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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Ab 01.01.2012 verdoppeln sich die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Jan 2012 11:36:19 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[Selbständige, die bereits seit ein oder zwei Jahren oder gar länger der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beigetreten sind, trifft es jetzt ziemlich hart. Denn wer die Sonderkündigungsfrist im Jahr 2011 vergessen oder übersehen hat, kann nun nicht einfach so kündigen. Das Vertragsverhältnis läuft für fünf Jahre. Bis zum Jahresende 2010 lagen die monatlichen Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Selbständige, die bereits seit ein oder zwei Jahren oder gar länger der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beigetreten sind, trifft es jetzt ziemlich hart. Denn wer die Sonderkündigungsfrist im Jahr 2011 vergessen oder übersehen hat, kann nun nicht einfach so kündigen. Das Vertragsverhältnis läuft für fünf Jahre.</p>
<p style="text-align: justify;">Bis zum Jahresende 2010 lagen die monatlichen Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei 17,88 Euro in den alten Bundesländern und 15,19 Euro in den neuen Bundesländern. In 2011 wurden in den alten Bundesländern 39,38 Euro und in den neuen Bundesländern 33,60 Euro von den Selbständigen eingefordert. Ab dem 01.01.2012 wird der Beitrag nochmals drastisch verdoppelt: 78,75 Euro (West) und 67,20 (Ost).</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://unternehmenshilfen.eu/gruendung" title="Mehr Informationen" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Existenzgründer</strong></a>, die sich in 2012 für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden, erhalten für das erste Jahr der Mitgliedschaft eine Art Sonderbonus. Diese Neu-Selbständigen müssen nun 12 Monate lang nur den halben Beitrag zahlen. Danach wird auch der normale Beitragsatz fällig. Die Mitgliedschaft gilt auch hier generell für fünf Jahre.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-2579"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Mit Zahlung der freiwilligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entstand in der Vergangenheit ein Versicherungsverhältnis zwischen dem Selbständigen und der Agentur für Arbeit. Viele Gründer waren zum Zwecke der Absicherung beigetreten, damit sie im Falle des Scheiterns eine Sicherheit haben, einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen zu können.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Folgende Arbeitslosengeldzahlungen wären beim Scheitern einer Existenz zu erwarten:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Selbständige ohne Berufsausbildung/ Steuerklasse III / mit einem Kind erhält monatlich 822 Euro in den alten Bundesländern</li>
<li>Selbständige mit Hochschulabschluss/ Steuerklasse III/ mit einem Kind erhält monatlich 1.458 Euro in den alten Bundesländern</li>
<li>Selbständige Arbeitslose mit Berufsausbildung/ Steuerklasse I/ ohne Kinder erhält monatlich 731 Euro in den neuen Bundesländern</li>
<li>Selbständige Arbeitslose ohne Berufsausbildung/ Steuerklasse I / ohne Kinder erhält monatlich 589 Euro in den neuen Bundesländern</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Bei manchen dieser Arbeitslosengeld I-Bezieher wäre es sogar geschickter, das Arbeitslosengeld II zu beantragen, da dann sicherlich monatlich mehr ausgezahlt würde.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP:</strong> Gründer sollten vorher genau überlegen, ob sich der Beitrag noch lohnt bzw. ob ein Scheitern der Existenzgründung unbedingt mit einkalkuliert werden muss!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>ZUSATZINFO:</strong> Wer Beiträge für drei Monate nicht überweist bzw. schuldig bleibt, wird in der Regel die Kündigung erhalten. Dies ist ein Rauswurf aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Jedoch zum aktuellen Zeitpunkt die einzige Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer auf diesem Wege aus der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung austreten will, sollte sich tunlichst beeilen. Denn sollten mehrere Versicherte die gleiche Idee haben, könnte es sein, dass auch hier ein gesonderter Riegel vorgeschoben wird.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kindergeld bei Bundesfreiwilligendienst rückwirkend für 2011 erhalten</title>
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		<pubDate>Sat, 31 Dec 2011 15:17:34 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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		<category><![CDATA[bundesfreiwilligendienst]]></category>
		<category><![CDATA[bundespräsident christian wulff]]></category>
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		<category><![CDATA[gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 13. Dezember 2011 ist es rechtsverbindlich, dass alle volljährigen Kinder, die einen Bundesfreiwilligendienst ableisten, Kindergeld erhalten. Bundespräsident Christian Wulff hat das Gesetz unterschrieben, nach dem es der Bundesrat am 25. November 2011 beschlossen hat. Kindergeldberechtigte Eltern haben nun die Möglichkeit, noch rückwirkend einen Antrag auf Kindergeld für die Monate im Jahr 2011 zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit dem 13. Dezember 2011 ist es rechtsverbindlich, dass alle volljährigen Kinder, die einen Bundesfreiwilligendienst ableisten, Kindergeld erhalten. Bundespräsident Christian Wulff hat das Gesetz unterschrieben, nach dem es der Bundesrat am 25. November 2011 beschlossen hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Kindergeldberechtigte Eltern haben nun die Möglichkeit, noch rückwirkend einen Antrag auf Kindergeld für die Monate im Jahr 2011 zu stellen, in denen ihr Kind einen Bundesfreiwilligendienst abgeleistet hat. Der Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn der Antrag auf Kindergeld bereits vor geraumer Zeit von der Familienkasse abgelehnt wurde. Zwar werden die Kindergeld- und Familienkassen durch den Gesetzgeber zur Umsetzung angewiesen, dennoch sollte die Antragstellung durch die Kindergeldberechtigten Eltern erfolgen, um auf der sicheren Seite zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch das neue Gesetz erhalten Eltern für ihre bis zu 25-jährigen Kinder Kindergeld. Dies gilt nun für die Vergangenheit und für die Zukunft. Damit wird der Bundesfreiwilligendienst dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologische Jahr gegenüber gleich gestellt. Dadurch werden sich aller Vorrausicht nach auch die Anzahl der Bewerber erhöhen, da die Kindergeldzahlung für viele Familien und junge Erwachsene sehr wichtig ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der neue Gründungszuschuss tritt zum 28.12.2011 in Kraft</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 18:56:28 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[bundesanzeiger]]></category>
		<category><![CDATA[bundesgesetzblatt 2854]]></category>
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		<description><![CDATA[Bundespräsident Christian Wulff hat zum 23.12.2011 das neue Gesetz zum Gründungszuschuss „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ unterschrieben. Heute wurde es im Bundesanzeiger unter dem Bundesgesetzblatt 2854 aus 2011/ Teil I aus Nr. 69 in Bonn angezeigt. Somit tritt das Gesetz zum neuen Gründungszuschuss mit allen Kürzungen und Neuregelungen morgen am 28.12.2011 in Kraft. Wer also [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bundespräsident Christian Wulff hat zum 23.12.2011 das neue Gesetz zum Gründungszuschuss <strong>„Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“</strong> unterschrieben. Heute wurde es im Bundesanzeiger unter dem Bundesgesetzblatt 2854 aus 2011/ Teil I aus Nr. 69 in Bonn angezeigt. Somit tritt das Gesetz zum neuen Gründungszuschuss mit allen Kürzungen und Neuregelungen morgen am 28.12.2011 in Kraft.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer also bisher vor hatte zu <a href="http://unternehmenshilfen.eu/gruendung" title="Mehr Informationen über Gründung auf unternehmenshilfen.eu" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>gründen</strong></a>, der sollte sich tunlichst beeilen. Denn wer heute noch gründet und seinen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Gründungszuschuss stellt, kann sich noch den alten Gründungszuschuss sichern.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings bleibt noch eine kleine Hintertür offen. Nach Möglichkeit sollte derjenige, der auf den letzten Drücker gründet vorsichtshalber bei der Gewerbeanmeldung das Datum ein paar Tage zurück datieren oder zumindest das heutige Datum als Gründungsdatum angeben. In den meisten Fällen ist dies ohne Probleme bis zu zwei Wochen rückwirkend möglich.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Gründungszuschuss Kürzungen im Jahr 2012</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 18:45:15 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Gesetzesänderungen zum Gründungszuschuss treten im Jahre 2012 in Kraft. Existenzgründer, die somit erst in 2012 den Start in die Selbständigkeit wagen, müssen nun mit den prognostizierten Einschnitten rechnen. Wer jetzt noch im Dezember seinen Antrag auf Gründungszuschuss einreicht, kann die alten rechtlichen Bestimmungen erhalten.  Somit kann diese Personengruppe beruhigt im Dezember 2011 noch einreichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Gesetzesänderungen zum Gründungszuschuss treten im Jahre 2012 in Kraft. Existenzgründer, die somit erst in 2012 den Start in die Selbständigkeit wagen, müssen nun mit den prognostizierten Einschnitten rechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer jetzt noch im Dezember seinen Antrag auf Gründungszuschuss einreicht, kann die alten rechtlichen Bestimmungen erhalten.  Somit kann diese Personengruppe beruhigt im Dezember 2011 noch einreichen und erhält die gewohnten 9 Monate Gründungszuschuss plus die monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro, sowie auf zusätzlichen Antrag weitere sechs Monate den pauschalen Zuschlag von monatlich 300 Euro für Kranken- und Rentenversicherung.<span id="more-2550"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Neue Geschäftsanweisungen der Agentur für Arbeit wurden zum 01. Dezember 2011 heraus gegeben. Hierin enthalten ist unter anderem, dass der Arbeitslose vorrangig versuchen muss in eine neue angestellte Tätigkeit zu wechseln. Erst wenn dies nicht klappen sollte, kann es eine Chance auf Gründungszuschuss geben. Im Klartext bedeutet dies, sieht der Vermittler oder Sachbearbeiter der ARGE hohe Chancen den potentiellen Gründer in ein Anstellungsverhältnis zu vermitteln, kann er aus diesem Grunde den Gründungszuschuss versagen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin gibt es gewisse Hürden zu nehmen, da mindestens ein Restanspruch in Höhe von 150 Tagen bei Antragstellung auf Gründungzuschuss verbleiben muss. Ist der Anspruch geringer, führt es zur Ablehnung.</p>
<p style="text-align: justify;">Künftig erhalten Gründer nur noch 6 Monate den Gründungszuschuss. Zusätzlich muss ein Antrag auf die pauschalen 300 Euro gestellt werden. Dieser wird bei Bewilligung neun Monate lang gezahlt. Der zuständige Sachbearbeiter des jeweiligen Arbeitslosen kann nach eigenem Ermessen den Antrag auf Gründungszuschuss bewilligen oder auch nicht, da es nun keinen gesetzlichen Rechtsanspruch mehr dafür gibt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der gesetzliche Rechtsanspruch für den Gründungszuschuss läuft bald aus</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 10:20:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Den Gründungszuschuss für Arbeitslose gibt es weiterhin in der alten Form, da es bisher im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag noch keine Einigung gab. Zwar wurde Ende Oktober 2011 und nun am 08. November 2011 schon ein zweites Mal verhandelt, dennoch ist noch immer kein Ende in Sicht. Gründungswillige oder Gründungsinteressierte sollten Gas geben, denn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Den Gründungszuschuss für Arbeitslose gibt es weiterhin in der alten Form, da es bisher im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag noch keine Einigung gab. Zwar wurde Ende Oktober 2011 und nun am 08. November 2011 schon ein zweites Mal verhandelt, dennoch ist noch immer kein Ende in Sicht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gründungswillige oder Gründungsinteressierte sollten Gas geben, denn am 22. November 2011 wird ein weiteres Mal getagt.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte schleunigst seinen Antrag auf Gründungszuschuss stellen und sich damit den Rechtsanspruch auf den derzeitigen Gründungszuschuss mit einer Laufzeit von 9 Monaten sichern. <span id="more-2455"></span>Gegebenenfalls sollte ein <a href="http://unternehmenshilfen.eu/gruendung" title="Unterstützung beim Businessplan" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Businessplan</strong></a> &#8211; in manchen Fällen reicht gar nur ein kleiner kurzer Geschäftsbericht &#8211; nachgereicht werden. <strong>Tipp:</strong> Nach der alten Rechtsprechung reicht es aus, einen Tag arbeitslos gemeldet zu sein, um ein Anrecht auf den Gründungszuschuss zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Alleinerziehende mit einem Kind haben Anspruch auf bis zu 18.900 Euro Gründungszuschuss. Einem verheirateten Antragsteller mit einem Kind stehen sogar bis zu 23.800 Euro zu. Hat ein Arbeitslosengeld I-Empfänger einen Anspruch auf ein Arbeitslosengeld in Höhe von monatlich 850 Euro, dann erhält er diesen gleichen Betrag auch neun Monate lang als Gründungszuschuss. Somit werden monatlich 850 Euro plus ein pauschaler Beitrag von 300 Euro für die <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/krankenversicherung/" title="Mehr über Krankenversicherung" class="liinternal">Krankenversicherung</a></strong> und Rentenversicherung hinzu gezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab dem 10. bis zum 15. Monat erhält der Gründer auf gesonderten Antrag hin nochmals die monatlich pauschalen 300 Euro. Hierfür muss er einen Nachweis in Form eines Geschäftsberichtes erbringen, der seine bisherige Geschäftstätigkeit und derzeitigen und vergangenen Umsätze und Aktivitäten darstellt. Die Art der Werbung und des betriebenen Marketings, sowie sonstiger Akquise sollten ebenso schlüssig beschrieben werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Viele Sachbearbeiter in der Bundesagentur für Arbeit haben derzeit keine Kenntnis über den aktuellen Stand. Manche informieren sogar in soweit, dass die Gesetzesänderung rückwirkend in Kraft treten wird. Dies wird jedoch nicht geschehen.</p>
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		<title>Freiwillige Arbeitslosenversicherung wird immer wichtiger für Existenzgründer</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 12:46:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wer sich nach altem oder neuen Recht aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen will, sollte bedenken, dass nunmehr der noch vorhandene Restanspruch auf Arbeitslosengeld I mit der Existenzgründung und Zahlung des Gründungszuschusses definitiv verloren geht. Im Klartext heißt dies, dass der bisher verbliebene Restanspruch auf ALG I auf Null gestellt wird. Dieser gilt ab der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer sich nach altem oder neuen Recht aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen will, sollte bedenken, dass nunmehr der noch vorhandene Restanspruch auf Arbeitslosengeld I mit der Existenzgründung und Zahlung des Gründungszuschusses definitiv verloren geht.<span id="more-2350"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Im Klartext heißt dies, dass der bisher verbliebene Restanspruch auf ALG I auf Null gestellt wird. Dieser gilt ab der Bewilligungszusage des Gründungszuschusses als aufgezehrt. Denn plant ein Arbeitsloser eine Selbständigkeit, bezieht derzeit Arbeitslosengeld I und nun Gründungszuschuss, fallen die noch nicht aufgezehrten Ansprüche ersatzlos weg. Wird der Gründer erneut arbeitslos, weil das gegründete Unternehmen nicht nach Plan läuft , muss er nun einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Um diese unangenehme Situation zu umgehen, kann der <a href="http://unternehmenshilfen.eu/gruendung" title="Mehr Informationen über Gründung auf unternehmenshilfen.eu" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Existenzgründer</strong></a> einen monatlichen Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung leisten. Werden hier nun beispielsweise 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, hat der Versicherte einen Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld I. Werden 24 Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt, hat der freiwillig Versicherte nunmehr einen Anspruch von 12 Monaten erworben und kann einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Das Risiko der <a href="/category/selbstaendige/" title="Mehr Informationen über Selbständigkeit" class="liinternal"><strong>Selbständigkeit</strong></a> lässt sich durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung mit etwa 30-35 Euro monatlich absichern! Der Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur sofort mit der Existenzgründung möglich. Zu einem viel späteren Zeitraum ist die Aufnahme nicht möglich! Eine kleine Kulanzzeit zur Abgabe des Antrages zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung von bisher rückwirkend drei Monaten nach Gründung wurde bislang akzeptiert.</p>
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		<title>Drastische Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 1. November 2011 geplant</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 10:08:02 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<category><![CDATA[bewilligungsbescheid]]></category>
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		<description><![CDATA[Potentielle Existenzgründer sollten die Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 1.11.11 beachten! Existenzgründer, die bereits seit längerem eine Selbständigkeit ins Auge gefasst haben, sollten sich beeilen. Der Gesetzgeber plant drastische Kürzungen. Außerdem soll die Pflichtleistung auf Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Gründer, die noch vor dem 01.11.2011 einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, haben noch das Anrecht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Potentielle Existenzgründer sollten die Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 1.11.11 beachten!</p>
<p style="text-align: justify;">Existenzgründer, die bereits seit längerem eine Selbständigkeit ins Auge gefasst haben, sollten sich beeilen. Der Gesetzgeber plant drastische Kürzungen. Außerdem soll die Pflichtleistung auf Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gründer, die noch vor dem 01.11.2011 einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, haben noch das Anrecht auf neun Monate Gründungszuschuss plus 300 Euro für Versicherungsbeiträge als Pflichtleistung.<span id="more-2342"></span></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Danach konnten bisher für den 10. bis 15. Monat die pauschalen Versicherungsbeiträge in Höhe von 300 Euro auf Antrag und nach Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters noch weitere sechs Monate durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Nach der alten Gesetzgebung musste hierbei ein entsprechender Geschäftsbericht aus dem ersichtlich war, ob das Unternehmen künftig schwarze Zahlen schreiben wird und zukunftsträchtig ist, eingereicht werden. Bei einer positiven Bestätigung seitens des Bearbeiters erhielt der Existenzgründer die Bewilligung und Auszahlung der pauschalen <strong><a href="/category/versicherung/" title="Mehr Informationen über Versicherungen" class="liinternal">Versicherungsbeiträge</a></strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab dem 1. November erhalten Antragsteller nur noch 6 Monate Gründungszuschuss. Weiterhin soll der Gründungszuschuss künftig nur noch eine Ermessensleistung sein, d.h. der jeweilige Sachbearbeiter darf künftig eigenständig über den Antrag entscheiden. Somit wird aus der bisherigen Pflichtleistung eine Ermessensleistung und es besteht kein Rechtsanspruch mehr darauf. Ein gesonderter Antrag auf die pauschale Leistung von 300 Euro für Versicherungsbeiträge muss zusätzlich gestellt werden. Bei Bewilligung sind dann nur noch neun Monate Zuschuss möglich, d.h. nur noch für den 1. bis 9 Monat ab der <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Mehr Informationen über Gründung auf unternehmenshilfen.eu" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Gründung</strong></a>. Bisher wurden die ersten Monate automatisch durch die Bewilligung des Gründungszuschusses geleistet und mit Zusatzantrag noch weitere sechs Monate gezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitslosengeld I-Empfänger sollten ebenso Ihren Bewilligungsbescheid überprüfen, denn nach der alten Regelung müssen noch 90 Tag Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen bleiben um in den Genuss den Gründungszuschusses zu kommen. Ab 1. November müssen definitiv 150 Tage Restanspruch bestehen bleiben. Sind es nach der alten, als auch neuen Regelung nur wenige Tage darunter ist dies ein Grund den Gründungszuschuss abzulehnen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Potentielle Existenzgründer sollten dringend den schriftlichen Antrag auf Gründungszuschuss bis max. 31. Oktober 2011 einreichen und abstempeln lassen. Möglichst eine Kopie der Antragstellung mit Stempel zur eigenen Sicherheit aushändigen lassen.</p>
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		<title>Wohngeld für Azubis in zweiter Ausbildung möglich</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 17:27:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngeld]]></category>
		<category><![CDATA[abzweigungsantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[nebenjob 400 euro]]></category>
		<category><![CDATA[wohngeldantrag]]></category>

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		<description><![CDATA[In der heutigen Zeit entscheiden sich immer mehr junge Menschen dafür, eine zweite Ausbildung zu absolvieren. Oftmals habe diese jedoch, weil nach der Ausbildung schon erstes Geld verdient, eine eigene Wohnung und wohnen nicht mehr im Elternhaus. Nun stehen sie vor finanziellen Problemen, da das Einkommen durch den Ausbildungslohn zu gering und die Ausgaben für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In der heutigen Zeit entscheiden sich immer mehr junge Menschen dafür, eine zweite Ausbildung zu absolvieren. Oftmals habe diese jedoch, weil nach der Ausbildung schon erstes Geld verdient, eine eigene Wohnung und wohnen nicht mehr im Elternhaus. Nun stehen sie vor finanziellen Problemen, da das Einkommen durch den Ausbildungslohn zu gering und die Ausgaben für Miete, Nebenkosten usw. einfach zu hoch sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Auszubildende, die nach der ersten Ausbildung eine weitere Ausbildung anstreben, haben die Möglichkeit <a href="/category/wohngeld" title="Mehr Informationen über Wohngeld" class="liinternal"><strong>Wohngeld</strong></a> zu beantragen. Bei der Erstausbildung ist dies nicht möglich, da hier die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden muss. Wird dennoch ein Wohngeldantrag gestellt erfolgt hierbei eine generelle Ablehnung ,da die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.<span id="more-2332"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Um Wohngeld während der zweiten Ausbildung zu erhalten, müssen nun wahrheitsgetreue Angaben bei der Wohngeldstelle gemacht werden. Der Nachweis über den künftigen Netto-Ausbildungslohn, sowie die genaue Höhe des Kindergeldes müssen erbracht werden. Sollten die Eltern als Kindergeldberechtigte das Kindergeld erhalten und kein Abzweigungsantrag gestellt worden sein, muss das Kindergeld monatlich auf das Konto des volljährigen Kindes überwiesen werden. Dies ist ganz wichtig, damit der Nachweis durch korrekte Kontobuchung erbracht wurde. Eine Barquittung zählt in diesem Falle nicht! Zur Begründung für die Wohngeldstelle, warum kein Abzweigungsantrag bei der Familienkasse gestellt wurde, kann klar gesagt werden, dass dann die Kindergeldzahlung erstmal eingestellt und Monate später erst wieder rückwirkend ausgezahlt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Da das Ausbildungsentgelt oftmals nur sehr gering ist wird das <a href="/category/kindergeld" title="Mehr Informationen über Kindergeld" class="liinternal"><strong>Kindergeld</strong></a> als Einnahme berechnet. Allerdings sollte der Auszubildende beachten, das jede weitere Einnahme, wie z.B. Unterhalt der Eltern oder ein zusätzlicher 400 €-Nebenjob angegeben werden muss. Bitte beachten: Oftmals entfällt dann durch diese gesamten Einnahmen der Wohngeldanspruch!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Antragstellung lohnt sich in den meisten Fällen! Oftmals sind zwischen 100 bis 200 Euro Wohngeld monatlich möglich. Der Antrag muss bis zum 30. eines Monats gestellt werden, damit der volle Monat noch geleistet werden kann.</p>
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		<title>Gründer und Jungunternehmer haben oftmals Anspruch auf Arbeitslosengeld II</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 10:33:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Gründer]]></category>
		<category><![CDATA[gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[harz iv]]></category>

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		<description><![CDATA[Selbständige, die aktuell einen wirtschaftlichen Engpass haben, können einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Dieser dient zur Aufstockung des Einkommens bis hin zum Existenzminimum. Ebenso können Jungunternehmer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, einen Antrag auf Hartz IV stellen. In den ersten neun Monaten der Selbständigkeit erhält der Existenzgründer den Gründungszuschuss durch die Bundesagentur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Selbständige, die aktuell einen wirtschaftlichen Engpass haben, können einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Dieser dient zur Aufstockung des Einkommens bis hin zum Existenzminimum.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso können Jungunternehmer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, einen Antrag auf Hartz IV stellen. In den ersten neun Monaten der Selbständigkeit erhält der Existenzgründer den Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro für die Zahlung seiner Krankenversicherung und Rentenversicherung. Der Gründer muss weder bei der Antragstellung noch im nach hinein einen Nachweis über seine tatsächlich geleisteten Zahlungen an die Krankenkasse oder Rentenkasse erbringen. Ab dem 10. Monat erhält der Gründer für weitere sechs Monate auf persönlichen Antrag hin weiterhin monatlich nur noch die 300 Euro Zuschuss. Auch hier besteht keine Nachweispflicht. Da diese Zusatzzahlung am Anfang einer <a href="http://unternehmenshilfen.eu" title="Mehr über Existenzgründung" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Existenzgründung</strong></a><strong> </strong>für viele Jungunternehmer nicht ausreichend ist, besteht hier die Möglichkeit einen zusätzlichen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen.<span id="more-2314"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Antragstellung auf ALG II zur Aufstockung ist relativ einfach. Erst danach müssen etliche Fragen beantwortet werden und der Antragsteller muss sich ziemlich offen legen. Der zuständige Fallmanager für Selbständige verlangt in der Regel folgendes:  Lebenslauf, Werdegang, Einkommensdarstellung für die künftigen sechs Monate, Kontoauszüge der letzten drei Monate vor der Antragstellung, Mitgliedsnachweis der Krankenkasse, Mietbescheinigung/Vermieter. Bei Familien bzw. Bedarfsgemeinschaften werden individuell noch zusätzliche Unterlagen angefordert.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Bewilligung erfolgt eine monatliche Zahlung bis zum <strong>Existenzminimum</strong>. Danach muss der Gründer monatlich oder aber für jedes Quartal sein Einkommen erklären. Hat der Gründer mehr verdient, wird das Einkommen mit der monatlichen Arbeitslosengeld II-Leistung verrechnet. Ein <strong>Eigenbehalt</strong> in Höhe von 100 Euro ist anrechnungsfrei. Weiterhin werden die Bruttoumsätze abzüglich Betriebsausgaben berechnet. Danach wird festgestellt wie viel dem  Selbständigen tatsächlich noch übrig bleibt.  Rechnungsnachweise für Betriebskosten müssen, wenn diese Anwendung finden sollen, in Kopie vorgelegt werden. In manchen Fällen wird sodann die Hartz IV-Leistung komplett weiter gezahlt, falls nicht mehr als 100 Euro verdient wurde. Sollte in einem der Vormonate eine Überzahlung seitens des Amtes aufgetreten sein, wird dies von der nächsten Überweisung abgezogen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Der Antrag auf Arbeitslosengeld II wird in der Regel für sechs Monate gestellt. Der Folgeantrag kann ca. 4-8 Wochen vor dem Ablauf des Erstantrages eingereicht werden.</p>
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		<title>5.000 Euro BA-Zuschuss für Existenzgründer und Selbständige – nicht rückzahlbar</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Feb 2011 18:05:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[ba zuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[betriebsausstattung]]></category>
		<category><![CDATA[darlehen]]></category>
		<category><![CDATA[sachmittel]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Haushaltsbudget im Bereich BA-Zuschusses wurde erheblich reduziert. Aktuell können Existenzgründer und Selbständige in existenziell schwierigen Situationen noch einen Antrag auf den BA-Zuschuss von bis zu 5.000 Euro stellen. Die unkonventionelle Antragsstellung und Bewilligung läuft zum 30.06.2011 aus. Darüber hinaus kann möglicherweise noch ein Antrag bewilligt werden, jedoch nur  wenn das Budget noch nicht ausgeschöpft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Haushaltsbudget im Bereich BA-Zuschusses wurde erheblich reduziert.</p>
<p style="text-align: justify;">Aktuell können Existenzgründer und Selbständige in existenziell schwierigen Situationen noch einen Antrag auf den BA-Zuschuss von bis zu 5.000 Euro stellen. Die unkonventionelle Antragsstellung und Bewilligung läuft zum 30.06.2011 aus. Darüber hinaus kann möglicherweise noch ein Antrag bewilligt werden, jedoch nur  wenn das Budget noch nicht ausgeschöpft ist.  Die Vergabe dieses Zuschusses erfolgt nach Datum des Antrageingangs.</p>
<p style="text-align: justify;">Der BA-Zuschuss soll Existenzgründern helfen, Ihre Selbständigkeit auf- und auszubauen. Diverse Anschaffungen zur Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit sollen hierfür problemlos getätigt werden können. Oftmals hapert es an der Grundausstattung bei der Existenzgründung oder aber es sind zu wenig Waren, Maschinen und Geräte vorhanden.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin kann der staatliche Zuschuss auch für Betriebs- und Sachmittel, wie PC, Laptop, Software, Drucker, Fax, Kopierer, Scanner, Büroeinrichtung, sonstige Betriebsausstattung, sowie für Pkw, Anhänger oder betriebsnotwendige Maschinen genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollte der staatliche -nicht rückzahlbare- Zuschuss nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, ein staatliches Darlehen aufzunehmen. Dies muss jedoch sukzessive nach persönlicher Vereinbarung mit dem Sachbearbeiter zurückgezahlt werden.</p>
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