Grundsteuer

Antrag auf Erlaß der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung

  1. Säumige Mieter sind zahlungsunfähig geworden und dadurch die Miete schuldig geblieben! Durch diesen Antrag und vorgenannten Fall erläßt die Gemeinde die Grundsteuer in Höhe von 80% der Rohertragsminderung! (lt. §§ 32-34 GrStG)

  2. Äußere Umstände, die auf die Ertragslage einen negativen Einfluß nehmen, wie z.B. Naturereignisse, Hochwasser, Erdbeben, Schneebruch usw. Wichtig ist, daß es Gründe sind, auf die Sie keinen Einfluß haben!

  3. Bei gewerblichem Grundbestitz können dies strukturelle oder konjunkturelle Ereignisse bzw. Entwicklungen sein, z.B. Rückgang der Übernachtungen bei einem Hotel, Rückgang des Umsatzes bei Landwirtschaft durch starke Wetterbeeinflußung wie Frost usw.

  4. Bei privaten Wohnhäusern kann durch ein Erbeben, Hochwasser oder ein Hausbrand eine wesentliche Ertragsminderung darstellen.

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