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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Sozialversicherung</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<item>
		<title>Bis zu 50 Tage im Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/21/keine-sozialversicherungsbeitraege-zahlen/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Jul 2008 21:17:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie Sie fast zwei Monate im Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen Wer gerne während den Semesterferien einen Job annehmen möchte, scheut oftmals die hohen Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte müssen im Regelfall Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dadurch bleibt zu wenig Nettolohn übrig. Welche Möglichkeiten bestehen, um diese Abgaben legal zu umgehen? 50 Tage im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wie Sie fast zwei Monate im Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer gerne während den Semesterferien einen Job annehmen möchte, scheut oftmals die hohen Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte müssen im Regelfall Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dadurch bleibt zu wenig Nettolohn übrig. Welche Möglichkeiten bestehen, um diese Abgaben legal zu umgehen?<span id="more-269"></span></p>
<p style="text-align: justify;">50 Tage im Jahr darf jeder, egal ob Schüler, Student oder Hausfrau einer Tätigkeit in diesem zeitlichen Umfang nachgehen. Achtet man peinlich genau auf diese knapp zwei Monate, muss nicht in die gesetzliche <strong>Sozialversicherung</strong> eingezahlt werden. Auch der Arbeitgeber ist in diesem Fall von den Sozialabgaben freigestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Zeigen Sie bei ihrem Arbeitgeber an, dass Sie in diesem Jahr noch keiner Beschäftigung nachgegangen sind. Bestehen Sie gegebenenfalls bei fehlerhafter Lohnabrechnung auf Ihr Recht und lassen sich die fehlerhaft abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Der Arbeitgeber darf diese in dem vorliegenden Fall nicht einbehalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Während der Zeit des Ferienjobs fallen lediglich Steuern an. Aber selbst diese Steuern können Sie am Jahresende durch einen entsprechenden Antrag auf <strong>Lohnsteuerjahresausgleich</strong> wieder vom Finanzamt erstattet bekommen. Somit ist während diesem Zeitraum das Bruttoeinkommen fast Nettoeinkommen.</p>
<p><strong>TIPP: </strong>Dies gilt auch bei Abgabe der Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber.</p>
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		<title>Sozialversicherungsfreiheit bei Ferienjob</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/17/sozialversicherungsfreiheit-bei-ferienjob/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 10:40:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Keine Sozialabgaben bei Ferienjobbern fällig Ihr Kind ist momentan in einer Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium und Sie beziehen derzeit noch für dieses Kind Kindergeld. Worauf sollten Sie achten, wenn Ihr Kind einen Ferienjob ausüben möchte? So lange das Kind noch nicht volljährig ist, ist der Bezug von Kindergeld einkommensunabhängig. Hat das Kind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Keine Sozialabgaben bei Ferienjobbern fällig</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ihr Kind ist momentan in einer Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium und Sie beziehen derzeit noch für dieses Kind Kindergeld. Worauf sollten Sie achten, wenn Ihr Kind einen Ferienjob ausüben möchte?<span id="more-261"></span></p>
<p style="text-align: justify;">So lange das Kind noch nicht volljährig ist, ist der Bezug von <strong>Kindergeld</strong> einkommensunabhängig. Hat das Kind die Volljährigkeit erreicht, wird das Kindergeld einkommensabhängig gezahlt. Allerdings sollte hierbei darauf geachtet werden, dass für ein Kalenderjahr das gesamte Einkommen Berechnung findet. Das Einkommen darf nicht nur speziell auf diese zwei Monate eines &#8220;echten Ferienjobs&#8221; umgerechnet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich taucht die nächste Frage auf: Werden denn nun<strong> Sozialabgaben</strong> fällig oder gibt es da Ausnahmeregelungen? Ja, es gibt Sonderregelungen! Wer nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr einer Beschäftigung nachgeht, ist von den gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben befreit.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Befreiung von Sozialabgaben betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Hierbei spielen der tatsächliche Verdienst und die wöchentliche Arbeitszeit keine Rolle. Wichtig ist nur, dass der Zeitraum von 50 Arbeitstagen im Jahr oder zwei Monate am Stück eingehalten werden.</p>
<p><strong>TIPP: </strong>Klären Sie dies vor Antritt eines Ferienjobs mit dem künftigen Arbeitgeber ab.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der Gesundheitsfond der Krankenkassen wird zum 01.01.2009 eingeführt</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Jun 2008 08:16:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bundeseinheitlicher Beitrag für alle gesetzliche Krankenkassen zum 01.01.2009 geplant Bisher konnten viele günstige Betriebskrankenkassen durch ihren schmalen Verwaltungsapparat und sehr wenig Zweigstellen Ihren monatlichen Beitragssatz sehr niedrig halten. Nun schreitet der Staat ein. Ab 01. Januar 2009 soll der Gesundheitsfonds der Krankenkassen eingeführt werden. Dieser sieht einen bundeseinheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen vor. Spätestens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bundeseinheitlicher Beitrag für alle gesetzliche Krankenkassen zum 01.01.2009 geplant</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bisher konnten viele günstige Betriebskrankenkassen durch ihren schmalen Verwaltungsapparat und sehr wenig Zweigstellen Ihren monatlichen Beitragssatz sehr niedrig halten. Nun schreitet der Staat ein. Ab 01. Januar 2009 soll der <strong>Gesundheitsfonds</strong> der Krankenkassen eingeführt werden.<span id="more-241"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Dieser sieht einen bundeseinheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen vor. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen die bisher teueren Krankenkassen wie AOK, DAK und  Barmer Ersatzkasse nicht mehr mit einem Schwund der Mitgliederzahlen rechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Den Prognosen von Krankenversicherungsexperten und dem Bundesversicherungsamt zufolge soll der geplante Beitragssatz in einer Rekordhöhe von etwa 15,2 bis 15,5 Prozent liegen.</p>
<p style="text-align: justify;">Aktuell werden die Beitragssätze für eine Erhöhung zum 01.07.2008 bei den Krankenkassen noch diskutiert. Noch vor Einführung des Gesundheitsfonds ist ein erhöhter Beitragssatz von im Schnitt 15 Prozent ab 01. 07.2008 geplant. Betroffen von dieser neuen <strong>Beitragssatzerhöhung</strong> werden etwas 5 Millionen Versicherte sein.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hilfestellung bei Nachzahlungsbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/27/hilfestellung-bei-nachzahlungsbeitraegen-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 12:31:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Noch immer sind rund 100.000 Personen ohne Krankenversicherung. Aber warum? Der Antrag auf Stundung und Erlass der gesamten Restschuld oder Teilerlass steht allen jetzt wieder Krankenversicherten Personen zu, die eine große Summe an die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen müssen. Mit der neuen Gesetzgebung, der Krankenversicherungspflicht zum 01. April 2007, haben viele Menschen wieder den Schritt in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Noch immer sind rund 100.000 Personen ohne Krankenversicherung. Aber warum?</strong></p>
<p align="justify">  Der Antrag auf Stundung und Erlass der gesamten Restschuld oder Teilerlass steht allen jetzt wieder Krankenversicherten Personen zu, die eine große Summe an die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen müssen.</p>
<p align="justify">Mit der neuen Gesetzgebung, der <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/05/krankenversicherungspflicht-fuer-alle-nachzahlungspflicht-auch-ohne-leistungsbezug/" title="Artikel Krankenversicherungspflicht für alle " class="liinternal"><u><strong>Krankenversicherungspflicht zum 01. April 2007</strong></u></a>, haben viele Menschen wieder den Schritt in die gesetzliche, als auch private Krankenversicherung gewagt und zahlen mittlerweile Ihre monatlichen Beiträge.  Einige haben sich sogar ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gesucht um, wieder gesetzlich krankenversichert zu sein. Wiederum andere haben sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder privat versichert oder wurden Mitglied einer privaten Krankenversicherung.<span id="more-152"></span></p>
<p align="justify"><strong>Aber zahlen Sie nun auch die korrekten Beiträge und wird Ihnen hier nicht vielleicht monatlich zuviel abverlangt?</strong></p>
<p align="justify">In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt ein nicht selbständig tätiger, freiwillig Versicherter ca. 120 Euro.  Selbständige, die sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten, zahlen normalerweise rund 275 Euro monatlich. Auch hier gibt es allerdings die Möglichkeit, einen geringeren Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Denn wer bei der Krankenkasse als bedürftig gilt und zu wenig monatliches Einkommen erzielt, zahlt nur den monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 185 Euro.</p>
<p align="justify">In der Privaten Krankenversicherung (PKV &#8211; <a href="http://www.geldvomstaat24.de/private-krankenversicherung/" title="Private Krankenversicherung - Kostenloser Vergleich" class="liinternal"><u><strong>Gratis Vergleich</strong></u></a>) spielt jedoch auch das Alter und das Geschlecht eine wichtige Rolle, wenn es um die Festlegung des monatlichen Beitrages geht. Bei der Aufnahme ist es jedoch unerheblich, ob sie bereits schon seit längerer Zeit krank sind. Allerdings gibt es auch hier einen Mindestbetrag, den der PKV-Verband bei einem 40-jährigen Mann auf 370 Euro und bei einer 40-jährigen Frau auf 430 Euro festgelegt hat.</p>
<p align="justify"><strong>Zusatztipp:</strong> Zählen Sie zu den Bedürftigen oder habe nur ein geringes monatliches Einkommen, dann kann Ihnen der Nachzahlungsbetrag in voller Höhe auf Antrag gegebenenfalls erlassen werden. Wird dieser Antrag abgelehnt, können Sie noch immer den Antrag auf Stundung der rückwirkend fälligen Krankenversicherungsbeiträge beantragen. In der Regel haben Sie dann die Chance diesen Schuldbetrag mit monatlich 20-50 Euro abzutragen und erhalten nach guter und regelmäßiger Zahlung möglicherweise sogar einen Teilerlass der Restschuld.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Sozialversicherung &#8211; Staatliche Rückzahlungspflicht Familienangehörige</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/19/sozialversicherung-staatliche-rueckzahlungspflicht-familienangehoerige/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Feb 2008 12:46:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Haben auch Sie in der Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, obwohl sie als mitarbeitender Familienangehöriger &#8220;versehentlich&#8221; angestellt wurden? Waren Sie z.B. Ehefrau/Ehemann usw., haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich Ihre zu Unrecht eingezahlten Beiträge wieder zu holen. Die Rentenkasse muß diese Beiträge auszahlen, aber wird sich erstmal wehren. Sie haben durch diese Einzahlung keine korrekten Ansprüche erworben! [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Haben auch Sie in der Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, obwohl sie als mitarbeitender Familienangehöriger &#8220;versehentlich&#8221; angestellt wurden?</p>
<p align="justify">Waren Sie z.B. Ehefrau/Ehemann usw., haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich Ihre zu Unrecht eingezahlten Beiträge wieder zu holen. Die Rentenkasse muß diese Beiträge auszahlen, aber wird sich erstmal wehren. Sie haben durch diese Einzahlung keine korrekten Ansprüche erworben!<span id="more-146"></span></p>
<p align="justify">Bedenken Sie, daß Ihnen in diesem Fall eine Auszahlung bis in den sechsstelligen Bereich winkt. Überlegen Sie, wie viel Beiträge sie in 10,20,30 oder gar 40 Jahren eingezahlt haben. Berechnen Sie auch, wie viel Sie unwissend noch einzahlenn würden bzw. eingezahlt hätten.</p>
<p align="justify"><strong>Bestehen Sie auf Ihr Recht, auch wenn Sie zuerst abgewiesen werden:</strong> Es ist erstmal die Pflicht der angestellten Mitarbeiter bei der &#8220;Deutschen Rentenversicherung Bund&#8221; in Berlin, eine Auszahlung zu verhindern, denn die Rentenkassen sind ja bekanntlich leer.</p>
<p align="justify">Hier nun zum besseren Verständnis ein Berechnungsbeispiel:</p>
<p align="justify">Ehefrau, angestellt<br />
Brutto 1.500ca. 22% Gesamt &#8211; Sozialversicherungsbeiträge = E 330</p>
<p align="justify">½ Arbeitgeber 165 E x 20 Jahre / 240 Monate = 39.600<br />
½ Arbeitnehmer 165 E x 20 Jahre / 240 Monate = 39.600</p>
<p align="justify">Lassen Sie sich dieses Geld auszahlen, bevor die Rentenkassen leer sind und Sie nichts mehr von Ihrem Geld sehen. Investieren Sie hier besser in lohnenswerte überschaubare Investments, denn die Aussage &#8220;Die Rente ist sicher&#8221; ist und bleibt haltlos! Derzeit wird die Rente kontinuierlich jährlich weniger. Nullrunden u.v.m. warten da auf Sie.</p>
<p align="justify">Möglicherweise dauert dieser Auszahlungsablauf mehrere Monate, aber bedenken Sie es lohnt sich. Danach können Sie Ihr wertvolles sauer verdientes Geld in profitable Geldanlagen stecken und sind nicht mehr von den staatlichen Mitteln bzw. der Rente abhängig.</p>
<p align="justify">Sorgen Sie selbst für Ihr Alter vor. Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihr Leben und warten Sie nicht auf die angeblich sichere Rente.</p>
<p align="justify"><strong>Greifen Sie zu, solange diese Möglichkeit der Auszahlung noch besteht.</strong></p>
<p align="justify">Gerne sind wir auch bereit, Sie auf diesem Wege ein Stück zu begleiten bzw. bieten Ihnen hierzu den geeigneten Partner an, der Ihnen alles dafür Nötige in die Wege leitet, damit Ihnen keine Fehler passieren.</p>
<p>Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, dieses Procedere alleine zu durchlaufen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ehrenamtliche Tätigkeit ab sofort steuer- und sozialversicherungsfrei</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/01/28/ehrenamtliche-taetigkeit-ab-sofort-steuer-und-sozialversicherungsfrei/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Jan 2008 12:28:40 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für ehrenamtliche Tätigkeit zum Teil rückwirkend Sind Sie nebenbei in irgendeiner Form ehrenamtlich in einem Sportverein, der Feuerwehr, bei den Rettungssanitätern oder sonstigen Vereinen im Einsatz und beziehen dadurch geringfügige Nebeneinnahmen, für die Sie bisher Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zahlen mussten? Dann beachten Sie die neue Gesetzgebung, die zum 01.01.2008 in Kraft getreten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für ehrenamtliche Tätigkeit zum Teil rückwirkend</strong></p>
<p align="justify">Sind Sie nebenbei in irgendeiner Form ehrenamtlich in einem Sportverein, der Feuerwehr, bei den Rettungssanitätern oder sonstigen Vereinen im Einsatz und beziehen dadurch geringfügige Nebeneinnahmen, für die Sie bisher Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zahlen mussten?</p>
<p align="justify">Dann beachten Sie die neue Gesetzgebung, die zum <strong>01.01.2008</strong> in Kraft getreten ist.  <span id="more-115"></span></p>
<p align="justify">Neuerdings dürfen all diese ehrenamtlich tätigen Personen bis zu 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei dazu verdienen.  Auch dürfen diese Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit aus dem Jahre 2007 rückwirkend noch steuerfrei gestellt werden und fallen somit nicht unter das Einkommensteuergesetz.</p>
<p align="justify">Sollten Sie schon Steuern darauf gezahlt haben, können Sie aufgrund des Erlasses des neuen Gesetzes noch diese Steuern aus 2007 zurückholen.  Die bereits gezahlten <strong>Sozialversicherungsbeiträge</strong> für das Jahr 2007 sind leider nicht rückholbar. Das Gesetz zur Freistellung zur Sozialversicherung für ehrenamtlich Tätige gilt zum 01.01.2008 und stellt die bereits gezahlten Sozialversicherungsbeiträge nicht rückwirkend frei.</p>
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