Archiv für die Kategorie „Familienversicherung“
Vorteile des pflichtversicherten Rentners gegenüber dem freiwillig versicherten Rentner
Unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen ist es auf Antrag bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse möglich, den freiwillig versicherten Rentner in einem pflichtversicherten Rentner umzuwandeln.
Fast jeder Rentner, der in der freiwilligen Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist, wird in der Regel höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, als wenn er der Pflichtversicherten Rentnergruppe angehören würde. Diesen Beitrag weiterlesen »
Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse des Ehepartners auch bei hoher Abfindung
Haben Sie gerade eine hohe Abfindung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten und wollen nun in der Krankenkasse Ihres Ehepartners beitragsfrei mitversichert werden? Dann stehen die Chancen sehr gut, denn ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes in Kassel unter AZ. B 5b/ 8 KN 1/06 KR R bestätigt dies nochmals. Diesen Beitrag weiterlesen »
Beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Familienangehörigen
Vielen Versicherten ist oftmals nicht bekannt, dass folgende Personengruppen bei Ihnen beitragsfrei in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden können:
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- leibliche Kinder oder Adoptivkinder
- Stiefkinder oder Enkel (wenn diese überwiegend von Ihnen unterhalten werden)
- Pflegekinder (wenn sie in Ihrem Haushalt leben)
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Bevor diese Personen nun in die Familienversicherung aufgenommen werden, gilt es noch weitere Hürden zu nehmen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse
Privat Versicherter muss bei höherem Einkommen Kinder oder sonstige Familienangehörige mitversichern lassen.
Verdient der privat Krankenversicherte Elternteil monatlich mehr, wird nach eingehender Prüfung der Familienangehörige entsprechend zugeteilt. In der Regel wird dem besser verdienenden Elternteil die Familienversicherung seines Kindes oder Familienangehörigen zugeordnet. Verdient jedoch der Privat Krankenversicherte unter der Entgeltgrenze in Höhe von Euro 3.975 monatlich, besteht jetzt noch die Möglichkeit, den Angehörigen in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei unterzubringen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Keine beitragsfreie Familienversicherung bei zu hohem Eigeneinkommen von Kindern
Bei erhöhten Zins-, Miet- und Pachteinnahmen entfällt gegebenenfalls der Anspruch der freiwilligen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt auch für minderjährige Kinder, denen die Eltern bereits Vermögen und Spareinlagen übertragen haben.
Sollte das Kind eine höhere Summe erben und liegt das Einkommen dann über der gesetzlichen Einkommensgrenze der Krankenkasse, schließt dies die Aufnahme aus. Diesen Beitrag weiterlesen »
Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern
Auch volljährige Kinder und sonstige Familienangehörige können in der Familienversicherung der Krankenkasse mitversichert werden:
- Ehepartner
- Eingetragene Lebenspartner
- Schüler und Studenten bis 25 Jahre (bei Wehr- und Zivildienst verlängert sich die Zeit der Familienversicherung um die Dauer der Dienstzeit)
- nicht erwerbstätige Kinder oder solche, die nur einen Minijob ausüben
- Behinderte (diese ohne Altersbegrenzung)
Bei Pflege- und Stiefkindern, sowie bei Enkeln besteht die Möglichkeit der Familienversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass diese auch überwiegend vom Kassenmitglied unterhalten werden.


