Kirchensteuer

Antrag auf Teilerlaß der Kirchensteuer

Jeder Steuerzahler hat ein Anrecht darauf, seinen Bedürfnissen entsprechend einen Antrag auf Teilerlaß der Kirchensteuer zu stellen, wenn z.B. die Kirchensteuer, dort wo sie arbeiten, z.B. einen niedrigerem Steuersatz hat, als an Ihrem Wohnort der Kirchensteuersatz ist.

Hierbei ist der Erlaß eine Billigkeitsmaßnahme und Sie sind ein wenig auf den guten Willen der Kirche angewiesen!

Antrag auf Kappung der Kirchensteuer

Jeder gutbetuchte Steuerzahler bzw. Großverdiener hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Kappung der Kirchensteuer zu stellen!

Je nach Kirchenkörperschaft liegt der Prozentsatz bei max. 3 bis 4 %

Der Antrag ist bei der zuständigen Diözese oder der Landeskirche zu stellen!

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