Archiv für die Kategorie „Unterhalt“
Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2011 neu überarbeitet
Der Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen steigt lt. Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie und stellt keine Gesetzeskraft dar, obwohl diese bei vielen Gerichten Anwendung findet. In besonderen Fällen wird individuell entschieden.
Folgende Änderungen wurden in der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011 vorgenommen:
Studenten, die während des Studiums nicht mehr zu Hause wohnen, können künftig einen Bedarf in Höhe von 670 Euro ansetzen. Bislang waren nur 640 Euro möglich. Ebenso wurde der Selbstbehalt von erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen um 50 Euro nach oben gesetzt. Dies gilt für Eltern, die für minderjährige wie auch privilegierte volljährige Kinder unterhaltspflichtig sind. Hier wurde der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen von bisher 900 Euro auf 950 Euro nach oben gesetzt. Diesen Beitrag weiterlesen »
Neue Unterhaltsregelung für Alleinerziehende
Neue Unterhaltsreform für Alleinerziehende durch den Bundesgerichtshof aufgestellt
Unterhaltsrechte von Alleinerziehenden Müttern und Väter wurden durch das neue Urteil gestärkt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sprach jetzt das erste höchstrichterliche Urteil unter AZ: XII ZR 109/05 seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsgesetzes im Januar 2008 aus. Diesen Beitrag weiterlesen »
Unter 25 Jahre und Hartz IV erhalten
Hartz IV in Wohnung der Eltern erhalten
Junge Erwachsene, die noch bei den Eltern leben, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Hartz IV. Dies gilt, obwohl normalerweise Volljährige zwischen 18 und 25 Jahren vom Arbeitslosengeld II-Bezug ausgeschlossen wurden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Unterhaltspflicht bei volljährigen Kindern
Unterhaltspflicht oder Hartz IV für Volljährige
Wie lange muss eigentlich der Unterhalt an volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium geleistet werden? Und wer unterstützt mein Kind, wenn ich keinen Unterhalt aufgrund meines Einkommens leisten kann? Diese Frage stellen sich sehr viele Eltern! Diesen Beitrag weiterlesen »
Kinderzuschlag nicht für alle Alleinerziehende
Nicht generell Kinderzuschlag für Alleinerziehende
Kinderzuschlag zahlt der Staat an alleinerziehende Elternteile oder auch an Eltern, die selbst nur ein sehr geringes monatliches Einkommen erwirtschaften.
Allerdings müssen auch hier gewisse wichtige Voraussetzungen erfüllt werden, um überhaupt zu der anspruchsberechtigten Personengruppe zu gehören. Generell bedeutet es nicht, dass alleinerziehende Mütter oder Väter mit sehr wenig Einkommen dadurch den staatlichen Kindergeldzuschlag erhalten. Diesen Beitrag weiterlesen »
Kindesunterhalt wird mit Grundsicherung verrechnet
Der Staat zieht erhöhten Kindesunterhalt ein und das begünstigte Kind geht leer aus.
In seltenen Fällen gibt es auch unterhaltspflichtige Väter, die einen erhöhten Kindesunterhalt an den allein erziehenden Elternteil zahlen. Allerdings sollte hierbei unbedingt daran gedacht werden, dass dieses überschüssige Geld nicht zum Wohle des Kindes beiträgt, wenn die Mutter derzeit als ALG-II- Empfängerin gemeldet ist.
In diesem Fall dient der erhöhte Kindesunterhalt zur zusätzlichen Versorgung der Mutter. Ein erhöhter Kindesunterhalt muss für die Mutter dann selbst verwendet werden, wenn diese als ALG II-Empfänger gemeldet ist. So muss der Leistungsträger weniger zahlen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Unterhaltsvorschuß bei Zahlungsunfähigkeit des Ex-Partners
Bei Zahlungsunfähigkeit hat der/die Ex-Partner/in die Möglichkeit, für das gemeinsame Kind(er) Unterhaltsvorschuß beim zuständigen Jugendamt zu stellen.
Das Jugendamt, Abteilung Unterhaltsvorschußkasse befindet sich entweder integriert in der Stadtverwaltung oder im Landratsamt des Kreisgebietes. Diesen Beitrag weiterlesen »
Überprüfung der Unterhaltsberechnung
Überprüfung der Unterhaltsberechnung aufgrund Ihres derzeitigen mtl. Nettoeinkommens.
Bedenken Sie, daß die Unterhaltsfestetzung von damals, evtl. nicht mehr an die jetzige Situation angepaßt ist, dadurch dringend einer Überprüfung unterzogen werden muß.
Gleichzeitig sollten Sie folgende Punkte bei der Überprüfung berücksichtigen bzw. darüber nachdenken, welche nachfolgende Punkte bei Ihnen greifen und Berücksichtigung finden könnten, die sodann in Abzug gebracht werden können.
- Eigenbehalt bei Erwerbstätigkeit E 890
- Eigenbehalt bei Nicht-ErwerbstätigkeitE 770
- Evtl. Zusatzbelastungen durch Krankheit usw.
- Jetziger Familienstand, evtl. auch unterhaltsberechtigte Kinder aus 2. Ehe.
- Arbeitslosigkeit
- Neu-Selbständigkeit
Unterhaltsvorschuss – Frist vergessen, was nun?
Haben Sie schon vor einigen Monaten Unterhaltsvorschuss beantragt und auch erhalten, dann sollten Sie nicht vergessen, dass vor Ablauf der Jahresfrist der Folgeantrag, der Ihnen postalisch zugesandt wird pünktlich einzureichen ist. Unterhaltsvorschuss wird immer nur für ein Jahr bewilligt und es muss für jedes weitere Jahr erneut ein Antrag gestellt werden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Unterhalt fällig und kein oder zu wenig Geld?
Kann ein/e Unterhaltspflichtige/r den monatlichen Kindesunterhalt nicht an den (das Kind betreuende) Ex-Partner zahlen, hat dieser die Möglichkeit, sich eine staatliche Unterstützung zu besorgen.
In diesem Falle besteht ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuß für das Kind, das unter dem 12. Lebensjahr liegt. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Kind 3 Jahre > Sie erhalten für bis zu 72 Monate, für Ihr Kind/ Ihre Kinder den gesetzlichen Mindestunterhalt.



