![CDATA[stammkapital]]></category>
		<category><![CDATA[tagesgeldkonto]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmergesellschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Keine Verminderung des Stammkapitals bei der GmbH Das deutsche GmbH-Gesetz sollte eigens für Existenzgründer und Selbständige gelockert und vereinfacht werden. Aber zu früh gefreut, denn es bleibt alles beim Alten.  Die GmbH muss weiterhin mit 25.000 Euro Stammkapital bestückt werden. Geplant war das bisherige Stammkapital auf 10.000 Euro abzusenken. Dies hätte selbstverständlich manch einem Existenzgründer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Keine Verminderung des Stammkapitals bei der GmbH</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das deutsche GmbH-Gesetz sollte eigens für Existenzgründer und Selbständige gelockert und vereinfacht werden. Aber zu früh gefreut, denn es bleibt alles beim Alten.  Die GmbH muss weiterhin mit 25.000 Euro Stammkapital bestückt werden. Geplant war das bisherige Stammkapital auf 10.000 Euro abzusenken. Dies hätte selbstverständlich manch einem Existenzgründer den Start in die Selbständigkeit vereinfacht.<span id="more-542"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Dennoch sollte jeder <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung" title="Gründung" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Gründungswillige</strong></a> darüber informiert sein, dass diese 25.000 Euro <strong>Stammkapital </strong>zur Gründung einer GmbH nicht in barem Kapital vorhanden sein müssen. Es muss nicht auf einem Konto ähnlich einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto unantastbar und ruhend gestellt liegen. Das Stammkapital kann in Form von Geschäftsausstattung, d.h. Büromöbel, Maschinen oder sonstigem Inventar investiert sein. Auch Warenbestände gehören zu akzeptablen Vermögenswerten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wem aber die herkömmliche GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital zu teuer ist, kann nun ab 01. November 2008 mit der <strong>Ein-Euro-GmbH </strong>durchstarten. Im Beschluss zum GmbH-Gesetz wurde festgelegt, dass die alte GmbH-Form bei den üblichen 25.000 Euro belassen wird, dafür aber die Ein-Euro-GmbH, auch Unternehmergesellschaft genannt zum 01.11.08 an den Start gehen darf.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Lesen Sie in den nächsten Tagen mehr über die <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2008/09/14/vorteile-nachteile-der-ein-euro-gmbh/" title="Vor- und Nachteile einer Ein-Euro-GmbH " class="liinternal">Ein-Euro-GmbH und Ihre Vor- bzw. Nachteile</a></strong>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Stundung und/oder Erlass von Meister-BAföG</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 06:58:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Kredit]]></category>
		<category><![CDATA[Meister - BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[darlehen]]></category>
		<category><![CDATA[finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[rückzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[schulden]]></category>
		<category><![CDATA[stundung]]></category>
		<category><![CDATA[teilerlass]]></category>

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		<description><![CDATA[Rückzahlung des Meister-BAföG´s fällig und kein Geld? Viele Jung-Unternehmer starten mit Schulden in eine Selbständigkeit als Existenzgründer. Diese Schulden sind allein schon durch die Inanspruchnahme von Meister-BAföG zum Erwerb des Meistertitels in ihrem Handwerk entstanden. Das Meister-BAföG wird hier gerne für die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungskosten genutzt. Was allerdings sehr viele Jung-Unternehmer nicht wissen: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rückzahlung des Meister-BAföG´s fällig und kein Geld?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Viele Jung-Unternehmer starten mit Schulden in eine Selbständigkeit als Existenzgründer. Diese Schulden sind allein schon durch die Inanspruchnahme von Meister-BAföG zum Erwerb des Meistertitels in ihrem Handwerk entstanden. Das Meister-BAföG wird hier gerne für die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungskosten genutzt.<span id="more-260"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Was allerdings sehr viele Jung-Unternehmer nicht wissen: Dieses <strong>Meister-BAföG </strong>ist unter Einhaltung gesetzlicher Richtlinien gegebenenfalls nicht oder nur teilweise  rückzahlbar. Die Rückzahlung ist einerseits einkommensabhängig, andererseits besteht die Möglichkeit durch Antrag auf Teilerlass und Festeinstellung von sozialversicherungspflichtigen Angestellten oder auch Auszubildenden, einen Anteil von etwa 66 Prozent des einst bewilligten Darlehens erlassen zu bekommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gründen oder übernehmen mit Meister-BAföG geförderte <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung" title="Existenzgründer" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Existenzgründer</a> </strong>ein Unternehmen, haben sie aus folgenden Gründen die Chance das Darlehen  zum Teil erlassen zu bekommen:</p>
<ul>
<li>Innerhalb drei Jahre nach der geförderten Meister-BAföG-Maßnahme wurde eine Existenz gegründet.</li>
<li>Einstellung von mind. zwei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern für mindestens vier Monate, mindestens eine Person darf nicht geringfügig beschäftigt sein (auch Auszubildende werden auf Antrag akzeptiert!)</li>
<li style="text-align: justify;">Die Beschäftigungsverhältnisse müssen noch bei Antragstellung bestehen</li>
<li style="text-align: justify;">Antragstellung vor Beendigung des dritten Jahres nach Prüfung</li>
<li style="text-align: justify;">Erlass von bis zu 66 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Der <strong>Teilerlass</strong> des als Meister-BAföG bezogenen Darlehens bezieht sich auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP: </strong>Überprüfen Sie Ihre eigenen Verhältnisse auf Ihre Möglichkeiten und sparen Sie bares Geld. Einfacher geht es nicht! Das nicht rückzahlbare Geld können Sie nun für die Erweiterung Ihres Unternehmens nutzen. Oder Sie gönnen sich den lang ersehnten Urlaub.</p>
<p style="text-align: justify;"> <img src='http://www.geldvomstaat24.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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