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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Elterngeld</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Das neue Sparpaket der Bundesregierung tritt ab 1. Januar 2011 in Kraft</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2010/12/19/das-neue-sparpaket-der-bundesregierung-tritt-ab-1-januar-2011-in-kraft/</link>
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		<pubDate>Sun, 19 Dec 2010 13:40:51 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzesänderungen]]></category>
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		<category><![CDATA[sparpaket]]></category>

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		<description><![CDATA[Umfangreiche Gesetzesänderungen und Streichungen unterliegen dem neu aufgelegten Sparpaket der Bundesregierung. Wegfall der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger Wegfall des Zuschusses zur Rentenversicherung nach § 26 Abs. 1 SGB II für AlG II-Bezieher, zuvor ALG-I Empfänger Wegfall des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II bei Hartz IV Anrechnung von Elterngeld beim Bezug von Arbeitslosengeld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Umfangreiche Gesetzesänderungen und Streichungen unterliegen dem neu aufgelegten Sparpaket der Bundesregierung.</p>
<ul>
<li>Wegfall der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger</li>
<li>Wegfall des Zuschusses zur Rentenversicherung nach § 26 Abs. 1 SGB II für AlG II-Bezieher, zuvor ALG-I Empfänger</li>
<li>Wegfall des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II bei Hartz IV</li>
<li>Anrechnung von Elterngeld beim Bezug von Arbeitslosengeld II</li>
<li>Die Regelleistung bleibt unangetastet</li>
</ul>
<p><strong>Tipp: </strong>Künftig erhalten Sie hier weiterführende Informationen zu den entsprechenden Gesetzesänderungen</p>
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		<title>Erhebliche Einschnitte beim Elterngeld</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 17:39:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[bedarf]]></category>
		<category><![CDATA[doppelbesteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderzuschlag]]></category>
		<category><![CDATA[sozialhilfe]]></category>

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		<description><![CDATA[Voraussichtlich ab Januar 2011 sind mit erheblichen Kürzungen beim Elterngeld zu rechnen. Das Elterngeld soll künftig von bisher 67 Prozent auf nur noch 65 Prozent des Nettoeinkommens abgesenkt werden. Hiervon sind Einkommen ab 1.200 Euro betroffen. Weiterhin wird das Elterngeld bei Beziehern von Arbeitslosengeld II mit in die Berechnung einbezogen. Dadurch soll der Bedarf an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Voraussichtlich ab Januar 2011 sind mit erheblichen Kürzungen beim Elterngeld zu rechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Elterngeld soll künftig von bisher 67 Prozent auf nur noch 65 Prozent des Nettoeinkommens abgesenkt werden. Hiervon sind Einkommen ab 1.200 Euro betroffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin wird das Elterngeld bei Beziehern von Arbeitslosengeld II mit in die Berechnung einbezogen. Dadurch soll der Bedarf an staatlicher Sozialleistung erheblich gemindert werden. Wer ab 2011 einen Antrag auf Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stellt, darf ebenso damit rechnen, dass Elterngeld als Einkommen mit eingerechnet wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die Befreiung von diversen Einkünften, die im Inland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung befreit wurden, werden denn als Einkommen bei der Elterngeldberechnung herangezogen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sparpaket kürzt viele Sozialleistungen</title>
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		<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 06:19:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[heizzuschuss]]></category>
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		<category><![CDATA[rentenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[sparpaket]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Staat muss sparen. Die Kosten des Konjunkturpaketes I und II sowie diverse Unternehmens- und Bankenrettungen waren schon teuer genug. All denen, die sowieso schon wenig haben, dürfen nun mit erheblichen Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Zum 01.09.2010 wurde nun ein neues Sparpaket beschlossen. Arbeitslosengeld II-Empfänger, im Volksmund auch als Hartz IV-Empfänger bekannt, haben künftig mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Staat muss sparen. Die Kosten des Konjunkturpaketes I und II sowie diverse Unternehmens- und Bankenrettungen waren schon teuer genug. All denen, die sowieso schon wenig haben, dürfen nun mit erheblichen Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Zum 01.09.2010 wurde nun ein neues Sparpaket beschlossen.<span id="more-1992"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitslosengeld II-Empfänger, im Volksmund auch als Hartz IV-Empfänger bekannt, haben künftig mit erheblichen Einbußen zu rechnen. Bisher kamen diese in den Genuß von  eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen durch das Amt. Künftig sollen diese eingespart werden, d.h. wer in Zukunft Arbeitslosengeld II erhält, bekommt keine Rentenversicherungsbeiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Durch diese eingezahlten Beiträge erhöhte sich die Rentenanwartschaft, da die Beiträge kontinuierlich weitergezahlt wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin wird der Heizzuschuss bei Wohngeldempfängern eingespart. Dieser wird künftig ersatzlos gestrichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Elterngeld soll kontinuierlich abgesenkt werden. Bezieher von Hartz IV wird das Anrecht auf das Elterngeld gestrichen. Begründung: Wer bedingt durch Kinderbetreuung nicht gearbeitet hat soll diesen Bonus durch das Elterngeld verwehrt bleiben, da auch kein Verdienstausfall eingetreten ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer bisher Arbeitslosengeld I bezogen hat und nun in Arbeitslosengeld II wechselt, darf ebenfalls mit finanziellen Einbußen rechnen. Die gesonderte Zulage die ein jeder Arbeitslosengeld I-Empfänger erhielt fällt weg.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Elterngeld bis zu 28 Monate?</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/04/24/elterngeld-von-bis-zu-28-monate/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 12:22:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[nettoeinkommen]]></category>
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		<category><![CDATA[teilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[wirtschafts- und finanzkrise]]></category>

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		<description><![CDATA[Bisher gibt es Elterngeld für bis zu 14 Monate, d.h. wenn beide Elternteile betreuen und der Vater mindestens zwei Monate aus dem Berufsleben zur Betreuung aussteigt. Hier bezieht die Mutter in der Regel 12 Monate und der Vater erhält weitere zwei Monate das Elterngeld weiter. Derzeit leben wir in einer weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher gibt es Elterngeld für bis zu 14 Monate, d.h. wenn beide Elternteile betreuen und der Vater mindestens zwei Monate aus dem Berufsleben zur Betreuung aussteigt. Hier bezieht die Mutter in der Regel 12 Monate und der Vater erhält weitere zwei Monate das Elterngeld weiter.</p>
<p style="text-align: justify;">Derzeit leben wir in einer weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Der Staat jedoch denkt darüber nach, weitere Kosten im Bereich des Elterngeldes zu produzieren. Das derzeit angedachte Paket Elterngeld würde den Staat, sprich den Steuerzahlern ziemlich teuer zu stehen kommen.<span id="more-1103"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Begründung der Familienministerin von der Leyen ist jedoch in der jetzigen Zeit sehr gut nachvollziehbar. Denn ist es nicht besser, beide nehmen anteilig eine Auszeit und/oder arbeiten in Teilzeit weiter und haben dennoch Zeit für Ihr Kind? In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten gibt es somit auch eine Chance für den Arbeitgeber, damit er keine Entlassungen und somit <strong>Rationalisierungsmassnahmen</strong> ausführen muss. Der Arbeitnehmer jedoch hat eine erhöhte Chance, seinen Arbeitsplatz zu erhalten und gleichzeitig das halbe Elterngeld von staatlicher Seite zusätzlich zu erhalten. Elterngeld wird zu 67 Prozent vom Nettoeinkommen gezahlt. In diesem Falle die Hälfte vom Elterngeld, wenn in Teilzeit weiter gearbeitet werden würde.</p>
<p style="text-align: justify;">Eltern könnten sich nach der Vorstellung von Familienministerin von der Leyen die Elternzeit teilen. Väter beispielsweise könnten anstatt zwei volle Monate aus dem Berufsleben auszusteigen vier halbe Monate <strong>Elterngeld </strong>beziehen. Die Umsetzung wäre dann, dass der Vater vier Monate Teilzeit arbeitet und zusätzlich vier Monate halbes Elterngeld beziehen kann. Die Mutter könnte anstelle von bisher 12 Monaten insgesamt 24 Monate Elterngeld beziehen, wenn diese nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten würde. Auch hier würden dann zusätzlich 24 Monate halbes Elterngeld weiter bezahlt. Natürlich zuzüglich des Teilzeitlohns durch den Arbeitgeber.</p>
<p style="text-align: justify;">Interessante Möglichkeiten, die hier aufgezeigt werden. Aber natürlich muss auch hier abgewartet werden, wie die Umsetzung und <strong>Refinanzierung</strong> dieses großen Paketes funktionieren soll. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir sie wieder an dieser Stelle.</p>
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		<title>Ersatzrate erhöht das Elterngeld bei Geringverdienern</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Mar 2009 10:17:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[ausbildungslohn]]></category>
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		<description><![CDATA[Wurde Ihr Elterngeld richtig berechnet? Sind Sie derzeit noch in der Ausbildung und haben vor kurzem Nachwuchs bekommen? Oder haben Sie Ihre Ausbildung wieder aufgenommen bzw. unterbrochen und leben nun von Elterngeld, Kindergeld und dergleichen? Manche Auszubildende stehen schon während der Ausbildungszeit auf eigenen Füßen und haben eine eigene Wohnung zu unterhalten. Da das Leben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wurde Ihr Elterngeld richtig berechnet?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sind Sie derzeit noch in der Ausbildung und haben vor kurzem Nachwuchs bekommen? Oder haben Sie Ihre Ausbildung wieder aufgenommen bzw. unterbrochen und leben nun von Elterngeld, Kindergeld und dergleichen?</p>
<p style="text-align: justify;">Manche Auszubildende stehen schon während der Ausbildungszeit auf eigenen Füßen und haben eine eigene Wohnung zu unterhalten. Da das Leben sehr teuer ist und der Ausbildungslohn oftmals nicht ausreichend ist, wird oftmals noch ein Nebenjob ausgeübt. Steht eine unverhoffte Schwangerschaft an, kommt es zu extremen Veränderungen. Denn wenn das Baby erstmal da ist, fällt der doppelte Verdienst meistens weg. Und das, obwohl enorme Mehrkosten durch das Baby entstehen. Hinzu kommen Einkommenseinbußen, da der Nebenjob bedingt durch das Baby nicht mehr ausgeübt werden kann. Kinderbetreuung ist in der Regel zu teuer und die Neu-Mama möchte sich oftmals lieber selbst um ihr Baby kümmern.<span id="more-986"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das Elterngeld deckt 67 Prozent der<strong> Nettoeinnahmen</strong> aus dem vorangegangen Ausbildungslohn ab. Das bisherige Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt. Allerdings gibt es, was nur wenige wissen, das &#8220;erhöhte Elterngeld&#8221;. Geringverdiener profitieren von der Ersatzrate beim Elterngeld. Wer beispielsweise unter 1.000 Euro monatlich vor der Geburt verdiente, kann durch die Erhöhung des Elterngeldes von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zum besseren Verständnis hier ein Beispiel: Wer etwa 500 Euro Nettoeinnahmen durch <strong>Ausbildungslohn</strong> und Nebenjob monatlich hatte, dürfte jetzt ca. 490 Euro Elterngeld erhalten. Wichtig: Denn für je 20 Euro steigt die Ersatzrate um ein Prozent, die das Einkommen unter 1000 Euro liegen. Man spricht auch von einer <strong>Anhebung der Ersatzrate</strong> bei kleinen Einkommen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Überprüfen Sie unbedingt Ihren Elterngeldbescheid auf korrekte Berechnung.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Elterngeld keine Sozialleistung</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/11/13/elterngeld-keine-sozialleistung/</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 12:14:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[sozialleistung]]></category>
		<category><![CDATA[steuersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Elterngeld ist Lohnersatz Oftmals wird angenommen, dass Elterngeld eine staatliche Sozialleistung ist. Hier zur Aufklärung: Elterngeld wird als Lohnersatz für die Mutter oder den Vater während der ersten zwölf bis maximal vierzehn Monate der Erziehungszeit geleistet. Elterngeld wird an den bezugsberechtigten Vater oder Mutter unter dem Progressionsvorbehalt gezahlt und am Jahresende in die Einkommensteuererklärung mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Elterngeld ist Lohnersatz</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Oftmals wird angenommen, dass Elterngeld eine staatliche Sozialleistung ist. Hier zur Aufklärung: Elterngeld wird als Lohnersatz für die Mutter oder den Vater während der ersten zwölf bis maximal vierzehn Monate der Erziehungszeit geleistet.</p>
<p style="text-align: justify;">Elterngeld wird an den bezugsberechtigten Vater oder Mutter unter dem Progressionsvorbehalt gezahlt und am Jahresende in die Einkommensteuererklärung mit eingerechnet. Es ist gesetzliche Pflicht, das Elterngeld mit anzugeben. <span id="more-673"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Elterngeld.htm" title="Elterngeld" target="_blank" class="liexternal">Elterngeld</a> </strong>gilt steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung. Am Jahresende werden beide Einkommen der Elternteile zusammengefasst, d.h. die Summe aus Elterngeld und Einkommen. Hieraus wird der progressive <strong>Steuersatz</strong> aus Einkommen und Elterngeld ermittelt. Der sodann ermittelte Steuersatz wird dabei nur auf das tatsächlich real erwirtschaftete Einkommen und nicht auf das Elterngeld berechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Alleinerziehenden Elternteilen muss jedoch auch dann, wenn das Elterngeld den vollen Zeitraum eines Jahres bezogen wurde, eine <strong>Einkommensteuererklärung</strong> erstellt werden. Fällt das Elterngeld in zwei verschiedene Jahre, muss jeweils das erwirtschaftete Einkommen als auch das Elterngeld angegeben werden. Nur dann kann der persönlich korrekte Steuersatz ermittelt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verlängerung der Elternzeit möglich</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Jul 2008 09:03:03 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[antrag auf elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensverlust]]></category>
		<category><![CDATA[elternzeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Beide Elternteile dürfen auf Wunsch in Elternzeit Besteht die gesetzliche Möglichkeit, dass Vater und Mutter beide gemeinsam in Elternzeit gehen? Ja, es gibt diese Chance, allerdings müssen gewisse Kriterien beachtet werden. Die Geburt eines Kindes ist etwas Wunderbares. Besonders die ersten Lebensjahre weisen den Weg des Kindes auf eine ganz besondere Art. Hierbei mögen in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beide Elternteile dürfen auf Wunsch in Elternzeit</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Besteht die gesetzliche Möglichkeit, dass Vater und Mutter beide gemeinsam in Elternzeit gehen? Ja, es gibt diese Chance, allerdings müssen gewisse Kriterien beachtet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Geburt eines Kindes ist etwas Wunderbares. Besonders die ersten Lebensjahre weisen den Weg des Kindes auf eine ganz besondere Art. Hierbei mögen in der heutigen Zeit oftmals gerne beide Elternteile teilhaben und sind daher sogar bereit, einen gewissen Einkommensverlust dadurch hinzunehmen.<span id="more-314"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Viele angestellte Arbeitnehmer möchten hier gerne die gesetzliche Elternzeit nutzen. Es besteht nach geltendem Recht ein <strong>Rechtsanspruch </strong>bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber ist sogar die gesetzliche Möglichkeit gegeben, 12 Monate der Elternzeit in die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr zu legen. Diese 12 Monate werden sodann von der ursprünglichen  36-monatigen Elternzeit abgezogen, so dass von der Geburt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr nur 24 Monate genommen werden dürfen. Voraussetzung hier ist allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers. Ist der Betrieb zu klein, kann dies rechtlich legitim abgelehnt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Arbeiten beide Elternteile in einem Unternehmen mit mehr als fünfzehn Beschäftigten, kann ein <strong>Antrag auf Elternzeit</strong> gestellt werden. Stimmt der Arbeitgeber zu, darf nach Vereinbarung in der Elternzeit den gesetzlichen Bestimmungen zufolge bis zu 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Diese Regelung dürfen beide Elternteile anstreben und die 36 Monate Elternzeit damit voll ausschöpfen. Auch die geringere Wochenstundenzahl dürfen beide in dieser Zeit nutzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich kann die Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes ausgeweitet werden. Dies ist auf eigenen besonderen Wunsch und mit der Zustimmung des Arbeitgebers unter gewissen Voraussetzungen, wie Unternehmensgröße usw. durchaus möglich.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> Hier muss noch ein Anspruch aus den zuvor 36 Monaten Elternzeit bestehen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Wohngeld: Einkommensberechnung und Einmalzahlungen</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jun 2008 12:48:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohngeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[unterhalt für kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wohngeld ein komplexes Thema. Hierbei müssen sehr viele gesetzliche Richtlinien und aktuelle Vorgaben beachtet werden. Das monatliches Einkommen aller Familienangehörigen: Lohn- und Gehalt der Eltern, Auszubildendenvergütung der Kinder, Bafög des Kindes, Kindergeld, Erziehungsgeld, Bundeserziehungsgeld, Elterngeld, Renten, Unterhalt für Kinder, eigener Ehegattenunterhalt u.v.m. was als Einkommenseingang bezeichnet werden kann, wird in die komplette Berechnung mit einbezogen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wohngeld ein komplexes Thema. Hierbei müssen sehr viele gesetzliche Richtlinien und aktuelle Vorgaben beachtet werden.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das monatliches Einkommen aller Familienangehörigen: Lohn- und Gehalt der Eltern, Auszubildendenvergütung der Kinder, Bafög des Kindes, Kindergeld, Erziehungsgeld, Bundeserziehungsgeld, Elterngeld, Renten, Unterhalt für Kinder, eigener Ehegattenunterhalt u.v.m. was als Einkommenseingang bezeichnet werden kann, wird in die komplette Berechnung mit einbezogen. Ebenso wird die zum Haushalt gehörende Personenzahl ermittelt, die als Grundlage für die Bemessung des Wohngeldes dient.<span id="more-231"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich muss die Untervermietung eines Zimmers und die dazugehörige Einnahme zwingend angegeben werden. Auch wenn Großmutter oder Großvater ein Zimmer der Wohnung oder des Hauses bewohnen, zählt das Einkommen dieses Haushaltsmitgliedes mit.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Wohngeldberechnung ist die Art des Wohnraums: Neubau, Altbau, sanierter Altbau, sowie das Alter des Gebäudes. Zusätzlich zählt die Ausstattung der Wohnung: möbliert oder unmöbliert; mit Sammelheizung, Elektrospeicheröfen oder Ölofenheizung. Dies führt zu enormen Abweichungen bei der Berechnung des Wohngeldes. Sind zusätzliche Nebenkosten neben der Bruttomiete zu zahlen, haben diese einen nicht gerade unerheblichen Bemessungsgrad bei der weiteren Ermittlung und Zusammensetzung des monatlichen Wohngeldes.</p>
<p style="text-align: justify;">Einmalzahlungen in Form eines finanziellen Ausgleichs durch die <strong>Versicherung</strong>, bei unverschuldeten Totalschaden des eigenen Kfz durch Fremdverschulden werden nicht angerechnet. Geliehene Summen, durch Bekannte oder Verwandte werden ebenso nicht als Einkommen bewertet. Selbst wenn diese Summen auf den Kontoauszügen durch Bareinzahlungen ersichtlich sind, müssen die Zahlen nur glaubhaft dargestellt werden. Diese Zahlungen fließen nicht in die Wohngeldberechnung ein, da sie keine wiederkehrende monatliche Einnahme darstellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei der monatlichen Einkommensberechnung, die als Grundlage für die Wohngeldberechnung dient, können zusätzlich 10 Prozent der monatlich anfallenden Lohnsteuer-, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge in Abzug gebracht werden. Weiterhin darf der pauschale jährliche Werbungskostenfreibetrag in Höhe von 920 Euro vom Bruttoeinkommen, d.h. monatlich rund 76,67 Euro abgezogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zuvor angegebene Einnahmen in Form von <strong>Erziehungsgeld</strong> oder Bundeserziehungsgeld werden nicht als Einkommen bei der Wohngeldberechnung zu Grunde gelegt. Diese Einnahmen müssen zwar dargestellt bzw. mit Bewilligungsbescheid belegt werden, haben aber keinen einkommensrechtlichen Bestand.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP: </strong>Es erfolgen nur sporadische Überprüfungen der Kontoauszüge durch die Wohngeldstelle. Sparbücher von allen Familienangehörigen müssen nicht vorgelegt werden.</p>
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		<title>Versicherungsverlauf der Rentenkasse sehr oft fehlerhaft</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Feb 2008 10:58:54 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[anrechnungszeit]]></category>
		<category><![CDATA[bund]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
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		<category><![CDATA[rentenversicherung bund]]></category>

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		<description><![CDATA[Wehren Sie sich gegen einen fehlerhaften Versicherungsverlauf. Prüfen Sie die Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und sehen Sie gleichzeitig nach, ob sie noch alle An- und Abmeldungen Ihrer bisherigen Arbeitgeber, Schul- bzw. Studienbescheinigungen, Wehr- und Ersatzdienstzeiten oder sonstige freiwillige soziale Jahre als schriftlichen Nachweis haben. Dazu zählen auch Diplom- und Magisterzeugnisse oder die entsprechenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify"><strong>Wehren Sie sich gegen einen fehlerhaften Versicherungsverlauf.</strong></p>
<p align="justify">Prüfen Sie die Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und sehen Sie gleichzeitig nach, ob sie noch alle An- und Abmeldungen Ihrer bisherigen Arbeitgeber, Schul- bzw. Studienbescheinigungen, Wehr- und Ersatzdienstzeiten oder sonstige freiwillige soziale Jahre als schriftlichen Nachweis haben. Dazu zählen auch Diplom- und Magisterzeugnisse oder die entsprechenden Immatrikulationsunterlagen.<span id="more-143"></span></p>
<p align="justify">Bei eventuellen Unklarheiten haben Sie so die Möglichkeit, die Fehlzeit oder Lücke im Rentenversicherungsverlauf zu dokumentieren und die Rentenkasse muss nachträglich eine Abänderung vornehmen. Außerdem ist bei späterer Antragstellung bisher noch gesetzlich vorgeschrieben, die Jahre der Rentenanwartschaft durch schriftliche Nachweise von ehemaligen Arbeitgebern, Schulen oder der Uni/Fachhochschule zu dokumentieren.</p>
<p align="justify">Auch Erziehungszeiten sind im Versicherungsverlauf der Rentenkasse klar und deutlich zu ersehen. Überprüfen Sie auch hier den zeitlich korrekten Eintrag im Versicherungsverlauf.</p>
<p align="justify">Zwar wird die Schul- bzw. Studienzeit neuerdings nicht mehr in die Rente eingerechnet, allerdings zählt diese nach wie vor bei der Anrechnungszeit mit und vermeidet Lücken.</p>
<p align="justify">Sie haben hier das Recht auf Mitteilung bzw. Nachmeldungen an die Rentenversicherung Bund, da ein Abgleich und Datenaustausch nicht automatisch an die Rentenbehörde durch die Universität oder Fachhochschule erfolgt.</p>
<p align="justify">Dies bringt zwar jetzt im Augenblick noch kein &#8220;bares&#8221; Geld, aber später erhebliche rentenrechtliche Vorteile.</p>
<p align="justify"><strong>Wichtig:</strong> Bei Erziehungszeiten wird von der Erziehungsgeldstelle ein Pauschalbetrag in die Rentenkasse eingezahlt. Das gleiche Prinzip gilt beim Elterngeld.</p>
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		<title>Elterngeld nicht so lukrativ wie der Ruf</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jan 2008 17:46:04 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[ALG II]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[erziehungsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[hartz iv]]></category>
		<category><![CDATA[Landeserziehungsgeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Staat wirbt mit bis zu 25.200 Euro Elterngeld, die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus. Die Realität und die statistischen Zahlen des Bundesfamilienministeriums belegen, das im Durchschnitt nur 500 Euro Elterngeld gezahlt werden und nicht, wie vielmals angepriesen, bis zu 1.800 Euro monatlich. Somit ist das Elterngeld lange nicht so lukrativ, wie in der Presse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify"><strong>Der Staat wirbt mit bis zu 25.200 Euro Elterngeld, die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus.</strong></p>
<p align="justify">Die Realität und die statistischen Zahlen des Bundesfamilienministeriums belegen, das im Durchschnitt nur 500 Euro Elterngeld gezahlt werden und nicht, wie vielmals angepriesen, bis zu 1.800 Euro monatlich.</p>
<p align="justify">Somit ist das Elterngeld lange nicht so lukrativ, wie in der Presse beschrieben und vom Familienministerium und anderen Politikern so hoch gelobt. Ebenso ist zu beachten, dass alle Elterngeld-Empfänger, die zuvor nicht gearbeitet haben (weil sie z.B. ein Kleinkind betreuten oder ALG-II-Empfänger waren), nur das Mindest-Elterngeld in Höhe von Euro 300 beziehen können.<span id="more-96"></span></p>
<p align="justify">Die Einführung des <strong>Elterngeldes</strong> wurde zwar sehr positiv angenommen und fast 390.000 Väter und/oder Mütter nehmen es auch schon in Anspruch, jedoch sind damit auch erhebliche Nachteile verbunden. Denn wer nach dem Bezug von max. 14 Monaten Elterngeld nicht wieder arbeitet und lieber zu Hause bei seinem Kind bleiben möchte, hat keine Chance weiterer Bezuschussung für die Erziehung und Betreuung seines Kindes durch den Staat. Es besteht nur die Möglichkeit, einen Antrag auf <strong>Hartz IV</strong> zu stellen, falls das Einkommen des Partners nicht reichen sollte. Dies gilt ebenso für Alleinerziehende Elternteile.</p>
<p align="justify">Früher konnte man bis zu zwei Jahre <strong>Erziehungsgeld</strong> und danach in manchen Bundesländern für ein weiteres Jahr Landeserziehungsgeld beantragen.</p>
<p align="justify">Jedoch nach dem zum 01.01.2007 in Kraft getretenen neuen Elterngeldgesetz besteht nach dem regulären Bezug des Elterngeldes nur der Weg zum Sozialamt oder besser zur ARGE, um sich dort finanzielle Unterstützung vom Staat zu holen, falls das Geld für die Eltern und das Kind nicht ausreicht.</p>
<p align="justify">Ausnahme: Sie wohnen in den familien- und kinderfreundlichen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, denn dort gibt es danach noch die Chance auf  <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/18/landeserziehungsgeld-trotz-elterngeldgesetz-erhalten/" title="Landeserziehungsgeld" class="liinternal">Landeserziehungsgeld</a></strong>.</p>
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