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Antrag auf Erlaß der Grundsteuer
Antrag auf Erlaß wegen wesentlicher Ertragsminderung:
- Säumige Mieter sind zahlungsunfähig geworden und dadurch die Miete schuldig geblieben! Durch diesen Antrag und vorgenannten Fall erläßt die Gemeinde die Grundsteuer in Höhe von 80% der Rohertragsminderung! (lt. §§ 32-34 GrStG)
- Äußere Umstände, die auf die Ertragslage einen negativen Einfluß nehmen, wie z.B. Naturereignisse, Hochwasser, Erdbeben, Schneebruch usw. Wichtig ist, daß es Gründe sind, auf die Sie keinen Einfluß haben!
- Bei gewerblichem Grundbestitz können dies strukturelle oder konjunkturelle Ereignisse bzw. Entwicklungen sein, z.B. Rückgang der Übernachtungen bei einem Hotel, Rückgang des Umsatzes bei Landwirtschaft durch starke Wetterbeeinflußung wie Frost usw.
- Bei privaten Wohnhäusern kann durch ein Erbeben, Hochwasser oder ein Hausbrand eine wesentliche Ertragsminderung darstellen.



