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Archiv für die Kategorie „Krankenversicherung“

Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 voll steuerlich absetzbar

Das Bundesverfassungsgericht schreibt ab 2010 die volle Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge vor

Mit diesem neuen Gesetz sollen nicht nur die Besserverdienenden, sondern auch die unteren Einkommensgruppen steuerliche Entlastung finden. Allerdings werden dadurch mindestens sechs Milliarden Euro Steuerausfälle erwartet. Diesen Beitrag weiterlesen »

Kein Ausschluss mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse

Bei Nichtzahlung der Beiträge kein Ausschluss mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse

Wer bis zum 31.03.2007 seine monatlichen Beiträge nicht in die gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied einzahlte, dem drohte der Rauswurf. Kam das Mitglied der Krankenkasse in Zahlungsverzug und zahlte über mindestens zwei Monate nicht die Beiträge zur Krankenversicherung, wurde erst angemahnt. Danach kam der schriftliche Bescheid, der den Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenkasse dokumentierte. Daraufhin war es bis dato unmöglich, wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Der Gesundheitsfond der Krankenkassen wird zum 01.01.2009 eingeführt

Bundeseinheitlicher Beitrag für alle gesetzliche Krankenkassen zum 01.01.2009 geplant

Bisher konnten viele günstige Betriebskrankenkassen durch ihren schmalen Verwaltungsapparat und sehr wenig Zweigstellen Ihren monatlichen Beitragssatz sehr niedrig halten. Nun schreitet der Staat ein. Ab 01. Januar 2009 soll der Gesundheitsfonds der Krankenkassen eingeführt werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Hilfestellung bei Nachzahlungsbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Noch immer sind rund 100.000 Personen ohne Krankenversicherung. Aber warum?

Der Antrag auf Stundung und Erlass der gesamten Restschuld oder Teilerlass steht allen jetzt wieder Krankenversicherten Personen zu, die eine große Summe an die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen müssen.

Mit der neuen Gesetzgebung, der Krankenversicherungspflicht zum 01. April 2007, haben viele Menschen wieder den Schritt in die gesetzliche, als auch private Krankenversicherung gewagt und zahlen mittlerweile Ihre monatlichen Beiträge. Einige haben sich sogar ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gesucht um, wieder gesetzlich krankenversichert zu sein. Wiederum andere haben sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder privat versichert oder wurden Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Diesen Beitrag weiterlesen »

Keine Versicherungspflicht für Selbständige in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung

Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse können Selbständige umgehen

Wer sich hauptberuflich selbständig machen will oder bereits selbständig ist, unterliegt nicht der seit dem 01.04.2007 geltenden Pflichtversicherung in den gesetzlichen Krankenkassen.

Diese Regelung betrifft nicht nebenberuflich Selbständige, denn diese werden automatisch in die gesetzliche Pflichtversicherung der Krankenkassen übernommen. Hauptberuflich Selbständige können durch diesen geänderten persönlichen Status die Pflichtversicherung vermeiden und selbst wählen, ob und ab wann Sie in eine gesetzliche oder Private Krankenversicherung eintreten wollen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Krankenversicherungspflicht für alle – Nachzahlungspflicht auch ohne Leistungsbezug

Sie haben derzeit kein oder nur sehr geringes Einkommen und wollen oder können sich keine Krankenversicherung leisten. Dies ist ein fehlerhafter Gedanke, denn wenn sie krank werden, erst dann eine Krankenversicherung beantragen, sind sie dennoch nachzahlungspflichtig.

Viele Personen haben sich erst krankenversichert, als sie denn tatsächlich krank waren. Dem schob der Gesetzgeber jetzt einen Riegel vor. Diesen Beitrag weiterlesen »

Beitragsfreie Krankenversicherung

Grundrenten sind beitragsfrei

Ausnahmeregelung wie folgt zu beachten:

Bezieher von Grundrenten nach dem Bundesversorgungs-Gesetz zahlen keine Beiträge, bzw. werden auf Antrag davon befreit. Diese Renten stehen Wehrdienst- und Kriegsdienstgeschädigten Personen zu.

Da diese Renten nur einen ideelen Ausgleich darstellen und diese Menschen Schäden erhalten haben, für die letztendlich die staatliche Gemeinschaft verantwortlich ist, werden Sie von der Beitragspflicht zur Krankenversicherung befreit.

Grundlage für diese Entscheidung ist das Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes unter Az. B 12 KR 34/06 R.

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