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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; ALG II</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>NEU: Zuschüsse und Darlehen für Hartz IV-Selbständige</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 08:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das &#8220;Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente&#8221; sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das &#8220;Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente&#8221; sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den § 16 (&#8220;Leistungen zur Eingliederung&#8221;) integriert worden. Somit sind gute Chancen für Darlehen an Alg-II-Empfänger gegeben.<span id="more-1010"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?</strong><br />
Es muss sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Außerdem muss diese Selbständigkeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitraum wirtschaftlich tragfähig sein. Eine finanzielle Unabhängigkeit von staatlichen Stellen soll damit weitestgehend gewährleistet sein.<br />
<strong><br />
Welche Ziele werden mit Zuschüssen und Darlehen an Gründer und Selbständige verfolgt?</strong><br />
Gründer müssen innerhalb von maximal 24 Monaten nachweislich auf eigenen Füssen stehen. Bei bereits Selbständigen wird dies innerhalb von bis zu 12 Monaten erwartet. Nachweise zur wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb des Zeitraums müssen erbracht werden. Hilfebedürftigkeit soll dadurch nachweislich beendet oder verringert werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ab wann hat man die Chance auf das neue Darlehen für Sachmittel?</strong><br />
Wer bisher vergeblich versuchte, einen Kredit über seine Hausbank zu bekommen, muss hier nur den schriftlichen Nachweis einer Absage erbringen. Dieser Nachweis ist für die Agentur für Arbeit ausreichend. Er soll anzeigen, dass die Finanzierungsmöglichkeiten bei Banken erschöpft sind und keine Chance auf ein Darlehen bestehen. In der Regel werden dann zweckgebundene Darlehen gewährt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wofür darf das Darlehen der ARGE genau verwandt werden?</strong><br />
Das Darlehen ist zweckgebunden und darf nur für betrieblich notwendige Anschaffungen verwendet werden. Der Antragsteller muss eine genaue Auflistung der anzuschaffenden Sachmittel einreichen und den Anschaffungsvorgang schlüssig darstellen. Außerdem müssen die Sachmittel für den Erhalt der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit notwendig sein. Die gleichen Kriterien gelten beim Erhalt der Selbständigkeit und/oder deren Fortführung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was  versteht die Bundesagentur für Arbeit unter Sachmittel?</strong><br />
Konzessionen (bei Übernahmen in der Gastronomie), Maschinen, Anlagen, Arbeitsmittel und Werkzeuge, sowie Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, PC, betriebseigene Software, Telefon, Fax, Kopierer, Drucker, Büromöbelausstattung, Kosten zur Erstellung einer Website, sonstige gedruckte Werbemittel, Dekorationen zur Ausstattung eines Büros oder Ladengeschäftes, sowie Schaufensterdekorationen, Kosten für Vertrieb und Marketing, Erstausstattung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kann ich einen staatlichen Zuschuss und zusätzlich ein Darlehen in Anspruch nehmen?</strong><br />
Diese Möglichkeit der in Anspruchnahme beider Instrumentarien ist gegeben und lässt der Gesetzgeber offen. Aber auch hier obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter die Handhabe, ob er bewilligt oder nicht. Die Rückzahlung des Darlehens wird an die wirtschaftliche Situation des Antragstellers angepasst und muss damit vereinbar sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Beurteilung und Entscheiderstelle für den Antrag auf Zuschüsse oder Darlehen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Beurteilung erfolgt durch die Integrationsfachkraft der Bundesagentur für Arbeit. Sollte diese Stelle keine Entscheidung zur Tragfähigkeit oder Notwendigkeit finden können, wird eine externe Gutachtenstelle mit einbezogen. Fachkundige Stellen sind hier Gründerzentren und Banken. Ebenso Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Fachverbände, die sich auf Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus spezialisiert haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch bei diesem Antrag wird ähnlich wie beim Einstiegsgeld und Gründungszuschuss ein <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Businessplan" target="_blank" class="liexternal">Businessplan</a></strong> mit genauer Beschreibung der Tätigkeit und des aktuellen Vorhabens benötigt. Desweiteren ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Rentabilitätsvorausschau, sowie ein Liquiditätsplan zur Abrundung der Unterlagen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin sollte der Antragsteller beachten, dass die betrieblich bedingten Sachmittel nicht nur notwendig, sondern auch den Lebensumständen eines Hartz IV-Empfängers angepasst sein sollten. Dies ist besonders beim festlegen bestimmter Kosten, wie beispielsweise für einen Pkw zu berücksichtigen. Die Arbeitsagentur kann gegebenenfalls zur Senkung der Kosten die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig: </strong>Dieses Darlehen steht Existenzgründern wie auch bereits Selbständigen zur Verfügung. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht jedoch nicht. Die Handhabe und Vergabe obliegt nach wie vor dem jeweiligen Bearbeiter. Jedoch sind einige Arbeitsagenturen noch nicht vollständig über die Vergabe- und Umsetzungsmodalitäten informiert und auch nicht entsprechend eingearbeitet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusatztipp:</strong> Scheitert ein Vorhaben, ist eine neue Antragstellung auf Eingliederung Selbständiger möglich. Dies jedoch frühestens nach dem Zeitraum von 12 Monaten.</p>
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		<title>Kinderzuschlag bei Mini-Einkommen oder Hartz IV</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/10/29/kinderzuschlag-bei-mini-einkommen-oder-hartz-iv/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Oct 2008 11:58:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
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		<category><![CDATA[Kinderzuschlag]]></category>
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		<description><![CDATA[Kinderzuschlag erhalten und weg von Hartz IV Arbeitslosengeld I-Empfänger, Hartz IV Empfänger, Geringverdiener und Aufstocker von Mini-Einkommen aufgepasst! Zum 01. Oktober 2008 wurde nun ein geändertes &#8220;Kinderzuschlag&#8221; &#8211; Gesetz erlassen. Seit diesem Zeitpunkt haben viele Hartz IV-Empfänger die Chance, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen. Der Antrag hierfür wird dem Arbeitslosengeld II-Empfänger automatisch per Post [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Kinderzuschlag erhalten und </strong><strong>weg von Hartz IV </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitslosengeld I-Empfänger, Hartz IV Empfänger, Geringverdiener und Aufstocker von Mini-Einkommen aufgepasst! Zum 01. Oktober 2008 wurde nun ein geändertes &#8220;Kinderzuschlag&#8221; &#8211; Gesetz erlassen. Seit diesem Zeitpunkt haben viele Hartz IV-Empfänger die Chance, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen.<span id="more-629"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Antrag hierfür wird dem Arbeitslosengeld II-Empfänger automatisch per Post zugesandt. Auch wer gerade erst den Antrag auf <strong>Hartz IV</strong> gestellt hat, aber die Leistungen noch nicht erhält, bekommt den Antrag auf Kinderzuschlag zugesandt. Sollte dies nicht kurzfristig geschehen sein, melden Sie sich bei Ihrem Leistungsträger und fordern diesen Antrag auf Kinderzuschlag umgehend an.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab 01. 10. 2008 können vorwiegend <strong>Alleinerziehende</strong> oder Familien mit geringem Einkommen durch die Neuerung des Kinderzuschlaggesetzes profitieren. Einige Änderungen im neuen Gesetzestext führen dazu, dass diese Personengruppen Ihre Einkommenssituation dadurch erheblich verbessern können. Auch ist möglicherweise in vielen Fällen die Chance gegeben, künftig kein Arbeitslosengeld II mehr beantragen zu müssen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Anspruchsberechtigt sind:</strong> Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen, Arbeitslosengeld I-Empfänger, Hartz IV &#8211; bzw. Arbeitslosengeld II-Empfänger, Geringverdiener oder Personen mit Mini-Einkommen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Antragsvoraussetzungen:</strong> Alleinerziehende müssen ein monatliches Mindesteinkommen von 600 Euro und Doppelverdiener 900 Euro erwirtschaften. Die gesetzliche Verdiensthöchstgrenze darf selbstverständlich auch nicht überschritten werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Antragstellende Stelle:</strong> Bundesagentur für Arbeit  oder der bisherige Leistungsträger für Arbeitslosengeld II</p>
<p style="text-align: justify;">Ziel dieser Gesetzesänderung soll es sein, dass Alleinerziehende<strong> </strong>und Familien mit geringem Einkommen künftig keinen Antrag mehr auf <strong>Arbeitslosengeld II</strong> bzw. <strong>Aufstocker-Alg II</strong> stellen müssen. Diese Personengruppe soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst mit Elterneinkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag das Familieneinkommen bestreiten. Der finanzielle Bedarf der Familie soll dadurch vollständig abgedeckt sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Bisherige Empfänger von Kinderzuschlag erhalten automatisch eine Neuberechnung aufgrund der bisher eingereichten Angaben. Auch hier besteht die Chance auf mehr Geld. Allerdings wird es noch einige Zeit andauern, bis alle derzeitigen Kinderzuschlagsempfänger einen überarbeiteten <strong>Bewilligungsbescheid </strong>erhalten. Ergibt sich eine Veränderung und Erhöhung des monatlichen Kinderzuschlags, wird gegebenenfalls eine Nachzahlung für den Zeitraum ab 01. Oktober 2008 geleistet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Sofort den Antrag stellen. Diesen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Leistungsträger oder direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.</p>
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		<title>Unter 25 Jahre und Hartz IV erhalten</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/15/unter-25-jahre-und-hartz-iv-erhalten/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Jul 2008 05:08:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[Hartz IV in Wohnung der Eltern erhalten Junge Erwachsene, die noch bei den Eltern leben, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Hartz IV. Dies gilt, obwohl normalerweise Volljährige zwischen 18 und 25 Jahren vom Arbeitslosengeld II-Bezug ausgeschlossen wurden. Können die Eltern oder der zu gesetzlichem Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, besteht die Chance [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hartz IV in Wohnung der Eltern erhalten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Junge Erwachsene, die noch bei den Eltern leben, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Hartz IV. Dies gilt, obwohl normalerweise Volljährige zwischen  18 und 25 Jahren vom  Arbeitslosengeld II-Bezug ausgeschlossen wurden.<span id="more-258"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Können die Eltern oder der zu gesetzlichem Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, besteht die Chance einen Antrag auf  <strong>Hartz IV</strong> zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;">In der heutigen Zeit haben viele Eltern mit Jobverlust, Arbeitslosigkeit oder sehr geringem Einkommen trotz Arbeit zu kämpfen. In diesen Fällen reicht das Einkommen oft nicht mal aus, um damit einigermaßen auzukommen. Eine weitere Person kann keinesfalls davon zusätzlich ernährt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">In manchen Fällen haben sich die Eltern auch getrennt und das volljährige Kind lebt weiterhin bei der Mutter. In der Wohnung der Mutter leben meist aber noch minderjährige Geschwister, denen der Zahlvater zu <strong>Unterhalt</strong> verpflichtet ist. In diesem Fall wird der Unterhalt auf die minderjährigen Geschwister aufgrund des Einkommens des Vaters umgerechnet. Sollte nun kein Unterhalt mehr für das volljährige Kind möglich sein, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bei der Agentur für Arbeit zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird der Antrag auf <strong>Arbeitslosengeld II</strong> dem jungen Erwachsenen bewilligt, stehen im Euro 281 zu. Dieser Satz ist etwas geringer als der Regelsatz für Alleinlebende oder Alleinerziehende Personen. Diese Regelung gilt, da der junge Mensch mit der Mutter eine <strong>Bedarfsgemeinschaft</strong> bildet und gleichzeitig noch im Alter unter 25 Jahren ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Teilweise kann hier sogar auf Antrag noch ein Mietanteil mit eingerechnet werden. Dieser wäre dann an die Mutter zu zahlen. Allerdings bleibt diese endgültige Entscheidung dem zuständigen Sachbearbeiter selbst überlassen. Klare Regeln in der Vorgehensweise bzgl. der Wohnkosten gibt es hier nicht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP:</strong> Antrag auf Hartz IV stellen! Hier den Regelsatz zuzüglich eines Mietanteils beantragen!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Hartz IV-Empfänger erhalten einen erhöhten Mehrbedarfsatz</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/14/hartz-iv-empfaenger-erhalten-einen-erhoehten-mehrbedarfsatz/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Jul 2008 18:46:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[schwerbehindertenausweis]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum 01. Juli 2008 Erhöhung des Mehrbedarfssatzes bei Bezug von ALG II Welche Personengruppe darf eine Mehrbedarfsberechnung anwenden? Welche Arten von Mehrbedarfsberechnung gibt es und bei welcher Personengruppe findet diese Anwendung? Viele Hartz IV &#8211; Bezieher haben das Anrecht auf Mehrbedarfsberechnung. Allerdings sind einerseits die Mehrbedarfssätze hierfür oft nicht bekannt, noch in welcher Höhe der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<p><strong>Zum 01. Juli 2008 Erhöhung des Mehrbedarfssatzes bei Bezug von ALG II</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Welche Personengruppe darf eine Mehrbedarfsberechnung anwenden? Welche Arten von Mehrbedarfsberechnung gibt es und bei welcher Personengruppe findet diese Anwendung?<span id="more-257"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Viele <strong>Hartz IV &#8211; Bezieher</strong> haben das Anrecht auf Mehrbedarfsberechnung. Allerdings sind einerseits die Mehrbedarfssätze hierfür oft nicht bekannt, noch in welcher Höhe der tatsächliche Anspruch sich bewegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern haben pro Kind den gesetzlichen Anspruch auf 42 Euro. Hat ein Alleinerziehender Elternteil sogar zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren bzw. ein Kind unter sieben Jahre, besteht sogar den Anspruch auf 126 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Erhalten schwangere Arbeitslosengeld II &#8211; Empfängerinnen 100 Prozent der Eckregeleistung, steht diesen monatlich der Beitrag von € 60 ab der 13. Schwangerschaftswoche zusätzlich zu.</p>
<p style="text-align: justify;">Behinderte Bezieher von <strong>ALG II</strong> mit dem Kennzeichen &#8220;G&#8221; im Schwerbehindertenausweis erhalten monatlich einen Mehrbedarfssatz von 60 Euro. Dies aber nur, wenn sie derzeit schon als erwerbsunfähig gelten. Erwerbsfähige <strong>Behinderte</strong>, die derzeit noch in das Berufsleben integriert werden sollen, erhalten einen monatlichen Mehrbedarf in Höhe von 123 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Ernährungskosten entstanden durch spezielle Krankenkost, Astronautennahrung oder sonstige kostenaufwendige Ernährung werden durch den Antrag auf Mehrbedarf abgedeckt. Dieser liegt bei monatlich Euro 25,56 und 61,36.</p>
<p><strong>TIPP:</strong> Überprüfen Sie unbedingt Ihren Antrag!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Anhebung der ALG II &#8211; Regelsätze zum 01.07.2008</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jul 2008 07:26:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<category><![CDATA[widerspruch]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Rentenerhöhung zum 01. Juli 2008 und auch sonstigen Gesetzesänderungen zu diesem Termin wurden nun auch die Regelsätze von ALG II angepasst Welche Personengruppe bekommt nun wieviel? Nachfolgend eine Auflistung der Altersgruppen, Personen in Bedarfsgemeinschaft, junge Erwachsene im Haushalt der Eltern usw. Alleinstehende sowie Alleinerziehende erhalten 351,00 EURO Innerhalb Bedarfsgemeinschaft, volljähriger Partner erhält 316,00 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Mit der Rentenerhöhung zum 01. Juli 2008 und auch sonstigen Gesetzesänderungen zu diesem Termin wurden nun auch die Regelsätze von ALG II angepasst</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Welche Personengruppe bekommt nun wieviel? Nachfolgend eine Auflistung der Altersgruppen, Personen in Bedarfsgemeinschaft, junge Erwachsene im Haushalt der Eltern usw.<span id="more-256"></span></p>
<blockquote><p>Alleinstehende sowie Alleinerziehende                 erhalten 351,00 EURO</p>
<p>Innerhalb Bedarfsgemeinschaft, volljähriger Partner        erhält 316,00 EURO</p>
<p>18-25 jährige im Haushalt der Eltern erhalten                     281,00 EURO</p>
<p>Kinder zwischen 15- 17 Jahren                    erhalten 281,00 EURO</p>
<p>Kinder zwischen   0 &#8211; 14 Jahren                    erhalten 211,00 EURO</p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Dennoch reicht diese geringfügige Erhöhung nicht dazu aus, dass die derzeitige Preissteigerung in allen Lebensbereichen damit abgedeckt werden kann. Vorwiegend die Strom-, und Gaspreise, als auch der drastische Preisanstieg bei den Lebensmitteln, Milchprodukten und sonstigen Grundnahrungsmitteln übersteigt bei weitem die monatliche schmale Erhöhung des Hartz IV- Regelsatzes. Auch frisst die derzeitige Inflationsrate die kleinste Steigerung des Arbeitslosengeldes II schon wieder auf.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TiPP:</strong> Kontrollieren Sie Ihren jetzigen Arbeitslosengeldbescheid auf korrekte Regelsätze. Gegebenenfalls legen Sie Widerspruch bei der Agentur für Arbeit ein und fordern den <strong>korrekten Regelsatz.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Staatliche Beihilfe bei mehrtägiger Klassenfahrt erhalten</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/04/staatliche-beihilfe-bei-mehrtaegiger-klassenfahrt-erhalten/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 10:51:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[arge]]></category>
		<category><![CDATA[AZ: S 10 AS 24/07]]></category>
		<category><![CDATA[beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[extraantrag einmalige beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[familie]]></category>
		<category><![CDATA[klassenausflug]]></category>
		<category><![CDATA[sozialgericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Staat zahlt mehrtägigen Aufenthalt im Schullandheim Kinder kosten viel Geld. Viele Zusatzkosten entstehen, sobald ein Kind in die Schule kommt, Tagesausflüge oder gar mehrtätige Klassenausflüge anstehen. Hartz IV-Empfänger können nun aufatmen. Die ARGE muss auf richterliche Entscheidung hin diverse einmalig entstehenden Schulkosten, wie z.B. für Klassenausflüge voll übernehmen. Wer bedingt durch Arbeitslosigkeit in Arbeitslosengeld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Staat zahlt mehrtägigen Aufenthalt im Schullandheim</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Kinder kosten viel Geld. Viele Zusatzkosten entstehen, sobald ein Kind in die Schule kommt, Tagesausflüge oder gar mehrtätige Klassenausflüge anstehen. Hartz IV-Empfänger können nun aufatmen. Die ARGE muss auf richterliche Entscheidung hin diverse einmalig entstehenden Schulkosten, wie z.B. für Klassenausflüge voll übernehmen.<span id="more-244"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wer bedingt durch Arbeitslosigkeit in Arbeitslosengeld II gerutscht ist, weiß dass alle Mehrausgaben eine sehr hohe Zusatzbelastung bedeuten. Hat ein Hartz IV-Empfänger nun auch noch eine Familie zu versorgen, wird das monatliche Haushaltsbudget um Sonderleistungen für Tagesausflüge in der Schule noch deutlich weiter reduziert. Sobald dann noch ein über mehrere Tage andauernder <strong>Klassenausflug</strong> auf dem Terminplan der Schule steht, droht das Ganze komplett zu kippen.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Fall besteht die Möglichkeit, bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder einem sonstigen Leistungsträger einen <strong>Extraantrag auf &#8220;einmalige Beihilfe&#8221;</strong> zu stellen. Diese Antragstellung steht allen Bedürftigen zu und darf in diesem Fall auch nicht abgelehnt werden. Der Antrag ist in vollem Unfall von der Agentur für Arbeit zu bewilligen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Sozialgericht in Detmold hat im Beschluss unter <strong>AZ: S 10 AS 24/07 </strong>festgelegt, dass einem Hartz IV-Empfänger die Leistungen für eine mehrtätige Klassenfahrt auf Antrag hin als einmalige Leistung zu gewähren sind.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>ALG II für Selbständige nur auf Nachweis</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 18:27:42 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[ALG II-Anträge Selbständiger erhalten eine neue Berechnungsgrundlage Bisher konnten Selbständige, die aufgrund Ihres geringen erwirtschafteten monatlichen Einkommens bedürftig wurden, einen ALG II-Antrag stellen. Nach Erfüllung aller gesetzlichen Richtlinien wurde an die bedürftigen Personen Hartz IV ausgezahlt. Weitere besondere Überprüfungen fanden nicht statt. Die ALG II- Zahlung erfolgte entweder als Aufstockung zum selbständig erworbenem Einkommen oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>ALG II-Anträge Selbständiger erhalten eine neue Berechnungsgrundlage</strong></p>
<p align="justify">Bisher konnten Selbständige, die aufgrund Ihres geringen erwirtschafteten monatlichen Einkommens bedürftig wurden, einen ALG II-Antrag stellen. Nach Erfüllung aller gesetzlichen Richtlinien wurde an die bedürftigen Personen <strong>Hartz IV</strong> ausgezahlt. Weitere besondere Überprüfungen fanden nicht statt.</p>
<p align="justify">Die ALG II- Zahlung erfolgte entweder als Aufstockung zum selbständig erworbenem Einkommen oder wenn gerade kein vollwertiges monatliches Einkommen erzielt wurde, zahlte der Leistungsträger dann den kompletten Bedarfsatz zuzüglich der Krankenversicherung und der ortsüblichen Miete aus.<span id="more-160"></span></p>
<p><strong>Seit 01.01.2008 hat sich nun im Hartz IV &#8211; Gesetz einiges geändert.</strong></p>
<p align="justify">Wer jetzt als Selbständiger einen Antrag auf ALG II stellt muss den Nachweis erbringen, dass die monatlichen Einnahmen nicht einfach unbegründet für das eigene Unternehmen ausgegeben wurden. Hier wird nun geprüft, ob die erzielten Einnahmen nicht für den eigenen Bedarf hätten verwendet werden können und ob die Betriebsausgabe generell notwendig war.</p>
<p align="justify">Gleichzeitig werden Selbständige Bedürftige seit 01. Januar 2008 einer dauerhaften monatlichen Überprüfung der Betriebsausgaben unterzogen.</p>
<p align="justify">Betriebsausgaben werden im Einzelfall vom Sachbearbeiter des zuständigen Leistungsträgers auf Wichtigkeit hin überprüft, bevor die Anschaffung getätigt werden darf. Im konkreten Fall heißt dies, dass der Selbständige jegliche Anschaffungen vorab dem Sachbearbeiter vorlegen und genehmigen lassen muss.</p>
<p align="justify"><strong> Ziel des Staates</strong>: Der Staat möchte mit diesem neuen Gesetz die Selbständigen in unserem Land zu mehr Eigenverantwortlichkeit erziehen. Früher hätte ein Selbständiger zum Sozialamt gehen müssen. Heute sind in der Regel Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit die Anlaufstellen für die Antragsabgabe.</p>
<p align="justify">Mit dieser geänderten Abgabeform schnellten die Anträge und natürlich die Kosten für den Staat in die Höhe. Die Hemmschwelle wurde geringer und viele Selbständige scheuten so nicht mehr den Weg zum Amt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Wohngeld schützt vor Umzug und beugt Hartz IV vor</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Jan 2008 08:54:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[Wohngeld oft besser als Hartz IV Droht Ihnen der Gang zum Amt, sollten Sie sehr genau überlegen welcher Antrag zu stellen ist. Alleinerziehende mit erwachsenen Kindern, die sich in der Ausbildung befinden und somit eigenes, wenn auch nur geringes Einkommen beziehen, bekommen den Antrag auf Hartz IV gerne abgelehnt oder erhalten nur ein sehr geringes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wohngeld oft besser als Hartz IV</strong></p>
<p align="justify">Droht Ihnen der Gang zum Amt, sollten Sie sehr genau überlegen welcher Antrag zu stellen ist.</p>
<p align="justify"><strong>Alleinerziehende</strong> mit erwachsenen Kindern, die sich in der Ausbildung befinden und somit eigenes, wenn auch nur geringes Einkommen beziehen, bekommen den Antrag auf Hartz IV gerne abgelehnt oder erhalten nur ein sehr geringes Zubrot, da das Einkommen aller im Haushalt wohnender Personen eingerechnet wird.<span id="more-99"></span></p>
<p align="justify">Ebenso werden ja wie bekannt Wohnungen, die lt. dem <strong>Mietspiegel</strong> der jeweiligen Stadt überteuert sind nicht gezahlt. Im Regelfall wird nur für eine Übergangszeit von sechs Monaten eine zu teure Wohnung gezahlt, danach drängt die ARGE auf Auszug bzw. Wechsel in eine günstigere Wohnung.</p>
<p align="justify">Einfacher ist da der Weg zur Wohngeldstelle. Hier werden zwar die Einkommensverhältnisse gleich berechnet, jedoch sind die Hürden nicht so groß. Auch ist die staatliche Überwachung und Kontenprüfung nicht in dem bekannten Überwachungsstil der ARGE gegeben.</p>
<p align="justify">Wenn Sie letztendlich in etwa den gleichen monatlichen Betrag von der Wohngeldstelle erhalten würden wie wenn Sie <strong>ALG- II</strong> beantragt hätten, steht es Ihnen dennoch frei, die teure Wohnung zu behalten oder auch nicht. Die Wohngeldstelle verpflichtet Sie nicht zum Umzug und auch die stetige Meldepflicht bei der ARGE  ist nicht mehr gegeben. Außerdem sind Sie auch nicht verpflichtet nachzuweisen, ob sie derzeit eine Anstellung suchen, wenn Sie gerade ohne Beschäftigung sind.</p>
<p align="justify">Befreien Sie sich von den Zwängen des Staates so lange es noch das &#8220;schöne alte&#8221; Wohngeld gibt. Denn auch dieses soll reformiert werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann dieses gestrichen wird und man dann nur noch über die <strong>ARGE </strong>den staatlichen Zuschuss Hartz IV  bekommt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Erhoffen Sie sich eine Steuerstattung, dann Vorsicht bei Abgabe des ALG II-Antrages</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Jan 2008 09:09:43 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[ALG II]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[einkommen]]></category>
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		<category><![CDATA[steuererklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechnen Sie mit einer Steuererstattung, dann sollten Sie lange Zeit vor dem ALG II-Antrag die Steuererklärung abgeben. Sind Sie von ALG II bedroht, dann sollten Sie lange Zeit bevor dies ansteht einen Antrag auf die anstehende Steuererklärung und die damit verbundene Steuererstattung abgeben. Denn sollten Sie eine Steuererstattung während des Leistungsbezuges von ALG II erhalten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify"><strong>Rechnen Sie mit einer Steuererstattung, dann sollten Sie lange Zeit vor dem ALG II-Antrag die Steuererklärung abgeben.</strong></p>
<p align="justify">Sind Sie von ALG II bedroht, dann sollten Sie lange Zeit bevor dies ansteht einen Antrag auf die anstehende Steuererklärung und die damit verbundene Steuererstattung abgeben. Denn sollten Sie eine Steuererstattung während des Leistungsbezuges von ALG II erhalten, wird diese Erstattung in diesem Monat der Auszahlung voll als Einkommen an das  ALG II  angerechnet, zählt somit als anrechenbares Einkommen.</p>
<p align="justify">Sie erhalten unter diesen Gegebenheiten für den Auszahlungsmonat der Steuererstattung keine <strong>ALG II-Leistung</strong> vom Staat.</p>
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		<title>Elterngeld nicht so lukrativ wie der Ruf</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jan 2008 17:46:04 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[ALG II]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
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		<category><![CDATA[erziehungsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[hartz iv]]></category>
		<category><![CDATA[Landeserziehungsgeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Staat wirbt mit bis zu 25.200 Euro Elterngeld, die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus. Die Realität und die statistischen Zahlen des Bundesfamilienministeriums belegen, das im Durchschnitt nur 500 Euro Elterngeld gezahlt werden und nicht, wie vielmals angepriesen, bis zu 1.800 Euro monatlich. Somit ist das Elterngeld lange nicht so lukrativ, wie in der Presse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify"><strong>Der Staat wirbt mit bis zu 25.200 Euro Elterngeld, die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus.</strong></p>
<p align="justify">Die Realität und die statistischen Zahlen des Bundesfamilienministeriums belegen, das im Durchschnitt nur 500 Euro Elterngeld gezahlt werden und nicht, wie vielmals angepriesen, bis zu 1.800 Euro monatlich.</p>
<p align="justify">Somit ist das Elterngeld lange nicht so lukrativ, wie in der Presse beschrieben und vom Familienministerium und anderen Politikern so hoch gelobt. Ebenso ist zu beachten, dass alle Elterngeld-Empfänger, die zuvor nicht gearbeitet haben (weil sie z.B. ein Kleinkind betreuten oder ALG-II-Empfänger waren), nur das Mindest-Elterngeld in Höhe von Euro 300 beziehen können.<span id="more-96"></span></p>
<p align="justify">Die Einführung des <strong>Elterngeldes</strong> wurde zwar sehr positiv angenommen und fast 390.000 Väter und/oder Mütter nehmen es auch schon in Anspruch, jedoch sind damit auch erhebliche Nachteile verbunden. Denn wer nach dem Bezug von max. 14 Monaten Elterngeld nicht wieder arbeitet und lieber zu Hause bei seinem Kind bleiben möchte, hat keine Chance weiterer Bezuschussung für die Erziehung und Betreuung seines Kindes durch den Staat. Es besteht nur die Möglichkeit, einen Antrag auf <strong>Hartz IV</strong> zu stellen, falls das Einkommen des Partners nicht reichen sollte. Dies gilt ebenso für Alleinerziehende Elternteile.</p>
<p align="justify">Früher konnte man bis zu zwei Jahre <strong>Erziehungsgeld</strong> und danach in manchen Bundesländern für ein weiteres Jahr Landeserziehungsgeld beantragen.</p>
<p align="justify">Jedoch nach dem zum 01.01.2007 in Kraft getretenen neuen Elterngeldgesetz besteht nach dem regulären Bezug des Elterngeldes nur der Weg zum Sozialamt oder besser zur ARGE, um sich dort finanzielle Unterstützung vom Staat zu holen, falls das Geld für die Eltern und das Kind nicht ausreicht.</p>
<p align="justify">Ausnahme: Sie wohnen in den familien- und kinderfreundlichen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, denn dort gibt es danach noch die Chance auf  <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/18/landeserziehungsgeld-trotz-elterngeldgesetz-erhalten/" title="Landeserziehungsgeld" class="liinternal">Landeserziehungsgeld</a></strong>.</p>
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