Artikel-Schlagworte: „Elterngeld“
Das neue Sparpaket der Bundesregierung tritt ab 1. Januar 2011 in Kraft
Umfangreiche Gesetzesänderungen und Streichungen unterliegen dem neu aufgelegten Sparpaket der Bundesregierung.
- Wegfall der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger
- Wegfall des Zuschusses zur Rentenversicherung nach § 26 Abs. 1 SGB II für AlG II-Bezieher, zuvor ALG-I Empfänger
- Wegfall des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II bei Hartz IV
- Anrechnung von Elterngeld beim Bezug von Arbeitslosengeld II
- Die Regelleistung bleibt unangetastet
Tipp: Künftig erhalten Sie hier weiterführende Informationen zu den entsprechenden Gesetzesänderungen
Erhebliche Einschnitte beim Elterngeld
Voraussichtlich ab Januar 2011 sind mit erheblichen Kürzungen beim Elterngeld zu rechnen.
Das Elterngeld soll künftig von bisher 67 Prozent auf nur noch 65 Prozent des Nettoeinkommens abgesenkt werden. Hiervon sind Einkommen ab 1.200 Euro betroffen.
Weiterhin wird das Elterngeld bei Beziehern von Arbeitslosengeld II mit in die Berechnung einbezogen. Dadurch soll der Bedarf an staatlicher Sozialleistung erheblich gemindert werden. Wer ab 2011 einen Antrag auf Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stellt, darf ebenso damit rechnen, dass Elterngeld als Einkommen mit eingerechnet wird.
Auch die Befreiung von diversen Einkünften, die im Inland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung befreit wurden, werden denn als Einkommen bei der Elterngeldberechnung herangezogen.
Sparpaket kürzt viele Sozialleistungen
Der Staat muss sparen. Die Kosten des Konjunkturpaketes I und II sowie diverse Unternehmens- und Bankenrettungen waren schon teuer genug. All denen, die sowieso schon wenig haben, dürfen nun mit erheblichen Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Zum 01.09.2010 wurde nun ein neues Sparpaket beschlossen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Elterngeld bis zu 28 Monate?
Bisher gibt es Elterngeld für bis zu 14 Monate, d.h. wenn beide Elternteile betreuen und der Vater mindestens zwei Monate aus dem Berufsleben zur Betreuung aussteigt. Hier bezieht die Mutter in der Regel 12 Monate und der Vater erhält weitere zwei Monate das Elterngeld weiter.
Derzeit leben wir in einer weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Der Staat jedoch denkt darüber nach, weitere Kosten im Bereich des Elterngeldes zu produzieren. Das derzeit angedachte Paket Elterngeld würde den Staat, sprich den Steuerzahlern ziemlich teuer zu stehen kommen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Ersatzrate erhöht das Elterngeld bei Geringverdienern
Wurde Ihr Elterngeld richtig berechnet?
Sind Sie derzeit noch in der Ausbildung und haben vor kurzem Nachwuchs bekommen? Oder haben Sie Ihre Ausbildung wieder aufgenommen bzw. unterbrochen und leben nun von Elterngeld, Kindergeld und dergleichen?
Manche Auszubildende stehen schon während der Ausbildungszeit auf eigenen Füßen und haben eine eigene Wohnung zu unterhalten. Da das Leben sehr teuer ist und der Ausbildungslohn oftmals nicht ausreichend ist, wird oftmals noch ein Nebenjob ausgeübt. Steht eine unverhoffte Schwangerschaft an, kommt es zu extremen Veränderungen. Denn wenn das Baby erstmal da ist, fällt der doppelte Verdienst meistens weg. Und das, obwohl enorme Mehrkosten durch das Baby entstehen. Hinzu kommen Einkommenseinbußen, da der Nebenjob bedingt durch das Baby nicht mehr ausgeübt werden kann. Kinderbetreuung ist in der Regel zu teuer und die Neu-Mama möchte sich oftmals lieber selbst um ihr Baby kümmern. Diesen Beitrag weiterlesen »
Elterngeld keine Sozialleistung
Elterngeld ist Lohnersatz
Oftmals wird angenommen, dass Elterngeld eine staatliche Sozialleistung ist. Hier zur Aufklärung: Elterngeld wird als Lohnersatz für die Mutter oder den Vater während der ersten zwölf bis maximal vierzehn Monate der Erziehungszeit geleistet.
Elterngeld wird an den bezugsberechtigten Vater oder Mutter unter dem Progressionsvorbehalt gezahlt und am Jahresende in die Einkommensteuererklärung mit eingerechnet. Es ist gesetzliche Pflicht, das Elterngeld mit anzugeben. Diesen Beitrag weiterlesen »
Verlängerung der Elternzeit möglich
Beide Elternteile dürfen auf Wunsch in Elternzeit
Besteht die gesetzliche Möglichkeit, dass Vater und Mutter beide gemeinsam in Elternzeit gehen? Ja, es gibt diese Chance, allerdings müssen gewisse Kriterien beachtet werden.
Die Geburt eines Kindes ist etwas Wunderbares. Besonders die ersten Lebensjahre weisen den Weg des Kindes auf eine ganz besondere Art. Hierbei mögen in der heutigen Zeit oftmals gerne beide Elternteile teilhaben und sind daher sogar bereit, einen gewissen Einkommensverlust dadurch hinzunehmen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wohngeld: Einkommensberechnung und Einmalzahlungen
Wohngeld ein komplexes Thema. Hierbei müssen sehr viele gesetzliche Richtlinien und aktuelle Vorgaben beachtet werden.
Das monatliches Einkommen aller Familienangehörigen: Lohn- und Gehalt der Eltern, Auszubildendenvergütung der Kinder, Bafög des Kindes, Kindergeld, Erziehungsgeld, Bundeserziehungsgeld, Elterngeld, Renten, Unterhalt für Kinder, eigener Ehegattenunterhalt u.v.m. was als Einkommenseingang bezeichnet werden kann, wird in die komplette Berechnung mit einbezogen. Ebenso wird die zum Haushalt gehörende Personenzahl ermittelt, die als Grundlage für die Bemessung des Wohngeldes dient. Diesen Beitrag weiterlesen »
Versicherungsverlauf der Rentenkasse sehr oft fehlerhaft
Wehren Sie sich gegen einen fehlerhaften Versicherungsverlauf.
Prüfen Sie die Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und sehen Sie gleichzeitig nach, ob sie noch alle An- und Abmeldungen Ihrer bisherigen Arbeitgeber, Schul- bzw. Studienbescheinigungen, Wehr- und Ersatzdienstzeiten oder sonstige freiwillige soziale Jahre als schriftlichen Nachweis haben. Dazu zählen auch Diplom- und Magisterzeugnisse oder die entsprechenden Immatrikulationsunterlagen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Elterngeld nicht so lukrativ wie der Ruf
Der Staat wirbt mit bis zu 25.200 Euro Elterngeld, die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus.
Die Realität und die statistischen Zahlen des Bundesfamilienministeriums belegen, das im Durchschnitt nur 500 Euro Elterngeld gezahlt werden und nicht, wie vielmals angepriesen, bis zu 1.800 Euro monatlich.
Somit ist das Elterngeld lange nicht so lukrativ, wie in der Presse beschrieben und vom Familienministerium und anderen Politikern so hoch gelobt. Ebenso ist zu beachten, dass alle Elterngeld-Empfänger, die zuvor nicht gearbeitet haben (weil sie z.B. ein Kleinkind betreuten oder ALG-II-Empfänger waren), nur das Mindest-Elterngeld in Höhe von Euro 300 beziehen können. Diesen Beitrag weiterlesen »



