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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Selbständige</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>5.000 Euro BA-Zuschuss für Existenzgründer und Selbständige – nicht rückzahlbar</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Feb 2011 18:05:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Haushaltsbudget im Bereich BA-Zuschusses wurde erheblich reduziert. Aktuell können Existenzgründer und Selbständige in existenziell schwierigen Situationen noch einen Antrag auf den BA-Zuschuss von bis zu 5.000 Euro stellen. Die unkonventionelle Antragsstellung und Bewilligung läuft zum 30.06.2011 aus. Darüber hinaus kann möglicherweise noch ein Antrag bewilligt werden, jedoch nur  wenn das Budget noch nicht ausgeschöpft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Haushaltsbudget im Bereich BA-Zuschusses wurde erheblich reduziert.</p>
<p style="text-align: justify;">Aktuell können Existenzgründer und Selbständige in existenziell schwierigen Situationen noch einen Antrag auf den BA-Zuschuss von bis zu 5.000 Euro stellen. Die unkonventionelle Antragsstellung und Bewilligung läuft zum 30.06.2011 aus. Darüber hinaus kann möglicherweise noch ein Antrag bewilligt werden, jedoch nur  wenn das Budget noch nicht ausgeschöpft ist.  Die Vergabe dieses Zuschusses erfolgt nach Datum des Antrageingangs.</p>
<p style="text-align: justify;">Der BA-Zuschuss soll Existenzgründern helfen, Ihre Selbständigkeit auf- und auszubauen. Diverse Anschaffungen zur Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit sollen hierfür problemlos getätigt werden können. Oftmals hapert es an der Grundausstattung bei der Existenzgründung oder aber es sind zu wenig Waren, Maschinen und Geräte vorhanden.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin kann der staatliche Zuschuss auch für Betriebs- und Sachmittel, wie PC, Laptop, Software, Drucker, Fax, Kopierer, Scanner, Büroeinrichtung, sonstige Betriebsausstattung, sowie für Pkw, Anhänger oder betriebsnotwendige Maschinen genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollte der staatliche -nicht rückzahlbare- Zuschuss nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, ein staatliches Darlehen aufzunehmen. Dies muss jedoch sukzessive nach persönlicher Vereinbarung mit dem Sachbearbeiter zurückgezahlt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Freiwillige Arbeitslosenversicherung endet bei drei Monaten Beitragsverzug automatisch</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 19:31:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Existenzgründer und Selbständige können sich schon seit 2006 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern und sich dadurch einen hohen Anspruch auf Arbeitslosengeld I sichern. Beim Scheitern einer Neugründung kann der Existenzgründer sich jederzeit wieder arbeitslos melden und somit auf Arbeitslosengeld I zurück greifen. Allerdings ist bei der Beitragszahlung zwingend drauf zu beachten, dass die Beiträge kontinuierlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Existenzgründer  und Selbständige können sich schon seit 2006 freiwillig in der  Arbeitslosenversicherung versichern und sich dadurch einen hohen Anspruch auf  Arbeitslosengeld I sichern.</p>
<p style="text-align: justify;">Beim Scheitern  einer Neugründung kann der Existenzgründer sich jederzeit wieder arbeitslos  melden und somit auf Arbeitslosengeld I zurück greifen. Allerdings ist bei der  Beitragszahlung zwingend drauf zu beachten, dass die Beiträge kontinuierlich und  monatlich gezahlt werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Werden die Beiträge drei Monate hinter einander  nicht geleistet, kann die Bundes Agentur für Arbeit den bisherigen freiwilligen  Beitragszahler aus der Arbeitslosenversicherung heraus nehmen. Damit endet  automatisch das Versicherungsverhältnis. Dies bedarf keiner weiteren Mahnung der  noch offenen Beiträge bzw. des Beitragsrückstandes. Ein Urteil  hierzu kann unter dem <strong>Aktenzeichen: L 19 AL 74/08 </strong>des Landessozialgerichts  Nordrhein-Westfalen nachgelesen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Unbedingt  auf eine kontinuierliche monatliche Zahlung der freiwilligen  Arbeitslosenversicherung achten; denn  sind Sie einmal ausgeschieden, gibt es kein Zurück mehr.<strong> </strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>KfW optimiert die Förderprogramme für Existenzgründer und Selbständige neu</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Feb 2011 12:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) strukturiert ihr Finanzierungsangebot bei der Gründungsförderung sowie bei der allgemeinen Unternehmensfinanzierung ab dem 1. April 2011 neu. Zum 31.03.2011 werden die Programme KfW Startgeld und das KfW Kapital für Arbeit und Investitionen eingestellt. Hierfür wurde nun für Existenzgründer der KfW Gründerkredit neu aufgelegt. Dieser steht auch Jungunternehmern, die maximal drei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) strukturiert ihr Finanzierungsangebot bei  der Gründungsförderung sowie bei der allgemeinen Unternehmensfinanzierung ab dem  1. April 2011 neu.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zum  31.03.2011 werden die Programme KfW Startgeld und das KfW Kapital für Arbeit  und Investitionen eingestellt.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Hierfür wurde nun für Existenzgründer der KfW  Gründerkredit neu aufgelegt. Dieser steht auch Jungunternehmern, die maximal  drei Jahre unternehmerisch tätig sind, zur Verfügung.  Das neue Programm  KfW-Gründerkredit setzt sich aus den Programmen KfW- Gründerkredit-Startgeld und  KfW-Gründerkredit-Universell zusammen. Das bisherige Procedere bzgl. der  Antragsberechtigten, Laufzeiten, Zinssatz und der Haftungsfreistellung  und/oder  Sicherheitsleistung bleibt weiterhin unverändert.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu  gekommen ist der neue KfW Gründerkredit-Universell für Existenzgründer,  Freiberufler und Jungunternehmer. Dieser wird nur an kleine und mittlere  Unternehmen vergeben. <strong>Der KfW-Unternehmerkredit finanziert nur etablierte und am  Markt bereits tätige Unternehmen.</strong> Hierbei kann ein Darlehen von bis zu 10  Millionen Euro beantragt werden. Bei diesem Programm trägt ausschließlich die  Hausbank das Risiko. Beim KfW-Gründerkredit-Startgeld gibt es eine 80 prozentige  Haftungsfreistellung.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch haben  bereits gescheiterte Unternehmer, die nochmals einen Neuanfang wagen wollen, hier  eine Chance auf Kredit durch den KfW Gründerkredit-Startgeld. Dies gilt auch   dann, wenn die KfW zuvor die Existenz  mitfinanzierte, jedoch bei der  Rückzahlung noch Beträge an die KfW offen blieben. Zusätzlich räumt die  KfW-Bank bis zu zwei tilgungsfreie Jahre ein. Ebenso kann der Kredit  frühzeitig  zurück gezahlt  werden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Existenzgründer, die im Nebenerwerb  eine<strong> </strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu" title="Existenz aufbauen" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Existenz aufbauen</strong></a> möchten, haben nun auch die Chance auf  einen  KfW-Gründerkredit. Bedingung für die Kreditvergabe ist, dass die zusätzliche  Selbständigkeit künftig auf einen Vollzeiterwerb ausgerichtet  ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Freiwillige Arbeitslosenversicherung rückwirkend kündbar</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2011/02/21/freiwillige-arbeitslosenversicherung-rueckwirkend-kuendbar/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Feb 2011 13:12:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kündigungsfristen bei der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige Selbständige, die bereits seit längerer Zeit in die Freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen und künftig nicht mehr versichert werden möchten, haben nun ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss bis  maximal zum 31.03.2011  geltend gemacht  werden. Mit der Anwendung des Sonderkündigungsrechtes kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung noch rückwirkend bis zum 31.12.2010 gekündigt werden. Fristversäumnis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Kündigungsfristen  bei der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für  Selbständige</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Selbständige, die bereits seit längerer Zeit in die  Freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen und künftig nicht mehr  versichert werden möchten, haben nun ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss bis   maximal zum 31.03.2011  geltend gemacht  werden. Mit der Anwendung des  Sonderkündigungsrechtes kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung noch  rückwirkend bis zum 31.12.2010 gekündigt werden. Fristversäumnis führt zur  Weiterversicherung und der Einhaltung der korrekten  Kündigungszeiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich ab 01. Januar 2011  selbständig machen möchte und  gleichzeitig mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung absichern möchte,  kann erst nach fünf Jahren Beitragszahlung die Kündigung aussprechen. Hierbei  ist eine drei-monatige Kündigungsfrist ein zu halten.</p>
<p style="text-align: justify;">Aktuell kostet die Freiwillige Arbeitslosenversicherung für  Selbständige monatlich 38,33 Euro ( West) und rund 34 Euro (  Ost).</p>
]]></content:encoded>
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		<title>NEU: Zuschüsse und Darlehen für Hartz IV-Selbständige</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 08:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das &#8220;Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente&#8221; sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das &#8220;Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente&#8221; sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den § 16 (&#8220;Leistungen zur Eingliederung&#8221;) integriert worden. Somit sind gute Chancen für Darlehen an Alg-II-Empfänger gegeben.<span id="more-1010"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?</strong><br />
Es muss sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Außerdem muss diese Selbständigkeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitraum wirtschaftlich tragfähig sein. Eine finanzielle Unabhängigkeit von staatlichen Stellen soll damit weitestgehend gewährleistet sein.<br />
<strong><br />
Welche Ziele werden mit Zuschüssen und Darlehen an Gründer und Selbständige verfolgt?</strong><br />
Gründer müssen innerhalb von maximal 24 Monaten nachweislich auf eigenen Füssen stehen. Bei bereits Selbständigen wird dies innerhalb von bis zu 12 Monaten erwartet. Nachweise zur wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb des Zeitraums müssen erbracht werden. Hilfebedürftigkeit soll dadurch nachweislich beendet oder verringert werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ab wann hat man die Chance auf das neue Darlehen für Sachmittel?</strong><br />
Wer bisher vergeblich versuchte, einen Kredit über seine Hausbank zu bekommen, muss hier nur den schriftlichen Nachweis einer Absage erbringen. Dieser Nachweis ist für die Agentur für Arbeit ausreichend. Er soll anzeigen, dass die Finanzierungsmöglichkeiten bei Banken erschöpft sind und keine Chance auf ein Darlehen bestehen. In der Regel werden dann zweckgebundene Darlehen gewährt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wofür darf das Darlehen der ARGE genau verwandt werden?</strong><br />
Das Darlehen ist zweckgebunden und darf nur für betrieblich notwendige Anschaffungen verwendet werden. Der Antragsteller muss eine genaue Auflistung der anzuschaffenden Sachmittel einreichen und den Anschaffungsvorgang schlüssig darstellen. Außerdem müssen die Sachmittel für den Erhalt der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit notwendig sein. Die gleichen Kriterien gelten beim Erhalt der Selbständigkeit und/oder deren Fortführung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was  versteht die Bundesagentur für Arbeit unter Sachmittel?</strong><br />
Konzessionen (bei Übernahmen in der Gastronomie), Maschinen, Anlagen, Arbeitsmittel und Werkzeuge, sowie Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, PC, betriebseigene Software, Telefon, Fax, Kopierer, Drucker, Büromöbelausstattung, Kosten zur Erstellung einer Website, sonstige gedruckte Werbemittel, Dekorationen zur Ausstattung eines Büros oder Ladengeschäftes, sowie Schaufensterdekorationen, Kosten für Vertrieb und Marketing, Erstausstattung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kann ich einen staatlichen Zuschuss und zusätzlich ein Darlehen in Anspruch nehmen?</strong><br />
Diese Möglichkeit der in Anspruchnahme beider Instrumentarien ist gegeben und lässt der Gesetzgeber offen. Aber auch hier obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter die Handhabe, ob er bewilligt oder nicht. Die Rückzahlung des Darlehens wird an die wirtschaftliche Situation des Antragstellers angepasst und muss damit vereinbar sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Beurteilung und Entscheiderstelle für den Antrag auf Zuschüsse oder Darlehen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Beurteilung erfolgt durch die Integrationsfachkraft der Bundesagentur für Arbeit. Sollte diese Stelle keine Entscheidung zur Tragfähigkeit oder Notwendigkeit finden können, wird eine externe Gutachtenstelle mit einbezogen. Fachkundige Stellen sind hier Gründerzentren und Banken. Ebenso Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Fachverbände, die sich auf Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus spezialisiert haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch bei diesem Antrag wird ähnlich wie beim Einstiegsgeld und Gründungszuschuss ein <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Businessplan" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Businessplan</a></strong> mit genauer Beschreibung der Tätigkeit und des aktuellen Vorhabens benötigt. Desweiteren ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Rentabilitätsvorausschau, sowie ein Liquiditätsplan zur Abrundung der Unterlagen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin sollte der Antragsteller beachten, dass die betrieblich bedingten Sachmittel nicht nur notwendig, sondern auch den Lebensumständen eines Hartz IV-Empfängers angepasst sein sollten. Dies ist besonders beim festlegen bestimmter Kosten, wie beispielsweise für einen Pkw zu berücksichtigen. Die Arbeitsagentur kann gegebenenfalls zur Senkung der Kosten die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig: </strong>Dieses Darlehen steht Existenzgründern wie auch bereits Selbständigen zur Verfügung. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht jedoch nicht. Die Handhabe und Vergabe obliegt nach wie vor dem jeweiligen Bearbeiter. Jedoch sind einige Arbeitsagenturen noch nicht vollständig über die Vergabe- und Umsetzungsmodalitäten informiert und auch nicht entsprechend eingearbeitet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusatztipp:</strong> Scheitert ein Vorhaben, ist eine neue Antragstellung auf Eingliederung Selbständiger möglich. Dies jedoch frühestens nach dem Zeitraum von 12 Monaten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Kurzarbeitergeld jetzt auch für Kleinstbetriebe</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/01/28/kurzarbeitergeld-jetzt-auch-fuer-kleinstbetriebe/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 12:59:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
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		<description><![CDATA[Bisher konnten eher nur mittlere und größere Unternehmen Unterstützung vom Staat in Form des Kurzarbeitergeldes erhalten. Das erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II begünstigt jetzt auch Kleinstbetriebe. Was ist jetzt zu tun? Welchen Sinn und Zweck verfolgt das &#8220;Neue Kurzarbeitergeld&#8221;?  Warum ruft die Bundeskanzlerin Merkel verstärkt die Unternehmen und Wirtschaft dazu auf, auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher konnten eher nur mittlere und größere Unternehmen Unterstützung vom Staat in Form des Kurzarbeitergeldes erhalten. Das erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II begünstigt jetzt auch Kleinstbetriebe.</p>
<p style="text-align: justify;">Was ist jetzt zu tun? Welchen Sinn und Zweck verfolgt das &#8220;Neue Kurzarbeitergeld&#8221;?  Warum ruft die Bundeskanzlerin Merkel verstärkt die Unternehmen und Wirtschaft dazu auf, auf das Konjunkturprogramm zurückzugreifen?</p>
<p><span id="more-854"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ziel soll sein, dass auch kleine Betriebe mit nur einem Mitarbeiter auf das <strong>Kurzarbeitergeld</strong> zurückgreifen können. Das überarbeitete Kurzarbeitergeld kann sogar von Werbeagenturen oder ähnlichen Unternehmen genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">An wen muss man sich bei Bedarf und Interesse wenden bzw. wo kann man einen entsprechenden Antrag stellen? Wie lange kann man das Kurzarbeitergeld erhalten?</p>
<p style="text-align: justify;">Zuständig ist die in Ihrem Bezirk, Ihres Unternehmens/Betriebes liegende Bundesagentur für Arbeit. Dort kann jedes Unternehmen einen Antrag stellen. Bisher konnte Kurzarbeitergeld für bis zu sechs Monate beantragt werden. Jedoch bereits im vergangenen Jahr wurde die <strong>Bezugszeit </strong>auf 18 Monate aufgestockt. Betriebe können nun einen Antrag auf bis zu 18 Monate stellen. Weiterhin werden die <strong>Sozialversicherungsbeiträge</strong> hälftig übernommen. Zusätzlich wird eine Qualifizierung während des Zeitraums der Kurzarbeit staatlich gefördert.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch diese Maßnahme der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass keine oder weniger Entlassungen in <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/unternehmensanalyse/" title="Unternehmensanalyse für Betriebe" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Betrieben</a></strong> durchgeführt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Eine Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel &#8220;Kurzarbeitergeld&#8221; ist auch dann nicht notwendig, wenn es dem Betrieb finanziell wieder besser geht .</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bürgschaftsbank sichert Existenzgründerkredite</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/11/12/buergschaftsbank-sichert-existenzgruenderkredite/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 08:47:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bedingt durch die aktuelle Finanzkrise ist es für Existenzgründer schwerer als je zuvor, einen Kredit durch die Hausbank zu bekommen. Da viele Banken aktuell wenig flüssige Mittel im Bestand haben, sind diese dazu gehalten selbst auch wiederum Kredite aufzunehmen. Bedingt durch die Finanzsituation und der Pleiten von vielen Banken misstrauen sich die Kreditinstitute gegenseitig und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span><strong>Bedingt durch die aktuelle Finanzkrise ist es für Existenzgründer schwerer als je zuvor, einen Kredit durch die Hausbank zu bekommen</strong>. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Da viele Banken aktuell wenig flüssige Mittel im Bestand haben, sind diese dazu gehalten selbst auch wiederum Kredite aufzunehmen. Bedingt durch die Finanzsituation und der Pleiten von vielen Banken misstrauen sich die Kreditinstitute gegenseitig und sind nicht unbedingt bereit, einen Kredit auszulegen. Um dennoch ein Darlehen für sein künftiges Geschäft zu erhalten, gilt es noch andere etwas weniger bekannte Möglichkeiten aufzugreifen. Mit diesem Instrument ist die Situation für Existenzgründer nicht mehr unbedingt aussichtslos.</span><span id="more-649"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Bereitet der Existenzgründer seine künftige Selbständigkeit gut vor, kann er sich gegebenenfalls staatliche Unterstützung sichern. In diesem Fall helfen die </span><span>Bü</span><span>rgschaftsbanken </span><span>aus. Wichtig: Um sich eine Unterstützung durch die <strong>Bürgschaftsbank</strong> zu sichern <span> </span>ist es sehr wichtig, dass die </span>Geschäftsidee <span>schlüssig dargelegt wird. Hierbei müssen dann selbstverständlich folgende Unterlagen in einem persönlichen Gespräch vorgelegt werden: Businessplan, Rentabilitätsvorausschau, geprüfte Umsatz- und Ertragsvorausschau inkl. Testat des Steuerberaters. Manchmal ist es sogar sehr sinnvoll, wenn die Geschäftsidee detailliert beschrieben wird und eine Darstellung und Zielsetzung der eigenen Person beiliegt.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Ist die Bürgschaftsbank von der </span><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Geschäftsidee" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Geschäftsidee</strong></a><strong> </strong><span>überzeugt, steht der künftigen Selbständigkeit nichts mehr im Wege. Die Bürgschaftsbank sichert einen Kredit mit bis zu 80% ab. Somit bleibt nur wenig Haftung an der eigentlichen Hausbank hängen. Die Kreditvergabe ist wird mit diesem Sicherheitshintergrund sehr viel schneller und einfacher bewilligt. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Auch Unternehmensgründer die über keine Sicherheiten verfügen, sollten bei der Bürgschaftsbank Ihr Projekt vortragen. In seltenen Fällen werden sogar bis zu 100% <strong>Ausfallbürgschaft</strong> durch die Bürgschaftsbank übernommen. Hier muss in der Regel das künftige Geschäft sehr gewinnträchtig sein und sich nach Ermessen der Bürgschaftsbank relativ schnell am Markt etablieren.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><strong><span>An wen kann man sich  wenden bzw. wo findet man eine Bürgschaftsbank?</span></strong><span> Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Hier </span><span>finden Sie die <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/adressen" title="Adressen" class="liinternal">Kontaktadressen</a></strong>. </span></p>
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		<item>
		<title>KfW-Bank: 100% für Gründercoaching</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/09/19/kfw-bank-100-fuer-gruendercoaching/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 09:37:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
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		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
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		<category><![CDATA[staatlicher Zuschuss]]></category>
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		<description><![CDATA[Neues Programm der KfW-Bank Mittelstandsbank ist an den Start gegangen. Am Anfang der Selbständigkeit tauchen viele Fragen auf, die der Jungunternehmer und Gründer alleine nur schwer beantworten und bearbeiten kann. Um Gründern und Unternehmern eine erste Hilfe an die Hand zu geben, wurde das Gründungscoaching Deutschland durch die KfW-Bank neu aufgelegt. Unternehmen, deren Selbständigkeit nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><strong><span>Neues Programm der KfW-Bank Mittelstandsbank ist an den Start gegangen.</span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Am Anfang der Selbständigkeit tauchen viele Fragen auf, die der Jungunternehmer und Gründer alleine nur schwer beantworten und bearbeiten kann. Um Gründern und Unternehmern eine erste Hilfe an die Hand zu geben, wurde das Gründungscoaching Deutschland durch die KfW-Bank neu aufgelegt.</span><span id="more-548"></span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Unternehmen, deren Selbständigkeit nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt können für das Gründerchoaching einen staatlichen Zuschuss erhalten. <strong><span>Wichtig:</span></strong> Eine Beratung vor der Gründung wird bei diesem Programm nicht gefördert! Dieses Programm betrifft nur schon länger Selbständige und Unternehmer.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Die Höhe des Zuschusses variiert je Bundesland. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 6.000 Euro. Dieser staatliche und nicht rückzahlbare Zuschuss wird in den verschiedenen Bundesländern wie folgt geregelt:</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<ul>
<li><span>75% in den neuen Bundesländern</span><span> </span></li>
<li><span>50% in den alten Bundesländern incl. Berlin</span><span> </span></li>
<li><span>75% in Region Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Regierungsbezirk Lüneburg</span></li>
</ul>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Generell werden nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles zwischen 70 und 100 Prozent des Beratungshonorars bei Beauftragung eines Unternehmensberaters durch das staatlich finanzierte <strong>Gründercoaching</strong> finanziert. Es werden höchstens 5-10 Beratungstage und ein Tageshonorarsatz von bis zu 800 Euro gezahlt. Die maximale Zuschusshöhe zu diesem Programm beträgt 6.000 Euro und ist dadurch in der Höhe von vornherein begrenzt. Der staatliche Zuschuss zum Gründercoaching wird durch die KfW-Mittelstandsbank finanziert. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Die Anlaufstellen für die Antragsstellung sind sehr unterschiedlich in der Handhabe und je Bundesland. Zumeist ist die Bundesagentur für Arbeit, die Förderbanken direkt, RKW-Landesverbände, Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern für die Antragsvergabe als auch die Antragsstellung zuständig.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span><span><strong><span>Unbedingt beachten:</span></strong> Haben Sie eine Vorförderung aus dem ESF-BA-Coaching-Programm bzw. dem ehemaligen KfW-Gründercoaching in früheren Jahren erhalten, reduziert sich der jetzt förderfähige Betrag.  Bei Fragen hilft Ihnen ein <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/michaela-muth/" title="Zugelassener KFW-Coach" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>zugelassener KFW-  Coach</strong></a> sicherlich gerne weiter.<br />
</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorteile / Nachteile der Ein-Euro-GmbH</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/09/14/vorteile-nachteile-der-ein-euro-gmbh/</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Sep 2008 10:30:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
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		<description><![CDATA[Wo liegen die Unterschiede in der Haftung bei einer Ein-Euro-GmbH oder einem Einzelunternehmen? Ist der Neustart mit der 1-Euro-GmbH für jedermann realisierbar?  Welche Stolpersteine müssen hier Beachtung finden, damit keine Fehler bei der Gründung entstehen? Was unterscheidet die Ein-Euro-GmbH zur derzeitigen GmbH? Wie hoch sind die Gründungskosten? Diese und viele Fragen mehr stellen sich Gründungswilligen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wo liegen die Unterschiede in der Haftung bei einer Ein-Euro-GmbH oder einem Einzelunternehmen?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ist der Neustart mit der 1-Euro-GmbH für jedermann realisierbar?  Welche Stolpersteine müssen hier Beachtung finden, damit keine Fehler bei der Gründung entstehen? Was unterscheidet die Ein-Euro-GmbH zur derzeitigen GmbH? Wie hoch sind die Gründungskosten?</p>
<p style="text-align: justify;">Diese und viele Fragen mehr stellen sich Gründungswilligen und Existenzgründern. Auch bereits selbständigen Unternehmern, die derzeit eine Einzelfirma betreiben und umfirmen möchten bereitet dieses Thema Kopfzerbrechen. <span id="more-512"></span><br />
<strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Hier die wichtigsten Unterschiede:</strong> Die Ein-Euro-GmbH, wird im Volksmund auch Unternehmergesellschaft genannt. Diese muss nur mit einem Euro Stammkapital bei der Gründung ausgestattet werden. Bis zum Erreichen des vollen Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro besteht die gesetzliche Verpflichtung, 25 Prozent des erwirtschafteten Jahresgewinns für das Stammkapital zurück zu legen. Ist das Ziel erreicht und das Stammkapital innerhalb weniger Jahre zu 100 Prozent aufgefüllt, besteht keine weitere Verpflichtung, Rücklagen aus dem Jahresgewinn zu bilden.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit Erreichen des vollständigen Stammkapitals kann die Ein-Euro-GmbH in eine reale GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital umgewandelt werden.  Allerdings besteht auch hier keine gesetzliche Pflicht dazu. Selbstverständlich kann die Ein-Euro-GmbH auch weiterhin als <strong>Unternehmergesellschaft</strong> geführt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Gründungskosten liegen bei der Ein-Euro-GmbH bei etwa 150 Euro, bei der herkömmlichen GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital bei rund 1.500 Euro. Die Kosten für die Gründung der Ein-Euro-GmbH sind  beim Standard-Gesellschaftsvertrag sehr niedrig. Eines ist jedoch bei beiden Unternehmensformen gleich: Die Ein-Euro-GmbH als auch die herkömmliche GmbH muss vor einem Notar gegründet und beurkundet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Haftung ist bei der bisherigen &#8220;alten GmbH&#8221; auf 25.000 Euro beschränkt. Auch die Ein-Euro-GmbH ist eine haftungsbeschränkte Unternehmensform. Für Gründer mit geringem Startkapital kann die Ein-Euro-GmbH erstrebenswert sein,  wenn die Haftung eingeschränkt werden soll.  Die Ein-Euro-GmbH wird mit dem Zusatz UG versehen. Die Formulierung würde beispielsweise auf  &#8220;Max Mustermann GmbH UG&#8221; lauten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird beispielsweise eine <strong>Einzelfirma </strong>bzw. ein Einzelunternehmen gegründet geht die volle Haftung der Geschäftstätigkeit auf die Einzelperson über. Die Haftung greift in Schadensfällen auch auf das Privatvermögen über. Dadurch kann manch ein Unternehmer in die Private Insolvenz getrieben werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Überlegen Sie sich gut, welche Rechtsform Sie wählen! Denken Sie unbedingt an die Haftung, die Sie im Ernstfall Ihr Privatvermögen kosten kann. Ziehen Sie bei Bedarf einen <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/michaela-muth/" title="Qualifizierte Unternehmensberater" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>qualifizierten </strong><strong>Unternehmensberater</strong></a> hinzu.</p>
<p style="text-align: justify;">
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		<title>GmbH-Gesetz: Keine Änderung des Stammkapitals</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/09/03/gmbh-gesetz-keine-aenderung-des-stammkapitals/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Sep 2008 14:40:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
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		<description><![CDATA[Keine Verminderung des Stammkapitals bei der GmbH Das deutsche GmbH-Gesetz sollte eigens für Existenzgründer und Selbständige gelockert und vereinfacht werden. Aber zu früh gefreut, denn es bleibt alles beim Alten.  Die GmbH muss weiterhin mit 25.000 Euro Stammkapital bestückt werden. Geplant war das bisherige Stammkapital auf 10.000 Euro abzusenken. Dies hätte selbstverständlich manch einem Existenzgründer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Keine Verminderung des Stammkapitals bei der GmbH</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das deutsche GmbH-Gesetz sollte eigens für Existenzgründer und Selbständige gelockert und vereinfacht werden. Aber zu früh gefreut, denn es bleibt alles beim Alten.  Die GmbH muss weiterhin mit 25.000 Euro Stammkapital bestückt werden. Geplant war das bisherige Stammkapital auf 10.000 Euro abzusenken. Dies hätte selbstverständlich manch einem Existenzgründer den Start in die Selbständigkeit vereinfacht.<span id="more-542"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Dennoch sollte jeder <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung" title="Gründung" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Gründungswillige</strong></a> darüber informiert sein, dass diese 25.000 Euro <strong>Stammkapital </strong>zur Gründung einer GmbH nicht in barem Kapital vorhanden sein müssen. Es muss nicht auf einem Konto ähnlich einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto unantastbar und ruhend gestellt liegen. Das Stammkapital kann in Form von Geschäftsausstattung, d.h. Büromöbel, Maschinen oder sonstigem Inventar investiert sein. Auch Warenbestände gehören zu akzeptablen Vermögenswerten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wem aber die herkömmliche GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital zu teuer ist, kann nun ab 01. November 2008 mit der <strong>Ein-Euro-GmbH </strong>durchstarten. Im Beschluss zum GmbH-Gesetz wurde festgelegt, dass die alte GmbH-Form bei den üblichen 25.000 Euro belassen wird, dafür aber die Ein-Euro-GmbH, auch Unternehmergesellschaft genannt zum 01.11.08 an den Start gehen darf.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Lesen Sie in den nächsten Tagen mehr über die <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2008/09/14/vorteile-nachteile-der-ein-euro-gmbh/" title="Vor- und Nachteile einer Ein-Euro-GmbH " class="liinternal">Ein-Euro-GmbH und Ihre Vor- bzw. Nachteile</a></strong>.</p>
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