<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Existenzgründer</title>
	<atom:link href="http://www.geldvomstaat24.de/category/existenzgruender/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.geldvomstaat24.de</link>
	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Sep 2010 08:25:04 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	
		<item>
		<title>Gründungszuschuss für Existenzgründer künftig nur noch Ermessensleistung</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/16/gruendungszuschuss-fuer-existenzgruender-kuenftig-nur-noch-ermessensleistung/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/16/gruendungszuschuss-fuer-existenzgruender-kuenftig-nur-noch-ermessensleistung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 09:15:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[alg 1]]></category>
		<category><![CDATA[beratungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[einstiegsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[erstellung businessplan]]></category>
		<category><![CDATA[existenzgründerzuschuß]]></category>
		<category><![CDATA[gründunszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[kfw – gründungscoach]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1895</guid>
		<description><![CDATA[Die bisherige gesetzliche Regelleistung des Gründungszuschusses für Arbeitslose, die aus Arbeitlosengeld I gestartet sind, wird nunmehr zur Ermessensleistung Im Volksmund wird hier auch von einer Kann-Leistung gesprochen. Um nicht schon jetzt gleich in dieses Raster zu fallen, sollten Gründer, die in ein paar Monaten gründen möchten, nach Möglichkeit den Gründungszeitpunkt vorverlegen. Denn wer beispielsweise erst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die bisherige gesetzliche Regelleistung des Gründungszuschusses für Arbeitslose, die aus Arbeitlosengeld I gestartet sind, wird nunmehr zur Ermessensleistung Im Volksmund wird hier auch von einer Kann-Leistung gesprochen.</p>
<p style="text-align: justify;">Um nicht schon jetzt gleich in dieses Raster zu fallen, sollten Gründer, die in ein paar Monaten gründen möchten, nach Möglichkeit den Gründungszeitpunkt vorverlegen.<span id="more-1895"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Denn wer beispielsweise erst im Herbst seinen Antrag einreicht, könnte aufgrund bereits erschöpfter staatlicher Mittel abgelehnt werden. Ein neuer Antrag kann dann erst wieder im neuen Jahr gestellt werden. Hierbei ist allerdings dringend darüber nachzudenken bzw. nachzurechnen, ob noch so viel Restanspruch auf Arbeitslosengeld I gegeben ist. Ist der Anspruch z. B. im Oktober schon fast bei Null angekommen, d.h. das nur noch wenige Tage Restanspruch auf ALG I verbleiben, ist es nur realistisch, den Antrag in naher Zukunft zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Verwirken Sie nicht durch Hinauszögern Ihren Anspruch bzw. „neu“ Ermessensleistung auf Existenzgründerzuschuss. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit nun noch strengere Prüfkriterien walten lassen müssen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusatztipp: </strong>Beim Einstiegsgeld handelt es sich ja schon längst um eine Ermessensleistung und wurde bisher nur bewilligt, wenn der Existenzgründer schlüssige und nachvollziehbare Unterlagen vorlegte. Ein hieb- und stichfestes Konzept konnte das Ganze untermauern. Letztendlich sollte all dies zum Ziel führen, den Sachbearbeiter bzw. Fallmanager von der Existenzgründung zu überzeugen. Wurde dies nachweislich mit fundierten Kenntnissen und aktuellem Fachwissen dargelegt, konnte der Antragsteller des Einstiegsgeldes sicher sein. Die Kann-Leistung wurde dem Arbeitslosengeld II-Empfänger zugesprochen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Empfehlung:</strong> Lassen Sie sich von einem <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/michaela-muth/" title="Zertifizierter KFW-Gründungsoach" target="_blank" class="liexternal"><strong>zertifizierten KFW-Gründungscoach</strong></a> begleiten. Er unterstützt Sie in der Vorgründungsphase, bei Gründung sowie der Erstellung eines Businessplans. Die<strong> Beratungskosten werden</strong> in den meisten Fällen zum größten Teil <strong>von der KfW übernommen. ﻿</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/16/gruendungszuschuss-fuer-existenzgruender-kuenftig-nur-noch-ermessensleistung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Meister-BAföG trotz Schulden erhalten</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/11/08/meister-bafoeg-trotz-schulden-erhalten/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/11/08/meister-bafoeg-trotz-schulden-erhalten/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 08 Nov 2009 09:54:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Meister - BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[förderung]]></category>
		<category><![CDATA[staatliche Unterstützung]]></category>
		<category><![CDATA[weiterbildungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1558</guid>
		<description><![CDATA[Viele Menschen würden gerne eine Weiter- bzw. Fortbildung anstreben, aber haben Bedenken, da sie sich bereits in der Vergangenheit erheblich verschuldet haben. Manche davon stehen gar kurz vor der Privatinsolvenz. In diesen schwierigen Situationen glaubt der eine oder andere, kein Anrecht mehr auf staatliche Unterstützung zu haben. Viele Fragen treten auf, wie beispielsweise: Besteht für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele Menschen würden gerne eine Weiter- bzw. Fortbildung anstreben, aber haben Bedenken, da sie sich bereits in der Vergangenheit erheblich verschuldet haben. Manche davon stehen gar kurz vor der Privatinsolvenz. In diesen schwierigen Situationen glaubt der eine oder andere, kein Anrecht mehr auf staatliche Unterstützung zu haben.<span id="more-1558"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Viele Fragen treten auf, wie beispielsweise: Besteht für hoch verschuldete Menschen generell noch die Chance einen Antrag auf Meister-BAföG zu stellen oder ist diese Personengruppe komplett ausgeschlossen? Erhalte ich in meiner wirtschaftlich schwierigen Situation dennoch staatlich Förderung, zumindest  in Form des nicht rückzahlbaren Zuschusses für mich und/oder meine Kinder aus dem Meister-BAföG? Besteht die Chance dennoch ein staatliches Darlehen für die Lehrgangsgebühren angelehnt an das Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetz zu erhalten?</p>
<p style="text-align: justify;">Durch ein Zusatzblatt des <strong>BAföG-Amtes </strong>wird die Auflistung der Schulden gefordert. Schädlich ist diese ehrliche Angabe bisher nicht gewesen, da dem Antragsteller aus diesem Grunde die staatliche Förderung nicht verwehrt werden durfte. Die wichtigste Grundlage, um ein Anrecht auf Meister-BAföG zu erhalten, ist eine &#8220;förderfähige Ausbildung bzw. Weiterbildung&#8221; anzustreben. Ist die Aus- bzw. Weiterbildung denn als förderfähig anerkannt, steht in aller Regel dem Meister-BAföG nichts mehr im Wege.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetzes verfolgt das Ziel, Fortbildungswillige an beruflichen Weiterbildungen finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig sollen die Teilnehmer der Lehrgänge so zu Existenzgründungen ermutigt werden. Bedingt dadurch können auch wieder zukunftsträchtige Innovationen durch <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/existenzgruender" title="Existenzgründer" class="liinternal"><strong>Existenzgründer</strong></a> auf den Markt gebracht werden. Einzige Voraussetzung: Die Förderung ist an bestimmte persönliche, zeitliche und qualitative Anforderungen geknüpft.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Prüfen Sie Ihre Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten oder beauftragen Sie einen <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Profi beauftragen" target="_blank" class="liexternal">Profi</a> </strong>damit. Es lohnt sich!</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/11/08/meister-bafoeg-trotz-schulden-erhalten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wird Gründungszuschuss bei zusätzlicher Festanstellung weiter gezahlt?</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/07/29/wird-gruendungszuschuss-bei-zusaetzlicher-festanstellung-weiter-gezahlt/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/07/29/wird-gruendungszuschuss-bei-zusaetzlicher-festanstellung-weiter-gezahlt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 06:34:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[antragstellung]]></category>
		<category><![CDATA[az: l 8 al 6014/08]]></category>
		<category><![CDATA[gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[landessozialgericht baden württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[meldepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[wartezeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1249</guid>
		<description><![CDATA[In der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Zeit überdenken immer mehr Arbeitlose, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte angestellte Mitarbeiter die Selbständigkeit. Oftmals wird schon bald ein Gründungskonzept erstellt, der Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur eingereicht, doch dann floriert die Existenzgründung nicht wie gewollt. Die erwarteten Einnahmen bleiben erstmals noch aus und die neue Selbständigkeit arbeitet noch immer nicht kostendeckend. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Zeit überdenken immer mehr Arbeitlose, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte angestellte Mitarbeiter die Selbständigkeit. Oftmals wird schon bald ein <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung" title="Gründungskonzept" target="_blank" class="liexternal"><strong>Gründungskonzept</strong></a> erstellt, der Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur eingereicht, doch dann floriert die Existenzgründung nicht wie gewollt. Die erwarteten Einnahmen bleiben erstmals noch aus und die neue Selbständigkeit arbeitet noch immer nicht kostendeckend. Was nun, fragen sich so manch betroffene Personen?<span id="more-1249"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In der Regel wird sich nach einer Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte umgeschaut und zusätzlich zur angemeldeten Selbständigkeit gearbeitet. Zusätzlich läuft hier selbstverständlich der <strong>Gründungszuschuss</strong> weiter. Was aber passiert, wenn der für sie zuständige Sachbearbeiter dies zugetragen bekommt? Zahlt die Bundesagentur für Arbeit in diesem Fall den Gründungszuschuss weiter oder wird dieser sofort eingestellt? Besteht generell hierzu Meldepflicht? Muss eine kurzfristig ausgeübte befristete Tätigkeit ebenso gemeldet werden? Wie wird ein zusätzlicher Aushilfsjob bewertet? Erfolgt hierzu Gleichstellung?</p>
<p style="text-align: justify;">Viele wichtige Fragen kommen hier zum Tragen. Wird jedoch vorschnell ein Arbeitsvertrag abgeschlossen oder eine Tätigkeit begonnen, kann es nicht unerhebliche finanzielle Folgen für den Einzelnen haben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ganz wichtig: </strong>Wer sich mit Gründungszuschuss selbständig macht, einer beispielsweise befristeten viermonatigen angestellten Tätigkeit nachgeht und danach wieder voll durchstarten will, bekommt den Gründungszuschuss versagt. Dies wurde jüngst in einem Urteil vom vom 26.06.2009, <strong>AZ: L 8 AL 6014/08 des Landessozialgerichtes in Baden-Württemberg </strong>bestätigt. Hierbei ist es unerheblich, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt. Grundlage ist die Anstellung, die den Gründungszuschuss versagt. Dies gilt auch dann, wenn der staatlich geförderte nur eine Pause eingelegt hat, um seine Haushaltskasse aufzubessern.</p>
<p style="text-align: justify;">Denn zwischen einer angestellten Tätigkeit und einer neuen Selbständigkeit, selbst wenn es die gleiche wie zuvor ist, müssen unbedingt 24 Monate liegen. Jede Antragstellung auf Gründungszuschuss wegen Selbständigkeit wird als Neuantrag gewertet. Ebenso ist es nicht von Bedeutung, ob die geförderte Selbständigkeit bisher voll ausgeschöpft wurde. Eine zwei-jährige Wartezeit bis zum Neuantrag ist zwingend einzuhalten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Informieren Sie sich, bevor Sie handeln! Verschenken Sie keine staatlichen &#8211; nicht rückzahlbaren &#8211; Zuschüsse. Vermeiden Sie die Wartezeiten!</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/07/29/wird-gruendungszuschuss-bei-zusaetzlicher-festanstellung-weiter-gezahlt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gründungszuschuss auch bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag möglich</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/06/08/gruendungszuschuss-auch-bei-eigenkuendigung-oder-aufhebungsvertrag-moeglich/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/06/08/gruendungszuschuss-auch-bei-eigenkuendigung-oder-aufhebungsvertrag-moeglich/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 09:47:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[aufhebungsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[förderung]]></category>
		<category><![CDATA[gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[sperrzeit]]></category>
		<category><![CDATA[widerspruch]]></category>
		<category><![CDATA[zuschüsse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1195</guid>
		<description><![CDATA[Haben Sie bereits einen Aufhebungsvertrag für das bestehende Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen? Oder haben Sie beschlossen, selbst zu kündigen? Egal aus welchem Grunde auch immer Sie jetzt die Existenzgründung in Erwägung ziehen, verschenken Sie nicht wertvolle staatliche nicht rückzahlbare Zuschüsse. Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ist die Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Haben Sie bereits einen Aufhebungsvertrag für das bestehende Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen? Oder haben Sie beschlossen, selbst zu kündigen? Egal aus welchem Grunde auch immer Sie jetzt die <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Existenzgründung" target="_blank" class="liexternal"><strong>Existenzgründung</strong></a> in Erwägung ziehen, verschenken Sie nicht wertvolle staatliche nicht rückzahlbare Zuschüsse.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ist die Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen. Allerdings sollten hierbei kleine Formalitäten unbedingt beachtet werden.<span id="more-1195"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Gründungszuschuss nach der Eigenkündigung ist die Einhaltung von zwei Tagen gemeldeter Arbeitslosigkeit. Somit müssen Sie ab dem letzten Tag der angestellten Tätigkeit mindestens zwei Tage arbeitslos gemeldet gewesen sein. Danach können Sie direkt durchstarten und haben die Chance auf den Gründungszuschuss. Wird diese Wartezeit von zwei Tagen nicht eingehalten, besteht auch kein Anspruch auf den <strong>Gründungszuschuss</strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Förderung nach einem Aufhebungsvertrag und darauf folgender Arbeitslosigkeit wird durch die Bundesagentur für Arbeit jedoch etwas anders bewertet. Aufhebungsvertrag ist nicht gleich Aufhebungsvertrag! Somit erhält auch nicht jeder gemeldete Arbeitslose eine Sperrzeit. Wer beispielsweise nicht unkündbar war oder durch eine betriebsbedingte Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum gleichen Zeitpunkt gekündigt worden wäre, erhält in der Regel Arbeitslosengeld. Auch eine Abfindungsvereinbarung in Höhe von 0,25 bis 0,5 des Monatsgehaltes je Jahr der Beschäftigung bietet Sicherheit und schützt gleichzeitig vor einer <strong>Sperrzeit</strong> durch die Arbeitsagentur.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings sei bemerkt, dass sich die Sachbearbeiter in manchen Fällen versuchen eines Antrages zu erwehren. Eine Ablehnung ist die Folge. Gehen Sie in diesem Fall in die nächste Instanz und legen <strong>Widerspruch</strong> gegen eine Ablehnung ein und beweisen Sie Ihre Hartnäckigkeit und den unbedingten Willen zur Existenzgründung. In vielen Fällen wurden danach die Anträge bewilligt und der Gründungszuschuss ist geflossen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Besprechen Sie vor der Gründung und Beantragung des Gründungszuschusses mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur und stellen eine positive Chemie her. Leisten Sie Überzeugungsarbeit, wenn Sie im Zweifelsfalle in einer Sperr- oder Ruhezeit rutschen würden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/06/08/gruendungszuschuss-auch-bei-eigenkuendigung-oder-aufhebungsvertrag-moeglich/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld abgelehnt?</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/30/antrag-auf-gruendungszuschuss-oder-einstiegsgeld-abgelehnt/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/30/antrag-auf-gruendungszuschuss-oder-einstiegsgeld-abgelehnt/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 30 May 2009 08:25:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitslosengeld ii]]></category>
		<category><![CDATA[einstiegsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[existenzgründerseminare]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[hartz iv]]></category>
		<category><![CDATA[qualifizierung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1161</guid>
		<description><![CDATA[Viele Dinge sind zu beachten, wenn man sich auf den Weg zur Selbständigkeit befindet. Der richtige Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. sonstigem Leistungsträger ist noch dazu sehr entscheidend. Als erstes muss eben die Hürde über den zuständigen Sachbearbeiter bzw. Fallmanager der Bundesagentur für Arbeit genommen werden. Möglichweise ist auch in speziellen Fällen ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele Dinge sind zu beachten, wenn man sich auf den Weg zur Selbständigkeit befindet. Der richtige Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. sonstigem Leistungsträger ist noch dazu sehr entscheidend.</p>
<p style="text-align: justify;">Als erstes muss eben die Hürde über den zuständigen Sachbearbeiter bzw. Fallmanager der Bundesagentur für Arbeit genommen werden. Möglichweise ist auch in speziellen Fällen ein anderer Leistungsträger, Bereich Grundsicherung für Sie zuständig. Je nachdem, ob die Existenzgründung aus Arbeitslosengeld I / Gründungszuschuss oder aus Arbeitslosengeld II/ Hartz IV = Einstiegsgeld gestartet werden soll. Wichtig: Es handelt sich hier um eine Kannleistung der Arbeitsagentur und nicht um eine gesetzlich verankerte Pflichtleistung.<span id="more-1161"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das Wichtigste sollte generell sein, dass der Fallmanager nachhaltig erkennt, dass sie bestrebt sind Ihre <strong>Selbständigkeit </strong>unbedingt als Vollzeittätigkeit auszuführen. Unterstellt der Sachbearbeiter zusätzlich zu wenig fundierte Kenntnisse in der Branche und in allen kaufmännischen Belangen, dann weisen Sie nach, dass Sie bestrebt sind, diese zu erarbeiten. Vielleicht liegt Ihnen ja auch schon ein Zertifikat vor, das den Besuch eines Existenzgründerseminars dokumentiert. Auch ein Fachkurs zur Qualifizierung fehlender Fachkenntnisse in der auserwählten Branche kann einen weiteren Vorteil darstellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Verläuft das Gespräch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder Fallmanager dennoch negativ, bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie aufgeben müssen. Bleiben Sie hartnäckig und verfolgen Sie Ihr Ziel nachhaltig. In vielen Fällen konnte dadurch eine staatlich finanzierte <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Existenzgründung" target="_blank" class="liexternal"><strong>Existenzgründung</strong></a> geschaffen  werden, die später sogar weiteren Arbeitslosen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellte.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/30/antrag-auf-gruendungszuschuss-oder-einstiegsgeld-abgelehnt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Staatlich geförderte Beratungskosten in der Vorgründungsphase</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/14/staatlich-gefoerderte-beratungskosten-in-der-vorgruendungsphase/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/14/staatlich-gefoerderte-beratungskosten-in-der-vorgruendungsphase/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 May 2009 10:43:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[arge]]></category>
		<category><![CDATA[businessplan]]></category>
		<category><![CDATA[einstiegsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[existenzgründerseminare]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[gründungsförderung]]></category>
		<category><![CDATA[gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[vorgründungsberatung]]></category>
		<category><![CDATA[zuschuss]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1131</guid>
		<description><![CDATA[Bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wird durch die Arbeitsagentur vielfach ein Augenmerk auf die persönliche Eignung des künftigen Gründers in der gewünschten Branche gelegt. Bringt ein Existenzgründer keine betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse mit, ist in der Regel der Besuch eines Existenzgründerseminars von Vorteil. Oftmals ist es auch eine Pflichtvorgabe der ARGE, um überhaupt an den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wird durch die Arbeitsagentur vielfach ein Augenmerk auf die persönliche Eignung des künftigen Gründers in der gewünschten Branche gelegt. Bringt ein Existenzgründer keine betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse mit, ist in der Regel der Besuch eines Existenzgründerseminars von Vorteil. Oftmals ist es auch eine Pflichtvorgabe der ARGE, um überhaupt an den Zuschuss zu kommen.<span id="more-1131"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin muss ein Businessplan erstellt werden, der als Grundlage bei der Beantragung der staatlichen <strong>Gründungsförderung</strong> gilt. Die Markterkundung, Wettbewerbsanalyse und  die tatsächliche Gewinn- und Ertragsvorausschau für die ersten drei Gründungsjahre müssen schlüssig im Businessplan dargestellt werden. Dieser ist sehr zeitaufwendig und sollte lange Zeit vor der Endphase fertig gestellt sein. Damit sich der künftige Gründer schon bald um Aufträge und Umsätze für sein Unternehmen kümmern kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Ist dies für den Gründungswilligen zu schwierig und nicht selbst realisierbar, besteht auch hier die Möglichkeit durch einen Gründungsberater einen <strong>Businessplan</strong> erstellen zu lassen. In vielen Fällen wird diese Beratung und Erstellung des Businessplanes staatlich gefördert. Meistens wird der größte Teil der Beraterkosten übernommen. Bei Arbeitslosengeld II-Empfängern werden oftmals sogar 100 Prozent bezuschusst.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesagentur für Arbeit ist gehalten, bei der <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/existenzgruender/" title="Existenzgründung" class="liinternal"><strong>Existenzgründung</strong></a> unterstützend tätig zu sein. Sollte ein finanzieller Zuschuss für die Vorgründungsberatung erforderlich sein, ist im Vorfeld zu überprüfen, ob diese notwendig und erforderlich ist. Meistens ist mit einem guten Businessplan das spätere Unternehmen gut aufgestellt und die Erfolgschancen steigen durch die Beratung eines <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/michaela-muth/" title="Gründungsberater" target="_blank" class="liexternal"><strong>Gründungsberaters</strong></a><strong> </strong>enorm. Der bisher Arbeitslose fällt daher seltener in die Arbeitslosigkeit zurück und hat daher eine gute Ausgangsbasis für den späteren Erfolg geschaffen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/14/staatlich-gefoerderte-beratungskosten-in-der-vorgruendungsphase/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Was mindert Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/11/was-mindert-gruendungszuschuss-oder-einstiegsgeld/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/11/was-mindert-gruendungszuschuss-oder-einstiegsgeld/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 11 May 2009 16:59:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[einstiegsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[gründungswillige]]></category>
		<category><![CDATA[gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[hartz iv]]></category>
		<category><![CDATA[nebeneinkünfte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1122</guid>
		<description><![CDATA[Derzeit starten viele Menschen in eine Selbständigkeit oder werden gar von der Bundesagentur für Arbeit dazu gedrängt. Besonders im Osten Deutschlands geschieht dies nach wie vor sehr oft, da die Arbeitslosenquote hier sehr hoch ist. Was sollte nun unbedingt beachten werden? Bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld tauchen dazu viele Fragen auf, wie z. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Derzeit starten viele Menschen in eine Selbständigkeit oder werden gar von der  Bundesagentur für Arbeit dazu gedrängt. Besonders im Osten Deutschlands  geschieht dies nach wie vor sehr oft, da die Arbeitslosenquote hier sehr hoch  ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Was sollte nun unbedingt beachten werden? Bei der Antragstellung auf  Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld tauchen dazu viele Fragen auf, wie z. B.:</p>
<ul>
<li>Werden meine  aktuellen Nebeneinkünfte bei der zukünftigen Berechnung mit eingerechnet?</li>
<li>Kann  ich mir den Antrag auf Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld schon im Vorfeld  durch die Bundesagentur für Arbeit aushändigen lassen?</li>
<li>Ab wann darf ich mir eine  Zulassung oder Konzession beantragen?<span id="more-1122"></span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Tatsächlich können gründungswillige  Arbeitslose schon im Vorfeld bei der Arbeitsagentur den Antrag auf  <strong>Gründungszuschuss </strong>oder Einstiegsgeld abholen. Hierbei wird nicht unterschieden,  ob Arbeitslosengeld I oder  Hartz IV-Empfänger. Sobald die Abgabe an den  interessierten gründungswilligen Arbeitslosen erfolgt, wird dieser in aller  Regel erst mal für ein paar Wochen in Ruhe seine Dinge ordnen können und somit  auch nicht mit weiteren Arbeitsangeboten konfrontiert. Selbst wenn der  Arbeitslose sich gegen die Selbständigkeit entscheidet, wird ihm dies nicht  negativ ausgelegt. Danach ist er einfach weiterhin wie bisher als arbeitslos  anzusehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso sollte berücksichtigt werden, dass bisher erzielte <strong> Nebeneinkünfte</strong> bei der Berechnung der Gründungsförderung mit herangezogen  werden. Nebeneinkünfte sollten möglichst in den letzten vier Wochen nicht mehr  vereinnahmt werden, da diese während der gesamten Laufzeit der geförderten  Gründung bei der Errechnung mit einbezogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Existenzgründer" target="_blank" class="liexternal">Existenzgründer</a></strong>, die  zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zulassung oder Erlaubnis benötigen, können  diese schon im Vorfeld vor dem Beginn der Gründung beantragen. Dies ist sehr  wichtig, da oftmals die bürokratischen Mühlen sehr langsam mahlen. Unterlagen  müssen in manchen Fällen nachgereicht werden und denn vergehen Wochen, bis die  Erlaubnis vorliegt. Wer also erst bei Anmeldung der selbständigen Tätigkeit  diese Formalitäten erledigt, verliert wertvolle Zeit. Der bewilligte Zeitraum  des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeld läuft schon und Gründer können noch  nicht wirklich Umsätze für Ihre Selbständigkeit vereinnahmen, da sie noch in der  Warteposition sind. Nutzen Sie Ihre Arbeitslosigkeit zur Erledigung der  Formalitäten. Danach starten Existenzgründer in die &#8220;fertige&#8221; Selbständigkeit  und können sich um die Generierung von Umsätzen  kümmern.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Überprüfen Sie unbedingt vor Beantragung  von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld Ihren derzeitigen  Arbeitslosengeldbescheid. Vermeiden Sie dadurch die Minderung der  Existenzgründungsförderung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/11/was-mindert-gruendungszuschuss-oder-einstiegsgeld/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beratungshilfe für Existenzgründer in der Gründungsphase</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/03/11/beratungshilfe-fuer-existenzgruender-in-der-gruendungsphase/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/03/11/beratungshilfe-fuer-existenzgruender-in-der-gruendungsphase/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 08:50:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitslosengeld ii]]></category>
		<category><![CDATA[beratungsleistung]]></category>
		<category><![CDATA[bewilligungsbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[einstiegsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[gründungs]]></category>
		<category><![CDATA[kfw]]></category>
		<category><![CDATA[kreditanstalt für wiederaufbau]]></category>
		<category><![CDATA[widerspruch]]></category>
		<category><![CDATA[zuschuss]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1021</guid>
		<description><![CDATA[Benötigen Sie direkt in der Startphase Hilfe oder Begleitung durch eine Unternehmensberatung, werden Sie auch hier finanziell durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt. Im Rahmen des &#8220;Gründercoaching Deutschland&#8221; erhalten Sie mindestens 90 Prozent der anfallenden Beratungsleistung ersetzt. Hier jedoch maximal nur 3.600 Euro bzw. 90 Prozent von der Höchstleistung in Höhe von 4.000 Euro. Arbeitslosengeld II-Empfänger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Benötigen Sie direkt in der Startphase Hilfe oder Begleitung durch eine Unternehmensberatung, werden Sie auch hier finanziell durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt. Im Rahmen des &#8220;Gründercoaching Deutschland&#8221; erhalten Sie mindestens 90 Prozent der anfallenden Beratungsleistung ersetzt. Hier jedoch maximal nur 3.600 Euro bzw. 90 Prozent von der Höchstleistung in Höhe von 4.000 Euro.<span id="more-1021"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Arbeitslosengeld II-Empfänger</strong> können sogar einen Antrag auf 100 prozentige Übernahme der Beratungsleistung stellen. Begründung: Hier geht man von hilfebedürftigen Selbständigen nach gemäß § 16b SGB II aus. Dadurch wird in vielen Fällen der Antrag positiv beschieden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wo kann ich diesen Antrag auf Förderleistung stellen? </strong><br />
Der Antrag muss bei der KfW, auch &#8220;<strong>Kreditanstalt für Wiederaufbau</strong>&#8221; in Bonn gestellt werden. Wichtig: Vor Einreichung des Antrags sollten Sie Ihren Bewilligungsbescheid auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beglaubigen lassen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung und Grundlage für eine positive Entscheidung. Reichen Sie Ihren Bewilligungsbescheid jedoch nur in Kopie ein, besteht die Möglichkeit der Ablehnung oder Rücksendung des Antrags. Konkret bedeutet dies enormer Zeitverlust in der Antragsbearbeitung. Denn jetzt müssen Sie auf Anweisung hin den Bescheid beglaubigen lassen und erneut den Antrag einreichen. Vielleicht müssen Sie sogar einen <strong>Widerspruch</strong> gegen die Ablehnung einreichen. Wertvolle Zeit geht dadurch verloren. Eine lange Zeit, in der Sie sich keine Beratungshilfe durch eine professionelle Unternehmensberatung an die Hand nehmen können. Vermeiden Sie diese Fehler und starten gleich richtig durch!<br />
<strong><br />
Wer kann mir meinen Bewilligungsbescheid beglaubigen?</strong><br />
Die Agentur für Arbeit kann Ihnen den Bewilligungsbescheid auf Arbeitslosengeld I oder II beglaubigen. Lassen Sie sich nach Möglichkeit gleich zwei Beglaubigungen ausstellen, damit Sie gleich von Anfang an eine Unterstützung durch das Gründungscoaching in Anspruch nehmen können. Vor allem sollte bei der Antragstellung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld der Antrag auf Beratungsförderung gleich mitgestellt werden. Dadurch haben Sie sofort die Chance auf Unterstützung in wichtigen Unternehmensfragen, wie beispielsweise der Kundengewinnung, Büroorganisation, Fragen zu Ämtern und deren Anträgen und sonstigem Papierkram. Selbstverständlich stehen auch betriebswirtschaftliche Fragen zu Ihrem Betrieb an, die Ihnen Ihr persönlicher <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="unternehmenshilfen.eu - Unternehmensberatung und mehr für Sie" target="_blank" class="liexternal"><strong>Unternehmensberater</strong></a> gerne hilft zu beantworten.<br />
<strong><br />
Vorteil: </strong>Viele Anfängerfehler können dadurch vermieden werden. Der Existenzgründer kann sich durch Abarbeiten der Problemthematik mit/durch den Unternehmensberater um das Wesentliche; nämlich um den Umsatz für seine neue Geschäftstätigkeit kümmern.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/03/11/beratungshilfe-fuer-existenzgruender-in-der-gruendungsphase/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>NEU: Zuschüsse und Darlehen für Hartz IV-Selbständige</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/03/10/neu-zuschuesse-und-darlehen-fuer-hartz-iv-selbstaendige/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/03/10/neu-zuschuesse-und-darlehen-fuer-hartz-iv-selbstaendige/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 08:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[ALG II]]></category>
		<category><![CDATA[businessplan]]></category>
		<category><![CDATA[darlehen]]></category>
		<category><![CDATA[einstiegsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[hartz iv]]></category>
		<category><![CDATA[Kredit]]></category>
		<category><![CDATA[rentabilitätsvorausschau]]></category>
		<category><![CDATA[voraussetzungen]]></category>
		<category><![CDATA[zuschüsse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1010</guid>
		<description><![CDATA[Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das &#8220;Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente&#8221; sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das &#8220;Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente&#8221; sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den § 16 (&#8220;Leistungen zur Eingliederung&#8221;) integriert worden. Somit sind gute Chancen für Darlehen an Alg-II-Empfänger gegeben.<span id="more-1010"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?</strong><br />
Es muss sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Außerdem muss diese Selbständigkeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitraum wirtschaftlich tragfähig sein. Eine finanzielle Unabhängigkeit von staatlichen Stellen soll damit weitestgehend gewährleistet sein.<br />
<strong><br />
Welche Ziele werden mit Zuschüssen und Darlehen an Gründer und Selbständige verfolgt?</strong><br />
Gründer müssen innerhalb von maximal 24 Monaten nachweislich auf eigenen Füssen stehen. Bei bereits Selbständigen wird dies innerhalb von bis zu 12 Monaten erwartet. Nachweise zur wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb des Zeitraums müssen erbracht werden. Hilfebedürftigkeit soll dadurch nachweislich beendet oder verringert werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ab wann hat man die Chance auf das neue Darlehen für Sachmittel?</strong><br />
Wer bisher vergeblich versuchte, einen Kredit über seine Hausbank zu bekommen, muss hier nur den schriftlichen Nachweis einer Absage erbringen. Dieser Nachweis ist für die Agentur für Arbeit ausreichend. Er soll anzeigen, dass die Finanzierungsmöglichkeiten bei Banken erschöpft sind und keine Chance auf ein Darlehen bestehen. In der Regel werden dann zweckgebundene Darlehen gewährt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wofür darf das Darlehen der ARGE genau verwandt werden?</strong><br />
Das Darlehen ist zweckgebunden und darf nur für betrieblich notwendige Anschaffungen verwendet werden. Der Antragsteller muss eine genaue Auflistung der anzuschaffenden Sachmittel einreichen und den Anschaffungsvorgang schlüssig darstellen. Außerdem müssen die Sachmittel für den Erhalt der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit notwendig sein. Die gleichen Kriterien gelten beim Erhalt der Selbständigkeit und/oder deren Fortführung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was  versteht die Bundesagentur für Arbeit unter Sachmittel?</strong><br />
Konzessionen (bei Übernahmen in der Gastronomie), Maschinen, Anlagen, Arbeitsmittel und Werkzeuge, sowie Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, PC, betriebseigene Software, Telefon, Fax, Kopierer, Drucker, Büromöbelausstattung, Kosten zur Erstellung einer Website, sonstige gedruckte Werbemittel, Dekorationen zur Ausstattung eines Büros oder Ladengeschäftes, sowie Schaufensterdekorationen, Kosten für Vertrieb und Marketing, Erstausstattung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kann ich einen staatlichen Zuschuss und zusätzlich ein Darlehen in Anspruch nehmen?</strong><br />
Diese Möglichkeit der in Anspruchnahme beider Instrumentarien ist gegeben und lässt der Gesetzgeber offen. Aber auch hier obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter die Handhabe, ob er bewilligt oder nicht. Die Rückzahlung des Darlehens wird an die wirtschaftliche Situation des Antragstellers angepasst und muss damit vereinbar sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Beurteilung und Entscheiderstelle für den Antrag auf Zuschüsse oder Darlehen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Beurteilung erfolgt durch die Integrationsfachkraft der Bundesagentur für Arbeit. Sollte diese Stelle keine Entscheidung zur Tragfähigkeit oder Notwendigkeit finden können, wird eine externe Gutachtenstelle mit einbezogen. Fachkundige Stellen sind hier Gründerzentren und Banken. Ebenso Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Fachverbände, die sich auf Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus spezialisiert haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch bei diesem Antrag wird ähnlich wie beim Einstiegsgeld und Gründungszuschuss ein <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Businessplan" target="_blank" class="liexternal">Businessplan</a></strong> mit genauer Beschreibung der Tätigkeit und des aktuellen Vorhabens benötigt. Desweiteren ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Rentabilitätsvorausschau, sowie ein Liquiditätsplan zur Abrundung der Unterlagen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin sollte der Antragsteller beachten, dass die betrieblich bedingten Sachmittel nicht nur notwendig, sondern auch den Lebensumständen eines Hartz IV-Empfängers angepasst sein sollten. Dies ist besonders beim festlegen bestimmter Kosten, wie beispielsweise für einen Pkw zu berücksichtigen. Die Arbeitsagentur kann gegebenenfalls zur Senkung der Kosten die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig: </strong>Dieses Darlehen steht Existenzgründern wie auch bereits Selbständigen zur Verfügung. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht jedoch nicht. Die Handhabe und Vergabe obliegt nach wie vor dem jeweiligen Bearbeiter. Jedoch sind einige Arbeitsagenturen noch nicht vollständig über die Vergabe- und Umsetzungsmodalitäten informiert und auch nicht entsprechend eingearbeitet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusatztipp:</strong> Scheitert ein Vorhaben, ist eine neue Antragstellung auf Eingliederung Selbständiger möglich. Dies jedoch frühestens nach dem Zeitraum von 12 Monaten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/03/10/neu-zuschuesse-und-darlehen-fuer-hartz-iv-selbstaendige/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Existenzgründung mit staatlicher Förderung für Arbeitslose möglich</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/02/19/existenzgruendung-mit-staatlicher-foerderung-fuer-arbeitslose-moeglich/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/02/19/existenzgruendung-mit-staatlicher-foerderung-fuer-arbeitslose-moeglich/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Feb 2009 10:33:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[businessplan]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[rentabilitätsvorausschau]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=943</guid>
		<description><![CDATA[Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten bei positiver Bestätigung durch die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss. Dieser wird für neun Monate zuzüglich pauschaler Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Die monatliche Leistung des Gründungszuschusses ist in etwa angepasst an die bisherige Höhe des Arbeitslosengeld I. Darüber hinaus kann für weitere sechs Monate eine Verlängerung beantragt werden. Die Beantragung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten bei positiver Bestätigung durch die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss. Dieser wird für neun Monate zuzüglich pauschaler Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Die monatliche Leistung des Gründungszuschusses ist in etwa angepasst an die bisherige Höhe des Arbeitslosengeld I.<span id="more-943"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus kann für weitere sechs Monate eine Verlängerung beantragt werden. Die Beantragung kann schon ab dem 7. Monat der Selbständigkeit erfolgen. Hier werden zusätzlich auf Antrag hin, ab dem 10. Monat  pauschal 300 Euro monatlich für <strong>Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge</strong> geleistet. Der Existenzgründer sollte ab dem 10. Monat seinen Lebensunterhalt selbst decken können. Die monatliche Pauschale ist zur sozialen Absicherung gedacht. Gesamt können dadurch für den Zeitraum von sechs Monaten 1.800 Euro bezogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Pauschale ist eine <strong>steuerfreie Leistung</strong> und zählt auch nicht bei der Einkommensermittlung als Bemessungswert von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Der Verlängerungsantrag sollte frühzeitig gestellt werden, da eine Nachreichung bzw. Nachbewilligung in den meisten Fällen nicht akzeptiert wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Die zukünftige selbständige Tätigkeit muss bei Antragstellung schlüssig und durch ein wirtschaftlich <strong>tragfähiges Geschäftskonzept </strong>dargestellt werden. Einreichungsstelle hierfür ist die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Gleichzeitig muss ein <strong>Businessplan</strong>, eine <strong>Rentabilitätsvorausschau</strong> sowie eine unterschriebene Bestätigung einer befugten Stelle beigelegt werden. Die Existenzgründerberatungsstelle in der Industrie- und Handelskammer ist zeichnungsbefugt. Ebenso ist nur das Testat eines Steuerberaters vollkommen ausreichend.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer derzeit arbeitslos ist, seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt als sehr gering einschätzt und mit einer <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/gruendung/" title="Existenzgründung" target="_blank" class="liexternal"><strong>Existenzgründung</strong></a> starten möchte, sollte einen Antrags auf diese staatlichen Fördermittel für Existenzgründer stellen. Bedenken Sie, es ist &#8220;Geld vom Staat &#8211; Nicht rückzahlbar&#8221; und gibt Ihnen etwas Sicherheit und Ruhe beim Aufbau Ihrer Existenz.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/02/19/existenzgruendung-mit-staatlicher-foerderung-fuer-arbeitslose-moeglich/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
