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Artikel-Schlagworte: „einkommen“

Elterngeld wird ab 01. Januar 2011 als Einkommen angerechnet

Wer bisher Elterngeld bezog, konnte zugleich Arbeitslosengeld II ohne Abstriche zu erhalten. Elterngeld wurde nicht als Einkommen angerechnet.

Künftig zählt Elterngeld voll zum sonstigen Einkommen. Ebenso entfällt hierfür ein Freibetrag. Eine Übergangsregelung für bisherige Elterngeldempfänger wurde nicht geschaffen. Ab 01.01.2011 werden alle gleich behandelt. In diesem Sinne werden die bisherigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger darum angehalten ihren aktuellen Elterngeldbescheid beim Amt für Hilfen oder Jobcenter einzureichen. Sodann erfolgt eine Neuberechnung des Auszahlungsbetrages von Arbeitslosengeld II.

Möglicherweise wird der Januar 2011 noch nach den alten Richtlinien ausgezahlt. Eine Rückforderung im Folgemonat nach der Neuberechnung ist Gewiss, so dass sich die alten Elterngeld- und gleichzeitig Arbeitslosengeld II-Empfänger schon jetzt auf eine Rückforderung einstellen können.

Erhebliche Einschnitte beim Elterngeld

Voraussichtlich ab Januar 2011 sind mit erheblichen Kürzungen beim Elterngeld zu rechnen.

Das Elterngeld soll künftig von bisher 67 Prozent auf nur noch 65 Prozent des Nettoeinkommens abgesenkt werden. Hiervon sind Einkommen ab 1.200 Euro betroffen.

Weiterhin wird das Elterngeld bei Beziehern von Arbeitslosengeld II mit in die Berechnung einbezogen. Dadurch soll der Bedarf an staatlicher Sozialleistung erheblich gemindert werden. Wer ab 2011 einen Antrag auf Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stellt, darf ebenso damit rechnen, dass Elterngeld als Einkommen mit eingerechnet wird.

Auch die Befreiung von diversen Einkünften, die im Inland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung befreit wurden, werden denn als Einkommen bei der Elterngeldberechnung herangezogen.

Ersatzrate erhöht das Elterngeld bei Geringverdienern

Wurde Ihr Elterngeld richtig berechnet?

Sind Sie derzeit noch in der Ausbildung und haben vor kurzem Nachwuchs bekommen? Oder haben Sie Ihre Ausbildung wieder aufgenommen bzw. unterbrochen und leben nun von Elterngeld, Kindergeld und dergleichen?

Manche Auszubildende stehen schon während der Ausbildungszeit auf eigenen Füßen und haben eine eigene Wohnung zu unterhalten. Da das Leben sehr teuer ist und der Ausbildungslohn oftmals nicht ausreichend ist, wird oftmals noch ein Nebenjob ausgeübt. Steht eine unverhoffte Schwangerschaft an, kommt es zu extremen Veränderungen. Denn wenn das Baby erstmal da ist, fällt der doppelte Verdienst meistens weg. Und das, obwohl enorme Mehrkosten durch das Baby entstehen. Hinzu kommen Einkommenseinbußen, da der Nebenjob bedingt durch das Baby nicht mehr ausgeübt werden kann. Kinderbetreuung ist in der Regel zu teuer und die Neu-Mama möchte sich oftmals lieber selbst um ihr Baby kümmern. Diesen Beitrag weiterlesen »

Einkommen von Hartz IV-Familien

Wie hoch ist das monatliche Einkommen einer vierköpfigen Hartz IV-Familie?

Vielmals wird über die Höhe der Bedarfsätze und dergleichen diskutiert. Heute wollen wir nun eine kurze Darstellung der Einkommenssituation von Arbeitslosengeld-II-Empfängern aufführen.

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Wohngeld ab 01.10.08: Berechnung, Nachzahlung

Das bisherige Wohngeldgesetz wurde zum 01.01.2009 beschlossen. Tatsächlich tritt rückwirkend zum 01.10.2008 “nur” für derzeitige Wohngeldempfänger eine erhöhte pauschalierte Wohngeldzahlung in Kraft.

Hierbei ist es wichtig, dass mindestens ein Monat Wohngeld während des Zeitraums zwischen 01.10.2008 und 31.03.2009 bezogen wurde. In diesem Fall steht dem Wohngeldempfänger eine pauschalierte Nachzahlung von Wohngeld zu. Die Wohngeldnachzahlung soll voraussichtlich im Frühjahr 2009 erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass derzeit noch darüber verhandelt wird, wovon die Nachzahlung überhaupt geleistet werden soll. Diesen Beitrag weiterlesen »

Elterngeld keine Sozialleistung

Elterngeld ist Lohnersatz

Oftmals wird angenommen, dass Elterngeld eine staatliche Sozialleistung ist. Hier zur Aufklärung: Elterngeld wird als Lohnersatz für die Mutter oder den Vater während der ersten zwölf bis maximal vierzehn Monate der Erziehungszeit geleistet.

Elterngeld wird an den bezugsberechtigten Vater oder Mutter unter dem Progressionsvorbehalt gezahlt und am Jahresende in die Einkommensteuererklärung mit eingerechnet. Es ist gesetzliche Pflicht, das Elterngeld mit anzugeben. Diesen Beitrag weiterlesen »

Kinderzuschlag bei Mini-Einkommen oder Hartz IV

Kinderzuschlag erhalten und weg von Hartz IV

Arbeitslosengeld I-Empfänger, Hartz IV Empfänger, Geringverdiener und Aufstocker von Mini-Einkommen aufgepasst! Zum 01. Oktober 2008 wurde nun ein geändertes “Kinderzuschlag” – Gesetz erlassen. Seit diesem Zeitpunkt haben viele Hartz IV-Empfänger die Chance, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen. Diesen Beitrag weiterlesen »

BAföG-Bedarfsatz Erhöhung zum 01.10.2008

Studenten mit Kindern profitieren in diesem Jahr doppelt

Zum 01.01.2008 wurde der Kinderbetreuungszuschlag neu eingeführt. Nun aktuell zum 01.10.2008 wurde der BAföG-Bedarfsatz erhöht. Ebenfalls wurden die Antragsgrundlagen vereinfacht, so dass nun viel mehr Studenten die Möglichkeit haben in den Genuss der Ausbildungsförderung zu kommen.

Derzeit haben etwa 120.000 Studenten Kinder. BAföG und Kinderbetreuungszuschlag könnten diese dringend gebrauchen. BAföG erhielten bisher allerdings nicht alle Studenten, da die BAföG-Bedürftigkeitsprüfung das elterliche Einkommen berücksichtigt. War das Einkommen der Eltern zu hoch, gingen die Studenten bisher leer aus und kamen nicht in den Genuss von BAföG. Diesen Beitrag weiterlesen »

Welche Trainees erhalten Kindergeld?

Nicht für alle Trainees gibt es Kindergeld

Mein Kind hat nun das Hochschulstudium abgeschlossen und hat die Chance als Trainee in einem Unternehmen zu arbeiten. Hierfür werden allerdings weniger als 7.680 Euro Nettoeinkommen im Jahr gezahlt. Steht mir als Kindergeldberechtigter nun weiterhin Kindergeld zu? Diesen Beitrag weiterlesen »

Ferienjob und Hartz IV

Anrechnung des Einkommens bei einen Ferienjob in Hartz IV-Familien

Jugendliche, deren Eltern Hartz IV-Empfänger sind müssen alle Einnahmen aus dem Ferienjob voll angeben. Ausschlaggebend hierfür ist die deutsche Gesetzgebung, die hier eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern als Grundlage nimmt.

Wie wird ein Ferienjob von Kindern aus Hartz IV-Familien tatsächlich berechnet? Das Einkommen aus dem Ferienjob muss voll angegeben werden. Ein kleiner Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro monatlich bleibt anrechnungsfrei. Übersteigen die Einkünfte den Freibetrag von 100 Euro monatlich, werden diese zu 80 Prozent mit dem gesamten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft verrechnet. Diesen Beitrag weiterlesen »

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