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BAföG, Studium und Kind
Schwangere Studentinnen haben weiterhin Anrecht auf BAföG
Eine Studentin, die während Ihres Studiums schwanger wird und bedingt dadurch nicht mehr alle Vorlesungen besuchen kann, hat weiterhin Anspruch auf das bereits bewilligte BAföG.
In diesem Fall kann das BAföG für drei Monate weiter bezogen werden. Darüber hinaus muss ein Urlaubsantrag gestellt werden. Während dieses Urlaubs wird dann keine staatliche BAföG-Leistung gezahlt. Wird bewusst oder auch versehentlich kein Urlaubsantrag gestellt und das BAföG weiterhin bezogen, muss diese Leistung auf Antrag des BAföG-Amtes komplett zurückgezahlt werden. Diesen Beitrag weiterlesen »



