Freiwillige Arbeitslosenversicherung endet bei drei Monaten Beitragsverzug automatisch
Existenzgründer und Selbständige können sich schon seit 2006 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern und sich dadurch einen hohen Anspruch auf Arbeitslosengeld I sichern.
Beim Scheitern einer Neugründung kann der Existenzgründer sich jederzeit wieder arbeitslos melden und somit auf Arbeitslosengeld I zurück greifen. Allerdings ist bei der Beitragszahlung zwingend drauf zu beachten, dass die Beiträge kontinuierlich und monatlich gezahlt werden müssen.
Werden die Beiträge drei Monate hinter einander nicht geleistet, kann die Bundes Agentur für Arbeit den bisherigen freiwilligen Beitragszahler aus der Arbeitslosenversicherung heraus nehmen. Damit endet automatisch das Versicherungsverhältnis. Dies bedarf keiner weiteren Mahnung der noch offenen Beiträge bzw. des Beitragsrückstandes. Ein Urteil hierzu kann unter dem Aktenzeichen: L 19 AL 74/08 des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen nachgelesen werden.
Tipp: Unbedingt auf eine kontinuierliche monatliche Zahlung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung achten; denn sind Sie einmal ausgeschieden, gibt es kein Zurück mehr.
KfW optimiert die Förderprogramme für Existenzgründer und Selbständige neu
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) strukturiert ihr Finanzierungsangebot bei der Gründungsförderung sowie bei der allgemeinen Unternehmensfinanzierung ab dem 1. April 2011 neu.
Zum 31.03.2011 werden die Programme KfW Startgeld und das KfW Kapital für Arbeit und Investitionen eingestellt.
Hierfür wurde nun für Existenzgründer der KfW Gründerkredit neu aufgelegt. Dieser steht auch Jungunternehmern, die maximal drei Jahre unternehmerisch tätig sind, zur Verfügung. Das neue Programm KfW-Gründerkredit setzt sich aus den Programmen KfW- Gründerkredit-Startgeld und KfW-Gründerkredit-Universell zusammen. Das bisherige Procedere bzgl. der Antragsberechtigten, Laufzeiten, Zinssatz und der Haftungsfreistellung und/oder Sicherheitsleistung bleibt weiterhin unverändert.
Dazu gekommen ist der neue KfW Gründerkredit-Universell für Existenzgründer, Freiberufler und Jungunternehmer. Dieser wird nur an kleine und mittlere Unternehmen vergeben. Der KfW-Unternehmerkredit finanziert nur etablierte und am Markt bereits tätige Unternehmen. Hierbei kann ein Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro beantragt werden. Bei diesem Programm trägt ausschließlich die Hausbank das Risiko. Beim KfW-Gründerkredit-Startgeld gibt es eine 80 prozentige Haftungsfreistellung.
Auch haben bereits gescheiterte Unternehmer, die nochmals einen Neuanfang wagen wollen, hier eine Chance auf Kredit durch den KfW Gründerkredit-Startgeld. Dies gilt auch dann, wenn die KfW zuvor die Existenz mitfinanzierte, jedoch bei der Rückzahlung noch Beträge an die KfW offen blieben. Zusätzlich räumt die KfW-Bank bis zu zwei tilgungsfreie Jahre ein. Ebenso kann der Kredit frühzeitig zurück gezahlt werden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen.
Existenzgründer, die im Nebenerwerb eine Existenz aufbauen möchten, haben nun auch die Chance auf einen KfW-Gründerkredit. Bedingung für die Kreditvergabe ist, dass die zusätzliche Selbständigkeit künftig auf einen Vollzeiterwerb ausgerichtet ist.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung rückwirkend kündbar
Kündigungsfristen bei der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Selbständige, die bereits seit längerer Zeit in die Freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen und künftig nicht mehr versichert werden möchten, haben nun ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss bis maximal zum 31.03.2011 geltend gemacht werden. Mit der Anwendung des Sonderkündigungsrechtes kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung noch rückwirkend bis zum 31.12.2010 gekündigt werden. Fristversäumnis führt zur Weiterversicherung und der Einhaltung der korrekten Kündigungszeiten.
Wer sich ab 01. Januar 2011 selbständig machen möchte und gleichzeitig mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung absichern möchte, kann erst nach fünf Jahren Beitragszahlung die Kündigung aussprechen. Hierbei ist eine drei-monatige Kündigungsfrist ein zu halten.
Aktuell kostet die Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige monatlich 38,33 Euro ( West) und rund 34 Euro ( Ost).
Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2011 neu überarbeitet
Der Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen steigt lt. Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie und stellt keine Gesetzeskraft dar, obwohl diese bei vielen Gerichten Anwendung findet. In besonderen Fällen wird individuell entschieden.
Folgende Änderungen wurden in der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011 vorgenommen:
Studenten, die während des Studiums nicht mehr zu Hause wohnen, können künftig einen Bedarf in Höhe von 670 Euro ansetzen. Bislang waren nur 640 Euro möglich. Ebenso wurde der Selbstbehalt von erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen um 50 Euro nach oben gesetzt. Dies gilt für Eltern, die für minderjährige wie auch privilegierte volljährige Kinder unterhaltspflichtig sind. Hier wurde der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen von bisher 900 Euro auf 950 Euro nach oben gesetzt. Diesen Beitrag weiterlesen »
Rückwirkend bis zu 1.250 Euro für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar
Das häusliche Arbeitszimmer ist seit Jahren ein Streitthema zwischen dem Steuerzahler und dem Finanzamt. Das Bundesverfassungsgericht hat das leidige Thema endgültig beendet.
Das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern wurde im Juli 2010 gekippt.
Zum Jahr 2011 steht es nun verbindlich fest! Es dürfen bis zu 1.250 Euro für das Arbeitszimmer jährlich steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die regelmäßig zu Hause arbeiten und kein anderer Arbeitsplatz beispielsweise in dem Unternehmen zur Verfügung steht.
Selbst rückwirkend bis ins Jahr 2007, kann das Arbeitszimmer noch steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt in der Regel auch für alte Steuerbescheide, die bereits rechtskräftig wurden. Begründung: Die Rechtsprechung ist rückwirkend in Kraft getreten, der Steuerzahler konnte nichts dafür, Änderungen müssen somit vorgenommen werden.
Tipp: Überprüfen Sie Ihren alten Steuerbescheide aus den Jahren 2007, 2008 ,2009 und legen Sie hierzu gegebenenfalls Einspruch ein.
Bereinigung des Schufaeintrags
Generell sollte ein jeder Existenzgründer, Selbständige und Unternehmer als auch Privatpersonen von Zeit zu Zeit seine eigene Schufa überprüfen. Auch hier arbeiten nur Menschen, so dass sich gerne mal ein Fehler einschleichen kann. Gibt es beispielsweise eine Namensgleichheit zu Ihrem Vor- und Zunamen, kann das schon mal in der Eile geschehen.
Wer beispielsweise ein neues Konto eröffnen oder einen Kredit für sein Unternehmen beantragen möchte, sollte zuvor eine Schufa-Eigenauskunft beantragen. Dies kann bei der zentralen Stelle in Wiesbaden oder bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Schufa geschehen. Dies schafft Klarheit und Sicherheit gegenüber der Bank. Denn ist die Hausbank oder kreditwillige Bank erst mal auf einen negativen Schufaeintrag gestoßen, egal ob berechtigt oder unberechtigt, sind die Türen trotz Klärung des Sachverhaltes oftmals im Nachhinein geschlossen. Sorgen Sie vor und verschenken Sie nicht unnötig Zeit und Chancen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Änderungen beim BAföG ab 01.01.2011
Der bisherige BAföG-Höchstsatz betrug inklusiver aller Zuschläge 648 Euro. Rückwirkend wurde dieser nun zum 01.10.2010 auf ein monatliches BAföG in Höhe von 670 Euro erhöht. Dadurch erhalten Studenten nun teils erhebliche Nachzahlungen für die bereits vergangenen Monate.
Weiterhin muss seit 2011 kein Mietvertrag oder sonstiger Nachweis mehr über eine Mietzahlung erbracht werden. Künftig wird eine Mietpauschale in den monatlichen BAföG-Satz mit eingerechnet.
Die Altersgrenze zur Aufnahme eines Masterstudiums wird ebenso weiter nach oben gesetzt. Ab sofort kann bis zum 35. Lebensjahr –früher nur bis zum 30. Lebensjahr- ein Antrag auf BAföG gestellt werden. Studenten, deren Kinder das 10. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können das Masterstudium so lange zurück stellen, bis das letzte Kind, das sie selbst erziehen 10 Jahre alt ist. Die Förderung durch das BAföG bleibt erhalten und geht auch bei einem höheren Alter zum Beginn des Masterstudiums nicht verloren. Diesen Beitrag weiterlesen »
Änderungen beim Wohngeld ab 01.01.2011
Die seit 01.01.2009 neu ins Leben gerufene Heizkostenpauschale fällt künftig ersatzlos weg.
Was bedeutet dies letztendlich für den Wohngeldempfänger?
Familien mit zwei Kindern/ zwei Erwachsenen könnten künftig bis zu 43 Euro weniger im Monat erhalten. Alleinerziehende dürfen dann mit etwa 24 Euro weniger Wohngeld im Monat rechnen. Bei Familien mit drei Kindern liegt der minimierte Wohngeldbetrag bei etwa 37 Euro weniger als im Jahr 2010.
Die seit Jahren geregelte Werbungskostenpauschale wird nun ab Januar 2011 erhöht. Künftig gelten 1.000 Euro anstelle der bisherigen 920 Euro als Pauschale, die vom Einkommen abgezogen werden können. Dieser Betrag kann angesetzt werden, so dass sich im besten Fall das Wohngeld ein wenig erhöht.
Tipp: Überprüfen Sie unbedingt Ihren Wohngeldbescheid aufgrund der neuen Richtlinien im Wohngeldgesetz!
Ab 01.01.2011 Gesetzesänderung in der Rentenversicherung für ALG II-Empfänger
Generell werden keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung für Arbeitslosengeld II-Empfänger abgeführt.
Bisher wurden für einen Arbeitslosengeld II-Empfänger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Diese Leistung fällt nun weg! Im Regelfall werden keine Beiträge mehr von staatlicher Seite geleistet. Allerdings bei Ausnahmeregelungen, wie z.B. einer anderweitigen vorrangigen Rentenversicherungspflicht, wie bei einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen, bei dem eine Beitragsbefreiung bestand, gelten andere Richtlinien und Bewertungskriterien.
Die monatliche Auszahlung des Hartz IV-Regelsatzes bleibt jedoch hiervon unberührt.
Elterngeld wird ab 01. Januar 2011 als Einkommen angerechnet
Wer bisher Elterngeld bezog, konnte zugleich Arbeitslosengeld II ohne Abstriche zu erhalten. Elterngeld wurde nicht als Einkommen angerechnet.
Künftig zählt Elterngeld voll zum sonstigen Einkommen. Ebenso entfällt hierfür ein Freibetrag. Eine Übergangsregelung für bisherige Elterngeldempfänger wurde nicht geschaffen. Ab 01.01.2011 werden alle gleich behandelt. In diesem Sinne werden die bisherigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger darum angehalten ihren aktuellen Elterngeldbescheid beim Amt für Hilfen oder Jobcenter einzureichen. Sodann erfolgt eine Neuberechnung des Auszahlungsbetrages von Arbeitslosengeld II.
Möglicherweise wird der Januar 2011 noch nach den alten Richtlinien ausgezahlt. Eine Rückforderung im Folgemonat nach der Neuberechnung ist Gewiss, so dass sich die alten Elterngeld- und gleichzeitig Arbeitslosengeld II-Empfänger schon jetzt auf eine Rückforderung einstellen können.
