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Archiv für die Kategorie „Frührente“

Riester-Rente jetzt auch für Erwerbsminderungsrentner

Staatliche Förderung und gleichzeitig Schutz vor Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnern

Erwerbsminderungsrentner sind in vielen Fällen noch meist recht jung, wenn diese erwerbsunfähig werden. Bedingt dadurch wurde auch noch nicht sehr viel in die Rentenkasse eingezahlt. Aus diesem Grunde ist dann die tatsächliche Erwerbsminderungsrente sehr niedrig, die diese Rentner erhalten. Diesen Beitrag weiterlesen »

Erwerbsminderungsrente: Nach neun Jahren dauerhafte Auszahlung der Rente

Erwerbsminderungsrente darf maximal neun Jahre befristet werden.

Wer wegen Erwerbsminderung in Rente gehen muss, bekommt diese Rente zuerst einmal zeitlich befristet ausgezahlt. Im Regelfall wird die erste Befristung der Erwerbsminderungsrente auf eine maximale Höchstdauer von 36 Monate ausgesprochen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Bei Abfindungen die Fünftel-Regelung nutzen

Die steuerliche Bewertung der erhaltenen Abfindung durch die Fünftel-Regelung spart hohe Einkommensteuerzahlungen ein.

Wer im vergangenen Jahr, d.h. gegen Ende des Jahres 2007 durch eine Abfindung in Rente ging sollte darauf achten, dass er durch diese Auszahlung nicht zu viel Steuern zahlen muss. Wurde die Abfindungszahlung erst am Anfang des folgenden Jahres 2008 ausgezahlt, werden damit kräftig Steuern gespart. Diesen Beitrag weiterlesen »

Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner

Der Hinzuverdienst von Rentnerinnen und Rentnern werden vereinfacht

Bezieher einer vorzeitigen Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente können jetzt ohne Leistungseinbußen hinzuverdienen. Die bisher gültige Grenze von 355 EUR monatlich wurde rückwirkend zum 1. Januar auf 400 EUR erhöht. Diesen Beitrag weiterlesen »

Erhalten Sie zu wenig Erwerbsminderungsrente?

Seit 2001 wurde die Erwerbsminderungsrente durch die Rentenkassen um 10,8% gekürzt!

In Deutschland gibt es derzeit rund 750.000 Erwerbsminderungs-Rentner. Diese haben nach einem neuen Gerichtsurteil AZ. B4 RA 22/05 R Anspruch auf erhöhte Rentenzahlung bzw. eine Nachzahlung bis ins Jahr 2001. Diesen Beitrag weiterlesen »

Die neue Frührente auch ohne Abschlag

Der Ursprungsgedanke ist, wer 45 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat, darf ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen. Aber weit gefehlt, denn mit dem Entstehen der „Rente mit 67“ wurde die „Wartezeit“ für diese Rente verändert.

Im Klartext heißt dies das vieles, das bisher zur Renten-Wartezeit mit dazugerechnet wurde, nun nicht mehr mit einbezogen wird.

Zur näheren Erklärung hierzu folgende Information zur „Rente mit 67“, denn mit dieser Erhöhung des Rentenalters wurden klammheimlich kleine Veränderungen vorgenommen, die erhebliche Auswirkungen haben können und werden.

Wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann nur ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Nachfolgend wird genau beschrieben welche dazuzählen und welche nicht. Diesen Beitrag weiterlesen »

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