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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Konjunkturpaket</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Kinderbonus wird mit Unterhalt verrechnet</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Mar 2009 13:20:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Kinderbonus spült offiziell bares Geld in die Haushaltskasse. Aber was passiert, wenn ein Alleinerziehender Vater oder Mutter Kindesunterhalt vom Ex-Partner erhalten? Darf der Kinderbonus dann voll vom Unterhalt abgezogen werden oder bleibt der Kinderbonus anrechnungsfrei? Wie verhält sich die Unterhaltsvorschusskasse in Hinsicht auf den Kinderbonus? Gibt es da schon klare Anweisungen oder ist hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Kinderbonus spült offiziell bares Geld in die Haushaltskasse. Aber was passiert, wenn ein Alleinerziehender Vater oder Mutter Kindesunterhalt vom Ex-Partner erhalten? Darf der Kinderbonus dann voll vom Unterhalt abgezogen werden oder bleibt der Kinderbonus anrechnungsfrei? Wie verhält sich die Unterhaltsvorschusskasse in Hinsicht auf den Kinderbonus? Gibt es da schon klare Anweisungen oder ist hier noch alles offen?<span id="more-1062"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In der Realität sieht es so aus, dass der Kindesvater ganz legal 50% des Kinderbonus, der in Höhe von 100 Euro ausgezahlt wird, abziehen darf. Somit darf der <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/unterhalt" title="Unterhalt" class="liinternal"><strong>Unterhalt</strong></a> einmalig für einen Monat ganz legitim um 50 Euro gekürzt ausgezahlt werden. Der alleinerziehende Elternteil hat in diesem Fall keine Chance, den Klageweg zu gehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Erhalten Alleinerziehende durch das Jugendamt oder Unterhaltsvorschusskasse den Unterhaltsvorschuss, müssen diese nun abwarten wie der Gesetzgeber entscheidet. Nach aktuellem Stand und der Nachfrage beim Jugendamt liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Gegebenenfalls erfolgen kurzfristige Anweisungen von oben. In diesem Fall müsste dann kurzfristig der <strong>Kinderbonus</strong> in voller Höhe abgezogen werden. Aber warum in voller Höhe?</p>
<p style="text-align: justify;">Früher wurde das <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/kindergeld" title="Kindergeld" class="liinternal"><strong>Kindergeld</strong></a> zu 50 Prozent vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Seit Ende 2008 bis Januar 2009 wurde diese Regelung aufgehoben. <strong> Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis:</strong> Im Alter von 0 &#8211; 5 Jahren wurde durch das Jugendamt der Regelsatz in Höhe von 202 Euro Kindesunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes von 77 Euro geleistet. Ausgezahlt wurden somit 127 Euro monatlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Seit 01.01.2009 wird das Kindergeld zu 100 Prozent vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Seither erhalten Kindergeldberechtigte 164 Euro für das erste Kind, für das zweite und dritte Kind 170 Euro und jedes weitere Kind 195 Euro monatlich. Der Regelsatz für das Alter 0-5 Jahre wurde auf 281 Euro und für die Altersgruppe 6-11 Jahre auf 322 erhöht. Hiervon wird nun durch die Unterhaltsvorschusskasse das volle Kindergeld in Höhe von 164 Euro wieder abgezogen. Letztendlich gibt es seit 01.01.2009 monatlich nun nur noch 117 Euro für die erste Altersgruppe und 158 Euro für die zweite Altersgruppe. Somit verpufft die so genannte Kindergelderhöhung aus dem staatlichen Konjunkturpaket. Diese  kommt nicht bei den <a href="http://www.allein-erziehen.info/" title="Community für Alleinerziehende" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Alleinerziehenden</strong></a>, die sowieso schon sehr mit dem Geld rechnen müssen, an.</p>
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		<title>Anspruch und Fristablauf zum Kinderbonus</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/03/27/anspruch-und-fristablauf-zum-kinderbonus/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Mar 2009 12:15:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Der neue Kinderbonus wurde mit dem Konjunkturpaket II aufgelegt und soll allen Eltern ausbezahlt werden. Dennoch gibt es einiges zu beachten, damit auch tatsächlich jeder zu seinem Geld kommt. Wer hat eigentlich Anspruch auf den Kinderbonus? Gibt es hierbei auch ein zeitliches Limit für den Bezug? Wird der Kinderbonus automatisch ausgezahlt oder muss ein jeder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der neue Kinderbonus wurde mit dem Konjunkturpaket II aufgelegt und soll allen Eltern ausbezahlt werden. Dennoch gibt es einiges zu beachten, damit auch tatsächlich jeder zu seinem Geld kommt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer hat eigentlich Anspruch auf den Kinderbonus? Gibt es hierbei auch ein zeitliches Limit für den Bezug? Wird der Kinderbonus automatisch ausgezahlt oder muss ein jeder sich darum kümmern und seine monatliche Kindergeldzahlung dahingehend überwachen?<span id="more-1057"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/kindergeld/" title="Kindergeld" class="liinternal"><strong>Kindergeld</strong></a> und der dazugehörige Kinderbonus steht allen Kindergeldberechtigten zu. Das Bundeszentralamt für Steuern hat unter dem <strong>Az. St. II 2 2474 &#8211; 3/2009</strong> dies nochmals näher erläutert. Wird ein Kind erst im Dezember 2009 geboren, besteht auch dann noch der Anspruch darauf. Hierbei sollten jedoch die Eltern des Neugeborenen die monatliche Kindergeldzahlung beachten, damit die Zahlung des Kindergeldbonus auch wirklich geleistet wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Kindergeld wird automatisch an alle Kindergeldberechtigten Eltern gezahlt. Ebenso der <strong>Kinderbonus.</strong> Die geplante Auszahlung für den Kinderbonus für derzeit Kindergeldberechtigte liegt bei April eventuell sogar erst im Mai 2009. Somit werden die aktuellen Anspruchsberechtigen schon jetzt bedient. Kinder, die erst im Laufe des Jahres 2009 geboren werden, haben ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf den Kinderbonus. Allerdings wird hier die Zahlung dann meist manuell durch die <strong>Familienkasse</strong> aktiviert werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Besteht beispielsweise beim Inkrafttreten des Gesetzes zum Kinderbonus kein Kindergeldanspruch mehr, weil die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind, wird der Kinderbonus dennoch gezahlt. Ebenso wird dieser auch dann gezahlt, wenn nur ein Monat des Jahres Kindergeldanspruch bestand.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit hier keine Fehler entstehen und der Kinderbonus auch wirklich an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wird, behalten Sie einfach Ihren Kontoauszug im Auge. Sollte die Zahlung nicht geleistet worden sein, informieren Sie Ihre zuständige Familienkasse und fordern Sie Ihre 100 Euro <strong>Kinderbonus</strong> an. Und denken Sie dran, dieses Geld steht Ihnen per Gesetz zu!</p>
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		<title>Hartz IV-Empfänger haben keine Vorteile durch die Abwrackprämie</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Mar 2009 12:06:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<category><![CDATA[abwrackprämie]]></category>
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		<description><![CDATA[Viele Hartz IV-Empfänger, die ein altes Auto besitzen haben sich schon auf die Abwrackprämie gefreut. Allerdings sollte mit Bedacht an das Thema Abwrackprämie herangegangen werden. Mittlerweile wurde bekannt, dass die Abwrackprämie als Einkommen angerechnet wird, sobald ein Langzeitarbeitsloser sein Altauto über diese Umweltprämie entsorgt. Arbeitslosengeld II-Empfänger dürfen einen an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepassten Pkw im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Viele Hartz IV-Empfänger, die ein altes Auto besitzen haben sich schon auf die Abwrackprämie gefreut. Allerdings sollte mit Bedacht an das Thema Abwrackprämie herangegangen werden. Mittlerweile wurde bekannt, dass die Abwrackprämie als Einkommen angerechnet wird, sobald ein Langzeitarbeitsloser sein Altauto über diese Umweltprämie entsorgt.<span id="more-1048"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitslosengeld II-Empfänger dürfen einen an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepassten Pkw im Eigentum haben. Sobald allerdings die Anschaffung eines noch so günstigen Neuwagens ansteht, ist Vorsicht geboten. Die <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2009/01/29/was-ist-bei-der-abwrackpraemie-zu-beachten/" title="Abwrackprämie" class="liinternal"><strong>Abwrackprämie</strong></a> in Höhe von 2.500 Euro wird hier als <strong>tatsächliches Einkommen</strong> des Hartz IV-Empfängers angerechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Versuch der SPD, hierzu nachträglich eine Gesetzesänderung durchzusetzen, ist kläglich gescheitert. Das Sozialministerium befand am 23.03.09, dass an der derzeitigen und aktuellen Rechtslage festgehalten wird. Somit ist die Bedürftigkeit von Hartz IV-Empfängern durch den Bezug der Umweltprämie erheblich gemindert, weil die Abwrackprämie voll auf die staatliche Sozialleistung <strong>Arbeitslosengeld II</strong> angerechnet wird.</p>
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		<title>Zählt der neue Kinderbonus nun doch als Einkommen?</title>
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		<pubDate>Sat, 14 Feb 2009 18:30:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der neue Kinderbonus soll nun wie schon länger geplant im Frühjahr des Jahres 2009 ausgezahlt werden. Das Bundesarbeitsministerium lies bisher hierzu verlauten, dass es zu keiner Einkommensanrechnung kommen wird. Der neue und einmalige Kinderbonus sollte für alle bisherigen Leistungsempfänger frei verfügbar sein und nicht als Einkommen angerechnet werden. Sollte somit definitiv keine Benachteiligung für sozialschwache [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der neue Kinderbonus soll nun wie schon länger geplant im Frühjahr des Jahres 2009 ausgezahlt werden. Das Bundesarbeitsministerium lies bisher hierzu verlauten, dass es zu keiner Einkommensanrechnung kommen wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Der neue und einmalige Kinderbonus sollte für alle bisherigen Leistungsempfänger frei verfügbar sein und nicht als Einkommen angerechnet werden. Sollte somit definitiv keine Benachteiligung für sozialschwache Familien, die derzeit schon vom mageren Arbeitslosengeld II leben muss, darstellen. Nun die Enttäuschung! Auf konkrete Anfrage eines Betroffenen erläuterte der Politiker Oskar Lafontaine den Sachverhalt etwas genauer.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-916"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Nach der <strong><a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/oskar_lafontaine-650-5997--f161067.html#frage161067" title="Aussage von Oskar Lafontaine" target="_blank" class="liexternal">persönlichen Aussage von Oskar Lafontaine</a></strong> wird nun doch allen Kindergeldberechtigten der Kinderbonus als Einkommen angerechnet. In diesem Fall würden die jetzt schon armen und sozialschwachen Familien wieder zu den Verlierern gehören. Denn der <strong>Kinderbonus</strong> würde vom Staat einerseits durch die Familienkasse tatsächlich geleistet, jedoch andererseits vom nächsten zuständigen Leistungsträger wieder abgezogen. Der für die Auszahlung der monatlichen Hartz IV-Leistung zuständige Sachbearbeiter oder Fallmanager darf den vollen Kinderbonus als Einkommen abziehen. In diesem Fall erhält der Arbeitslosengeld II-Empfänger in dem Auszahlungsmonat des Kindergeldes und des Kinderbonus etwas mehr von der Familienkasse überwiesen. Gleichzeitig zieht der zuständige Leistungsträger vom Arbeitslosengeld II diese erhöhte Zusatzzahlung wieder ab. Der Hartz IV-Empfänger erhält im Auszahlungsmonat des Kinderbonus somit etwas weniger <strong>Arbeitslosengeld II</strong>. Unter dem Strich bleibt ihm dadurch aber nicht mehr. Die Gelder wurden für den Hartz IV-Empfänger nur verschoben und er erhält insgesamt die gleiche Auszahlung wie zuvor. Die Haushaltskasse bleibt nach wie vor leer.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Kinderbonus, der im <strong>Konjunkturpaket II </strong>stark hervorgehoben wurde um die Wirtschaft wieder etwas anzukurbeln, verpufft hier ganz und gar.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig: </strong>Da das Thema &#8220;Kinderbonus&#8221; und die eventuelle Verrechnung als Einkommen möglicherweise noch immer in der Bundesregierung etwas umstritten ist, bleiben wir dran. Wir recherchieren weiter und halten Sie über etwaige Veränderungen auf dem Laufenden.</p>
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		<title>Was ist bei der Abwrackprämie zu beachten?</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/01/29/was-ist-bei-der-abwrackpraemie-zu-beachten/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 11:06:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Konjunkturpaket]]></category>
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		<category><![CDATA[bonus]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Abwrackprämie ist derzeit in aller Munde. Die Bundesregierung hat damit ein 1,5 Milliarden Euro schweres Paket zu Gunsten der Automobilindustrie beschlossen. Die Abwrackprämie ist in dem neuen Konjunkturpaket II vor wenigen Tagen verabschiedet worden. Hiermit könnten nun 600.000 Altautos verschrottet werden. Tatsächlich gibt es allerdings mittlerweile ca. 16 Millionen Alt- bzw. Schrottautos. Vom staatlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Abwrackprämie ist derzeit in aller Munde. Die Bundesregierung hat damit ein 1,5 Milliarden Euro schweres Paket zu Gunsten der Automobilindustrie beschlossen. Die Abwrackprämie ist in dem neuen Konjunkturpaket II vor wenigen Tagen verabschiedet worden. Hiermit könnten nun 600.000 Altautos verschrottet werden. Tatsächlich gibt es allerdings mittlerweile ca. 16 Millionen Alt- bzw. Schrottautos. Vom staatlichen Bonus könnten jedoch nur 4 Prozent profitieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-861"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wer erhält diese Prämie? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit man in den Genuss von 2.500 Euro kommt? Kann ich auch von einer Privatperson einen Jahreswagen kaufen und erhalte die <strong>Abwrackprämie</strong>? Muss der Neuwagen eine Euro-Norm beim Schadstoffausstoß erfüllen? Wann läuft die Frist für diese neue Prämie ab?</p>
<p style="text-align: justify;">Wir haben nachfolgend die <strong>Voraussetzungen</strong> und gesetzlichen Bedingungen, die erfüllt werden müssen zusammengetragen. Diese verhelfen nun tatsächlich dazu, einen Nutzen aus der Abwrackprämie  zu ziehen:</p>
<p style="text-align: justify;">Ihr eigenes Kraftfahrzeug muss mindestens neun Jahre alt sein, dies allerdings taggenau. Wer also beispielsweise in der Vergangenheit am 05.02.2000 sein Auto zugelassen hat, kann somit frühestens zum 05.02.2009 einen neuen Pkw kaufen. Nur unter Einhaltung dieser punktgenauen Bedingung kann der Vorteil der Abwrackprämie genutzt werden. Ebenso muss der Altwagen bzw. das spätere Verschrottungsauto mindestens ein volles Jahr auf den künftigen Käufer eines Neu- oder Jahreswagens zugelassen gewesen sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Der neue Pkw  (Jahres- oder Neuwagen) muss zwingend bei einem Händler oder Hersteller gekauft werden. Wichtig: Als Jahreswagen gilt hier ein Fahrzeug, dass mindestens ein Jahr auf einen Kfz-Händler oder Hersteller zugelassen gewesen ist. Jahreswagen von Privatpersonen sind von der Abwrackprämie ausgenommen. Ebenso muss bei Erwerb eines Neuwagens wenigstens die <strong>Euro-Norm IV</strong> für den Schadstoffausstoß erfüllt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>EXTRATIPP: </strong>Derzeit überbieten sich einige Kfz-Händler und Hersteller mit einer Aufstockung der staatlichen Prämie. In manchen Fällen kann dadurch sogar ein neues Kraftfahrzeug für nur etwa 6.000 Euro erworben werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig: </strong>Die Abwrackprämie ist nur gültig bis zum 31. Dezember 2009.</p>
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		</item>
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		<title>Kurzarbeitergeld jetzt auch für Kleinstbetriebe</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 12:59:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
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		<description><![CDATA[Bisher konnten eher nur mittlere und größere Unternehmen Unterstützung vom Staat in Form des Kurzarbeitergeldes erhalten. Das erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II begünstigt jetzt auch Kleinstbetriebe. Was ist jetzt zu tun? Welchen Sinn und Zweck verfolgt das &#8220;Neue Kurzarbeitergeld&#8221;?  Warum ruft die Bundeskanzlerin Merkel verstärkt die Unternehmen und Wirtschaft dazu auf, auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher konnten eher nur mittlere und größere Unternehmen Unterstützung vom Staat in Form des Kurzarbeitergeldes erhalten. Das erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II begünstigt jetzt auch Kleinstbetriebe.</p>
<p style="text-align: justify;">Was ist jetzt zu tun? Welchen Sinn und Zweck verfolgt das &#8220;Neue Kurzarbeitergeld&#8221;?  Warum ruft die Bundeskanzlerin Merkel verstärkt die Unternehmen und Wirtschaft dazu auf, auf das Konjunkturprogramm zurückzugreifen?</p>
<p><span id="more-854"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ziel soll sein, dass auch kleine Betriebe mit nur einem Mitarbeiter auf das <strong>Kurzarbeitergeld</strong> zurückgreifen können. Das überarbeitete Kurzarbeitergeld kann sogar von Werbeagenturen oder ähnlichen Unternehmen genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">An wen muss man sich bei Bedarf und Interesse wenden bzw. wo kann man einen entsprechenden Antrag stellen? Wie lange kann man das Kurzarbeitergeld erhalten?</p>
<p style="text-align: justify;">Zuständig ist die in Ihrem Bezirk, Ihres Unternehmens/Betriebes liegende Bundesagentur für Arbeit. Dort kann jedes Unternehmen einen Antrag stellen. Bisher konnte Kurzarbeitergeld für bis zu sechs Monate beantragt werden. Jedoch bereits im vergangenen Jahr wurde die <strong>Bezugszeit </strong>auf 18 Monate aufgestockt. Betriebe können nun einen Antrag auf bis zu 18 Monate stellen. Weiterhin werden die <strong>Sozialversicherungsbeiträge</strong> hälftig übernommen. Zusätzlich wird eine Qualifizierung während des Zeitraums der Kurzarbeit staatlich gefördert.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch diese Maßnahme der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass keine oder weniger Entlassungen in <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/unternehmensanalyse/" title="Unternehmensanalyse für Betriebe" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Betrieben</a></strong> durchgeführt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Eine Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel &#8220;Kurzarbeitergeld&#8221; ist auch dann nicht notwendig, wenn es dem Betrieb finanziell wieder besser geht .</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Erhöhung des Hartz IV-Bedarfsatz für Kinder</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jan 2009 13:44:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hartz IV-Familien können etwas aufatmen. Der Streitpunkt um die Gleichstellung und Erhöhung des Bedarfssatzes für Kinder ist jetzt geklärt. Die Bundesregierung hat diesen Punkt in das Konjunkturpaket II mit eingearbeitet. Ab 01.07.2009 gibt es für sechs bis 13- jährige Kinder monatlich mehr Geld. Bisher gab es für Neugeborene, als auch für bis zu 14-jährige den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Hartz IV-Familien können etwas aufatmen. Der Streitpunkt um die Gleichstellung und Erhöhung des Bedarfssatzes für Kinder ist jetzt geklärt. Die Bundesregierung hat diesen Punkt in das Konjunkturpaket II mit eingearbeitet.<span id="more-841"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ab 01.07.2009 gibt es für sechs bis 13- jährige Kinder monatlich mehr Geld. Bisher gab es für Neugeborene, als auch für bis zu 14-jährige den Bedarfsatz<strong> </strong>in Höhe von 211 Euro je Monat. Viele Soziale Vereine und <strong>Arbeitslosengeld II</strong>-Empfänger kritisierten diese Höhe als zu gering für ein Kind. Nun wurde der Hartz IV-Bedarfssatz für Kinder in der Bundesregierung neu diskutiert. Ein erstes Ergebnis ist in Sicht. Der Hartz-IV-Bedarfsatz für Kinder wird neu berechnet. Bisher erhielten Kinder erst ab dem 15. Lebensjahr den etwas höheren Bedarfssatz von 281 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Künftig werden nun Neugeborene, Kinder und Jugendliche zu unterschiedlichen Bedarfssätzen abgerechnet. Neugeborene bis zum 5. Lebensjahr erhalten weiterhin 211 Euro monatlich. Dies sind 60 Prozent vom Bedarfsatz eines Erwachsenen. Der derzeitige aktuelle <strong>Hartz IV-Bedarfsatz</strong> für einen Erwachsenen liegt bei 351 Euro. Sechs bis 13-jährige erhalten künftig 246 Euro je Monat. Umgerechnet bedeutet dies, dass nun 70 Prozent eines Erwachsenen-Bedarfsatzes an diese Altersklasse gezahlt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Anlass und Auslöser der Diskussion war, dass diverse Stellen der Meinung sind, dass Kinder vollwertige Personen sind. Somit müsste eine Umlegung auf den vollen Bedarfssatz in Höhe von 351 Euro pro Kind gewährleistet sein. Dennoch ist die künftige <strong>Erhöhung</strong> als ein kleiner Erfolg zu werten. Es bleibt abzuwarten, ob sich vielleicht noch mehr bewegen lässt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Überprüfen Sie Ihre Zahlungen am Monatsende des Juni 2009, denn dies sind schon die Hartz IV-Auszahlungen für den Monat Juli. Gegebenenfalls erhalten Sie auch erst eine Nachzahlung im Folgemonat. Halten Sie Ihre Zahlungseingänge im Auge und prüfen Sie sofort nach Geldeingang.</p>
<p style="text-align: justify;">Neu-Anträge sollten unbedingt bei Bewilligung durch den Leistungsträger auf korrekte Bedarfssätze hin überprüft werden. Werden fehlerhafte Bedarfssätze gezahlt, sollte <strong>Widerspruch</strong> oder Einspruch eingelegt werden. Gleichzeitig bzw. zusätzlich sollte ein Antrag auf Neuberechnung und Korrektur der Bedarfssätze angefordert werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Die anstehenden Punkte immer schriftlich fixieren und einreichen, damit Sie im Zweifelsfalle auch immer etwas in der Hand haben.</p>
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		<title>Neuer Kinderbonus steht allen Eltern zu</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jan 2009 11:19:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Konjunkturpaket]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[bonus]]></category>
		<category><![CDATA[bundesregierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohngeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Einmaliger Kinderbonus für alle Leistungsempfänger ohne Einkommensanrechnung Derzeit gibt es etwa 20 Millionen Kindergeldberechtigte Eltern von kleinen als auch großen Kindern. Eltern können sich nun freuen. Die Koalition hat einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro an alle Eltern beschlossen. Dieser ist im zweiten 50 Milliarden schweren Konjunkturpaket der Bundesregierung enthalten. Alle Kindergeldberechtigten Eltern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Einmaliger Kinderbonus für alle Leistungsempfänger ohne Einkommensanrechnung</p>
<p style="text-align: justify;">Derzeit gibt es etwa 20 Millionen Kindergeldberechtigte Eltern von kleinen als auch großen Kindern. Eltern können sich nun freuen. Die Koalition hat einen einmaligen <strong>Kinderbonus</strong> in Höhe von 100 Euro an alle Eltern beschlossen. Dieser ist im zweiten 50 Milliarden schweren <strong>Konjunkturpaket </strong>der Bundesregierung enthalten.<span id="more-821"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Alle Kindergeldberechtigten Eltern sollen nun  den Kinderbonus erhalten. Wie sieht dieser aus? Wer erhält diesen Bonus? Muss man dazu einen Antrag stellen oder wird dieser neue Kinderbonus automatisch von der <strong>Familienkasse</strong> an alle Kindergeldberechtigten ausgezahlt?</p>
<p style="text-align: justify;">Viele Fragen und noch keine konkrete Antwort erhalten? Wir klären nun den Sachverhalt auf!</p>
<p style="text-align: justify;">Zuständig ist die bisherige Familienkasse, die zu Ihrem Wohnort gehört. Hier haben Sie zuletzt auch Ihren <strong>Kindergeldantrag</strong> gestellt. Diese <strong>Kindergeldkasse</strong> zahlt Ihnen auch Ihr monatlich zustehendes<strong> Kindergeld</strong> aus. Der Kinderbonus wird automatisch an alle Kindergeldberechtigten Eltern überwiesen. Die Auszahlung erfolgt mit der monatlichen Kindergeldzahlung im Monat März oder April 2009.</p>
<p style="text-align: justify;">Haben Eltern einen Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Hartz IV gestellt oder beziehen derzeit schon solche Leistungen, wird der Kinderbonus hier nicht als Einkommen angerechnet. Das Gleiche gilt Empfänger von Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. Auch hier darf der Kinderbonus nicht vom Leistungsträger wie Wohngeldstelle oder Jugendamt, Abteilung Unterhaltsvorschuss als Einkommen angerechnet werden..</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Überprüfen Sie unbedingt Ihren künftigen Bescheid auf Wohngeld, Unterhaltsvorschuss oder <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/arbeitslos-alg/" title="mehr Infos für Arbeitslose" class="liinternal">Arbeitslosengeld II</a></strong>. Sollten Sie schon Leistungsempfänger sein, prüfen Sie Ihren Zahlungseingang auf korrekte anrechnungsfreie Auszahlung!</p>
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