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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Unfall</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Angabe des Vaters beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss zwingend</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Apr 2009 12:54:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[ablehnung]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[betreuungsunterhalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[unterhaltsvorschuss]]></category>

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		<description><![CDATA[Ablehnung des Antrags auf Unterhaltsvorschuss bei Nichtangabe des Kindesvaters möglich Was kann ich tun, wenn ich derzeit ein Kind erwarte, aber den Namen des Vaters beim Jugendamt absolut nicht nennen kann oder darf? Werden die Gründe, der Vater ist verheiratet und/oder eine honorige Persönlichkeit, ein Industrieller oder sonstige wichtige Person des öffentlichen Interesses eine Grundlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Ablehnung des Antrags auf Unterhaltsvorschuss bei Nichtangabe des Kindesvaters möglich</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Was kann ich tun, wenn ich derzeit ein Kind erwarte, aber den Namen des Vaters beim Jugendamt absolut nicht nennen kann oder darf? Werden die Gründe, der Vater ist verheiratet und/oder eine honorige Persönlichkeit, ein Industrieller oder sonstige wichtige Person des öffentlichen Interesses eine Grundlage zur Verweigerung akzeptiert? Oder ist die Begründung der Kindesvater droht mir und meinem ungeborenen Kind mit körperlicher Gewalt eher akzeptiert?<span id="more-1082"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Alleinerziehende Mütter, die beim Jugendamt Abteilung Unterhaltsvorschusskasse einen Antrag auf<strong> Unterhaltsvorschuss </strong>für Ihr Kind stellen möchten, sind gehalten den Namen des Vaters anzugeben. Zur Angabe des Namens des Kindesvaters wird schon bei Geburt des Kindes durch schriftliche Nachricht aufgefordert. Meistens hat die Kindesmutter dann bis zu sechs Wochen Zeit, mit dem Vater des Kindes vorbei zu kommen. Leben die Eltern schon getrennt, muss die Mutter in aller Regel den Namen angeben. Das <strong>Jugendamt </strong>fordert den Vater danach schriftlich auf, den Termin zur Vaterschaftsanerkennung innerhalb einer gesetzten Frist wahr zu nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Unterhaltsvorschusskasse geht maximal 72 Monate, d.h. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes mit dem Unterhaltsvorschuss in Vorlage. Gleichzeitig benötigt das Jugendamt hier den Namen des Kindesvaters, damit dieser geleistete Unterhalt wieder vom Kindesvater zurückgeholt werden kann. Der Staat finanziert mit Steuergeldern den Unterhaltsvorschuss und ist bestrebt und gesetzliche gehalten, die ausgelegten Mittel wieder ein zu klagen. Unterhaltsvorschuss soll der Kindesmutter eine finanzielle Erleichterung bieten, wenn der Vater des Kindes nicht zahlt, nicht auffindbar ist oder sonstige Gründe anstehen. Nennt die Mutter nicht den Vater des Kindes, besteht die Möglichkeit, dass der zuständige Sachbearbeiter der Unterhaltsvorschusskasse den Unterhaltsvorschuss erstmal verweigert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Aufgabe der Unterhaltsvorschusskasse ist es heraus zu finden, wo der Vater wohnt und ob er tatsächlich nicht zahlen kann. Ebenso, ob dieser nicht sogar innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes einen <strong>Betreuungsunterhalt</strong> an die Mutter des Kindes zahlen könnte. Die Unterhaltsvorschusskasse hat bis zu vier Jahre rückwirkend die Möglichkeit des geleisteten Unterhalt vom Kindesvater zurück zu holen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Wem steht eine gesetzliche Unfallrente zu?</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 09:55:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
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		<category><![CDATA[unfallrente]]></category>

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		<description><![CDATA[Gesetzliche Unfallversicherung &#8211; die noch relativ unbekannte Rente Viele Privatpersonen schließen eine Unfallversicherung ab und wissen nicht, dass diese eigentlich nur für Unfälle im Bereich Freizeit, Haushalt und Sport benötigt wird. Auszubildende, Arbeiter und Angestellte sowie gemeldete Arbeitslose sind alle in der gesetzlichen, noch meist sehr unbekannten Unfallversicherung versichert. Auch Kinder, die sich im Kindergarten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gesetzliche Unfallversicherung &#8211; die noch relativ unbekannte Rente </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Viele Privatpersonen schließen eine Unfallversicherung ab und wissen nicht, dass diese eigentlich nur für Unfälle im Bereich Freizeit, Haushalt und Sport benötigt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Auszubildende, Arbeiter und Angestellte sowie gemeldete Arbeitslose sind alle in der gesetzlichen, noch meist sehr unbekannten Unfallversicherung versichert. Auch Kinder, die sich im Kindergarten oder in der Schule befinden. Ebenso Studenten an der Uni, Fachhochschule oder sonstigen gleichgestellten schulischen Einrichtungen gehören dieser <strong>gesetzlichen Pflichtversicherung</strong> an.<span id="more-217"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Diese gesetzliche Unfallversicherung haftet auch während eines Arbeits- und Wegeunfall auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit, den dazugehörigen Ausflügen, Mittagspausen, betrieblichen, als auch überbetrieblichen Ausbildungsveranstaltungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Pflegen Sie eine Privatperson oder einen Familienangehörigen und sind mit der Pflege hier mindestens 14 Wochenstunden im Einsatz, steht Ihnen im Falle eines Unfalls auch eine gesetzliche <strong>Unfallrent</strong>e zu.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch in Wohltätigkeitsverbänden tätige Personen steht bei Unfall diese gesetzliche Unfallrente zu. Dies allerdings nur, wenn es sich hierbei um ehrenamtlich aktive Personen handelt. Wer in dem örtlichen Turnverein oder sonstigen Vereinen ehrenamtlich tätig ist, wird von dieser Möglichkeit der gesetzlichen Unfallrente ausgeschlossen. Diese Ehrenamtlichen benötigen eine <strong>private Unfallversicherung</strong>, da es sich hierbei um Sport- und Freizeitaktivitäten handelt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Höhe der Unfallrente:</strong> Die Berechnung der Höhe der gesetzlichen Unfallrente richtet sich nach dem letzten Jahres-Bruttoeinkommen der Unfallgeschädigten. Von diesem Jahreseinkommen würden dem Unfallopfer zwei Drittel als Vollrente zur Verfügung stehen.  Besteht allerdings nur eine prozentuale Erwerbsminderung, dann können auch nur diese von der Vollrente ausgehend in Anspruch genommen werden.</p>
<blockquote><p><strong>Beispielrechnung:</strong><br />
Jahres-Bruttoeinkommen        3/3 	Euro 42.000<br />
davon 			      2/3 	Euro 28.000<br />
Erwerbsminderung 30%  von     2/3       Euro  8.400 jährlich /  monatliche Euro 700 Unfallrente</p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Erhält die unfallgeschädigte Person eine gesetzliche Unfallrente und noch zusätzlich eine gesetzliche <strong>Rente</strong>, dann wird gegebenenfalls miteinander verrechnet. Allerdings wird nie die Unfallrente einer Kürzung unterzogen, sondern die gesetzliche Rente wird gekürzt. Bei Zahlung einer vollen Unfallrente wird der Freibetrag von Euro 621 mitberücksichtigt. Ebenso sind bei der gesetzlichen Unfallrente keine zeitliche Begrenzung oder Altersbegrenzung vorgegeben. Die Unfallrente wird ein Leben lang gezahlt. Auch werden hierfür keine <strong>Sozialbeiträge</strong> fällig.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Die gesetzliche Unfallrente wird auch an Hinterbliebene gezahlt. Ebenso werden Sterbegeld, Überführungskosten und Beihilfe gezahlt, wenn die Todesursache aufgrund des Unfalles eingetreten ist. Heiratet die Hinterbliebene Witwe oder der Witwer erneut, dann wird bezüglich dem Wegfall der Unfallrente eine Abfindung gezahlt.</p>
]]></content:encoded>
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