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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Pflegegeld</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Pflegegeld und Pflege-Beihilfe wird ab 1. Juli 2008 erhöht</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Jul 2008 08:01:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
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		<category><![CDATA[staatliche zusatzleistungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 01.07.2008 mehr Geld bei häuslicher Betreuung und für ambulante Zusatzleistungen einer pflegebedürftigen Person Angehörige, Bekannte oder Verwandte die eine kranke und pflegebedürftige Person zu Hause betreuen und pflegen, erhalten staatliche Beihilfe zur Pflege. Der Pflegesatz für die betreuende Person ist abhängig von der derzeitigen Pflegestufe. Nun wurde dieser Pflegesatz zum 01. Juli 2008 nochmals [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Ab 01.07.2008 mehr Geld bei häuslicher Betreuung und für ambulante Zusatzleistungen einer pflegebedürftigen Person</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Angehörige, Bekannte oder Verwandte die eine kranke und pflegebedürftige Person zu Hause betreuen und pflegen, erhalten staatliche Beihilfe zur Pflege. Der Pflegesatz für die betreuende Person ist abhängig von der derzeitigen Pflegestufe. Nun wurde dieser <strong>Pflegesatz</strong> zum 01. Juli 2008 nochmals wie folgt erhöht.<span id="more-243"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
<blockquote><p>Pflegestufe 1        bisher     205 Euro,        künftig  215            Euro<br />
Pflegestufe 2        bisher    410        Euro, künftig  420 Euro<br />
Pflegestufe 3        bisher    665 Euro,        künftig  675 Euro</p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Ebenso wurde der Wert für ambulante Sachleistungen, wie z. B. für Pflegedienste, Essen auf Rädern, behindertengerechte Betten, Stühle, Inkontinenzprodukte und dergleichen wie folgt aufgestockt:</p>
<blockquote><p>Pflegestufe 1        bisher    384 Euro,         künftig    420 Euro<br />
Pflegestufe 2        bisher    921 Euro,         künftig    980 Euro<br />
Pflegestufe 3        bisher 1.432 Euro,         künftig     1.470 Euro</p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Demenzkranke Personen erhalten künftig 2.400 Euro im Jahr anstatt wie bisher 460 Euro jährlich. Dieses Zusatzgeld soll zur Abdeckung und <strong>Finanzierung</strong> <strong>der Pflege</strong> und Betreuung genutzt werden. Auch wenn der Demenzkranke derzeit noch nicht in die Pflegestufe 1 eingestuft wurde, muss das neue erhöhte Pflegegeld gezahlt werden. Dies schreibt die neu erlassene Gesetzgebung vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Die staatliche Beihilfe wird zusätzlich zur Rente der pflegebedürftigen Person monatlich hinzu gezahlt. Auch das monatliche Pflegegeld und der Satz für ambulante Sachleistungen werden dem kranken und pflegebedürftigen Menschen als monatlicher Zusatz unabhängig von der tatsächlichen Rente gezahlt. Die Zusatzleistung ist unabhängig des Einkommens durch die <strong>Rente</strong>.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Ab 1. Juli 2008 staatlich garantierte Jobgarantie bei Betreuung und Pflege eines Angehörigen</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/01/ab-1-juli-2008-staatlich-garantierte-jobgarantie-bei-betreuung-und-pflege-eines-angehoerigen/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jul 2008 07:36:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[zusatzleistungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer einen kranken Angehörigen zu pflegen hat, wird oftmals auf eine harte Belastungsprobe gestellt Einerseits sind die erhöhten Kosten der Pflege und andere Zusatzleistungen zu decken, andererseits leidet der eigene Job. Um berufstätigen Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen künftig eine Hilfestellung zu geben, wurde vom Bundesrat noch vor der Sommerpause ein neues Gesetz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wer einen kranken Angehörigen zu pflegen hat, wird oftmals auf eine harte Belastungsprobe gestellt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Einerseits sind die erhöhten Kosten der Pflege und andere Zusatzleistungen zu decken, andererseits leidet der eigene Job. Um berufstätigen Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen künftig eine Hilfestellung zu geben, wurde vom Bundesrat noch vor der Sommerpause ein neues Gesetz erlassen.<span id="more-242"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Tritt bei der zu pflegenden Person kurzfristig ein Notfall ein, kann der angestellte Familienangehörige einen <strong>Antrag </strong>auf unbezahlte Befreiung von seiner Tätigkeit stellen. Bis zu maximal zehn Tagen im Jahr muss der Arbeitgeber den neu festgelegten Anspruch bewilligen. Wird der Notfall zum Ernstfall und bedarf die Pflegeperson dauerhafter 24 Stunden-Betreuung, kann sogar eine unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten möglich sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Vorteilhaft ist es in diesem Fall, wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten. In diesem Fall besteht nach Inanspruchnahme der sechsmonatigen unbezahlten Betreuungs- und Pflegezeit das Anrecht auf den bisherigen Job.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat hat hier mit der neuen Gesetzgebung eine Jobgarantie eingeführt. Daran müssen sich Firmen mit mehr als 15 Angestellten halten. Kleine Unternehmen sind von dieser Regelung freigestellt, da diese meistens nicht die Möglichkeit haben, die Stunden des ausfallenden Mitarbeiters aufzufangen oder gar abzudecken.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TiPP: </strong>Hier besteht die Möglichkeit, während der Pflegezeit einen Antrag auf Beihilfe bei der gesetzlichen Pflegekasse zu stellen. Diese zahlt die monatliche Beihilfe-Leistung aufgrund der jeweiligen <strong>Pflegestufe</strong> des pflegebedürftigen Menschen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Staatliche Beihilfe für die Personenpflege</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/01/19/staatliche-beihilfe-fuer-die-personenpflege/</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Jan 2008 11:29:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[häusliche pflege]]></category>
		<category><![CDATA[pflegestufe. pflegekasse]]></category>
		<category><![CDATA[staat]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Pflege einer Person ist grundsätzlich beihilfefähig Wird für die häusliche Pflege professionelle Hilfe benötigt und nimmt man diese auch in Anspruch, hat man das Anrecht einen Antrag auf Beihilfe zu stellen. Ebenso ist es bei Pflege durch die Nachbarn oder Angehörige. Dies steht jedem Antragsteller zusätzlich zum monatlichen Geld aus der gesetzlichen Pflegekasse zu. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Pflege einer </strong><strong>Person ist grundsätzlich beihilfefähig</strong></p>
<p align="justify">Wird für die häusliche Pflege professionelle Hilfe benötigt und nimmt man diese auch in Anspruch, hat man das Anrecht einen Antrag auf Beihilfe zu stellen. Ebenso ist es bei Pflege durch die Nachbarn oder Angehörige. Dies steht jedem Antragsteller zusätzlich zum monatlichen Geld aus der gesetzlichen <strong>Pflegekasse</strong> zu.<span id="more-106"></span></p>
<p align="justify">Nur wissen viele nicht, dass es diese Art der Beihilfe gibt und verschenken somit jeden Monat viel Geld an den Staat. Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen nun die Beihilfearten mit den unterschiedlichsten Pflegestufen klar aufgelistet.</p>
<p><strong>Beihilfe für professionelle Hilfe:</strong></p>
<table border="0" height="92" width="209">
<tr>
<td align="center">Pflegestufe</td>
<td align="center">Pflegeeinsatz je Monat</td>
</tr>
<tr>
<td align="center">1</td>
<td align="center">30</td>
</tr>
<tr>
<td align="center">2</td>
<td align="center">60</td>
</tr>
<tr>
<td align="center">3</td>
<td align="center">90</td>
</tr>
</table>
<p><span style="color: #ffffff">-</span><br />
<strong>Beihilfe bei Pflege durch Nachbarn oder Angehörige:</strong></p>
<table border="0" height="108" width="194">
<tr>
<td align="center">Pflegestufe</td>
<td align="center">Beihilfe je Monat</td>
</tr>
<tr>
<td align="center">1</td>
<td align="center">205</td>
</tr>
<tr>
<td align="center">2</td>
<td align="center">410</td>
</tr>
<tr>
<td align="center">3</td>
<td align="center">665</td>
</tr>
</table>
<p>Beantragen Sie nun das Ihnen zustehende Geld. Worauf warten Sie noch? <img src='http://www.geldvomstaat24.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Pflegegeld für Kinder ist steuerfrei</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/03/pflegegeld-fuer-kinder-ist-steuerfrei/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Dec 2007 19:35:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[aufwandsentschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[familien]]></category>
		<category><![CDATA[jugendamt]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[pflegekind]]></category>
		<category><![CDATA[staat]]></category>

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		<description><![CDATA[Kinder leben teils in Pflegefamilien, da die eigene Familie aus diversen Gründen nicht mehr den wirtschaftlichen, als auch sozialen Rahmen dazu bietet. Dieser Sachverhalt kann durch Alkohol, Drogen, Krankheit, Tod oder ähnliche Umstände der erziehenden Elternteile entstanden sein. Das Jugendamt sucht sehr oft händeringend nach Pflegefamilien für diese betroffenen Kinder, denn es müssen mehr Kinder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Kinder leben teils in Pflegefamilien, da die eigene Familie aus diversen Gründen nicht mehr den wirtschaftlichen, als auch sozialen Rahmen dazu bietet. Dieser Sachverhalt kann durch Alkohol, Drogen, Krankheit, Tod oder ähnliche Umstände der erziehenden Elternteile entstanden sein.</p>
<p align="justify">Das <strong>Jugendamt</strong> sucht sehr oft händeringend nach Pflegefamilien für diese betroffenen Kinder, denn es müssen mehr Kinder in Pflegefamilien aufwachsen, als man vermuten würde. Für diese Pflegefamilien gibt es als Ersatz für die Pflege und Betreuung des Kindes Pflegegeld. <span id="more-61"></span>Dieses Geld vom Staat ist als <strong>Aufwandsentschädigung</strong> für die Betreuung, Pflege und Sorge des Kindes gedacht. In vielen Fällen haben diese Familien auch eigene leibliche Kinder oder sogar mehrere Pflegekinder in Betreuung und betreiben diese Pflege schon fast professionell.</p>
<p align="justify">Aber es melden sich zu wenig Familien oder Personen für diese Kinder in Not. Möglicherweise weil viele denken, daß dieses Geld auch wieder versteuert werden muß. Dadurch wachsen einige in dieser Kinder in Kinder- oder Jugendheimen auf. Dies kostet den Staat wesentlich mehr Geld, als ein Heimplatz für ein Kind oder einen Jugendlichen. Die Kosten hierfür übersteigen bei weitem den Satz für ein <strong>Pflegekind</strong>.</p>
<p align="justify">Das Pflegegeld für die Betreuung eines Kindes wird vom Jugendamt gezahlt und ist steuerfrei. Erst ab sechs Pflegekinder geht der Staat von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit aus. Dies ist allerdings eine Ausnahme und kommt nur wirklich sehr selten vor. Außerdem müßten die räumlichen Verhältnisse dazu ausgerichtet sein.</p>
<p align="justify">Somit ist das monatliche <strong>Pflegegeld</strong>, daß für die Betreuung und Sorge gezahlt wird, steuerfrei zu vereinnahmen. Sind die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, gilt das Pflegekind dauerhaft als in ihrem Haushalt aufgenommen und lebt mit Ihnen in einem familienähnlichen Verhältnis zusammen, haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf <strong>Kindergeld </strong>für dieses aufgenommene Pflegekind.</p>
]]></content:encoded>
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