<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Pflegeversicherung</title>
	<atom:link href="http://www.geldvomstaat24.de/category/pflegeversicherung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.geldvomstaat24.de</link>
	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
	<lastBuildDate>Mon, 23 Jan 2012 19:03:12 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Freiwillige Pflegeversicherung im Ausland (nicht EU) möglich</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/20/freiwillige-pflegeversicherung-im-ausland-nicht-eu-moeglich/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/20/freiwillige-pflegeversicherung-im-ausland-nicht-eu-moeglich/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2008 06:32:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[deutsche im ausland]]></category>
		<category><![CDATA[europäisches gemeinschatftrecht]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillige krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[pflegefall]]></category>
		<category><![CDATA[pflegekasse]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=406</guid>
		<description><![CDATA[Deutsche im Ausland,  nicht EU: Freiwillige Pflegeversicherung in Deutschland möglich Deutsche, die im Ausland leben, dürfen unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen in die deutsche freiwillige Pflegeversicherung einzahlen. Wer darf in die freiwillige Pflegeversicherung einzahlen? Dies ist eine oft gestellte Frage und lässt sich nicht ganz einfach beantworten. Leben Deutsche im EU-Ausland, haben diese keine Möglichkeit eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Deutsche im Ausland,  nicht EU: Freiwillige Pflegeversicherung in Deutschland möglich</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Deutsche, die im Ausland leben, dürfen unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen in die deutsche freiwillige Pflegeversicherung einzahlen.<span id="more-406"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wer darf in die freiwillige Pflegeversicherung einzahlen? Dies ist eine oft gestellte Frage und lässt sich nicht ganz einfach beantworten. Leben Deutsche im <strong>EU-Ausland</strong>, haben diese keine Möglichkeit eine freiwillige Einzahlung in die Pflegekasse zu leisten. Durch die angestellte Tätigkeit im EU-Land besteht in der Regel dadurch schon eine Pflegeversicherung. Die doppelte Einzahlung in die Pflegeversicherung und im deutschen Heimatland ist also nicht möglich.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Vorkehrungen sind durch das <strong>Europäische Gemeinschaftsrecht</strong> getroffen worden und schließen die freiwillige Versicherung aus, wenn am Aufenthaltsort schon eine Pflegeversicherung besteht. Das Europäische Gemeinschaftsrecht setzt hierbei die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung gleich. Somit dürfen auch keine doppelten Krankenversicherungen abgeschlossen werden.</p>
<p>Leben Deutsche im Ausland <strong>außerhalb der EU</strong>, besteht das Recht sich für den späteren Pflegefall freiwillig zu versichern.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/20/freiwillige-pflegeversicherung-im-ausland-nicht-eu-moeglich/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Anrecht auf Pflegeplatz für sozial bedürftige Menschen</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/19/anrecht-auf-pflegeplatz-fuer-sozialbeduerftige-menschen/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/19/anrecht-auf-pflegeplatz-fuer-sozialbeduerftige-menschen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 19 Aug 2008 17:09:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[az.: 2BvR 1095]]></category>
		<category><![CDATA[bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[caritas]]></category>
		<category><![CDATA[gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[pflegeplatz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=395</guid>
		<description><![CDATA[Bedürftige haben ein gesetzliches Anrecht auf einen Pflegeplatz in einer Pflegeeinrichtung eines kirchlichen Trägers Viele Altenpflegeheime werden von sozialen oder kirchlichen Einrichtungen, wie Caritas oder sonstigen Institutionen betrieben. Dennoch bleibt bei vielen Bürgern die Frage offen, ob auch sozial bedürftigen Menschen ein Anrecht auf einen Platz in einer solchen Pflegeeinrichtung zusteht. Schließlich ist in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bedürftige haben ein gesetzliches Anrecht auf einen Pflegeplatz in einer Pflegeeinrichtung eines kirchlichen Trägers</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong>Viele Altenpflegeheime werden von sozialen oder kirchlichen Einrichtungen, wie Caritas oder sonstigen Institutionen betrieben. Dennoch bleibt bei vielen Bürgern die Frage offen, ob auch sozial bedürftigen Menschen ein Anrecht auf einen Platz in einer solchen Pflegeeinrichtung zusteht. Schließlich ist in der heutigen Zeit und mit der derzeitigen und künftigen Rentensituation mit immer mehr bedürftigen Menschen zu rechnen. <span id="more-395"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Nach einem aktuellen Beschluss durch das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> wurde am 17.10.2007 unter <strong>AZ.: 2BvR 1095</strong> ein Gerichtsurteil gefällt. Somit wurden diese sozialen und kirchlichen Institutionen mit Pflegeeinrichtung gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Pflegeplätzen für sozial Bedürftige offen zu halten. Die Belegung muss bei Bedarf und freien Pflegeplätzen mit diesen bedürftigen Personen belegt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP: </strong>Es besteht generell eine gesetzliche Aufnahmepflicht in Pflegeeinrichtungen kirchlicher Träger.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/19/anrecht-auf-pflegeplatz-fuer-sozialbeduerftige-menschen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gesetzliche Pflegeversicherung deckt zukünftige Heimkosten nicht ab</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/09/gesetzliche-pflegeversicherung-deckt-zukuenftige-heimkosten-nicht-ab/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/09/gesetzliche-pflegeversicherung-deckt-zukuenftige-heimkosten-nicht-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 06:52:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[heimunterbringungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[pflegestufe]]></category>
		<category><![CDATA[private pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[wohnkosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=249</guid>
		<description><![CDATA[Gesetzliche Pflegeversicherung keine Vollkaskoabsicherung für die Heimkosten Der Staat verkauft die gesetzliche Pflegeversicherung als eine Art Vollkaskoabsicherung fürs Alter. Aber ist dem wirklich so? Stehen Heimunterbringungskosten für einen Elternteil an, kann es sehr teuer werden. Die reinen Wohnkosten bei Heimunterbringung liegen bei derzeit 578 Euro. Zusätzlich kommen noch die Kosten für stationäre Pflege, die sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Gesetzliche Pflegeversicherung keine Vollkaskoabsicherung für die Heimkosten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat verkauft die gesetzliche Pflegeversicherung als eine Art Vollkaskoabsicherung fürs Alter. Aber ist dem wirklich so?</p>
<p style="text-align: justify;">Stehen Heimunterbringungskosten für einen Elternteil an, kann es sehr teuer werden.  Die reinen Wohnkosten bei Heimunterbringung liegen bei derzeit 578 Euro. Zusätzlich kommen noch die Kosten für stationäre Pflege, die sich derzeit aktuell wie folgt belaufen:<span id="more-249"></span></p>
<p>Pflegestufe 1  ca.  1.854 Euro<br />
Pflegestufe 2  ca.  2.280 Euro<br />
Pflegestufe 3  ca.  2.706 Euro</p>
<p style="text-align: justify;">Dies sind weitaus höhere Kosten, als die gesetzliche Pflegeversicherung je <strong>Pflegestufe</strong> irgendwann auszahlt. Deshalb sollte sich ein jeder schon jetzt darüber Gedanken machen und über eine private Pflegeversicherung nachdenken. Im Ernstfall kann dies sonst eine sehr teure Angelegenheit für die Angehörigen, in den meisten Fällen für die Kinder werden. Diese müssen dann so weit als möglich den fehlenden Differenzbetrag zur Pflegeversicherung übernehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Hat der Pflegebedürftige selbst Wohneigentum oder sonstige Werte, müssen diese gegebenenfalls verkauft und Barmittel aufgebraucht werden. Danach kann ein Antrag beim Staat gestellt werden, der über die Sozialhilfe bzw. die <strong>Grundsicherung</strong> hin dann die Kosten übernimmt. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit auf einen Beihilfeantrag, jedoch werden die Fälle sehr individuell gehandhabt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP:</strong> Wollen Sie sicher gehen, dass Sie im Alter Ihre Kosten decken können, dann sorgen Sie mit  einer &#8220;<strong> <a href="http://www.versicherung-vergleiche.de/private_krankenversicherung/leistungen_pvn.htm" title="Private Pflegeversicherung" target="_blank" class="liexternal">privaten Pflegeversicherung </a>&#8220;</strong> vor.<br />
<!-- ENDE des zanox-affiliate HTML-Code --></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/09/gesetzliche-pflegeversicherung-deckt-zukuenftige-heimkosten-nicht-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Pflegegeld und Pflege-Beihilfe wird ab 1. Juli 2008 erhöht</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/02/pflegegeld-und-pflege-beihilfe-wird-ab-1-juli-2008-erhoeht/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/02/pflegegeld-und-pflege-beihilfe-wird-ab-1-juli-2008-erhoeht/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 Jul 2008 08:01:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[demenz]]></category>
		<category><![CDATA[finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[inkontinenz]]></category>
		<category><![CDATA[pflegestufe 1]]></category>
		<category><![CDATA[pflegestufe 2]]></category>
		<category><![CDATA[pflegestufe 3]]></category>
		<category><![CDATA[staatliche zusatzleistungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=243</guid>
		<description><![CDATA[Ab 01.07.2008 mehr Geld bei häuslicher Betreuung und für ambulante Zusatzleistungen einer pflegebedürftigen Person Angehörige, Bekannte oder Verwandte die eine kranke und pflegebedürftige Person zu Hause betreuen und pflegen, erhalten staatliche Beihilfe zur Pflege. Der Pflegesatz für die betreuende Person ist abhängig von der derzeitigen Pflegestufe. Nun wurde dieser Pflegesatz zum 01. Juli 2008 nochmals [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Ab 01.07.2008 mehr Geld bei häuslicher Betreuung und für ambulante Zusatzleistungen einer pflegebedürftigen Person</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Angehörige, Bekannte oder Verwandte die eine kranke und pflegebedürftige Person zu Hause betreuen und pflegen, erhalten staatliche Beihilfe zur Pflege. Der Pflegesatz für die betreuende Person ist abhängig von der derzeitigen Pflegestufe. Nun wurde dieser <strong>Pflegesatz</strong> zum 01. Juli 2008 nochmals wie folgt erhöht.<span id="more-243"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
<blockquote><p>Pflegestufe 1        bisher     205 Euro,        künftig  215            Euro<br />
Pflegestufe 2        bisher    410        Euro, künftig  420 Euro<br />
Pflegestufe 3        bisher    665 Euro,        künftig  675 Euro</p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Ebenso wurde der Wert für ambulante Sachleistungen, wie z. B. für Pflegedienste, Essen auf Rädern, behindertengerechte Betten, Stühle, Inkontinenzprodukte und dergleichen wie folgt aufgestockt:</p>
<blockquote><p>Pflegestufe 1        bisher    384 Euro,         künftig    420 Euro<br />
Pflegestufe 2        bisher    921 Euro,         künftig    980 Euro<br />
Pflegestufe 3        bisher 1.432 Euro,         künftig     1.470 Euro</p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Demenzkranke Personen erhalten künftig 2.400 Euro im Jahr anstatt wie bisher 460 Euro jährlich. Dieses Zusatzgeld soll zur Abdeckung und <strong>Finanzierung</strong> <strong>der Pflege</strong> und Betreuung genutzt werden. Auch wenn der Demenzkranke derzeit noch nicht in die Pflegestufe 1 eingestuft wurde, muss das neue erhöhte Pflegegeld gezahlt werden. Dies schreibt die neu erlassene Gesetzgebung vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Die staatliche Beihilfe wird zusätzlich zur Rente der pflegebedürftigen Person monatlich hinzu gezahlt. Auch das monatliche Pflegegeld und der Satz für ambulante Sachleistungen werden dem kranken und pflegebedürftigen Menschen als monatlicher Zusatz unabhängig von der tatsächlichen Rente gezahlt. Die Zusatzleistung ist unabhängig des Einkommens durch die <strong>Rente</strong>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/02/pflegegeld-und-pflege-beihilfe-wird-ab-1-juli-2008-erhoeht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ab 1. Juli 2008 staatlich garantierte Jobgarantie bei Betreuung und Pflege eines Angehörigen</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/01/ab-1-juli-2008-staatlich-garantierte-jobgarantie-bei-betreuung-und-pflege-eines-angehoerigen/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/01/ab-1-juli-2008-staatlich-garantierte-jobgarantie-bei-betreuung-und-pflege-eines-angehoerigen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 01 Jul 2008 07:36:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[zusatzleistungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=242</guid>
		<description><![CDATA[Wer einen kranken Angehörigen zu pflegen hat, wird oftmals auf eine harte Belastungsprobe gestellt Einerseits sind die erhöhten Kosten der Pflege und andere Zusatzleistungen zu decken, andererseits leidet der eigene Job. Um berufstätigen Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen künftig eine Hilfestellung zu geben, wurde vom Bundesrat noch vor der Sommerpause ein neues Gesetz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wer einen kranken Angehörigen zu pflegen hat, wird oftmals auf eine harte Belastungsprobe gestellt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Einerseits sind die erhöhten Kosten der Pflege und andere Zusatzleistungen zu decken, andererseits leidet der eigene Job. Um berufstätigen Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen künftig eine Hilfestellung zu geben, wurde vom Bundesrat noch vor der Sommerpause ein neues Gesetz erlassen.<span id="more-242"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Tritt bei der zu pflegenden Person kurzfristig ein Notfall ein, kann der angestellte Familienangehörige einen <strong>Antrag </strong>auf unbezahlte Befreiung von seiner Tätigkeit stellen. Bis zu maximal zehn Tagen im Jahr muss der Arbeitgeber den neu festgelegten Anspruch bewilligen. Wird der Notfall zum Ernstfall und bedarf die Pflegeperson dauerhafter 24 Stunden-Betreuung, kann sogar eine unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten möglich sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Vorteilhaft ist es in diesem Fall, wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten. In diesem Fall besteht nach Inanspruchnahme der sechsmonatigen unbezahlten Betreuungs- und Pflegezeit das Anrecht auf den bisherigen Job.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat hat hier mit der neuen Gesetzgebung eine Jobgarantie eingeführt. Daran müssen sich Firmen mit mehr als 15 Angestellten halten. Kleine Unternehmen sind von dieser Regelung freigestellt, da diese meistens nicht die Möglichkeit haben, die Stunden des ausfallenden Mitarbeiters aufzufangen oder gar abzudecken.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TiPP: </strong>Hier besteht die Möglichkeit, während der Pflegezeit einen Antrag auf Beihilfe bei der gesetzlichen Pflegekasse zu stellen. Diese zahlt die monatliche Beihilfe-Leistung aufgrund der jeweiligen <strong>Pflegestufe</strong> des pflegebedürftigen Menschen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/01/ab-1-juli-2008-staatlich-garantierte-jobgarantie-bei-betreuung-und-pflege-eines-angehoerigen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

