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Archiv für die Kategorie „Existenzgründer“

Bereinigung des Schufaeintrags

Generell sollte ein jeder Existenzgründer, Selbständige und Unternehmer als auch Privatpersonen von Zeit zu Zeit seine eigene Schufa überprüfen. Auch hier arbeiten nur Menschen, so dass sich gerne mal ein Fehler einschleichen kann. Gibt es beispielsweise eine Namensgleichheit zu Ihrem Vor- und Zunamen, kann das schon mal in der Eile geschehen.

Wer beispielsweise ein neues Konto eröffnen oder einen Kredit für sein Unternehmen beantragen möchte, sollte zuvor eine Schufa-Eigenauskunft beantragen. Dies kann bei der zentralen Stelle in Wiesbaden oder bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Schufa geschehen. Dies schafft Klarheit und Sicherheit gegenüber der Bank. Denn ist die Hausbank oder kreditwillige Bank erst mal auf einen negativen Schufaeintrag gestoßen, egal ob berechtigt oder unberechtigt, sind die Türen trotz Klärung des Sachverhaltes oftmals im Nachhinein geschlossen. Sorgen Sie vor und verschenken Sie nicht unnötig Zeit und Chancen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Gründungszuschuss für Existenzgründer künftig nur noch Ermessensleistung

Die bisherige gesetzliche Regelleistung des Gründungszuschusses für Arbeitslose, die aus Arbeitlosengeld I gestartet sind, wird nunmehr zur Ermessensleistung Im Volksmund wird hier auch von einer Kann-Leistung gesprochen.

Um nicht schon jetzt gleich in dieses Raster zu fallen, sollten Gründer, die in ein paar Monaten gründen möchten, nach Möglichkeit den Gründungszeitpunkt vorverlegen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Meister-BAföG trotz Schulden erhalten

Viele Menschen würden gerne eine Weiter- bzw. Fortbildung anstreben, aber haben Bedenken, da sie sich bereits in der Vergangenheit erheblich verschuldet haben. Manche davon stehen gar kurz vor der Privatinsolvenz. In diesen schwierigen Situationen glaubt der eine oder andere, kein Anrecht mehr auf staatliche Unterstützung zu haben. Diesen Beitrag weiterlesen »

Wird Gründungszuschuss bei zusätzlicher Festanstellung weiter gezahlt?

In der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Zeit überdenken immer mehr Arbeitlose, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte angestellte Mitarbeiter die Selbständigkeit. Oftmals wird schon bald ein Gründungskonzept erstellt, der Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur eingereicht, doch dann floriert die Existenzgründung nicht wie gewollt. Die erwarteten Einnahmen bleiben erstmals noch aus und die neue Selbständigkeit arbeitet noch immer nicht kostendeckend. Was nun, fragen sich so manch betroffene Personen? Diesen Beitrag weiterlesen »

Gründungszuschuss auch bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag möglich

Haben Sie bereits einen Aufhebungsvertrag für das bestehende Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen? Oder haben Sie beschlossen, selbst zu kündigen? Egal aus welchem Grunde auch immer Sie jetzt die Existenzgründung in Erwägung ziehen, verschenken Sie nicht wertvolle staatliche nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ist die Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen. Allerdings sollten hierbei kleine Formalitäten unbedingt beachtet werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld abgelehnt?

Viele Dinge sind zu beachten, wenn man sich auf den Weg zur Selbständigkeit befindet. Der richtige Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. sonstigem Leistungsträger ist noch dazu sehr entscheidend.

Als erstes muss eben die Hürde über den zuständigen Sachbearbeiter bzw. Fallmanager der Bundesagentur für Arbeit genommen werden. Möglichweise ist auch in speziellen Fällen ein anderer Leistungsträger, Bereich Grundsicherung für Sie zuständig. Je nachdem, ob die Existenzgründung aus Arbeitslosengeld I / Gründungszuschuss oder aus Arbeitslosengeld II/ Hartz IV = Einstiegsgeld gestartet werden soll. Wichtig: Es handelt sich hier um eine Kannleistung der Arbeitsagentur und nicht um eine gesetzlich verankerte Pflichtleistung. Diesen Beitrag weiterlesen »

Staatlich geförderte Beratungskosten in der Vorgründungsphase

Bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wird durch die Arbeitsagentur vielfach ein Augenmerk auf die persönliche Eignung des künftigen Gründers in der gewünschten Branche gelegt. Bringt ein Existenzgründer keine betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse mit, ist in der Regel der Besuch eines Existenzgründerseminars von Vorteil. Oftmals ist es auch eine Pflichtvorgabe der ARGE, um überhaupt an den Zuschuss zu kommen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Was mindert Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?

Derzeit starten viele Menschen in eine Selbständigkeit oder werden gar von der Bundesagentur für Arbeit dazu gedrängt. Besonders im Osten Deutschlands geschieht dies nach wie vor sehr oft, da die Arbeitslosenquote hier sehr hoch ist.

Was sollte nun unbedingt beachten werden? Bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld tauchen dazu viele Fragen auf, wie z. B.:

  • Werden meine aktuellen Nebeneinkünfte bei der zukünftigen Berechnung mit eingerechnet?
  • Kann ich mir den Antrag auf Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld schon im Vorfeld durch die Bundesagentur für Arbeit aushändigen lassen?
  • Ab wann darf ich mir eine Zulassung oder Konzession beantragen? Diesen Beitrag weiterlesen »

Beratungshilfe für Existenzgründer in der Gründungsphase

Benötigen Sie direkt in der Startphase Hilfe oder Begleitung durch eine Unternehmensberatung, werden Sie auch hier finanziell durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt. Im Rahmen des “Gründercoaching Deutschland” erhalten Sie mindestens 90 Prozent der anfallenden Beratungsleistung ersetzt. Hier jedoch maximal nur 3.600 Euro bzw. 90 Prozent von der Höchstleistung in Höhe von 4.000 Euro. Diesen Beitrag weiterlesen »

NEU: Zuschüsse und Darlehen für Hartz IV-Selbständige

Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das “Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente” sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den § 16 (“Leistungen zur Eingliederung”) integriert worden. Somit sind gute Chancen für Darlehen an Alg-II-Empfänger gegeben. Diesen Beitrag weiterlesen »

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