<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Frührente</title>
	<atom:link href="http://www.geldvomstaat24.de/category/fruehrente/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.geldvomstaat24.de</link>
	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
	<lastBuildDate>Mon, 23 Jan 2012 19:03:12 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Riester-Rente jetzt auch für Erwerbsminderungsrentner</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/23/riester-rente-jetzt-auch-fuer-erwerbsminderungsrentner/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/23/riester-rente-jetzt-auch-fuer-erwerbsminderungsrentner/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 Jun 2008 15:58:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frührente]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[altersarmut]]></category>
		<category><![CDATA[altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[förderung]]></category>
		<category><![CDATA[rentenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[rentner]]></category>
		<category><![CDATA[riester rente]]></category>
		<category><![CDATA[wohn-riester]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=238</guid>
		<description><![CDATA[Staatliche Förderung und gleichzeitig Schutz vor Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnern Erwerbsminderungsrentner sind in vielen Fällen noch meist recht jung, wenn diese erwerbsunfähig werden. Bedingt dadurch wurde auch noch nicht sehr viel in die Rentenkasse eingezahlt. Aus diesem Grunde ist dann die tatsächliche Erwerbsminderungsrente sehr niedrig, die diese Rentner erhalten. Diese Personengruppe erhält im Durchschnitt: Frauen (West) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Staatliche Förderung und gleichzeitig Schutz vor Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Erwerbsminderungsrentner sind in vielen Fällen noch meist recht jung, wenn diese erwerbsunfähig werden. Bedingt dadurch wurde auch noch nicht sehr viel in die Rentenkasse eingezahlt. Aus diesem Grunde ist dann die tatsächliche Erwerbsminderungsrente sehr niedrig, die diese Rentner erhalten. <span id="more-238"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Diese Personengruppe erhält im Durchschnitt: Frauen (West) 659 Euro und Männer (West) 801 Euro monatliche Erwerbsminderungsrente. Im Osten Deutschlands werden für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente andere Rentensätze angesetzt: Frauen erhalten durchschnittlich 672 Euro und Männer 702 Euro im Monat.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch diese monatliche, sehr niedrige Erwerbsminderungsrente müssen diese Erwerbsminderungsrentner sich oftmals noch selbst um eine andere  <strong>staatliche Altersvorsorge</strong> bemühen. Es ist wichtig, dass der Betroffene sich hier umfassend informiert!</p>
<p style="text-align: justify;">Die neue Regelung bei der Riester-Rente, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie mit einbezieht, lässt eine staatliche Förderung als Altersvorsorge für Erwerbsminderungsrentner zu. Hierbei kann die bisher staatlich geförderte Riester-Rente auch idealerweise als <strong>Wohn-Riester</strong> für selbst bewohnten Wohneigentum in Form von Eigentumswohnung oder eines Hauses dafür eingesetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Bislang waren die Erwerbsminderungsrentner von dieser staatlichen Förderung der Riester-Rente ausgeschlossen. Durch eine aktuelle Entscheidung des Bundestags wurde die neue Gesetzgebung beschlossen, die Erwerbsminderungsrentner ab sofort auch von der staatlich geförderten <strong>Riester-Rente</strong> profitieren lässt. Mit dieser neuen Gesetzgebung wurde nun eine Lücke geschlossen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/23/riester-rente-jetzt-auch-fuer-erwerbsminderungsrentner/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erwerbsminderungsrente: Nach neun Jahren dauerhafte Auszahlung der Rente</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/28/erwerbsminderungsrente-nach-neun-jahren-dauerhafte-auszahlung-der-rente/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/28/erwerbsminderungsrente-nach-neun-jahren-dauerhafte-auszahlung-der-rente/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 May 2008 12:23:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frührente]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[erwerbsminderung]]></category>
		<category><![CDATA[erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[rentenversicherungsbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[tipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=225</guid>
		<description><![CDATA[Erwerbsminderungsrente darf maximal neun Jahre befristet werden. Wer wegen Erwerbsminderung in Rente gehen muss, bekommt diese Rente zuerst einmal zeitlich befristet ausgezahlt. Im Regelfall wird die erste Befristung der Erwerbsminderungsrente auf eine maximale Höchstdauer von 36 Monate ausgesprochen. Ist der Erwerbsminderungsrentner nach diesem Zeitraum noch immer nicht wieder in das Berufsleben zu integrieren, kann eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erwerbsminderungsrente darf maximal neun Jahre befristet werden.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer wegen Erwerbsminderung in Rente gehen muss, bekommt diese Rente zuerst einmal zeitlich befristet ausgezahlt. Im Regelfall wird die erste Befristung der Erwerbsminderungsrente auf eine maximale Höchstdauer von 36 Monate ausgesprochen.<span id="more-225"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ist der Erwerbsminderungsrentner nach diesem Zeitraum noch immer nicht wieder in das Berufsleben zu integrieren, kann eine weitere Verlängerung der Erwerbsminderungsrente ausgesprochen werden. Auch hier darf die zweite Befristung wieder bis zu höchstens drei Jahren festgelegt werden. Nach dieser zweiten Befristung hat der Rentenversicherungsträger nun nur noch einmalig die Chance, eine befristete Verlängerung der <strong>Rente</strong> auszusprechen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der dritten Verlängerung und einem maximalen Zeitraum von neun Jahren ist der Gesetzgeber bzw. der Rentenversicherungsträger gesetzlich verpflichtet, die Erwerbsminderungsrente auf Dauer auszuzahlen. Eine weitere Befristung fällt komplett weg.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Überprüfen Sie Ihren Rentenversicherungsbescheid und die dazugehörige Befristung im Bescheid auf Richtigkeit.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/28/erwerbsminderungsrente-nach-neun-jahren-dauerhafte-auszahlung-der-rente/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bei Abfindungen die Fünftel-Regelung nutzen</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/04/16/bei-abfindungen-die-fuenftel-regelung-nutzen/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/04/16/bei-abfindungen-die-fuenftel-regelung-nutzen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 06:34:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frührente]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[einkünfte]]></category>
		<category><![CDATA[fünftel-regelung]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=203</guid>
		<description><![CDATA[Die steuerliche Bewertung der erhaltenen Abfindung durch die Fünftel-Regelung spart hohe Einkommensteuerzahlungen ein. Wer im vergangenen Jahr, d.h. gegen Ende des Jahres 2007 durch eine Abfindung in Rente ging sollte darauf achten, dass er durch diese Auszahlung nicht zu viel Steuern zahlen muss. Wurde die Abfindungszahlung erst am Anfang des folgenden Jahres 2008 ausgezahlt, werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Die steuerliche Bewertung der erhaltenen Abfindung durch die Fünftel-Regelung spart hohe Einkommensteuerzahlungen ein.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer im vergangenen Jahr, d.h. gegen Ende des Jahres 2007 durch eine Abfindung in <strong>Rente</strong> ging sollte darauf achten, dass er durch diese Auszahlung nicht zu viel Steuern zahlen muss. Wurde die Abfindungszahlung erst am Anfang des folgenden Jahres 2008 ausgezahlt, werden damit kräftig Steuern gespart.<span id="more-203"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Bedenken Sie dabei: Wenn Sie durch die Abfindungszahlung den Job verlieren und danach eine Arbeitslosmeldung anstreben bevor Sie in <strong>Rente</strong> gehen, sollte die Vorgehensweise gründlich vorbereitet werden. Denn wer sich mit 58 oder 59 Jahren für eine Abfindung und folgende Arbeitslosigkeit entscheidet, kann hohe <strong>steuerliche Vorteile</strong> geschickt einsetzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag unbedingt im laufenden Jahr auslaufen und bestehen Sie auf Auszahlung der Abfindungszahlung im darauf folgenden Jahr. Durch diesen taktischen Auszahlungstrick sparen Sie bis zu 60% <strong>Steuern</strong>. Im neuen Kalenderjahr erhalten Sie sodann nur die Zahlung der Abfindung plus Arbeitslosengeld. Hätten Sie im alten Kalenderjahr die Zahlung der Abfindung erhalten, dann hätten Ihnen die drei Positionen Lohn/Gehalt, Abfindung und <strong>Arbeitslosengeld </strong>zugestanden. Dies wäre steuerlich sehr nachteilig gewesen, da die Einnahmen in diesem vorangegangenen Jahr zu hoch gewesen wären.</p>
<p>Abwicklung der Fünftel-Regelung durch das Finanzamt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">1. Schritt: Finanzamt berechnet Steuern auf Einkommen, ohne die Abfindungszahlung für das Kalenderjahr der Abfindungsauszahlung zu berücksichtigen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">2. Schritt: Jetzt wird nur ein Fünftel der gezahlten Abfindung zuzüglich der errechneten Steuer auf die Einkünfte berechnet.</p>
<p style="padding-left: 30px;">3. Schritt: Berechnung der Differenz aus beiden Ergebnissen</p>
<p style="padding-left: 30px;">4. Schritt: Der Differenzbetrag wird mit fünf multipliziert und zur anfallenden Steuer hinzugerechnet.</p>
<p>Die außergewöhnlichen Einkünfte werden nicht in die Berechnung mit einbezogen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusatztipp:</strong> Diese Regelung gilt auch, wenn der Mitarbeiter der zuvor eine Abfindung erhalten hat sich für eine <strong>Frührente</strong> entscheidet.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/04/16/bei-abfindungen-die-fuenftel-regelung-nutzen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/29/hinzuverdienst-fuer-rentnerinnen-und-rentner/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/29/hinzuverdienst-fuer-rentnerinnen-und-rentner/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 29 Feb 2008 13:50:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frührente]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[hinzuverdienstgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[mini job]]></category>
		<category><![CDATA[rentenhöhe]]></category>
		<category><![CDATA[rentner]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/2008/01/29/hinzuverdienst-fuer-rentnerinnen-und-rentner/</guid>
		<description><![CDATA[Der Hinzuverdienst von Rentnerinnen und Rentnern werden vereinfacht Bezieher einer vorzeitigen Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente können jetzt ohne Leistungseinbußen hinzuverdienen. Die bisher gültige Grenze von 355 EUR monatlich wurde rückwirkend zum 1. Januar auf 400 EUR erhöht. Mit dieser Regelung werden die oft auftretenden Unsicherheiten über die Höhe der Hinzuverdienstgrenze bei Mini-Jobs beseitigt. Weiterhin besteht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Hinzuverdienst von Rentnerinnen und Rentnern werden vereinfacht</strong></p>
<p align="justify">Bezieher einer vorzeitigen Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente können jetzt ohne Leistungseinbußen hinzuverdienen. Die bisher gültige Grenze von 355 EUR monatlich wurde rückwirkend zum 1. Januar auf 400 EUR erhöht.<span id="more-159"></span></p>
<p align="justify">Mit dieser Regelung werden die oft auftretenden Unsicherheiten über die Höhe der Hinzuverdienstgrenze bei Mini-Jobs beseitigt.</p>
<p align="justify">Weiterhin besteht die Möglichkeit, ohne Auswirkungen auf die Rentenhöhe diese Hinzuverdienstgrenze zweimal jährlich bis zum Doppeltem zu überschreiten. Beim Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze muss jedoch darauf geachtet werden, dass dies zur Sozialversicherungspflicht führen und aus dem 400 EUR-Minijob ein &#8220;richtiger Job&#8221; werden kann.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/29/hinzuverdienst-fuer-rentnerinnen-und-rentner/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erhalten Sie zu wenig Erwerbsminderungsrente?</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/20/erhalten-sie-zu-wenig-erwerbsminderungsrente/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/20/erhalten-sie-zu-wenig-erwerbsminderungsrente/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Feb 2008 08:21:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frührente]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[AZ. B4 RA 22/05 R]]></category>
		<category><![CDATA[erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[nachzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[rentenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[rentenversicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/20/erhalten-sie-zu-wenig-erwerbsminderungsrente/</guid>
		<description><![CDATA[Seit 2001 wurde die Erwerbsminderungsrente durch die Rentenkassen um 10,8% gekürzt! In Deutschland gibt es derzeit rund 750.000 Erwerbsminderungs-Rentner. Diese haben nach einem neuen Gerichtsurteil AZ. B4 RA 22/05 R Anspruch auf erhöhte Rentenzahlung bzw. eine Nachzahlung bis ins Jahr 2001. Wie man nachfolgend erkennen kann, handelt es sich hier um sehr viel Geld, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit 2001 wurde die Erwerbsminderungsrente durch die Rentenkassen um 10,8% gekürzt!</strong></p>
<p>In Deutschland gibt es derzeit rund 750.000 Erwerbsminderungs-Rentner. Diese haben nach einem neuen Gerichtsurteil AZ. B4 RA 22/05 R Anspruch auf erhöhte Rentenzahlung bzw. eine Nachzahlung bis ins Jahr 2001.<span id="more-147"></span></p>
<p>Wie man nachfolgend erkennen kann, handelt es sich hier um sehr viel Geld, das die Rentenkasse zahlen muss, aber eigentlich gar nicht in der Rentenkasse vorhanden ist. Um diese Nachzahlung zu umgehen, verweigert sich die Rentenkasse der Nachzahlung und schindet Zeit. Aber nichtsdestotrotz werden Sie Ihr Geld erhalten, wenn Sie dran bleiben und gegebenenfalls Klage einreichen. Hängen Sie sich einfach an die bereits Klagenden an. Dies kostet zwar etwas Kraft, aber die bisherige Rentenkürzung um die monatlichen 10,8% dürfte Sie überzeugen.</p>
<p>Die bereits vorgenommene Kürzung der Erwerbsminderungs-Rente ist lt. Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2005 gesetzeswidrig. Zwar will die Rentenkasse das Urteil nicht anerkennen, obwohl diese als staatliches Organ an Recht/Gesetz und Gerichtsurteile gebunden ist. Aber auch dieser staatlichen Institution wird auf Dauer nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen. Fordern Sie jetzt Ihr Recht auf Nachzahlung ein!!</p>
<p><strong>Vorgehensweise:</strong></p>
<ol>
<li>Antrag auf Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente, Verweis auf das Urteil aus 2005 und gleichzeitig Antrag auf laufende erhöhte Rentenzahlung und Nachzahlung bis zum Jahre &#8230;. (hier Ihre persönliche Angabe stellen).</li>
<li>Bei Ablehnung innerhalb der Frist von vier Wochen Widerspruch einlegen. &#8211; <em>In der Regel lehnt die Rentenkasse hier ab bzw. weist den Antrag wieder zurück.</em></li>
<li> Daraufhin Klage bei dem für Sie zuständigen Sozialgericht einreichen. &#8211; <em>Diese Klage ist kostenlos und es besteht kein Anwaltzwang!</em></li>
<li> Klageeinreichung beim Bundessozialgericht. &#8211; <em>Hier, in der letzten Instanz besteht Anwaltpflicht! Aber darauf lässt es die Rentenversicherung Bund in der Regel nicht ankommen.</em></li>
</ol>
<p><strong>Beachten Sie:</strong> Generell sind die Aussichten auf Erfolg sehr hoch! In der Regel wird der 4. Senat des Bundessozialgerichtes seine einmal vertretene Auffassung im Urteil nicht wieder aufgeben, den er würde sich ja damit widersprechen.</p>
<p><strong>Zusatzinfo: </strong>Bei Antragstellung/Einreichung bei Gericht ist folgendes zu beachten: Die Klage muss in dreifacher Form eingereicht werden. Ebenso der bereits vorhandene Schriftverkehr in zweifacher Form. Ansonsten könnte die Klage evtl. nicht anerkannt werden und würde unbearbeitet zurückgewiesen werden.</p>
<p><strong>Formulare</strong></p>
<p>In Kürze sind hier Muster-Anschreiben für Ihren Antrag/Widerspruch/Klage als frei editierbare Word-Dokumente erhältlich. Gerne informieren wir Sie darüber. Abonnieren Sie einfach unseren <span style="text-decoration: underline;"><strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/feed/" title="Feed abonnieren" class="liinternal">Feed</a></strong></span> oder tragen Sie sich in unseren <span style="text-decoration: underline;"><strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/newsletter-abonnieren" title="Newsletter abonnieren" class="liinternal">Newsletter</a></strong></span> ein.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/02/20/erhalten-sie-zu-wenig-erwerbsminderungsrente/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die neue Frührente auch ohne Abschlag</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2007/08/21/die-neue-fruehrente-auch-ohne-abschlag/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2007/08/21/die-neue-fruehrente-auch-ohne-abschlag/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 21 Aug 2007 08:57:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frührente]]></category>
		<category><![CDATA[abschlag]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[mindestversicherungszeit]]></category>
		<category><![CDATA[pflicht-selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[wartezeit]]></category>
		<category><![CDATA[wartezeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=2420</guid>
		<description><![CDATA[Der Ursprungsgedanke ist, wer 45 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat, darf ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen. Aber weit gefehlt, denn mit dem Entstehen der „Rente mit 67“ wurde die „Wartezeit“ für diese Rente verändert. Im Klartext heißt dies das vieles, das bisher zur Renten-Wartezeit mit dazugerechnet wurde, nun nicht mehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Ursprungsgedanke ist, wer 45 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat, darf ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen. Aber weit gefehlt, denn mit dem Entstehen der „Rente mit 67“ wurde die „Wartezeit“ für diese Rente verändert.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Klartext heißt dies das vieles, das bisher zur Renten-Wartezeit mit dazugerechnet wurde, nun nicht mehr mit einbezogen wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Zur näheren Erklärung hierzu folgende Information zur „Rente mit 67“, denn mit dieser Erhöhung des Rentenalters wurden klammheimlich kleine Veränderungen vorgenommen, die erhebliche Auswirkungen haben können und werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann nur ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Nachfolgend wird genau beschrieben welche dazuzählen und welche nicht.<span id="more-2420"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zählen zur 45-jährigen Renten-Wartezeit mit dazu:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Ausbildung /Lehre</strong><br />
Da hier Pflichtversicherung besteht und in die Rente eingezahlt wird.</li>
</ul>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Wehrdienst/ Zivildienst</strong><br />
Wer mehr als drei Tage Wehr- oder Zivildienst leistet, ist in der gesetzlichen Rente versicherungspflichtig.</li>
</ul>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Berufstätigkeit als Angestellter</strong><br />
Diese sind Pflicht-Beitragszeiten, da Angestellte und Arbeiter in die Rentenkasse einzahlen.</li>
</ul>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Erziehungszeiten</strong><br />
Berücksichtigt werden Zeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Begründung: Mehr Frauen sollen die Chance auf die Rente mit 45 Beitragsjahren haben.</li>
</ul>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Pflege eines Angehörigen</strong><br />
mind. 14 Std./Woche, darf aber nicht beruflich ausgeübt werden. Mehr Info´s hierzu im Newsletter vom 01.08.07</li>
</ul>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Selbständige Tätigkeit</strong><br />
Diese Zeiten zählen, wenn der Selbständige der gesetzlichen Renten-versicherungspflicht unterliegt.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Pflicht-Selbständige sind:</strong> selbständige Handwerker (ohne Angestellte), selbständige Hebammen, Krankengymnasten, Fahrlehrer, Künstler und Publizisten (diese bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zählen nicht zur 45-jährigen Renten-Wartezeit mit dazu:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Schulzeit, Ausbildung vor dem 17. Lebensjahr</strong><br />
Diese Zeiten können zwar durch freiwillige Beiträge aufgewertet werden, zählen aber nur bei der späteren Rentenhöhe mit, d.h. diese wirken sich denn nicht auf die normalen Wartezeiten zu 45 Beitragsjahren aus.</li>
</ul>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Besuch einer Fach- oder Hochschule</strong><br />
Diese Zeiten finden in der neuen Rente keine Berücksichtigung. Zu beachten: Allerdings werden insgesamt acht Jahre eines Studiums als Anrechnungszeiten bei anderen Renten anerkannt. Beim Besuch einer Fachschule steigern drei Jahre davon sogar die spätere Rente.</li>
</ul>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Arbeitslosigkeit, Alg I und Alg II</strong><br />
Diese Zeiten zählen bei der neuen Rente nach 45 Jahren nicht. Obwohl es für die Arbeitslosigkeit bei anderen Renten sogar Pflichtbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit gibt, gilt dies für die 45 Beitragsjahre nicht. Bei anderen Renten erhöhen diese Wartezeiten sogar die Rente.</li>
</ul>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>nicht versicherungspflichtige Selbständige</strong><br />
Zu beachten. Selbständige, die nicht versicherungspflichtig sind, aber auf Antrag freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlen, sichern sich dadurch nur „normale“ Wartezeiten. Für die „neue Frührente nach 45 Beitragsjahren“ werden diese freiwilligen Rentenbeiträge leider nicht angerechnet.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Antragsgewährung:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Gültig ist der Antrag erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Rückwirkend kann der Antrag nicht gestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wartezeiten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Unter Wartezeiten versteht man eine Art Mindestversicherungszeit, d.h. eine bestimmte Zeit, in der man Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Diese Mitgliedschaft kann entweder durch gezahlte Beiträge erfolgen oder durch Zeiten oder Beiträge, die man per Gesetz „geschenkt“ bekommt.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierzu zählen nicht nur Arbeitszeiten, sondern bei einigen Renten werden auch Ersatzzeiten gezählt, wie z.B. Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, für Ausbildung, Erziehen der Kinder, Arbeitslosigkeit oder Pflege eines Angehörigen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Auf die nachfolgenden Renten haben Sie nach Ablauf der entsprechenden Wartezeiten einen gesetzlichen Anspruch:</strong></p>
<ul>
<li>Regelaltersrente: Wartezeit von mind. 60 Monaten/ 5 Jahre</li>
<li>Altersrente: 15 Jahre Wartezeit für Frauen wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit</li>
<li>Altersrente : 20 Jahre Wartezeit = Rente wegen voller Erwerbsminderung</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusatzinfo:</strong> Die Höhe der Rente errechnet sich am Ende nicht nur aus den bloßen Wartezeiten, sondern aus den mit den Zeiten erreichten Entgeltpunkten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2007/08/21/die-neue-fruehrente-auch-ohne-abschlag/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

