Archiv für die Kategorie „Wohngeld“
Sind Kinderbetreuungskosten generell abzugsfähige Kosten beim Wohngeld?
Wohnen mehrere Personen im Haushalt, werden die Einnahmen von allen zur Haushaltsgemeinschaft gehörenden Personen zur Errechnung des Wohngeldes hinzugezogen. Dies können der Aushilfslohn eines Kindes, das noch Schüler ist oder aber die Ausbildungsvergütung eines weiteren Kindes sein. Leben die Großeltern mit im Haushalt, wird die Rente ebenso mit eingerechnet. Auch die Einnahmen beider Elternteile, durch Vollzeit-, Teilzeit oder Zusatzjob zählen voll. Ebenso die erwirtschafteten Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit, sowie Abfindungszahlungen durch einen ehemaligen Arbeitgeber. Die Untervermietung von Teilen der Wohnung oder des Hauses werden auch als Einnahmen mit angerechnet. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wohngeld jetzt bei Kurzarbeit beantragen
Wer bisher aufgrund seines hohen Einkommens keine Chance hatte Wohngeld zu beantragen, kann jetzt aufatmen. Der Wohngeldantrag kann auch für den Zeitraum der Kurzarbeit gestellt werden.
Bisher haben Sie gut verdient, aber durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ihres Arbeitgebers sind Sie selbst in Kurzarbeit gerutscht? Dadurch fehlen Ihnen nun einige hundert Euro monatlich zum Leben. Nun stellen sich Ihnen folgende Fragen: Was kann ich dagegen tun? Welches Amt kann mir einen Zuschuss zahlen? Steht mir in dieser Situation denn überhaupt ein Fördermittel zu? Ist dies dann ein staatlich nicht rückzahlbarer Zuschuss oder muss ich diesen, sobald ich wieder normal verdiene zurückzahlen? Diese und mehr Fragen beschäftigen derzeit viele von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer, denen große Teile Ihres bisherigen Nettoeinkommens fehlen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wichtige Änderungen zum Wohngeldgesetz 2009
Die nun schon mehrfach in den Medien erwähnte Wohngelderhöhung zum 01.10.2008, wird nun nicht wie erwartet gezahlt. Tatsächlich wird nur eine pauschalierte Wohngeldnachzahlung in Höhe von mindestens 100 Euro/ 1-Personen-Haushalt, 130 Euro bei zwei Personen und 155 Euro bei drei Personen geleistet. Bei vier Personen werden 180 Euro und bei fünf im Haushalt lebenden Personen 205 Euro pauschal vergütet. Sollten mehr als 5 Personen im Haushalt leben, werden für jede weitere Person 25 Euro zusätzlich gezahlt. Damit ist die hoch angepriesene Wohngelderhöhung für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2008 abgegolten. Der persönliche Anspruch auf die Wohngeldnachzahlung ist entstanden, wenn sie während dem Zeitraum 01.10.2008 bis 31.03.2009 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Diesen Beitrag weiterlesen »
Hartz IV und Wohngeld im Vergleich
Oftmals haben alleinerziehende Mütter kleinere und größere Kinder. Aufgrund der kleineren Kinder ist zumeist keine Möglichkeit gegeben, einer angestellten Tätigkeit nachzugehen. Dadurch leben diese Mütter gezwungenermaßen von Hartz IV.
Die erwachsenen Kinder beziehen meistens ein eigenes Einkommen in Form einer Ausbildungsvergütung. Auch volljährige Kinder, die noch ein Studium absolvieren erhalten in den meisten Fällen eigene Einkünfte wie z.B. Bafög oder sie gehen zusätzlich einem 400 Euro-Job nach. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wohngeld 01.01.09: Erhöhungsantrag stellen
Wohngeld ist ein Mietzuschuss, der auf Antrag bedürftigen oder zuschussfähigen Bürgern zusteht.Gehören Sie auch zu den bisherigen Wohngeldbeziehern?
Wer bisher Wohngeld bezogen hat, kann nun mit einer Erhöhung des Wohngeldes rechnen. Zum 01.01.2009 tritt das neue Wohngeldgesetz mit spürbaren Leistungsverbesserungen in Kraft. Dem natürlich vorausgesetzt, dass sich die Antragsverhältnisse des Wohngeldempfängers zur ursprünglichen Antragstellung nicht verändert haben. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wohngeld, Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II
Derzeitige Alg II-Bezieher oder Arbeitslosengeld II-Aufstocker müssen aufgrund einer neuen Gesetzgebung aus Oktober/November 2008 geänderte staatliche Anträge abgeben.
Wer bisher Alg II zur Aufstockung seines Einkommens bezogen hat, wird nun in der Regel durch die ARGE informiert. Der Arbeitslose wird darauf hingewiesen, künftig einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wohngeld ab 01.10.08: Berechnung, Nachzahlung
Das bisherige Wohngeldgesetz wurde zum 01.01.2009 beschlossen. Tatsächlich tritt rückwirkend zum 01.10.2008 “nur” für derzeitige Wohngeldempfänger eine erhöhte pauschalierte Wohngeldzahlung in Kraft.
Hierbei ist es wichtig, dass mindestens ein Monat Wohngeld während des Zeitraums zwischen 01.10.2008 und 31.03.2009 bezogen wurde. In diesem Fall steht dem Wohngeldempfänger eine pauschalierte Nachzahlung von Wohngeld zu. Die Wohngeldnachzahlung soll voraussichtlich im Frühjahr 2009 erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass derzeit noch darüber verhandelt wird, wovon die Nachzahlung überhaupt geleistet werden soll. Diesen Beitrag weiterlesen »
Überprüfen der Wohngeldangaben zum 01.01.2009 und früher
Überprüfung der Info zur Wohngeldnovellierung
Derzeit erreichten uns aktuell Informationen des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf bzgl. unserer aktuellen Meldungen zur Wohngeldnovellierung.
Aus diesem Anlass überprüfen wir unsere Daten und gleichen diese mit dem aktuellen Wohngeldgesetz zum 01.01.2009 ab. Auch die neue Gesetzgebung, die im Oktober schon rückwirkend für Wohngeldempfänger in Kraft getreten ist, lassen wir hierbei nicht außer Acht.
Sollten wir Abweichungen feststellen, werden wir diese umgehend online stellen. Ebenso werden wir unsere Newsletter-Abonnenten sofort auf direktem Wege informieren.
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Rückwirkende Wohngelderhöhung zum 01.Oktober 2008
Die bereits im Sommer für 01.01.2009 beschlossene Erhöhung des Wohngeldes tritt nun schon rückwirkend zum 01.Oktober 2008 in Kraft
Wohngeld das bereits zum Monatsende September für den Monat Oktober gezahlt wurde, wird nun im nachhinein noch angehoben. Die Nachzahlung ist jedem Wohngeldempfänger gewiss und steht ihm per Gesetz zu. Diesen Beitrag weiterlesen »
Pauschales Wohngeld für Heizkosten ab 01.01.2009
Ab 01. Januar 2009 tritt das neue Wohngeldgesetz definitiv in Kraft
Die Wohngeldberechnung wird ab diesem Zeitpunkt reformiert. In die künftige Wohngeldberechnung fließen die Heizkosten mit ein. Hierbei werden pauschal 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche veranschlagt.
Dadurch wird sich laut aktueller Schätzung der Bundesregierung die Wohngeldzahlung an Bedürftige um bis zu 60 Prozent monatlich erhöhen. Als Grundlage wird das Beispiel einer Wohngeldzahlung von monatlich 90 Euro genommen. Wer diesen Wohngeldzuschuss derzeit monatlich erhält, bekommt mit Sicherheit eine rund 60 prozentige Erhöhung. Die monatliche Wohngeldzahlung würde sich denn auf 142 Euro belaufen. Eine Erhöhung um etwa 52 Euro monatlich wäre in diesem Fall sicher. Diesen Beitrag weiterlesen »



