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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Steuer</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Rückwirkend bis zu 1.250 Euro für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Jan 2011 10:23:43 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das häusliche Arbeitszimmer ist seit Jahren ein Streitthema zwischen dem Steuerzahler und dem Finanzamt. Das Bundesverfassungsgericht hat das leidige Thema endgültig beendet. Das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern wurde im Juli 2010 gekippt. Zum Jahr 2011 steht es nun verbindlich fest! Es dürfen bis zu 1.250 Euro für das Arbeitszimmer jährlich steuerlich abgesetzt werden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das häusliche Arbeitszimmer ist seit Jahren ein Streitthema zwischen dem Steuerzahler und dem Finanzamt. Das Bundesverfassungsgericht hat das leidige Thema endgültig beendet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern wurde im Juli 2010 gekippt.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zum Jahr 2011 steht es nun verbindlich fest! Es dürfen bis zu 1.250 Euro für das Arbeitszimmer jährlich steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die regelmäßig zu Hause arbeiten und kein anderer Arbeitsplatz beispielsweise in dem Unternehmen zur Verfügung steht.</p>
<p style="text-align: justify;">Selbst<strong> rückwirkend bis ins Jahr 2007</strong>, kann das Arbeitszimmer noch steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt in der Regel auch für alte Steuerbescheide, die bereits rechtskräftig wurden. Begründung: Die Rechtsprechung ist rückwirkend in Kraft getreten, der Steuerzahler konnte nichts dafür, Änderungen müssen somit vorgenommen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Überprüfen Sie Ihren alten Steuerbescheide aus den Jahren 2007, 2008 ,2009 und legen Sie hierzu gegebenenfalls Einspruch ein.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Steuern fällig und nur wenig oder zu wenig Geld?</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/02/steuern-faellig-und-nur-wenig-oder-zu-wenig-geld/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 16:51:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[ablehnung]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[insolvenzantrag]]></category>
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		<category><![CDATA[steuerzahler]]></category>
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		<description><![CDATA[Stellen Sie einen Antrag auf Stundung und Erlaß der Steuerschuld. Jeder Steuerzahler hat ein Anrecht darauf, seinen Bedürfnissen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend einen Antrag auf Erlaß aus Billigkeitsgründen zu stellen. Hierbei ist zu beachten, ob der bisherige Steuerzahler bisher seiner Steuerverpflichtung redlich nachkam und auch seine Steuererklärung fristgerecht abgegeben hat. Auch eine Ablehnung kann durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Stellen Sie einen Antrag auf Stundung und Erlaß der Steuerschuld.</p>
<p style="text-align: justify;">Jeder Steuerzahler hat ein Anrecht darauf, seinen  Bedürfnissen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend einen  Antrag auf Erlaß aus Billigkeitsgründen zu stellen. Hierbei ist zu  beachten, ob der bisherige Steuerzahler bisher seiner  Steuerverpflichtung redlich nachkam und auch seine Steuererklärung  fristgerecht abgegeben hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch eine Ablehnung kann durch einen Widerspuch in die nächste  Instanz gelangen.<span id="more-1717"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zuständigkeiten für Erlassanträge:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bis 15.000 € vom Finanzamtvorsteher<br />
Bis 75.000 € vom Oberfinanzpräsidenten<br />
Bis 500.000 € vom Landesfinanzminister<br />
Über 500.000 € ist zusätzl. der Bundesfinanzminister zu konsultieren</p>
<p style="text-align: justify;">Bevor Sie wegen einer Steuerschuld einen <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/insolvenzschutz/" title="Insolvenzschutz" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Insolvenzantrag</strong></a> stellen müssen, beantragen Sie erst mal einen Antrag auf Erlaß der  Steuerschuld!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusatztipp:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Stellen Sie auch einen Antrag auf Erlaß, wenn Sie  versehentlich ab und zu die Steuererklärung verspätet abgegeben haben,  denn vielleicht haben Sie ja Glück! Haben Sie einen netten  Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzten drücken ein Auge zu und erlassen  Ihnen aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Steuerschuld! Wer  nicht wagt, der nicht gewinnt!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Antrag auf Erlaß von Säumniszuschlägen:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Stundungsantrag muß für Fälligkeit der Steuerschuld gestellt worden  sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch automatisch berechnete Säumniszuschläge werden  dann zurückgenommen, auch wenn das Finanzamt den Antrag ablehnen sollte,  bzw. fristgemäß der Antrag vorlag.</p>
<p style="text-align: justify;">Wegen Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung war die  Zahlung der Steuerschuld nicht möglich. Somit muß das Finanzamt bei  einem Antrag auf Erlaß der Säumniszuschläge, die hier angefallenen  Säumniszuschläge erlassen.</p>
<ol style="text-align: justify;">
<li>keine Kinder über 18 Jahre im Haushalt mit eigenem  Einkommen (Schüler, Studenten, Auszubildende zählen hier auf Antrag  gesondert!)</li>
<li>keine Untermieter, da auch über 18 J. (zählt gleich,  wie bei Kindern!</li>
<li>keine eheähnliche Gemeinschaft</li>
<li>keine Familienangehörige über 18 J. wie Oma, Opa,  Tante usw. im Haushalt</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;">Berufen Sie sich auf diese Urteile.</p>
<p style="text-align: justify;">Lt. BFH – BStBI 1984 II S.415<br />
Lt. BFH – BStBI 1985 II S.489</p>
<p style="text-align: justify;">Wichtig bitte beachten: Pos. 2 ist auch gültig, wenn  Sie vergessen haben einen Stundungsantrag zu stellen, auch wenn eine  Stundungssituation bestanden hätte.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Pendlerpauschale: Steuerbescheid 2007 überprüfen</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Dec 2008 18:15:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[gesetz zur pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[kilometerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[pendlerpauschalengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[steuerstattung 2007]]></category>
		<category><![CDATA[wegstrecke]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun ist es endlich soweit! Das Bundesverfassungsgericht hat zum ersten Mal ein Gesetz rückwirkend für verfassungswidrig erklärt. Das Pendlerpauschalen-Gesetz, das zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, wird endgültig rückwirkend geändert. In diesem Fall können Pendler rückwirkend noch zum Teil mit einer satten Steuererstattung rechnen. Ob sich das bei jedem Einzelnen rechnet bzw. der Konjunkturmotor dadurch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nun ist es endlich soweit! Das Bundesverfassungsgericht hat zum ersten Mal ein Gesetz rückwirkend für verfassungswidrig erklärt. Das Pendlerpauschalen-Gesetz, das zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, wird endgültig rückwirkend geändert.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Fall können Pendler rückwirkend noch zum Teil mit einer satten <strong>Steuererstattung</strong> rechnen. Ob sich das bei jedem Einzelnen rechnet bzw. der Konjunkturmotor dadurch tatsächlich anspringt, bleibt dahin gestellt oder gar zu bezweifeln. Tatsache ist, dass Pendler für das Jahr 2007 und 2008 die Fahrtkosten ab dem 1. gefahrenen Kilometer zum Arbeitsplatz einsetzen können. <span id="more-746"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Früher beteiligte sich der Gesetzgeber an den vollständigen Fahrtkosten. Seit Januar 2007 musste jeder Arbeitnehmer die Kosten für die ersten 20 Kilometer selbst übernehmen. Für manchen Steuerzahler ein teures Unterfangen und fast nicht finanzierbar. Erst der 21. Kilometer konnte mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer wieder in der jährlichen Lohn- oder <strong>Einkommensteuererklärung</strong> geltend gemacht werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab sofort gehört das <strong>Pendlerpauschalengesetz</strong> aus 2007 der Vergangenheit an. Alle betroffenen Steuerzahler, die nur eingeschränkt Ihre Fahrtkosten ansetzen konnten, erhalten eine Nachzahlung der zuviel einbehaltenen Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe haben gegen den Finanzminister entschieden.</p>
<p style="text-align: justify;">Überprüfen Sie genau, ob die korrekten Kilometer von Wohnung zum Arbeitsplatz in der Einkommensteuererklärung angegeben wurden. Oftmals haben viele Steuerzahler aufgrund des Gesetzes aus 2007 keine Angaben zur Entfernung zum Arbeitsplatz gemacht, da die Wegstrecke zum Arbeitsplatz zu kurz war. Arbeitswege bis zu 20 km einfache Fahrt wurden oftmals im Vertrauen auf die Gesetzgebung zur <strong>Pendlerpauschale</strong> nicht eingetragen. Aufgrund dieser Angaben wurde der Steuerbescheid erstellt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gehören Sie zu den Betroffenen? Was müssen Sie jetzt tun?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Holen Sie die korrekten Wegstreckenangaben zum Arbeitsplatz nach und informieren Sie das Finanzamt mit einem einfachen formlosen Schreiben. Hierin sollte der einfache tägliche Weg mit genauer Kilometerangabe zum Arbeitsplatz enthalten sein. Noch besser wäre es, wenn Sie dies auf das gesamte Jahr 2007 ausrechnen und genau angeben würden. Falls dies Ihrerseits nicht möglich ist, übernimmt das Finanzamt diese einfachen Tagesangaben und legt diese auf das gesamte Kalenderjahr 2007 um. Wer allerdings nur anteilig, d.h. nur wenige Monate im Jahr gearbeitet hat, sollte dies genau angeben. Ebenso sollten verschiedene Arbeitgeber und damit verbundene verschiedene Arbeitswege genau aufgelistet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Änderungen in den alten Einkommensteuerbescheiden aus 2007 können generell noch geändert werden, da diese in diesem Punkt der Pendlerpauschale vorläufig erlassen wurden. Das<strong> Finanzamt</strong> muss die Nachzahlung von selbst aufgrund der bisherigen Angaben im Steuerbescheid veranlassen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Überprüfen Sie unbedingt ganz genau, ob sie die korrekten Kilometer von Wohnung zum Arbeitsplatz in Ihrem Einkommensteuerbescheid angegeben haben. Danach sofort Ihren Steuerbescheid überprüfen, ob Sie von der neuen Regelung der Pendlerpauschale auch betroffen sind. Denn die Pendlerpauschale korrekt eingesetzt spült &#8220;Bares&#8221; in die Haushaltskasse.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Erhöhung des Kinderfreibetrags zum 01.01.2009</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/11/20/erhoehung-des-kinderfreibetrags-zum-01012009/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 10:51:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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		<category><![CDATA[existenzminimum]]></category>
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		<category><![CDATA[steuerfreibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Bereits im Entwurf des Familienleistungsgesetzes zum 15. Oktober diesen Jahres wurde eine Erhöhung des Kinderfreibetrages vorgesehen. Nun aktuell im November hat die Bundesregierung beschlossen, den Freibetrag je Kind nochmals zu erhöhen. Bis zum 31.12.08 liegt der steuerliche Freibetrag eines Kindes noch bei 3.648 Euro. Geplant war ursprünglich eine Erhöhung auf 3.860 Euro je Kind. Jetzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bereits im Entwurf des Familienleistungsgesetzes zum 15. Oktober diesen Jahres wurde eine Erhöhung des Kinderfreibetrages vorgesehen. Nun aktuell im November hat die Bundesregierung beschlossen, den Freibetrag je Kind nochmals zu erhöhen.</p>
<p style="text-align: justify;">Bis zum 31.12.08 liegt der steuerliche Freibetrag eines Kindes noch bei 3.648 Euro. Geplant war ursprünglich eine Erhöhung auf 3.860 Euro je Kind. Jetzt wird durch einen weiteren Beschluss der <strong>Kinderfreibetrag</strong> endgültig auf 3.864 Euro im Jahr angehoben. Dieser Steuerfreibetrag und Beschluss der Bundesregierung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.<span id="more-678"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Grundlage für die Anhebung des Kinderfreibetrags war der Existenzminimumsbericht. Demzufolge ist das Existenzminimum eines Kindes nicht mehr mit dem bisherigen steuerlichen Kinderfreibetrag von 3.648 Euro  gesichert. Der gesamte <strong>Steuerfreibetrag</strong> bzw. die Steuerfreistellung für ein Kind beläuft sich auf 6.024 Euro.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 voll steuerlich absetzbar</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Jul 2008 18:17:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[einkommenssteuer]]></category>
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		<category><![CDATA[steuern]]></category>
		<category><![CDATA[steuervorteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht schreibt ab 2010 die volle Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge vor Mit diesem neuen Gesetz sollen nicht nur die Besserverdienenden, sondern auch die unteren Einkommensgruppen steuerliche Entlastung finden. Allerdings werden dadurch mindestens sechs Milliarden Euro Steuerausfälle erwartet. In diesem Sinne muss der Finanzminister die Mindereinnahmen bei den Steuern anderweitig wieder reinholen. Hier sollen die Besserverdienenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Das Bundesverfassungsgericht schreibt ab 2010 die volle Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge vor</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit diesem neuen Gesetz sollen nicht nur die Besserverdienenden, sondern auch die unteren Einkommensgruppen steuerliche Entlastung finden. Allerdings werden dadurch mindestens sechs Milliarden Euro Steuerausfälle erwartet.<span id="more-259"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Sinne muss der Finanzminister die Mindereinnahmen bei den <strong>Steuern </strong>anderweitig wieder reinholen. Hier sollen die Besserverdienenden zur Kasse gebeten werden. Zumindest ist es bisher so geplant. Eine endgültige Entscheidung ist hier noch nicht getroffen und es bleibt abzuwarten.</p>
<p style="text-align: justify;">Nutznießer des neuen Gesetzes sind Mitglieder von privaten Krankenversicherungen, als auch Mitglieder aus gesetzlichen Krankenkassen. Die eingezahlten <strong>Krankenversicherungsbeiträge</strong> werden hier gleichberechtigt behandelt und sind vollständig von der Steuer absetzbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von rund 100.000 Euro ist mit ca. 2.000 Euro Entlastung durch die <strong>Einkommenssteuer</strong> zu erwarten. Bei 60.000 Euro liegt die steuerliche Entlastung ebenso bei etwa 2.000 Euro. Jedoch bei 40.000 Brutto-Jahreseinkommen ist nur ein Steuervorteil von etwa 1.600 Euro zu erwarten.</p>
<p style="text-align: justify;">Somit kann jede Person, die Krankenversicherungsbeiträge zahlt Steuern durch die neue Gesetzgebung einsparen. Besonders den unteren Einkommensschichten ist dadurch sehr geholfen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Retten Sie Ihr Vermögen vor der Abgeltungssteuer</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Jul 2008 08:57:55 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Investieren Sie noch bis zum 31.12.2008 und trotzen Sie damit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer Auch wenn Sie bisher noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, ein Investment in Aktien, Fonds und Anleihen schützt sie vor der späteren Steuer. Diese Investition muss jedoch bis zum Steuerstichtag am 31.12.2008 getätigt sein. Ansonsten kann es sehr teuer werden, da der Gewinn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Investieren Sie noch bis zum 31.12.2008 und trotzen Sie damit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn Sie bisher noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, ein Investment in Aktien, Fonds und Anleihen schützt sie vor der späteren Steuer. Diese Investition muss jedoch bis zum Steuerstichtag am 31.12.2008 getätigt sein. Ansonsten kann es sehr teuer werden, da der Gewinn mit 25 Prozent versteuert werden muss. Nur einen Tag zu spät reagiert führt oftmals zu einer vier- bis fünfstelligen zu zahlenden Steuersumme an das Finanzamt.<span id="more-255"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Investieren Sie noch im Jahre 2008, erhalten Sie die künftigen Gewinne <strong>steuerfrei</strong>. Aber Vorsicht vor der großartigen Werbung und Direktansprache von Bankhäusern oder sonstigen Werbeanschreiben. Treffen Sie auf jeden Fall keine vorschnelle Entscheidung und gehen Sie strategisch vor. Entwickeln Sie hier Ihre eigene Strategie. Noch bleiben Ihnen mehr als fünf Monate bis zum Jahresende, um alles reiflich zu überlegen und durchdenken. Verzocken Sie nicht durch die blumigen Reden von Bankern oder sonstigen Finanzdienstleistern Ihre angesparte Altersvorsorge.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Extratipp: </strong>Steuern sparen ist im Jahre 2008 einfacher als die Medien vielfach suggerieren. Investieren Sie einfach in gute Aktien, <strong><a href="http://www.investmentnews24.de/Investmentfonds.html" title="Fonds" target="_blank" class="liexternal">Fonds</a> </strong>oder Anleihen bevor Sie eine unüberlegte Entscheidung treffen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Rentenbesteuerung tritt ab 2009 in Kraft</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/13/neue-rentenbesteuerung-tritt-ab-2009-in-kraft/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jun 2008 11:35:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[alterseinkünftegesetz]]></category>
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		<description><![CDATA[Erhöhung der Besteuerung der Alterseinkünfte ab 2009 Wer im nächsten Jahr in Rente geht, hat künftig mit einer erhöhten Versteuerung seiner Renteneinkünfte zu rechnen. Der steuerpflichtige Rentenanteil wird nach der neuesten Gesetzgebung von 54 Prozent auf 56 Prozent erhöht. Damit wird das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz aufgehoben. Von dieser neuen Regelung sind dann alle Arten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Erhöhung der Besteuerung der Alterseinkünfte ab 2009</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer im nächsten Jahr in Rente geht, hat künftig mit einer erhöhten Versteuerung seiner Renteneinkünfte zu rechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der steuerpflichtige Rentenanteil wird nach der neuesten Gesetzgebung von 54 Prozent auf 56 Prozent erhöht. Damit wird das seit 2005 geltende <strong>Alterseinkünftegesetz</strong> aufgehoben. Von dieser neuen Regelung sind dann alle Arten von Renten und Alterseinkünften betroffen.<span id="more-233"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die <strong>Vorsorgeaufwendungen</strong> erhalten dafür eine steuerliche Entlastung. Bis zu einem Höchstbetrag von 20.000  Euro bleiben die Vorsorgeaufwendungen ab dem Jahre 2025 sogar komplett steuerfrei.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Wer die Möglichkeit hat, seine <strong>Rente</strong> und Vorsorgeaufwendungen zeitlich zu beeinflussen, sollte dies tun. Mit geschickter Planung können denn einige Euros gespart werden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuermindernde Verschiebung der Zinseinkünfte auf das Rentenalter</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/29/steuermindernde-verschiebung-der-zinseinkuenfte-auf-das-rentenalter/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 May 2008 17:10:50 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Rente]]></category>
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		<description><![CDATA[Rentner müssen nicht in die Steuerfalle tappen Planen Sie vor Ihrem Ruhestand alle künftigen Zinseinnahmen aus Kapitaleinkünften so vorausschauend als möglich. Die gesamte Planung des Ruhestandes und die damit verbundenen Veränderungen, sowie der künftigen Zinseinnahmen sollte mindestens ein Jahr zuvor geplant werden. Somit können auch keine Fehl- bzw. Kurzschlussentscheidungen getroffen werden. Generell sollten Zinseinnahmen, wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Rentner müssen nicht in die Steuerfalle tappen</strong></p>
<p>Planen Sie vor Ihrem Ruhestand alle künftigen Zinseinnahmen aus Kapitaleinkünften so vorausschauend als möglich.</p>
<p style="text-align: justify;">Die gesamte Planung des Ruhestandes und die damit verbundenen Veränderungen, sowie der künftigen <strong>Zinseinnahmen</strong> sollte mindestens ein Jahr zuvor geplant werden. Somit können auch keine Fehl- bzw. Kurzschlussentscheidungen getroffen werden.<span id="more-227"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Generell sollten Zinseinnahmen, wenn irgendwie möglich in die spätere Zeit als Rentner verlegt werden. Zu diesem Zeitpunkt sinkt der <strong>Steuersatz </strong>erheblich ab und die steuerliche Veranlagung ist in aller Regel viel niedriger, als während der Zeit des Erwerbslebens.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer also noch als Arbeitnehmer eine lukrative Geldanlage z.B. in Form von Wertpapieren plant, kann die Ausschüttung völlig unkompliziert ins Rentenalter verschieben. Im Ergebnis werden somit höhere Gewinne erzielt. Einige Rentner können sogar aufgrund einer zu erwartenden geringen Rente eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Dadurch können dann die zu erwartenden Zinserträge auf Kapitaleinkünfte sogar oftmals <strong>steuerfrei</strong> vereinnahmt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann generell bei sehr geringen Renteneinkünften gestellt werden. Der Antrag wird in aller Regel auch bewilligt, wenn keine Steuern für die Zukunft in der Steuererklärung zu erwarten ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso sollten die Freistellungs-Aufträge jährlich erneut überprüft werden. Die Banken sind vom Finanzamt gehalten, für nicht abgegebene Freistellungserklärungen einen pauschalen Satz von 30 Prozent für <strong>Zinsabschlagssteuer</strong> und Solidaritätszuschlag auf die nicht freigestellten Kapitaleinnahmen zu berechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der abgeführte Betrag ist nun noch nicht für immer verloren. Allerdings kann der abgezogene Betrag erst wieder in der jährlichen Steuererklärung eingetragen werden. In diesem Fall erfolgt denn eine <strong>Rückerstattung</strong> durch den Fiskus.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Direktversicherung spart Steuern beim Erhalt der Abfindung</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/09/direktversicherung-spart-steuern-beim-erhalt-der-abfindung/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 May 2008 06:37:47 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
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		<description><![CDATA[Umwandlung der Abfindung in eine Steuer mindernde Direktversicherung. Haben Sie aufgrund von Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen Ihren Arbeitsplatz verloren? Dann haben Sie sicher eine schöne Abfindung für die vergangenen Jahre der Betriebszugehörigkeit erhalten. Waren Sie in einem mittleren bis großen Unternehmen beschäftigt, ist davon auszugehen, dass Sie in der Vergangenheit eine Direktversicherung abgeschlossen haben. Diese wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Umwandlung der Abfindung in eine Steuer mindernde Direktversicherung.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Haben Sie aufgrund von Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen Ihren Arbeitsplatz verloren? Dann haben Sie sicher eine schöne Abfindung für die vergangenen Jahre der Betriebszugehörigkeit erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Waren Sie in einem mittleren bis großen Unternehmen beschäftigt, ist davon auszugehen, dass Sie in der Vergangenheit eine Direktversicherung abgeschlossen haben.<span id="more-222"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Diese wird gerne über den Arbeitgeber abgeschlossen. Der Arbeitgeber zahlt denn Monat für Monat einen gewissen Anteil des Lohnes oder Gehaltes in die Direktversicherung ein.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese bisherige Variante der Direktversicherung kann nun zu einem großen Vorteil werden, denn Sie können jetzt mit der ausgezahlten Abfindung erhebliche Steuern sparen. Der <strong>Steuervorteil</strong> kann hier für einen Durchschnittsverdiener bei etwa 5.000 Euro Steuerersparnis liegen.</p>
<p>Zum besseren Verständnis hier ein Beispiel:</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Arbeitnehmer bekommt aufgrund der 15-jährigen Firmenzugehörigkeit eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro durch den Arbeitgeber angeboten. Der Arbeitnehmer nimmt an und erhält die Abfindung. Wichtig: Jahre zuvor wurde eine Direktversicherung durch den Arbeitgeber abgeschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Abfindungssumme korrekt zu seinem persönlichen <strong>Steuersatz</strong> zu versteuern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2008/04/16/bei-abfindungen-die-fuenftel-regelung-nutzen/" title="Fünftel-Regel" target="_self" class="liinternal"><strong>Fünftel-Regel</strong></a> zu wählen oder ganz clever mit der vor Jahren abgeschlossenen Direktversicherung zu kombinieren.</p>
<p>Das Kombinieren der Direktversicherung mit der Abfindung rechnet sich.</p>
<p style="text-align: justify;">Jeder Arbeitnehmer, der in eine Direktversicherung eingezahlt hat und jetzt eine Abfindung erhält, darf diesen legalen <strong>Steuertrick</strong> anwenden. Es besteht das Anrecht, aus der Abfindungssumme Geld in die Direktversicherung einzuzahlen. Es dürfen für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit maximal 1.752 Euro eingezahlt werden. Die zuvoreingezahlten Beiträge (hier beispielsweise 7 Jahre mit jährlich 500 Euro = 3.500 Euro) müssen von der maximal möglichen Einzahlungssumme in die Direktversicherung abgezogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">
<blockquote><p>Euro 1.752 x 15 Jahre max. mögliche Einzahlung  =    Euro  26.280<br />
Abzug zuvor eingezahlter Beiträge                    =    Euro   3.500<br />
Max. Einzahlungssumme nach Abzug                 =    Euro  22.780</p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von Euro 27.220 aus der ursprünglichen Abfindungssumme in Höhe von 50.000 Euro muss normal versteuert werden. Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit, die Fünftel-Regel anzuwenden und nochmals Steuern einzusparen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP:</strong> Der eingezahlte Einmalbetrag in die Direktversicherung ist nur mit 20 Prozent zu versteuern. Die spätere Auszahlung aus der Direktversicherung ist im Alter <strong>steuerfrei</strong>.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Überprüfen Sie Ihre Lohnsteuerklasse vor dem Rentenantritt</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 12:57:03 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Rente]]></category>
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		<category><![CDATA[altersteilzeit]]></category>
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		<category><![CDATA[lohnsteuerklasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehr Lohn/Gehalt für Ehepartner bei Rentenantritt eines Partners Wer künftig vorhat in Frührente, Altersteilzeit oder auch Altersrente zu gehen, sollte gegebenenfalls über einen Lohnsteuerklassenwechsel nachdenken. Dies betrifft vor allem verheiratete Personen, deren Ehepartner noch im Berufsleben steht. Bei verheirateten Paaren verhält es sich oftmals so, dass der Mann Hauptverdiener mit der günstigen Lohnsteuerklasse III ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mehr Lohn/Gehalt für Ehepartner bei Rentenantritt eines Partners </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer künftig vorhat in Frührente, Altersteilzeit oder auch Altersrente zu gehen, sollte gegebenenfalls über einen Lohnsteuerklassenwechsel nachdenken. Dies betrifft vor allem verheiratete Personen, deren Ehepartner noch im Berufsleben steht.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei verheirateten Paaren verhält es sich oftmals so, dass der Mann Hauptverdiener mit der günstigen Lohnsteuerklasse III ist und die Frau, weil meistens nur in Teilzeit beschäftigt, die Lohnsteuerklasse IV innehat.<span id="more-216"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Im Regelfall sollte immer der noch im Berufsleben stehende Ehepartner die günstigere <strong>Lohnsteuerklasse </strong>für sich in Anspruch nehmen. Der Partner, der künftig in Frührente, Altersteilzeit oder Altersrente geht, kann von der Lohnsteuerklasse nicht mehr profitieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch diesen Wechsel erhöht sich das monatliche Einkommen des noch im Arbeitsleben stehenden Ehepartners. Die Höhe der monatlichen <strong>Rente </strong>ist unabhängig von der jeweiligen Lohnsteuerklasse.</p>
<p style="text-align: justify;">Beide Ehepartner müssen diesen Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel schriftlich bei der für Sie zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung stellen. Diese Änderung ist nur einmal im Jahr möglich. Wer beispielsweise ab Januar des Folgejahres mehr monatliches Einkommen erzielen möchte, sollte bis November des Vorjahres den Antrag gestellt haben. Während des Jahres ist der Wechsel der Lohnsteuerklasse auch möglich. Jedoch kann diese Änderung nur <strong>einmal</strong> im Jahr vollzogen werden.</p>
]]></content:encoded>
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