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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Krankenversicherung</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 voll steuerlich absetzbar</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/15/krankenversicherungsbeitraege-ab-2010-voll-steuerlich-absetzbar/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Jul 2008 18:17:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht schreibt ab 2010 die volle Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge vor Mit diesem neuen Gesetz sollen nicht nur die Besserverdienenden, sondern auch die unteren Einkommensgruppen steuerliche Entlastung finden. Allerdings werden dadurch mindestens sechs Milliarden Euro Steuerausfälle erwartet. In diesem Sinne muss der Finanzminister die Mindereinnahmen bei den Steuern anderweitig wieder reinholen. Hier sollen die Besserverdienenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Das Bundesverfassungsgericht schreibt ab 2010 die volle Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge vor</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit diesem neuen Gesetz sollen nicht nur die Besserverdienenden, sondern auch die unteren Einkommensgruppen steuerliche Entlastung finden. Allerdings werden dadurch mindestens sechs Milliarden Euro Steuerausfälle erwartet.<span id="more-259"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Sinne muss der Finanzminister die Mindereinnahmen bei den <strong>Steuern </strong>anderweitig wieder reinholen. Hier sollen die Besserverdienenden zur Kasse gebeten werden. Zumindest ist es bisher so geplant. Eine endgültige Entscheidung ist hier noch nicht getroffen und es bleibt abzuwarten.</p>
<p style="text-align: justify;">Nutznießer des neuen Gesetzes sind Mitglieder von privaten Krankenversicherungen, als auch Mitglieder aus gesetzlichen Krankenkassen. Die eingezahlten <strong>Krankenversicherungsbeiträge</strong> werden hier gleichberechtigt behandelt und sind vollständig von der Steuer absetzbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von rund 100.000 Euro ist mit ca. 2.000 Euro Entlastung durch die <strong>Einkommenssteuer</strong> zu erwarten. Bei 60.000 Euro liegt die steuerliche Entlastung ebenso bei etwa 2.000 Euro. Jedoch bei 40.000 Brutto-Jahreseinkommen ist nur ein Steuervorteil von etwa 1.600 Euro zu erwarten.</p>
<p style="text-align: justify;">Somit kann jede Person, die Krankenversicherungsbeiträge zahlt Steuern durch die neue Gesetzgebung einsparen. Besonders den unteren Einkommensschichten ist dadurch sehr geholfen.</p>
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		<title>Kein Ausschluss mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 07:24:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bei Nichtzahlung der Beiträge kein Ausschluss mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse Wer bis zum 31.03.2007 seine monatlichen Beiträge nicht in die gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied einzahlte, dem drohte der Rauswurf. Kam das Mitglied der Krankenkasse in Zahlungsverzug und zahlte über mindestens zwei Monate nicht die Beiträge zur Krankenversicherung, wurde erst angemahnt. Danach kam der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bei Nichtzahlung der Beiträge kein Ausschluss mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer bis zum 31.03.2007 seine monatlichen Beiträge nicht in die gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied einzahlte, dem drohte der Rauswurf. Kam das Mitglied der Krankenkasse in Zahlungsverzug und zahlte über mindestens zwei Monate nicht die Beiträge zur <strong>Krankenversicherung</strong>, wurde erst angemahnt. Danach kam der schriftliche Bescheid, der den Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenkasse dokumentierte. Daraufhin war es bis dato unmöglich, wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden.<span id="more-250"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Seit 01.04.2007 gibt es nun <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/05/krankenversicherungspflicht-fuer-alle-nachzahlungspflicht-auch-ohne-leistungsbezug/" title="Krankenversicherungspflicht für alle - Nachzahlungspflicht auch ohne Leistungsbezug" target="_self" class="liinternal">die gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse</a></strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Gesetzesänderung zum 01. April 2007 wurde allerdings der Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenkasse den Krankenkassen unmöglich gemacht. Wer nun mit seinen monatlichen Beitragszahlungen zwei Monate in Verzug ist, bekommt eine Mahnung mit Fristsetzung der Zahlungsaufnahme und der Nachzahlung der offenen Beiträge. Wird daraufhin keine Zahlung geleistet bzw. nicht der Kontakt zur Krankenkasse gesucht, wird die Krankenversicherungskarte deaktiviert.</p>
<p style="text-align: justify;">Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ärztliche Leistung, weder für Sie selbst noch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen. Dennoch besteht die Möglichkeit, einen Arzt in Notfällen aufzusuchen. Der Arzt ist hier verpflichtet Hilfe zu leisten. Diese Kosten in Notfällen kann der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus dennoch über ihre Krankenkasse abrechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu den Notfällen gehören <strong>nicht </strong>eine über einen längeren Zeitraum geplante Operation oder ein sonstiger aufschiebbarer Eingriff. Auch Vorsorgeuntersuchungen sind aufschiebbar und würden in diesem Fall dem behandelnden und untersuchenden Arzt <strong>nicht </strong>von der Krankenkasse erstattet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP: </strong>Stellen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit oder sonstigem für sie zuständigen Leistungsträger auf Übernahme der Kosten für die gesetzliche Krankenkasse. Hier kann in den meisten Fällen ein Beihilfeantrag ausreichend sein. Es muss kein gesamter <strong>Hartz IV-Antrag</strong> hierfür gestellt werden. Jeder Fall wird individuell entschieden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der Gesundheitsfond der Krankenkassen wird zum 01.01.2009 eingeführt</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Jun 2008 08:16:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bundeseinheitlicher Beitrag für alle gesetzliche Krankenkassen zum 01.01.2009 geplant Bisher konnten viele günstige Betriebskrankenkassen durch ihren schmalen Verwaltungsapparat und sehr wenig Zweigstellen Ihren monatlichen Beitragssatz sehr niedrig halten. Nun schreitet der Staat ein. Ab 01. Januar 2009 soll der Gesundheitsfonds der Krankenkassen eingeführt werden. Dieser sieht einen bundeseinheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen vor. Spätestens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bundeseinheitlicher Beitrag für alle gesetzliche Krankenkassen zum 01.01.2009 geplant</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bisher konnten viele günstige Betriebskrankenkassen durch ihren schmalen Verwaltungsapparat und sehr wenig Zweigstellen Ihren monatlichen Beitragssatz sehr niedrig halten. Nun schreitet der Staat ein. Ab 01. Januar 2009 soll der <strong>Gesundheitsfonds</strong> der Krankenkassen eingeführt werden.<span id="more-241"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Dieser sieht einen bundeseinheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen vor. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen die bisher teueren Krankenkassen wie AOK, DAK und  Barmer Ersatzkasse nicht mehr mit einem Schwund der Mitgliederzahlen rechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Den Prognosen von Krankenversicherungsexperten und dem Bundesversicherungsamt zufolge soll der geplante Beitragssatz in einer Rekordhöhe von etwa 15,2 bis 15,5 Prozent liegen.</p>
<p style="text-align: justify;">Aktuell werden die Beitragssätze für eine Erhöhung zum 01.07.2008 bei den Krankenkassen noch diskutiert. Noch vor Einführung des Gesundheitsfonds ist ein erhöhter Beitragssatz von im Schnitt 15 Prozent ab 01. 07.2008 geplant. Betroffen von dieser neuen <strong>Beitragssatzerhöhung</strong> werden etwas 5 Millionen Versicherte sein.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hilfestellung bei Nachzahlungsbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/27/hilfestellung-bei-nachzahlungsbeitraegen-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 12:31:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Noch immer sind rund 100.000 Personen ohne Krankenversicherung. Aber warum? Der Antrag auf Stundung und Erlass der gesamten Restschuld oder Teilerlass steht allen jetzt wieder Krankenversicherten Personen zu, die eine große Summe an die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen müssen. Mit der neuen Gesetzgebung, der Krankenversicherungspflicht zum 01. April 2007, haben viele Menschen wieder den Schritt in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Noch immer sind rund 100.000 Personen ohne Krankenversicherung. Aber warum?</strong></p>
<p align="justify">  Der Antrag auf Stundung und Erlass der gesamten Restschuld oder Teilerlass steht allen jetzt wieder Krankenversicherten Personen zu, die eine große Summe an die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen müssen.</p>
<p align="justify">Mit der neuen Gesetzgebung, der <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/05/krankenversicherungspflicht-fuer-alle-nachzahlungspflicht-auch-ohne-leistungsbezug/" title="Artikel Krankenversicherungspflicht für alle " class="liinternal"><u><strong>Krankenversicherungspflicht zum 01. April 2007</strong></u></a>, haben viele Menschen wieder den Schritt in die gesetzliche, als auch private Krankenversicherung gewagt und zahlen mittlerweile Ihre monatlichen Beiträge.  Einige haben sich sogar ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gesucht um, wieder gesetzlich krankenversichert zu sein. Wiederum andere haben sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder privat versichert oder wurden Mitglied einer privaten Krankenversicherung.<span id="more-152"></span></p>
<p align="justify"><strong>Aber zahlen Sie nun auch die korrekten Beiträge und wird Ihnen hier nicht vielleicht monatlich zuviel abverlangt?</strong></p>
<p align="justify">In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt ein nicht selbständig tätiger, freiwillig Versicherter ca. 120 Euro.  Selbständige, die sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten, zahlen normalerweise rund 275 Euro monatlich. Auch hier gibt es allerdings die Möglichkeit, einen geringeren Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Denn wer bei der Krankenkasse als bedürftig gilt und zu wenig monatliches Einkommen erzielt, zahlt nur den monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 185 Euro.</p>
<p align="justify">In der Privaten Krankenversicherung (PKV &#8211; <a href="http://www.geldvomstaat24.de/private-krankenversicherung/" title="Private Krankenversicherung - Kostenloser Vergleich" class="liinternal"><u><strong>Gratis Vergleich</strong></u></a>) spielt jedoch auch das Alter und das Geschlecht eine wichtige Rolle, wenn es um die Festlegung des monatlichen Beitrages geht. Bei der Aufnahme ist es jedoch unerheblich, ob sie bereits schon seit längerer Zeit krank sind. Allerdings gibt es auch hier einen Mindestbetrag, den der PKV-Verband bei einem 40-jährigen Mann auf 370 Euro und bei einer 40-jährigen Frau auf 430 Euro festgelegt hat.</p>
<p align="justify"><strong>Zusatztipp:</strong> Zählen Sie zu den Bedürftigen oder habe nur ein geringes monatliches Einkommen, dann kann Ihnen der Nachzahlungsbetrag in voller Höhe auf Antrag gegebenenfalls erlassen werden. Wird dieser Antrag abgelehnt, können Sie noch immer den Antrag auf Stundung der rückwirkend fälligen Krankenversicherungsbeiträge beantragen. In der Regel haben Sie dann die Chance diesen Schuldbetrag mit monatlich 20-50 Euro abzutragen und erhalten nach guter und regelmäßiger Zahlung möglicherweise sogar einen Teilerlass der Restschuld.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Keine Versicherungspflicht für Selbständige in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/12/keine-versicherungspflicht-fuer-selbstaendige-in-der-gesetzlichen-oder-privaten-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 14:32:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse können Selbständige umgehen Wer sich hauptberuflich selbständig machen will oder bereits selbständig ist, unterliegt nicht der seit dem 01.04.2007 geltenden Pflichtversicherung in den gesetzlichen Krankenkassen. Diese Regelung betrifft nicht nebenberuflich Selbständige, denn diese werden automatisch in die gesetzliche Pflichtversicherung der Krankenkassen übernommen. Hauptberuflich Selbständige können durch diesen geänderten persönlichen Status [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse können Selbständige umgehen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich hauptberuflich selbständig machen will oder bereits selbständig ist, unterliegt nicht der seit dem 01.04.2007 geltenden Pflichtversicherung in den gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Regelung betrifft nicht nebenberuflich Selbständige, denn diese werden automatisch in die gesetzliche Pflichtversicherung der Krankenkassen übernommen. Hauptberuflich Selbständige können durch diesen geänderten persönlichen Status die Pflichtversicherung vermeiden und selbst wählen, ob und ab wann Sie in eine gesetzliche oder Private Krankenversicherung eintreten wollen.<span id="more-135"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Seit 01.07.2007 hat hier ein neues Gesetz Gültigkeit. Dies gibt vor, dass hauptberuflich Selbständige keine unbedingte Versicherungspflicht mehr in der Privaten Versicherung haben. Diese Personen, die bisher keiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung unterlagen, können nun verlangen in den Standardtarif der Privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierbei ist es egal, ob beim Antragsteller schon eine länger währende Krankheit vorliegt. Es dürfen hierfür auch keine gesonderten Risikozuschläge berechnet werden. Bei der Privaten Krankenversicherung darf durch den Versicherer keine Ablehnung erfolgen, wenn der Selbständige einen Antrag auf Aufnahme in den Standardtarif im eingetretenen Krankheitsfall stellt oder bereits eine längere Krankheit hat. Lediglich das Einräumen einer Karenzzeit von drei bis acht Monaten ist durch die Private Krankenversicherung gesetzlich zulässig. Dies gilt aber nur, wenn es sich hierbei um die Behandlungskosten handelt. Der Höchstbetrag für den Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung ist auf monatlich € 500 gesetzlich begrenzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich sollten Sie beachten, dass ab  01.01.2009 auch bei der <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/private-krankenversicherung/" title="Vergleich Private Krankenversicherung" class="liinternal">Privaten Krankenversicherung</a></strong> eine gesetzliche Versicherungspflicht gilt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusatztipp:</strong> Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto besser stellen Sie sich bei der Privaten Krankenversicherung. Je später der Antrag gestellt wird, desto höhere finanzielle Einbußen haben Sie zu verzeichnen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Krankenversicherungspflicht für alle &#8211; Nachzahlungspflicht auch ohne Leistungsbezug</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/05/krankenversicherungspflicht-fuer-alle-nachzahlungspflicht-auch-ohne-leistungsbezug/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 Dec 2007 19:12:23 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Sie haben derzeit kein oder nur sehr geringes Einkommen und wollen oder können sich keine Krankenversicherung leisten. Dies ist ein fehlerhafter Gedanke, denn wenn sie krank werden, erst dann eine Krankenversicherung beantragen, sind sie dennoch nachzahlungspflichtig. Viele Personen haben sich erst krankenversichert, als sie denn tatsächlich krank waren. Dem schob der Gesetzgeber jetzt einen Riegel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Sie haben derzeit kein oder nur sehr geringes Einkommen und wollen oder können sich keine Krankenversicherung leisten. Dies ist ein fehlerhafter Gedanke, denn wenn sie krank werden, erst dann eine <strong>Krankenversicherung </strong>beantragen, sind sie dennoch nachzahlungspflichtig.</p>
<p align="justify">Viele Personen haben sich erst krankenversichert, als sie denn tatsächlich krank waren. Dem schob der Gesetzgeber jetzt einen Riegel vor. <span id="more-59"></span></p>
<p align="justify">Zum <strong>01.04.07</strong> trat ein neues Gesetz in Kraft, daß jede Person krankenversicherungspflichtig ist. Stellen Sie zum Beispiel erst im Oktober 2007 einen Antrag auf Krankenversicherung bei einer Krankenkasse, dann müssen sie den Beitrag für den Zeitraum ab dem 1. April 2007 nachleisten, auch wenn sie keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Hier gilt der Stichtag 1. April, den Sie nicht umgehen können, da das neue Gesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten ist.</p>
<p align="justify">Allerdings bleibt zu prüfen, ob sie z.B. bei Ihren Eltern, Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner mitversichert werden können. Kinder in <strong>Ausbildung</strong>, <strong>Studium</strong> oder <strong>Weiterbildungsmaßnahmen</strong> können bis zum 25. Lebensjahr, bei Wehrpflicht/Zivildienst darüber hinaus mitversichert werden. Ebensolche, die Ihren Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich, Italien, Türkei haben und nur max. Euro 350 monatlich verdienen. Ein Merkblatt der Krankenkasse über <strong>Familienversicherung</strong> informiert sie über Ihre Möglichkeiten.</p>
<p align="justify">Die Mitversicherung ist kostenlos möglich, wenn gewisse Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Ebenso übernimmt der Staat den Krankversicherungsbeitrag nach dem <strong>SGB XII</strong> auf Antrag und bei Erfüllung der Antragsvorgaben.</p>
]]></content:encoded>
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