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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Fördermittel</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Der gesetzliche Rechtsanspruch für den Gründungszuschuss läuft bald aus</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 10:20:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Den Gründungszuschuss für Arbeitslose gibt es weiterhin in der alten Form, da es bisher im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag noch keine Einigung gab. Zwar wurde Ende Oktober 2011 und nun am 08. November 2011 schon ein zweites Mal verhandelt, dennoch ist noch immer kein Ende in Sicht. Gründungswillige oder Gründungsinteressierte sollten Gas geben, denn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Den Gründungszuschuss für Arbeitslose gibt es weiterhin in der alten Form, da es bisher im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag noch keine Einigung gab. Zwar wurde Ende Oktober 2011 und nun am 08. November 2011 schon ein zweites Mal verhandelt, dennoch ist noch immer kein Ende in Sicht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gründungswillige oder Gründungsinteressierte sollten Gas geben, denn am 22. November 2011 wird ein weiteres Mal getagt.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte schleunigst seinen Antrag auf Gründungszuschuss stellen und sich damit den Rechtsanspruch auf den derzeitigen Gründungszuschuss mit einer Laufzeit von 9 Monaten sichern. <span id="more-2455"></span>Gegebenenfalls sollte ein <a href="http://unternehmenshilfen.eu/gruendung" title="Unterstützung beim Businessplan" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Businessplan</strong></a> &#8211; in manchen Fällen reicht gar nur ein kleiner kurzer Geschäftsbericht &#8211; nachgereicht werden. <strong>Tipp:</strong> Nach der alten Rechtsprechung reicht es aus, einen Tag arbeitslos gemeldet zu sein, um ein Anrecht auf den Gründungszuschuss zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Alleinerziehende mit einem Kind haben Anspruch auf bis zu 18.900 Euro Gründungszuschuss. Einem verheirateten Antragsteller mit einem Kind stehen sogar bis zu 23.800 Euro zu. Hat ein Arbeitslosengeld I-Empfänger einen Anspruch auf ein Arbeitslosengeld in Höhe von monatlich 850 Euro, dann erhält er diesen gleichen Betrag auch neun Monate lang als Gründungszuschuss. Somit werden monatlich 850 Euro plus ein pauschaler Beitrag von 300 Euro für die <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/krankenversicherung/" title="Mehr über Krankenversicherung" class="liinternal">Krankenversicherung</a></strong> und Rentenversicherung hinzu gezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab dem 10. bis zum 15. Monat erhält der Gründer auf gesonderten Antrag hin nochmals die monatlich pauschalen 300 Euro. Hierfür muss er einen Nachweis in Form eines Geschäftsberichtes erbringen, der seine bisherige Geschäftstätigkeit und derzeitigen und vergangenen Umsätze und Aktivitäten darstellt. Die Art der Werbung und des betriebenen Marketings, sowie sonstiger Akquise sollten ebenso schlüssig beschrieben werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Viele Sachbearbeiter in der Bundesagentur für Arbeit haben derzeit keine Kenntnis über den aktuellen Stand. Manche informieren sogar in soweit, dass die Gesetzesänderung rückwirkend in Kraft treten wird. Dies wird jedoch nicht geschehen.</p>
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		<title>Wichtige Änderungen zum 01. Juli 2009 beim Meister-BAföG</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 09:35:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Meister-BAföG wurde nun endgültig zum 01.07.09 reformiert. Bisher konnte nur die erste Aufstiegsfortbildung durch das Meister-BAföG gefördert werden. Selbst wenn die erste Aufstiegsfortbildung selbst finanziert wurde, hatte man bisher keinen weiteren Anspruch mehr auf Fördermittel aus dem Aufstiegsfortbildungsgesetz. Der Anspruch war somit verwirkt. Folgende Änderungen traten ab 01. Juli 2009 in Kraft: Das neue [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Meister-BAföG wurde nun endgültig zum 01.07.09 reformiert. Bisher konnte nur die erste Aufstiegsfortbildung durch das Meister-BAföG gefördert werden. Selbst wenn die erste Aufstiegsfortbildung selbst finanziert wurde, hatte man bisher keinen weiteren Anspruch mehr auf Fördermittel aus dem Aufstiegsfortbildungsgesetz. Der Anspruch war somit verwirkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Folgende Änderungen traten ab 01. Juli 2009 in Kraft:<span id="more-1237"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das neue <strong>Aufstiegsfortbildungsgesetz</strong> sieht vor, dass man auch einen Antrag stellen darf, wenn zuvor schon eine erste Fortbildung staatlich gefördert wurde. Das Gleiche gilt, wenn man sich selbst die Ausbildung finanzierte. Selbstverständlich hierbei vorausgesetzt, dass die gesetzlichen Einkommensrichtlinien eingehalten werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Besteht die durch das AFBG geförderte Person die Prüfung, erhält diese 25 Prozent Nachlass auf das Restdarlehen. Hier geht man nur von dem Darlehen aus, das die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beinhaltet.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei <strong>Existenzgründung </strong>oder Übernahme einer bestehenden Existenz besteht das Anrecht auf 33 Prozent Erlass der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die als Förderdarlehen geleistet wurden, zu erhalten. Grundlage hierfür ist die Neueinstellung und dauerhafte Anstellung eines sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder Mitarbeiterin. Auch Auszubildende fallen unter diese neuen Richtlinien.</p>
<p style="text-align: justify;">Während einer <strong>Prüfungsvorbereitungsphase</strong> von bis zu drei Monaten kann der Unterhaltsbeitrag auf Antrag als Darlehen weitergeleistet werden. Dies gilt auch zwischen dem Ende der Maßnahme und der Fertigung eines praktischen Prüfungsstück für die anstehende praktische Prüfung.</p>
<p style="text-align: justify;">Schriftliche wie auch mündliche Prüfungsvorbereitungskurse sind in gewissem Umfang ebenso förderfähig.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch Fortbildungen im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege werden gefördert. Der Aufstiegscharakter durch die Qualifizierung sollte klar ersichtlich sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Der <strong>Unterhaltsbeitrag</strong> für Kinder wird jetzt sogar bis zu 50 Prozent bezuschusst. Gleichzeitig wurde dieser Unterhaltsbeitrag für Kinder auf 210 Euro je Kind erhöht. Zu beachten: Dieser  ist einkommens- und vermögensabhängig!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Alleinerziehende</strong> erhalten einen Betreuungsbeitrag von 113 Euro monatlich je Kind. Hiefür ist kein Quittungsbeleg, als Nachweis erforderlich. Auch wenn keine Betreuung in Anspruch genommen wird, steht dem allein erziehenden Elternteil verbindlich der Betreuungsbeitrag je Kind zu. Dieser Betreuungssatz wird bis zum vollendeten 10. Lebensjahr geleistet. Die Betreuung behinderter Kinder wird darüber hinaus gefördert. Die bisherige Altersgrenze wurde hier aufgehoben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ausländische Mitbürger </strong>obliegt künftig keine Mindesterwerbsdauer mehr, wenn diese nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz gefördert werden wollen. Der bisherige Daueraufenthalt und  die Aufenthaltserlaubnis sind ausreichend. Sicherlich ist es ebenso sinnvoll, wenn der nach AFBG-geförderte ausländische Fortbildungswillige mitteilt, dass er danach dauerhaft in Deutschland bleiben möchte.</p>
<p style="text-align: justify;">Schulen oder sonstige Einrichtungen, die Fortbildungslehrgänge anbieten mussten sich einer Qualitätssicherungsmaßnahme unterziehen. Zum Schutze desr Fortbildenden Personenkreises wurde die Qualitätssicherung hierfür eingeführt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Überprüfen Sie unbedingt Ihre aktuellen Möglichkeiten auf staatliche Fördermittel und Zuschüsse. Verschenken Sie keine Ansprüche.</p>
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		<title>Beratungshilfe für Existenzgründer in der Gründungsphase</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 08:50:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Benötigen Sie direkt in der Startphase Hilfe oder Begleitung durch eine Unternehmensberatung, werden Sie auch hier finanziell durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt. Im Rahmen des &#8220;Gründercoaching Deutschland&#8221; erhalten Sie mindestens 90 Prozent der anfallenden Beratungsleistung ersetzt. Hier jedoch maximal nur 3.600 Euro bzw. 90 Prozent von der Höchstleistung in Höhe von 4.000 Euro. Arbeitslosengeld II-Empfänger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Benötigen Sie direkt in der Startphase Hilfe oder Begleitung durch eine Unternehmensberatung, werden Sie auch hier finanziell durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt. Im Rahmen des &#8220;Gründercoaching Deutschland&#8221; erhalten Sie mindestens 90 Prozent der anfallenden Beratungsleistung ersetzt. Hier jedoch maximal nur 3.600 Euro bzw. 90 Prozent von der Höchstleistung in Höhe von 4.000 Euro.<span id="more-1021"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Arbeitslosengeld II-Empfänger</strong> können sogar einen Antrag auf 100 prozentige Übernahme der Beratungsleistung stellen. Begründung: Hier geht man von hilfebedürftigen Selbständigen nach gemäß § 16b SGB II aus. Dadurch wird in vielen Fällen der Antrag positiv beschieden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wo kann ich diesen Antrag auf Förderleistung stellen? </strong><br />
Der Antrag muss bei der KfW, auch &#8220;<strong>Kreditanstalt für Wiederaufbau</strong>&#8221; in Bonn gestellt werden. Wichtig: Vor Einreichung des Antrags sollten Sie Ihren Bewilligungsbescheid auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beglaubigen lassen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung und Grundlage für eine positive Entscheidung. Reichen Sie Ihren Bewilligungsbescheid jedoch nur in Kopie ein, besteht die Möglichkeit der Ablehnung oder Rücksendung des Antrags. Konkret bedeutet dies enormer Zeitverlust in der Antragsbearbeitung. Denn jetzt müssen Sie auf Anweisung hin den Bescheid beglaubigen lassen und erneut den Antrag einreichen. Vielleicht müssen Sie sogar einen <strong>Widerspruch</strong> gegen die Ablehnung einreichen. Wertvolle Zeit geht dadurch verloren. Eine lange Zeit, in der Sie sich keine Beratungshilfe durch eine professionelle Unternehmensberatung an die Hand nehmen können. Vermeiden Sie diese Fehler und starten gleich richtig durch!<br />
<strong><br />
Wer kann mir meinen Bewilligungsbescheid beglaubigen?</strong><br />
Die Agentur für Arbeit kann Ihnen den Bewilligungsbescheid auf Arbeitslosengeld I oder II beglaubigen. Lassen Sie sich nach Möglichkeit gleich zwei Beglaubigungen ausstellen, damit Sie gleich von Anfang an eine Unterstützung durch das Gründungscoaching in Anspruch nehmen können. Vor allem sollte bei der Antragstellung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld der Antrag auf Beratungsförderung gleich mitgestellt werden. Dadurch haben Sie sofort die Chance auf Unterstützung in wichtigen Unternehmensfragen, wie beispielsweise der Kundengewinnung, Büroorganisation, Fragen zu Ämtern und deren Anträgen und sonstigem Papierkram. Selbstverständlich stehen auch betriebswirtschaftliche Fragen zu Ihrem Betrieb an, die Ihnen Ihr persönlicher <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="unternehmenshilfen.eu - Unternehmensberatung und mehr für Sie" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Unternehmensberater</strong></a> gerne hilft zu beantworten.<br />
<strong><br />
Vorteil: </strong>Viele Anfängerfehler können dadurch vermieden werden. Der Existenzgründer kann sich durch Abarbeiten der Problemthematik mit/durch den Unternehmensberater um das Wesentliche; nämlich um den Umsatz für seine neue Geschäftstätigkeit kümmern.</p>
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		</item>
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		<title>Kurzarbeitergeld jetzt auch für Kleinstbetriebe</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/01/28/kurzarbeitergeld-jetzt-auch-fuer-kleinstbetriebe/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 12:59:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bisher konnten eher nur mittlere und größere Unternehmen Unterstützung vom Staat in Form des Kurzarbeitergeldes erhalten. Das erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II begünstigt jetzt auch Kleinstbetriebe. Was ist jetzt zu tun? Welchen Sinn und Zweck verfolgt das &#8220;Neue Kurzarbeitergeld&#8221;?  Warum ruft die Bundeskanzlerin Merkel verstärkt die Unternehmen und Wirtschaft dazu auf, auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher konnten eher nur mittlere und größere Unternehmen Unterstützung vom Staat in Form des Kurzarbeitergeldes erhalten. Das erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II begünstigt jetzt auch Kleinstbetriebe.</p>
<p style="text-align: justify;">Was ist jetzt zu tun? Welchen Sinn und Zweck verfolgt das &#8220;Neue Kurzarbeitergeld&#8221;?  Warum ruft die Bundeskanzlerin Merkel verstärkt die Unternehmen und Wirtschaft dazu auf, auf das Konjunkturprogramm zurückzugreifen?</p>
<p><span id="more-854"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ziel soll sein, dass auch kleine Betriebe mit nur einem Mitarbeiter auf das <strong>Kurzarbeitergeld</strong> zurückgreifen können. Das überarbeitete Kurzarbeitergeld kann sogar von Werbeagenturen oder ähnlichen Unternehmen genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">An wen muss man sich bei Bedarf und Interesse wenden bzw. wo kann man einen entsprechenden Antrag stellen? Wie lange kann man das Kurzarbeitergeld erhalten?</p>
<p style="text-align: justify;">Zuständig ist die in Ihrem Bezirk, Ihres Unternehmens/Betriebes liegende Bundesagentur für Arbeit. Dort kann jedes Unternehmen einen Antrag stellen. Bisher konnte Kurzarbeitergeld für bis zu sechs Monate beantragt werden. Jedoch bereits im vergangenen Jahr wurde die <strong>Bezugszeit </strong>auf 18 Monate aufgestockt. Betriebe können nun einen Antrag auf bis zu 18 Monate stellen. Weiterhin werden die <strong>Sozialversicherungsbeiträge</strong> hälftig übernommen. Zusätzlich wird eine Qualifizierung während des Zeitraums der Kurzarbeit staatlich gefördert.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch diese Maßnahme der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass keine oder weniger Entlassungen in <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/unternehmensanalyse/" title="Unternehmensanalyse für Betriebe" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Betrieben</a></strong> durchgeführt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig:</strong> Eine Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel &#8220;Kurzarbeitergeld&#8221; ist auch dann nicht notwendig, wenn es dem Betrieb finanziell wieder besser geht .</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bis zu 100% Beratungs-Förderung in der Vorgründungsphase für Existenzgründer</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Sep 2008 16:01:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
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		<category><![CDATA[staatliche Fördergelder]]></category>
		<category><![CDATA[vorgründungsberatung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bevor Existenzgründer überhaupt an den Start gehen können, gilt es viele wichtige Dinge zu beachten: Wo kann ich mir kaufmännische Grundkenntnisse, die wichtig für meine Existenzgründung sind aneignen? Wer bietet kostenlose Existenzgründerseminare an? Welche Institutionen unterstützen Gründungswillige bei der Planung und Organisation der Geschäftsidee? Stehen mir schon als Nichtmitglied der Kammern Beratungsleistungen zu? Wo und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext" style="text-align: justify;"><strong><span>Bevor Existenzgründer überhaupt an den Start gehen können, gilt es viele wichtige<span> </span>Dinge zu beachten:</span></strong></p>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><span>Wo kann ich mir kaufmännische Grundkenntnisse, die wichtig<span> </span>für meine Existenzgründung sind aneignen?</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Wer bietet kostenlose Existenzgründerseminare an?<br />
</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Welche Institutionen unterstützen Gründungswillige bei der Planung und Organisation der Geschäftsidee?<br />
</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Stehen mir schon als Nichtmitglied der Kammern Beratungsleistungen zu?<br />
</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Wo und mit welchem Geschäftszweck muss ich mein Gewerbe anmelden? Welche Unternehmensform ist für mich die Richtige?<br />
</span></li>
<li style="text-align: justify;"><span>Starte ich als Einzelunternehmen, Ein-Euro-GmbH, mit der herkömmlichen GmbH und dem Stammkapital von 25.000 Euro oder firmiere ich gleich mit einer Limited aus Großbritannien?</span><span id="more-564"></span></li>
</ul>
<p class="bodytext" style="text-align: justify;"><span>Zusätzlich sind natürlich auch einige Formulare und Anträge auszufüllen, und viele sonstige wichtige Details und dergleichen zu bedenken. Um hier den Existenzgründern und Gründungswilligen ein wenig Schützenhilfe zu geben, wurde den Bundesländern die Pflicht übertragen sich dieser Interessentengruppe anzunehmen. Die Länder sind nun für die individuelle Förderung von <strong>Vorgründungsberatungen</strong> bei Existenzgründern zuständig. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Bei dieser Form der geförderten Beratung soll nun nicht mehr nur Hilfe beim Businessplan, der Rentabilitätsvorausschau und im Umgang mit der fachkundigen Stelle gegeben werden. Nein, es sollen alle weiteren, die <strong>Geschäftsidee</strong> betreffende Schwerpunkte und auch Schwachpunkte <span> </span>mit dem Existenzgründer näher erörtert werden. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Der Berater hat mit Annahme der Beraterleistung die Aufgabe, die Geschäftsidee, das geplante Umsatzmodell, das Marketing- und Vertriebskonzept, die erforderlichen Grundvoraussetzungen und Qualifikationen des Existenzgründers, sowie den entsprechenden Kapitalbedarf zu analysieren. Gleichzeitig sollen entsprechende Maßnahmen wie Hilfestellung bei Finanzierung durch die <strong>KfW-Bank</strong> oder sonstigen <strong>staatlichen Fördergeldern</strong> und <strong>Zuschüssen</strong> getroffen werden. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Ein weiteres Ziel des Beraters sollte es sein, dem Gründungswilligen die Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Überleben am Markt zu schaffen. Ein engagierter Unternehmensberater unterstützt zukunftsträchtige Projekte wohlwollend. Auch weist er auf Risiken und unternehmerische Defizite des Existenzgründers hin. Ebenso teilt er dem Existenzgründer mit, wo er entsprechende fachspezifische Seminare und Vorträge kostenlos oder gegen geringes Entgelt besuchen kann. Die Gründerseminare sind sehr förderlich für die Selbständigkeit bzw. das künftige Unternehmertum, da oftmals keine umfassenden kaufmännischen Grundkenntnisse vorhanden sind.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Auch wird der Berater, wenn er den Erfolg der Geschäftsidee erkennt, die Umsetzung des Geschäftskonzeptes forcieren. Dazu gehört es auch Lösungsvorschläge für eventuell auftretende Probleme zu unterbreiten.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Nun zu den wichtigsten Fragen:</span></span></strong></p>
<p><strong><em><span><span>Wer gehört zu den anspruchsberechtigten Personen? </span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Hier gibt es keine generelle Regel für Anspruchsberechtigte. In manchen Ländern werden nur Arbeitslose, Erstgründer oder Hochschulabsolventen gefördert. Wiederum in einzelnen Bundesländern erfolgt eine komplette Übernahme der Beratungskosten für alle, andere Länder übernehmen nur einen Teil der Kosten. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Nicht erst abwägen. Hier generell einen Antrag auf Förderleistung einreichen!</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><em><span><span>Was ist förderfähig?</span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Förderfähig ist, wer reale Gründungsabsichten hat und sich damit auch tatsächlich selbständig machen möchte.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><em><span><span>Was ist nicht förderfähig?</span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Beratungen zur Abwägung der Gründung und eventuellen Marktchancen werden nicht gefördert. </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><em><span><span>Wie hoch ist der staatliche Zuschuss zur Beratung?</span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Die Höhe der geförderten Beratungsleistung liegt derzeit in:</span></p>
<ul>
<li><span><span><em><strong>Bayern</strong></em> bei 70% von max. 8.000 Euro; zahlt somit den höchsten staatlichen Zuschuss</span></span></li>
<li><span><span><em><strong>Baden-Württemberg</strong></em> übernimmt 80% von höchstens 3.700 Euro</span></span></li>
<li><span><span><em><strong>Hessen</strong></em> liegt mit 80 % von max. 2.850 Euro am niedrigsten</span></span></li>
<li><span><span><em><strong>Hamburg</strong></em>; hier volle Kostenübernahme bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus</span></span></li>
</ul>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Auch die restlichen Bundesländer haben interessante Zuschusshöhen zur Beratungsdienstleistung im Angebot. <span> </span>Hier muss jedoch aktuell nachgefragt werden. Auch erfolgt im Regelfall in allen Bundesländern eine Einzelfallprüfung, da jede Förderung individuell ist.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Die maximale Tagessatzhöhe liegt zwischen 500 bis 800 Euro bei gleichzeitig max. 5-10 Beratungstagen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Wo erhalte ich den staatlichen Förderzuschuss?</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Den Antrag für den Förderzuschuss erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bundesagentur für Arbeit, RKW-Landesverbände sowie den staatlichen Förderbanken.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Kann ich meinen Eigenanteil zum Förderzuschuss steuerlich absetzen?</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Sollte in Ihrem Bundesland ein Eigenanteil zu zahlen sein, können Sie diesen als vorweggenommene Betriebsausgabe einsetzen und somit steuerlich geltend machen. Dadurch mindern Sie Ihre Steuerlast.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Muss ich in einem Bundesland leben und arbeiten, um dem Förderzuschuss zu erhalten?</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Ja, die Antragstellung und Bewilligung erfolgt in dem Bundesland, in diesem sie leben und die zukünftige Existenz betreiben. Ist ein Umzug geplant, sollten sie erneut einen Antrag in dem dafür zuständigen Bundesland stellen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span><span>Wichtig: </span></span></strong><span><span>Ein gesetzlicher Anspruch auf die <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Beratungsleistungen" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal">Beratungsleistungen</a></strong> kann nicht abgeleitet werden.</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>KfW-Bank: 100% für Gründercoaching</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 09:37:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[Berater]]></category>
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		<category><![CDATA[KfW-Gründercoaching]]></category>
		<category><![CDATA[nicht rückzahlbarer Zuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[staatlicher Zuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Neues Programm der KfW-Bank Mittelstandsbank ist an den Start gegangen. Am Anfang der Selbständigkeit tauchen viele Fragen auf, die der Jungunternehmer und Gründer alleine nur schwer beantworten und bearbeiten kann. Um Gründern und Unternehmern eine erste Hilfe an die Hand zu geben, wurde das Gründungscoaching Deutschland durch die KfW-Bank neu aufgelegt. Unternehmen, deren Selbständigkeit nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><strong><span>Neues Programm der KfW-Bank Mittelstandsbank ist an den Start gegangen.</span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Am Anfang der Selbständigkeit tauchen viele Fragen auf, die der Jungunternehmer und Gründer alleine nur schwer beantworten und bearbeiten kann. Um Gründern und Unternehmern eine erste Hilfe an die Hand zu geben, wurde das Gründungscoaching Deutschland durch die KfW-Bank neu aufgelegt.</span><span id="more-548"></span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Unternehmen, deren Selbständigkeit nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt können für das Gründerchoaching einen staatlichen Zuschuss erhalten. <strong><span>Wichtig:</span></strong> Eine Beratung vor der Gründung wird bei diesem Programm nicht gefördert! Dieses Programm betrifft nur schon länger Selbständige und Unternehmer.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Die Höhe des Zuschusses variiert je Bundesland. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 6.000 Euro. Dieser staatliche und nicht rückzahlbare Zuschuss wird in den verschiedenen Bundesländern wie folgt geregelt:</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<ul>
<li><span>75% in den neuen Bundesländern</span><span> </span></li>
<li><span>50% in den alten Bundesländern incl. Berlin</span><span> </span></li>
<li><span>75% in Region Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Regierungsbezirk Lüneburg</span></li>
</ul>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Generell werden nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles zwischen 70 und 100 Prozent des Beratungshonorars bei Beauftragung eines Unternehmensberaters durch das staatlich finanzierte <strong>Gründercoaching</strong> finanziert. Es werden höchstens 5-10 Beratungstage und ein Tageshonorarsatz von bis zu 800 Euro gezahlt. Die maximale Zuschusshöhe zu diesem Programm beträgt 6.000 Euro und ist dadurch in der Höhe von vornherein begrenzt. Der staatliche Zuschuss zum Gründercoaching wird durch die KfW-Mittelstandsbank finanziert. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span>Die Anlaufstellen für die Antragsstellung sind sehr unterschiedlich in der Handhabe und je Bundesland. Zumeist ist die Bundesagentur für Arbeit, die Förderbanken direkt, RKW-Landesverbände, Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern für die Antragsvergabe als auch die Antragsstellung zuständig.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span><span><strong><span>Unbedingt beachten:</span></strong> Haben Sie eine Vorförderung aus dem ESF-BA-Coaching-Programm bzw. dem ehemaligen KfW-Gründercoaching in früheren Jahren erhalten, reduziert sich der jetzt förderfähige Betrag.  Bei Fragen hilft Ihnen ein <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/michaela-muth/" title="Zugelassener KFW-Coach" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>zugelassener KFW-  Coach</strong></a> sicherlich gerne weiter.<br />
</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Prozesskostenhilfe: Anspruch für jeden Rechtsstreit möglich</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/12/prozesskostenhilfe-anspruch-fuer-jeden-rechtsstreit-moeglich/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jun 2008 18:42:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<category><![CDATA[zugewinnausgleich]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenig Geld &#8211; dennoch Anspruch auf Rechtsbeistand mit staatlicher Hilfe Wenn der Volksmund vom &#8220;Armenrecht&#8221; spricht, sind arme und sozialschwache Personen gemeint, denen ein Anrecht auf staatliche Hilfe bei einem Rechtsstreit zusteht. Diese Personengruppe verfügt in den meisten Fällen nicht über genügend eigene finanziellen Mittel, um sich eigenständig durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenig Geld &#8211; dennoch Anspruch auf Rechtsbeistand mit staatlicher Hilfe</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn der Volksmund vom &#8220;Armenrecht&#8221; spricht, sind arme und sozialschwache Personen gemeint, denen ein Anrecht auf staatliche Hilfe bei einem Rechtsstreit zusteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Personengruppe verfügt in den meisten Fällen nicht über genügend eigene finanziellen Mittel, um sich eigenständig durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Damit auch diese Menschen zu Ihrem Recht kommen, bietet der Staat hier die <strong>Prozesskostenhilfe</strong> an.<span id="more-232"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Denn es kann nicht sein, dass aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten ein Gerichtsprozess nicht angestrebt werden kann. Dies wird von manchen gegnerischen Parteien gerne ausgenutzt. Hat der sozialschwache Mensch keine Kenntnisse über staatlich Unterstützung, hat er schon verloren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bei der Antragstellung auf Prozesskostenhilfe ist es gleich, um welche Art von Rechtsstreitigkeit es sich handelt.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Oftmals wird diese staatliche Prozesskostenhilfe bei Scheidungsverfahren, Umgangs- und Sorgerechtsprozessen als auch bei Bauprozessen benötigt. Selbstverständlich werden auch andere Arten des Rechtsstreits, wie Anspruchsicherung aus einem Unfall, bei einem Arbeitsgerichtsprozess oder sonstige Arten von Rechtsstreitigkeiten staatlich unterstützt.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt und alle dazugehörigen <strong>Gerichtskosten </strong>abgedeckt bzw. vom Staat übernommen. Die Antragstellung auf Prozesskostenhilfe erfolgt bei dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Dieser legt Ihnen den Formularsatz vor und reicht diesen mit der Klage beim zuständigen Amtsgericht ein.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat bzw. das Gericht prüft nun Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. In manchen Fällen wird vor Anstrebung eines Gerichtsverfahrens vorab auch die Aussicht auf Erfolg überprüft. Es soll Klarheit darüber bestehen, ob der angestrebte Prozess auch gewonnen werden kann. Ist von vornherein klar, dass der Prozess verloren geht, darf das Gericht den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnen. Allerdings kommt dies nur in den seltensten Fällen vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Besitzt der Antragsteller Wohneigentum, jedoch keine sonstigen finanziellen Mittel, ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Der Wohneigentumbesitzer ist nicht verpflichtet, seinen Besitz zu verkaufen. Es besteht jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit, dass das Gericht Ihnen eine <strong>Hypothek</strong> auf das Haus abverlangt. Somit hätten Sie eigenes frisches Geld und der Staat müsste nicht in Vorlage treten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird während eines vom Staat finanzierten Prozesses eine erhebliche Summe erstritten, muss diese zur Rückzahlung der Prozesskostenhilfe eingesetzt werden. Zu den Einnahmen, die zur Rückzahlung verwendet werden müssen gehören der <strong>Zugewinnausgleich</strong>, der Verkauf des eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP: </strong>Prozesskostenhilfe wird staatlich finanziert. Dies bedeutet aber nicht, dass der Staat Geld verschenken kann. Nach gewisser Zeit überprüft der Staat die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers erneut. Somit kann auch noch nach bis zu vier Jahren eine Verpflichtung zur Rückzahlung der zuvor bewilligten Prozesskostenhilfe erfolgen.</p>
<p><strong>Wichtig: </strong>Auch hier gibt es eine Verjährungsfrist! In der Regel läuft die Verjährungsfrist etwa vier Jahre später aus.</p>
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		<title>Geld vom Staat für den Familienurlaub</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/03/geld-vom-staat-fuer-den-familienurlaub/</link>
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		<pubDate>Sat, 03 May 2008 10:29:31 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
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		<description><![CDATA[Kein Geld für Urlaub &#8211; der Staat hilft weiter Viele Familien können sich aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse den dringend notwendigen Jahresurlaub mit Ihren Kindern nicht leisten. Hierbei helfen die meisten Bundesländer finanziell bei der Realisierung mit. Der Staat unterstützt einkommensschwache, kinderreiche, sozialschwache oder junge Familien durch einen Zuschuss zum Familienurlaub. Früher vergaben alle Bundesländer eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kein Geld für Urlaub &#8211; der Staat hilft weiter</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Viele Familien können sich aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse den dringend notwendigen Jahresurlaub mit Ihren Kindern nicht leisten. Hierbei helfen die meisten Bundesländer finanziell bei der Realisierung mit. Der Staat unterstützt einkommensschwache, kinderreiche, sozialschwache oder junge Familien durch einen Zuschuss zum <strong>Familienurlaub</strong>.<span id="more-219"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Früher vergaben alle Bundesländer eine <strong>staatliche Urlaubshilfe</strong>. Mittlerweile ist das Budget der einzelnen Länder nur noch sehr begrenzt. Dadurch haben sich einzelne Bundesländer von diesem finanziellen Hilfsangebot für Familien distanziert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesländer  Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bieten unter Einhaltung der gesetzten rechtlichen Voraussetzungen Zuschüsse für den Familienurlaub.</p>
<p style="text-align: justify;">Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben sich von der Vergabe eines staatlichen Familienzuschusses derzeit zurückgezogen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Einkommensrichtlinien der einzelnen Bundesländer variieren sehr. Ebenso sind die Tagessätze und die max. Bezugsdauer im Jahr sehr unterschiedlich. Zum Teil zahlen die Länder bis zu 21 Tage <strong>Urlaubszuschuss</strong> pro Jahr. Auch gibt es teilweise Vorgaben, in welchen Bundesländern der Urlaub verbracht werden darf, damit dieser auch bezuschusst werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Eltern mit Ihren Kindern oder der alleinerziehende Vater oder die Mutter mit Ihrem Kind oder Kindern einen Urlaub gemeinsam verbringen möchten. Der Staat bezuschusst hier den Familienurlaub.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterführende Informationen zum Antrag und auch den Antrag selbst erhalten Sie bei einem der nachfolgend aufgeführten Institutionen:</p>
<ul>
<li>Caritasverband</li>
<li>Diakonischem Werk</li>
<li>Jugendamt bei der Stadtverwaltung oder im Landratsamt</li>
<li>Arbeiter Wohlfahrt Landesverband,</li>
<li>Deutschem Roten Kreuz, Deutscher Familienverband,</li>
<li>Stadtverwaltung: Abteilung Jugend/Soziales.</li>
</ul>
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		<title>KfW &#8211; Bank erhöht die Zinssätze um 34 Prozent</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Apr 2008 06:39:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Haussanierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kredit]]></category>
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		<category><![CDATA[kreditkonditionen]]></category>
		<category><![CDATA[kreditzinsen]]></category>
		<category><![CDATA[tipp]]></category>

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		<description><![CDATA[Kredite am freien Markt oft günstiger als die KfW-Bank-Kredite Der Milliardenaufwand zur Rettung der IKB-Bank ist der wahrscheinliche Grund für die erhöhten Kreditzinsen bei der KfW-Bank. Alle Wohneigentumsbesitzer, die planen über die KfW-Bank eine Finanzierung zur Modernisierung Ihrer Immobilie zu tätigen, sollten sich dies vorher sehr gut überlegen. Denn die KfW-Bank hat die aktuellen Kreditkonditionen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Kredite am freien Markt oft günstiger als die KfW-Bank-Kredite</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Milliardenaufwand zur Rettung der IKB-Bank ist der wahrscheinliche Grund für die erhöhten Kreditzinsen bei der KfW-Bank.</p>
<p style="text-align: justify;">Alle Wohneigentumsbesitzer, die planen über die KfW-Bank eine Finanzierung zur Modernisierung Ihrer Immobilie zu tätigen, sollten sich dies vorher sehr gut überlegen. Denn die KfW-Bank hat die aktuellen <strong>Kreditkonditionen</strong> innerhalb der letzten zwei Wochen um 34 Prozent angehoben.<span id="more-205"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Diese neuen <strong>Kreditzinsen</strong> gelten schon seit dem 10. April 2008. Wer also zuvor bis zum 09. April 2008 einen Antrag bei der KfW gestellt hat, ist auf der sicheren Seite und nicht von der Erhöhung betroffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Oftmals sind nach den aktuellen Kreditzinsen der KfW-Bank die auf dem freien Markt zur Verfügung stehenden Effektivzinssätze sehr viel günstiger.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Hauptbetroffenen dieser Abzocke sind hauptsächlich Eigenheimbesitzer, Wohnungsbaugesellschaften, Haussanierer als auch Modernisierer von Altbauten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Prüfen Sie vor der Unterzeichnung eines<strong> Kreditvertrages</strong> der KfW-Bank die Konditionen am freien Markt. Auch Ihre Hausbank macht Ihnen bestimmt schon ein gutes Angebot.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/baufinanzierung/" title="Gratis Kreditvergleich" target="_self" class="liinternal">Service: Gratis Kreditvergleich</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Alleinerziehende können staatliche Beihilfen für Schul-Sonderausgaben erhalten</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/04/17/alleinerziehende-koennen-staatliche-beihilfe-fuer-schul-sonderausgaben-stellen/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Apr 2008 17:32:52 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[alleinerziehende]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
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		<category><![CDATA[förderung]]></category>
		<category><![CDATA[staat]]></category>

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		<description><![CDATA[Alleinerziehende erhalten viele staatliche nicht rückzahlbare Zuschüsse Sobald Kinder in die Schule gehen, stehen enorme Zusatzkosten ins Haus. Alleinerziehende haben es oft besonders schwer diese Kosten abzudecken, da das Einkommen meist nicht zum Auskommen reicht. Diese Zusatzausgaben sprengen oftmals das monatliche Haushaltsbudget. Für solche Sonderausgaben bietet der Staat die Möglichkeit, eine einmalige Beihilfe zu stellen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Alleinerziehende erhalten viele staatliche nicht rückzahlbare Zuschüsse</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sobald Kinder in die Schule gehen, stehen enorme Zusatzkosten ins Haus. Alleinerziehende haben es oft besonders schwer diese Kosten abzudecken, da das <strong>Einkommen</strong> meist nicht zum Auskommen reicht. Diese Zusatzausgaben sprengen oftmals das monatliche Haushaltsbudget.<span id="more-204"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Für solche Sonderausgaben bietet der Staat die Möglichkeit, eine einmalige <strong>Beihilfe</strong> zu stellen. Diese Kosten können für Schullandheim, Tagesausflüge, Schulbücher und dergleichen beantragt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Den <strong>Antrag</strong> können Sie bei der Agentur für Arbeit oder Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Sobald nun der Antrag vom zuständigen Sachbearbeiter überprüft und bewilligt wurde, haben Sie Anrecht auf diese staatlichen nicht rückzahlbare <strong>Förderung</strong>.</p>
]]></content:encoded>
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