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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Elterngeld</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Koalition beschließt Sparpaket</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 20:24:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[darlehen]]></category>
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		<description><![CDATA[Heute hat die Koalition das Sparpaket beschlossen. Bis 2014 soll der Haushalt des Bundes um insgesamt mehr als 80 Milliarden Euro entlastet werden. Für unsere Leser in Kürze die Veränderungen, die speziell &#8220;Geld vom Staat &#8211; Empfänger&#8221; betreffen. Zuschläge für Arbeitslose werden gestrichen: Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhielten Erwerbslose [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Heute hat die Koalition das Sparpaket beschlossen. Bis 2014 soll der Haushalt des Bundes um insgesamt mehr als 80 Milliarden Euro entlastet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Für unsere Leser in Kürze die Veränderungen, die speziell &#8220;Geld vom Staat &#8211; Empfänger&#8221; betreffen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zuschläge für Arbeitslose werden gestrichen:</strong><br />
Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhielten Erwerbslose bisher Zuschläge für zwei Jahre. <span id="more-1861"></span>Bei Alleinstehenden waren das im ersten Jahr bis zu 160 € und im zweiten Jahr bis 80 €. Verheiratete bekamen das Doppelte. Diese Zuschläge sollen ersatzlos wegfallen. Entlastung für den Staatskasse; rund 200 Millionen € im Jahr.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Einschnitte bei bei Hartz-IV-Empfängern:</strong><br />
Bei Hartz &#8211; IV-Empfängern will der Staat die Beiträge zur Rentenversicherung (rund 40 € im Monat) einsparen. Damit müssen Betroffene auf eine spätere Minirente von 2,09 € pro Hartz-IV-Jahr verzichten. Dies bringe etwa zwei Milliarden € im Jahr.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Elterngeld:</strong><br />
Das Elterngeld wird insgesamt gekürzt, für Hartz-IV-Empfänger komplett gestrichen. Der Höchstbetrag von maximal 1800 € im Monat wird nicht angetastet. Künftig werden nur 65 statt 67% des Nettoeinkommens (von mehr als 1240 € im Monat) als Berechnungsgrundlage genommen. Zur Streichung bei den Hartz-IV-Empfängern heißt es: „Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Die zusätzliche Gewährung von Elterngeld in Höhe von 300 € für Bezieher von Arbeitslosengeld II verringert den Lohnabstand. Er ist daher analog zur Regelung beim Kindergeld vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzusehen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Arbeitslosenversicherung:</strong><br />
Sie soll ohne Darlehen und Zuschüsse auskommen. Das könnte auf eine Erhöhung des Beitragssatzes hinauslaufen.<br />
<small>(Quelle Express.de)</small></p>
<p><strong><span style="color: #ff0000;"><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/07/koalition-beschliesst-sparpaket/#comments" class="liimagelink"><img class="alignleft size-full wp-image-1891" style="margin-top: 0px; margin-bottom: 0px;" title="comments_add" src="http://www.geldvomstaat24.de/wp-content/uploads/2010/06/comments_add.png" alt="" width="16" height="16" /></a>﻿<span style="text-decoration: underline;">Ihre Meinung</span></span><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #ff0000;"> zum Sparpaket</span></span></strong><span style="text-decoration: underline;">:</span> <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/07/koalition-beschliesst-sparpaket/#comments" title="zu den Kommentaren" class="liinternal">Schreiben Sie uns, was Sie davon halten</a>.<br />
</strong></p>
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		<title>Elterngeld bis zu 28 Monate?</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/04/24/elterngeld-von-bis-zu-28-monate/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 12:22:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[nettoeinkommen]]></category>
		<category><![CDATA[rationalisierungsmassnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[refinanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[teilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[wirtschafts- und finanzkrise]]></category>

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		<description><![CDATA[Bisher gibt es Elterngeld für bis zu 14 Monate, d.h. wenn beide Elternteile betreuen und der Vater mindestens zwei Monate aus dem Berufsleben zur Betreuung aussteigt. Hier bezieht die Mutter in der Regel 12 Monate und der Vater erhält weitere zwei Monate das Elterngeld weiter. Derzeit leben wir in einer weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher gibt es Elterngeld für bis zu 14 Monate, d.h. wenn beide Elternteile betreuen und der Vater mindestens zwei Monate aus dem Berufsleben zur Betreuung aussteigt. Hier bezieht die Mutter in der Regel 12 Monate und der Vater erhält weitere zwei Monate das Elterngeld weiter.</p>
<p style="text-align: justify;">Derzeit leben wir in einer weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Der Staat jedoch denkt darüber nach, weitere Kosten im Bereich des Elterngeldes zu produzieren. Das derzeit angedachte Paket Elterngeld würde den Staat, sprich den Steuerzahlern ziemlich teuer zu stehen kommen.<span id="more-1103"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Begründung der Familienministerin von der Leyen ist jedoch in der jetzigen Zeit sehr gut nachvollziehbar. Denn ist es nicht besser, beide nehmen anteilig eine Auszeit und/oder arbeiten in Teilzeit weiter und haben dennoch Zeit für Ihr Kind? In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten gibt es somit auch eine Chance für den Arbeitgeber, damit er keine Entlassungen und somit <strong>Rationalisierungsmassnahmen</strong> ausführen muss. Der Arbeitnehmer jedoch hat eine erhöhte Chance, seinen Arbeitsplatz zu erhalten und gleichzeitig das halbe Elterngeld von staatlicher Seite zusätzlich zu erhalten. Elterngeld wird zu 67 Prozent vom Nettoeinkommen gezahlt. In diesem Falle die Hälfte vom Elterngeld, wenn in Teilzeit weiter gearbeitet werden würde.</p>
<p style="text-align: justify;">Eltern könnten sich nach der Vorstellung von Familienministerin von der Leyen die Elternzeit teilen. Väter beispielsweise könnten anstatt zwei volle Monate aus dem Berufsleben auszusteigen vier halbe Monate <strong>Elterngeld </strong>beziehen. Die Umsetzung wäre dann, dass der Vater vier Monate Teilzeit arbeitet und zusätzlich vier Monate halbes Elterngeld beziehen kann. Die Mutter könnte anstelle von bisher 12 Monaten insgesamt 24 Monate Elterngeld beziehen, wenn diese nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten würde. Auch hier würden dann zusätzlich 24 Monate halbes Elterngeld weiter bezahlt. Natürlich zuzüglich des Teilzeitlohns durch den Arbeitgeber.</p>
<p style="text-align: justify;">Interessante Möglichkeiten, die hier aufgezeigt werden. Aber natürlich muss auch hier abgewartet werden, wie die Umsetzung und <strong>Refinanzierung</strong> dieses großen Paketes funktionieren soll. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir sie wieder an dieser Stelle.</p>
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		<title>Ersatzrate erhöht das Elterngeld bei Geringverdienern</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Mar 2009 10:17:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[ausbildungslohn]]></category>
		<category><![CDATA[einkommen]]></category>
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		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[nebenjob]]></category>
		<category><![CDATA[nettoeinnahmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wurde Ihr Elterngeld richtig berechnet? Sind Sie derzeit noch in der Ausbildung und haben vor kurzem Nachwuchs bekommen? Oder haben Sie Ihre Ausbildung wieder aufgenommen bzw. unterbrochen und leben nun von Elterngeld, Kindergeld und dergleichen? Manche Auszubildende stehen schon während der Ausbildungszeit auf eigenen Füßen und haben eine eigene Wohnung zu unterhalten. Da das Leben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wurde Ihr Elterngeld richtig berechnet?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sind Sie derzeit noch in der Ausbildung und haben vor kurzem Nachwuchs bekommen? Oder haben Sie Ihre Ausbildung wieder aufgenommen bzw. unterbrochen und leben nun von Elterngeld, Kindergeld und dergleichen?</p>
<p style="text-align: justify;">Manche Auszubildende stehen schon während der Ausbildungszeit auf eigenen Füßen und haben eine eigene Wohnung zu unterhalten. Da das Leben sehr teuer ist und der Ausbildungslohn oftmals nicht ausreichend ist, wird oftmals noch ein Nebenjob ausgeübt. Steht eine unverhoffte Schwangerschaft an, kommt es zu extremen Veränderungen. Denn wenn das Baby erstmal da ist, fällt der doppelte Verdienst meistens weg. Und das, obwohl enorme Mehrkosten durch das Baby entstehen. Hinzu kommen Einkommenseinbußen, da der Nebenjob bedingt durch das Baby nicht mehr ausgeübt werden kann. Kinderbetreuung ist in der Regel zu teuer und die Neu-Mama möchte sich oftmals lieber selbst um ihr Baby kümmern.<span id="more-986"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das Elterngeld deckt 67 Prozent der<strong> Nettoeinnahmen</strong> aus dem vorangegangen Ausbildungslohn ab. Das bisherige Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt. Allerdings gibt es, was nur wenige wissen, das &#8220;erhöhte Elterngeld&#8221;. Geringverdiener profitieren von der Ersatzrate beim Elterngeld. Wer beispielsweise unter 1.000 Euro monatlich vor der Geburt verdiente, kann durch die Erhöhung des Elterngeldes von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zum besseren Verständnis hier ein Beispiel: Wer etwa 500 Euro Nettoeinnahmen durch <strong>Ausbildungslohn</strong> und Nebenjob monatlich hatte, dürfte jetzt ca. 490 Euro Elterngeld erhalten. Wichtig: Denn für je 20 Euro steigt die Ersatzrate um ein Prozent, die das Einkommen unter 1000 Euro liegen. Man spricht auch von einer <strong>Anhebung der Ersatzrate</strong> bei kleinen Einkommen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Überprüfen Sie unbedingt Ihren Elterngeldbescheid auf korrekte Berechnung.</p>
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		<title>Elterngeld keine Sozialleistung</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 12:14:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[sozialleistung]]></category>
		<category><![CDATA[steuersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Elterngeld ist Lohnersatz Oftmals wird angenommen, dass Elterngeld eine staatliche Sozialleistung ist. Hier zur Aufklärung: Elterngeld wird als Lohnersatz für die Mutter oder den Vater während der ersten zwölf bis maximal vierzehn Monate der Erziehungszeit geleistet. Elterngeld wird an den bezugsberechtigten Vater oder Mutter unter dem Progressionsvorbehalt gezahlt und am Jahresende in die Einkommensteuererklärung mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Elterngeld ist Lohnersatz</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Oftmals wird angenommen, dass Elterngeld eine staatliche Sozialleistung ist. Hier zur Aufklärung: Elterngeld wird als Lohnersatz für die Mutter oder den Vater während der ersten zwölf bis maximal vierzehn Monate der Erziehungszeit geleistet.</p>
<p style="text-align: justify;">Elterngeld wird an den bezugsberechtigten Vater oder Mutter unter dem Progressionsvorbehalt gezahlt und am Jahresende in die Einkommensteuererklärung mit eingerechnet. Es ist gesetzliche Pflicht, das Elterngeld mit anzugeben. <span id="more-673"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Elterngeld.htm" title="Elterngeld" target="_blank" class="liexternal">Elterngeld</a> </strong>gilt steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung. Am Jahresende werden beide Einkommen der Elternteile zusammengefasst, d.h. die Summe aus Elterngeld und Einkommen. Hieraus wird der progressive <strong>Steuersatz</strong> aus Einkommen und Elterngeld ermittelt. Der sodann ermittelte Steuersatz wird dabei nur auf das tatsächlich real erwirtschaftete Einkommen und nicht auf das Elterngeld berechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Alleinerziehenden Elternteilen muss jedoch auch dann, wenn das Elterngeld den vollen Zeitraum eines Jahres bezogen wurde, eine <strong>Einkommensteuererklärung</strong> erstellt werden. Fällt das Elterngeld in zwei verschiedene Jahre, muss jeweils das erwirtschaftete Einkommen als auch das Elterngeld angegeben werden. Nur dann kann der persönlich korrekte Steuersatz ermittelt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verlängerung der Elternzeit möglich</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/23/verlaengerung-der-elternzeit-moeglich/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Jul 2008 09:03:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[antrag auf elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensverlust]]></category>
		<category><![CDATA[elternzeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Beide Elternteile dürfen auf Wunsch in Elternzeit Besteht die gesetzliche Möglichkeit, dass Vater und Mutter beide gemeinsam in Elternzeit gehen? Ja, es gibt diese Chance, allerdings müssen gewisse Kriterien beachtet werden. Die Geburt eines Kindes ist etwas Wunderbares. Besonders die ersten Lebensjahre weisen den Weg des Kindes auf eine ganz besondere Art. Hierbei mögen in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beide Elternteile dürfen auf Wunsch in Elternzeit</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Besteht die gesetzliche Möglichkeit, dass Vater und Mutter beide gemeinsam in Elternzeit gehen? Ja, es gibt diese Chance, allerdings müssen gewisse Kriterien beachtet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Geburt eines Kindes ist etwas Wunderbares. Besonders die ersten Lebensjahre weisen den Weg des Kindes auf eine ganz besondere Art. Hierbei mögen in der heutigen Zeit oftmals gerne beide Elternteile teilhaben und sind daher sogar bereit, einen gewissen Einkommensverlust dadurch hinzunehmen.<span id="more-314"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Viele angestellte Arbeitnehmer möchten hier gerne die gesetzliche Elternzeit nutzen. Es besteht nach geltendem Recht ein <strong>Rechtsanspruch </strong>bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber ist sogar die gesetzliche Möglichkeit gegeben, 12 Monate der Elternzeit in die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr zu legen. Diese 12 Monate werden sodann von der ursprünglichen  36-monatigen Elternzeit abgezogen, so dass von der Geburt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr nur 24 Monate genommen werden dürfen. Voraussetzung hier ist allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers. Ist der Betrieb zu klein, kann dies rechtlich legitim abgelehnt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Arbeiten beide Elternteile in einem Unternehmen mit mehr als fünfzehn Beschäftigten, kann ein <strong>Antrag auf Elternzeit</strong> gestellt werden. Stimmt der Arbeitgeber zu, darf nach Vereinbarung in der Elternzeit den gesetzlichen Bestimmungen zufolge bis zu 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Diese Regelung dürfen beide Elternteile anstreben und die 36 Monate Elternzeit damit voll ausschöpfen. Auch die geringere Wochenstundenzahl dürfen beide in dieser Zeit nutzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich kann die Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes ausgeweitet werden. Dies ist auf eigenen besonderen Wunsch und mit der Zustimmung des Arbeitgebers unter gewissen Voraussetzungen, wie Unternehmensgröße usw. durchaus möglich.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> Hier muss noch ein Anspruch aus den zuvor 36 Monaten Elternzeit bestehen.</p>
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		<title>Elterngeld nicht so lukrativ wie der Ruf</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jan 2008 17:46:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[ALG II]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[erziehungsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[hartz iv]]></category>
		<category><![CDATA[Landeserziehungsgeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Staat wirbt mit bis zu 25.200 Euro Elterngeld, die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus. Die Realität und die statistischen Zahlen des Bundesfamilienministeriums belegen, das im Durchschnitt nur 500 Euro Elterngeld gezahlt werden und nicht, wie vielmals angepriesen, bis zu 1.800 Euro monatlich. Somit ist das Elterngeld lange nicht so lukrativ, wie in der Presse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify"><strong>Der Staat wirbt mit bis zu 25.200 Euro Elterngeld, die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus.</strong></p>
<p align="justify">Die Realität und die statistischen Zahlen des Bundesfamilienministeriums belegen, das im Durchschnitt nur 500 Euro Elterngeld gezahlt werden und nicht, wie vielmals angepriesen, bis zu 1.800 Euro monatlich.</p>
<p align="justify">Somit ist das Elterngeld lange nicht so lukrativ, wie in der Presse beschrieben und vom Familienministerium und anderen Politikern so hoch gelobt. Ebenso ist zu beachten, dass alle Elterngeld-Empfänger, die zuvor nicht gearbeitet haben (weil sie z.B. ein Kleinkind betreuten oder ALG-II-Empfänger waren), nur das Mindest-Elterngeld in Höhe von Euro 300 beziehen können.<span id="more-96"></span></p>
<p align="justify">Die Einführung des <strong>Elterngeldes</strong> wurde zwar sehr positiv angenommen und fast 390.000 Väter und/oder Mütter nehmen es auch schon in Anspruch, jedoch sind damit auch erhebliche Nachteile verbunden. Denn wer nach dem Bezug von max. 14 Monaten Elterngeld nicht wieder arbeitet und lieber zu Hause bei seinem Kind bleiben möchte, hat keine Chance weiterer Bezuschussung für die Erziehung und Betreuung seines Kindes durch den Staat. Es besteht nur die Möglichkeit, einen Antrag auf <strong>Hartz IV</strong> zu stellen, falls das Einkommen des Partners nicht reichen sollte. Dies gilt ebenso für Alleinerziehende Elternteile.</p>
<p align="justify">Früher konnte man bis zu zwei Jahre <strong>Erziehungsgeld</strong> und danach in manchen Bundesländern für ein weiteres Jahr Landeserziehungsgeld beantragen.</p>
<p align="justify">Jedoch nach dem zum 01.01.2007 in Kraft getretenen neuen Elterngeldgesetz besteht nach dem regulären Bezug des Elterngeldes nur der Weg zum Sozialamt oder besser zur ARGE, um sich dort finanzielle Unterstützung vom Staat zu holen, falls das Geld für die Eltern und das Kind nicht ausreicht.</p>
<p align="justify">Ausnahme: Sie wohnen in den familien- und kinderfreundlichen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, denn dort gibt es danach noch die Chance auf  <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/18/landeserziehungsgeld-trotz-elterngeldgesetz-erhalten/" title="Landeserziehungsgeld" class="liinternal">Landeserziehungsgeld</a></strong>.</p>
]]></content:encoded>
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