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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Beihilfen</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Durch Antrag auf Jugendhilfe die Übernahme von Betreuungskosten sichern</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 07:43:57 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Betreuungskosten für Tagesmütter, sowie Kindergärten, Kindertagesstätte als auch Hort, sowie sonstigen Institutionen werden vom Jugendamt bei nachweisbarem geringen Einkommen der alleinerziehenden Mutter bzw. des Vaters oder der Eltern übernommen. . Aber was wird als zu geringes Einkommen bezeichnet bzw. was genau stellt Einkommen dar? Einnahmen wie Kindergeld, Kindesunterhalt durch den getrennt wohnenden Elternteil oder Unterhaltsvorschuss, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Betreuungskosten für Tagesmütter,  sowie Kindergärten, Kindertagesstätte als auch  Hort, sowie sonstigen Institutionen werden vom Jugendamt bei nachweisbarem  geringen Einkommen der alleinerziehenden Mutter bzw. des Vaters oder der Eltern übernommen.  .</p>
<p style="text-align: justify;">Aber was wird als zu  geringes Einkommen bezeichnet bzw. was genau stellt Einkommen dar? Einnahmen wie Kindergeld, Kindesunterhalt durch den getrennt wohnenden Elternteil oder Unterhaltsvorschuss, sowie Betreuungsunterhalt für den erziehenden Elternteil werden bei der Einkommensberechnung mit einbezogen.<span id="more-1956"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin werden der Mietvertrag, der Lohnnachweis, sowie der <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/unterhalt/" title="Unterhalt" class="liinternal"><strong>Unterhalt</strong></a> bzw. Unterhaltsvorschuss als schriftlicher Nachweis verlangt. Wohnen mehrere Haushaltsmitglieder zusammen, ist ebenso von diesen ein Lohnnachweis zu erbringen.</p>
<p style="text-align: justify;">Erwachsene Kinder, die die Ausbildung bereits beendet haben, noch mit im Haushalt leben, aber eigenes Einkommen erwirtschaften, müssen keine Lohnabrechnung vorlegen. Volljährige Kinder, die noch eine Ausbildung absolvieren, müssen Ihren Lohnnachweis vorlegen. Hier wird errechnet,  ob der Antragsteller, egal ob Mutter oder Vater,  noch weiterhin zur  Unterhaltszahlung  bzw. zum Barunterhalt an das volljährige Kind verpflichtet ist. Gegebenenfalls  wird denn evtl. vom Einkommen des antragstellenden Elternteils ein gewisser Anteil als Unterhalt an das volljährige Kind abgezogen. In diesem Fall verringert sich das elterliche Einkommen entsprechend und fällt möglicherweise unter die Einkommensgrenze des Jugendamtes.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso kann zusätzlich zu den normalen Kindergarten- oder Hortgebühren das Mittagessen mit beantragt werden. Allerdings wird dabei an der Haushaltspauschale des Kindes anteilig ein Wert abgezogen, da das Kind ja in diesem Falle nicht zu Hause versorgt werden muss.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Generell sollten gering verdienende Eltern, oder Elternteile einen Antrag auf Übernahme der Kindergarten- oder Hortgebühren als auch der Kostenübernahme für eine Tagesmutter stellen. Die Berechnungsgrundlage ist in vielen Fällen nicht wirklich einfach, deshalb lohnt sich der Antrag auf jeden Fall.</p>
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		<title>Wer erhält die Ausgleichspauschale für Gehörlose?</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 10:23:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderte]]></category>
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		<category><![CDATA[landespflegegeldgesetz]]></category>
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		<description><![CDATA[Innerhalb Deutschland wird das Gehörlosengeld sehr unterschiedlich behandelt. Hier kann man klar erkennen wir leben Land im Land. In manchen Bundesländern wird Gehörlosengeld bzw. eine Ausgleichspauschale an Gehörlose ausgezahlt. In wiederum anderen Ländern wird das Gehörlosengeld als eine freiwillige Leistung des Bundeslandes nach dem Landespflegegesetz bezeichnet. Um etwas Klarheit in das Thema Gehörlosengeld zu bringen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Innerhalb Deutschland wird das Gehörlosengeld sehr unterschiedlich behandelt. Hier kann man klar erkennen wir leben Land im Land. In manchen Bundesländern wird Gehörlosengeld bzw. eine Ausgleichspauschale an Gehörlose ausgezahlt. In wiederum anderen Ländern wird das Gehörlosengeld als eine freiwillige Leistung des Bundeslandes nach dem Landespflegegesetz bezeichnet. Um etwas Klarheit in das Thema Gehörlosengeld zu bringen, hierzu eine nähere Erläuterung. Diese spiegelt den aktuellen Stand zum Gehörlosengeld vom Februar 2009 wieder.<span id="more-1530"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In den Bundesländern <strong>Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein </strong>und<strong> Thüringen</strong> wird das Gehörlosengeld bzw. eine Ausgleichspauschale  nicht gezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Land <strong>Berlin </strong>wird Gehörlosengeld in Höhe von 118,93 Euro durch das Landespflegegeldgesetz geleistet. Hierzu muss der Gehörlose vor dem vollendeten 7. Lebensjahr taub geworden sein. Zuständigkeit haben die jeweiligen Sozial- bzw. Jugendämter des Bezirkes in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Ebenso gibt es spezielle Anträge für das Landespflegegeld.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin ist das Landespflegegeld an das Blindengeld und die jährlichen Rentenerhöhungen gebunden. Werden diese beiden Positionen erhöht, erfolgt auch eine Erhöhung des Gehörlosengeldes. Wer blind und taub ist erhält Blinden- und Gehörlosengeld als Kombination.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Taubblinden werden die Pflegestufen zur Ermittlung des tatsächlichen Landespflegegeldes für Taubblinde als Grundlage herangezogen. Bei einem Daueraufenthalt in einem Pflegeheim erhalten Gehörlose nur den halben Satz des Gehörlosengeldes in Höhe von € 59,47. Wichtig: Ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus führt nicht zu einer Reduzierung des Gehörlosengeldes!</p>
<p style="text-align: justify;">Gesamt gesehen lohnt es sich, im Bezirk <strong>Berlin </strong>die aktuellen Unterlagen und Informationen zum Gehörlosengeld anzufordern, da finanzielle Unterstützung des Landes Berlin geboten ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bremen</strong> zahlt zwar kein Gehörlosengeld, jedoch besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme bei Dolmetschereinsätzen (Anwalt, Notar, kirchliche Anlässe usw.) zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Brandenburg</strong> leistet durch das Landespflegegeldgesetz monatlich 82  Euro an den Gehörlosen. Dies ist eine freiwillige Leistung des Landes Brandenburg. Antragstellung erfolgt bei der Stadt oder des Landkreises des zuständigen Hauptwohnsitzes des Antragstellers. Hilfestellung bei der Antragstellung erfolgt durch den Landesverband der Gehörlosen in Brandenburg oder der jeweiligen Beratungsstellen für Gehörlose im Land Brandenburg.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nordrhein-Westfalen</strong> zahlt monatlich 77 Euro Gehörlosengeld. Der Antrag kann bei den Behörden, der Abteilung Sozialhilfe/Eingliederung gestellt werden und wird dann an die Landesverbände Rheinland und Westfalen-Lippe weitergeleitet. Allerdings kann der Gehörlosenantrag auch direkt beim jeweiligen Landesverband gestellt werden. Letztendlich wird dann der Landesverband zur Bewilligungsbehörde.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sachsen</strong> zahlt an Gehörlose monatlich 103 Euro aus. Der Antrag kann hierfür beim Amt für Familie und Soziales des Landes Sachsen gestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sachsen-Anhalt</strong> zahlt an Gehörlose als Ausgleich für Mehraufwendungen monatlich 41 Euro. Bedingung: Der Wohnsitz des Antragstellers muss verbindlich im Land Sachsen-Anhalt sein. Die Zuständigkeit für die Antragstellung obliegt dem Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt. Weitere Rechtsgrundlage für das Blinden- und Gehörlosengeld ist das Gesetz vom 19.06.92 nach (LBliGG), sowie das Bundessozialhilfegesetz (BSHG).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Fragen Sie generell bei Ihrem zuständigen Sozialamt, Landesverband oder der zuständigen Beratungsstelle für Gehörlose Ihres jeweiligen Bundeslandes nach, da sich von Zeit zu Zeit die Gesetze ändern. Wer heute eine solche soziale Leistung erhält, kann durch Reformierungen oder durch politische Veränderungen von Streichungen betroffen sein.</p>
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		<title>Änderungen bei der Schulbeihilfe ab 01.08.2009</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Aug 2009 06:19:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<description><![CDATA[Bisher erhielten nur Kinder bis zur 10. Klasse die einmalige jährliche Schulbeihilfe. Seit 01.08.09 können auch Kinder bis zur 13. Klasse diese Schulbeihilfe erhalten. Wer hat Anspruch auf diese neu definierte Schulbeihilfe? Arbeitslosengeld II-Empfänger und Bezieher der Sozialhilfe erhalten die jährliche Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro. Ebenso besteht ein Anspruch für Anspruchsberechtigte des Kinderzuschlags. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher erhielten nur Kinder bis zur 10. Klasse die einmalige jährliche Schulbeihilfe. Seit 01.08.09 können auch Kinder bis zur 13. Klasse diese Schulbeihilfe erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer hat Anspruch auf diese neu definierte Schulbeihilfe? Arbeitslosengeld II-Empfänger und Bezieher der Sozialhilfe erhalten die jährliche Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro. Ebenso besteht ein Anspruch für Anspruchsberechtigte des Kinderzuschlags.</p>
<p style="text-align: justify;">Überprüfen Sie unbedingt Ihre Unterlagen, sowie Ihr Konto bezüglich der aktuellen Buchungen. In vielen Fällen wird dem Hartz IV-Empfänger nicht einfach automatisch für sein Kind die Schulbeihilfe gezahlt. Vielerorts sind die Neuerungen in diesem Gesetz den zuständigen Sachbearbeitern noch nicht umfassend bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Wurden auch Ihnen versehentlich die Schulbeihilfe nicht ausgezahlt, dann fordern Sie Ihr Recht ein! Stellen einen erneuten Antrag auf Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro jährlich!</p>
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		<title>Einkommen von Hartz IV-Familien</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 18:14:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie hoch ist das monatliche Einkommen einer vierköpfigen Hartz IV-Familie? Vielmals wird über die Höhe der Bedarfsätze und dergleichen diskutiert. Heute wollen wir nun eine kurze Darstellung der Einkommenssituation von Arbeitslosengeld-II-Empfängern aufführen. Eine Hartz IV-Familie mit zwei Kindern hat folgende staatlichen Hartz IV-Einnahmen: Mutter 316 Euro*, Vater 316 Euro*, Kind bis 14 Jahre 211 Euro, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wie hoch ist das monatliche Einkommen einer vierköpfigen Hartz IV-Familie? </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Vielmals wird über die Höhe der Bedarfsätze und dergleichen diskutiert. Heute wollen wir nun eine kurze Darstellung der Einkommenssituation von Arbeitslosengeld-II-Empfängern aufführen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-796"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Hartz IV-Familie mit zwei Kindern hat folgende staatlichen Hartz IV-Einnahmen: Mutter 316 Euro*, Vater 316 Euro*, Kind bis 14 Jahre 211 Euro, Kind ab 15 Jahre 281 Euro. Zusätzlich erhält eine Familie im Schnitt eine Wohnungskaltmiete von ca. 490 Euro zuzüglich der Wohnnebenkosten von etwa 250 Euro gezahlt. Somit hat die vierköpfige Familie ein Bruttoeinkommen von 1.864 Euro. Nun wird das monatliche <strong>Kindergeld</strong> in Höhe von 328 Euro für zwei Kinder als Einkommen voll angerechnet. Somit liegt ein Nettoeinkommen von 1.536 Euro vor. Dies ist der tatsächliche ausgezahlte Hartz IV-Satz, den die Bundesagentur für Arbeit oder ein sonstiger zuständiger Leistungsträger zahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollte nun der eine oder sogar beide Elternteile einer Tätigkeit auf <strong>400-Euro-Basis </strong>nachgehen, wird auch hiervon das erwirtschaftete Einkommen anteilig abgezogen. Verdienen beide monatlich 400 Euro zusätzlich, werden jeweils nur 160 Euro pro Person  als Freibetrag angerechnet. Im Ergebnis werden die mehr erwirtschafteten 240/ 480 Euro voll abgezogen. Ziehen wir nun vom staatlichen Hartz IV-Einkommen in Höhe von 1.536 Euro noch 480 Euro ab, verbleiben nur noch 1.056 Euro. Dies ist letztendlich die Summe, die als Arbeitslosengeld II an die Hartz IV-Familie ausgezahlt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Geht die vierköpfige Hartz IV-Familie keinerlei 400-Euro-Job nach, stehen ihr gesamt 1.536 Euro Hartz IV-Einnahmen zuzüglich 328 Euro Kindergeld zu. Somit stehen Gesamteinnahmen in Höhe von  1.864 Euro zur Verfügung. Sobald nun die Warmmiete vom Arbeitslosengeld II-Geld abgezogen wurde, verbleiben noch 796 Euro der Hartz IV-Einnahmen. Von dieser Summe müssen Lebens- und Haushaltsmittel, als auch Schulbedarf und Ausflüge gezahlt werden.</p>
<p>*Partner in Ehe- oder Lebensgemeinschaft erhalten nur den reduzierten Bedarfsatz. Zum Vergleich: Der reguläre derzeitige <strong>Bedarfsatz</strong> für eine Einzelperson beträgt 351 Euro.</p>
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		<title>Eigenheimförderung: Kinderzulage 2009</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Dec 2008 10:18:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
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		<category><![CDATA[eigenheimförderung]]></category>
		<category><![CDATA[jahressteuergesetz 2009]]></category>
		<category><![CDATA[kinderzulage]]></category>
		<category><![CDATA[wohneigentum]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kinderzulage, die bisher zur Förderung von Wohneigentum für Familien sehr interessant war, stand beim Jahressteueränderungsgesetz 2009 etwas auf der Kippe. Bisher haben viele Häuslebauer und sonstige Wohneigentümer bei der Finanzierung stets die Eigenheimförderung für Ihre Kinder genutzt. Oftmals wäre eine Finanzierung ohne diese Kinderzulage erst gar nicht möglich geworden. Nun sollte die Altersgrenze abgesenkt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die <strong>Kinderzulage,</strong> die bisher zur Förderung von Wohneigentum für Familien sehr interessant war, stand beim Jahressteueränderungsgesetz 2009 etwas auf der Kippe.</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher haben viele Häuslebauer und sonstige Wohneigentümer bei der Finanzierung stets die <strong>Eigenheimförderung</strong> für Ihre Kinder genutzt. Oftmals wäre eine Finanzierung ohne diese Kinderzulage erst gar nicht möglich geworden. Nun sollte die Altersgrenze abgesenkt werden. Es sollte eine Anpassung an die Altersgrenze beim Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr der neuen Gesetzgebung aus 2007 vollzogen werden. Jetzt bleibt alles beim Alten. <span id="more-702"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Kinderzulage zur Eigenheimförderung wird weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Die Altersgrenze des Anspruchs auf <strong>Kindergeld</strong> bleibt hiervon unberücksichtigt. In diesem Sinne können Familien nun auch weiterhin an ein Eigenheim denken und müssen ihre Investitionsentscheidungen nicht zurückstellen. Letztendlich würde dadurch auch die Konjunktur leiden. Aus diesem Grunde gibt es keine Änderung im Jahressteuergesetz 2009 in Hinsicht auf die Kinderzulage.</p>
<p style="text-align: justify;">Familien, die sich Wohneigentum anschaffen wollen können nun aufatmen. Es gibt weiterhin die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr des Kindes.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Förderfähige Studiengänge im In- und Ausland</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 16:42:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfen]]></category>
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		<description><![CDATA[BAföG auch für Auslandsstudium Vielen künftigen Studenten und Studenteneltern ist noch immer nicht ganz klar, welche Studiengänge durch die Ausbildungsförderung förderfähig sind und welche nicht. Generell ist das Erststudium förderfähig. Ein Master-Studiengang, der auf dem Bachelor-Studium aufbaut ist ebenso förderfähig. Sollte die gewählte Fachrichtung noch nicht die richtige sein, besteht bis zum vierten Semester noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>BAföG auch für Auslandsstudium </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Vielen künftigen Studenten und Studenteneltern ist noch immer nicht ganz klar, welche Studiengänge durch die Ausbildungsförderung förderfähig sind und welche nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Generell ist das <strong>Erststudium förderfähig</strong>. Ein Master-Studiengang, der auf dem Bachelor-Studium aufbaut ist ebenso förderfähig. Sollte die gewählte Fachrichtung noch nicht die richtige sein, besteht bis zum vierten Semester noch die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Fachrichtung. Um weiterhin die Ausbildungsförderung zu erhalten, muss dieser Wechsel schriftlich kurz begründet werden.<span id="more-616"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der zweite Bildungsweg und das daran anschließende Studium sind eigentlich nicht förderfähig. Hier wird dennoch in den meisten Fällen die staatliche Berufsausbildungsförderung trotz allem bewilligt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Seit Anfang des Jahres 2008 gibt es </strong><strong>BAföG</strong><strong> auch für Studierende im Ausland.</strong> Die staatliche Ausbildungsförderung soll Studierenden die Chance geben, auch ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum wahr zu nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Studium inklusive dem erkannten Abschluss kann in der gesamten EU als auch in der Schweiz absolviert werden. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, eine staatliche Ausbildungsförderung von bis zu fünf Semestern zu erhalten, wenn das Studium außerhalb der EU vollzogen wird. Außerhalb der EU wird vorab jedoch nur ein Jahr BAföG bewilligt. Von der gesamten Studienzeit außerhalb der EU wird generell ein Ausbildungsjahr in der Regel nicht in die Förderhöchstdauer eingerechnet. Dieses wird vorab schon abgezogen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Zusätzlich können Studenten neben dem BAföG noch weitere staatliche Zuschüsse für Reisekosten sowie der <strong>Krankenversicherung </strong>in Anspruch nehmen. Diese staatlichen Zuschüsse stehen allen zu.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Jährliche Schulbeihilfe wird verdoppelt</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/10/jaehrliche-schulbeihilfe-wird-verdoppelt/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Jul 2008 10:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<category><![CDATA[sozialamt]]></category>

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		<description><![CDATA[Familienentlastung durch Verdoppelung der jährlichen Schulbeihilfe Alg II-Empfänger haben gute Chancen die Kosten für Schulbücher, Schulranzen, Schulmaterialen für Ihre Kinder zumindest anteilig übernommen zu bekommen. Familien erhalten deshalb ab dem neuen Schuljahr 100 Euro Schulbeihilfe je Schulkind. Bisher gab es eine Schulbeihilfe in Höhe von 50 Euro jährlich. Da dieser Betrag extrem niedrig angesetzt ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Familienentlastung durch Verdoppelung der jährlichen Schulbeihilfe</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Alg II-Empfänger haben gute Chancen die Kosten für Schulbücher, Schulranzen, Schulmaterialen für Ihre Kinder zumindest anteilig übernommen zu bekommen. Familien erhalten deshalb ab dem neuen Schuljahr 100 Euro Schulbeihilfe je Schulkind. <span id="more-251"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Bisher gab es eine Schulbeihilfe in Höhe von 50 Euro jährlich. Da dieser Betrag extrem niedrig angesetzt ist und die Schulkosten stets in die Höhe schnellen, wurde jetzt die Schulbeihilfe auf jährlich 100 Euro angehoben. In manchen Sonderfällen besteht sogar die Möglichkeit der vollständigen <strong>Kostenübernahme</strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit der Antrag auch kurzfristig bearbeitet wird und die zuständigen Sachbearbeiter nicht aufgrund Überlastung mehrere Wochen benötigen, sollte der Antrag schon jetzt vor Beginn des Schuljahres gestellt werden. In den meisten Fällen geben die Klassenlehrer dem Schüler eine Liste der erforderlichen <strong>Schulmaterialien</strong> für das kommende Schuljahr vorab mit nach Hause. In diesem Fall kann eine Kostenschätzung erstellt und mit einer Kopie der geforderten Schulmaterialen eingereicht werden. In manchen Bundesländern werden die Anträge auf Schulbeihilfe auch erst auf Grundlage der eingereichten Quittungsbelege bearbeitet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bitte beachten:</strong> Dieser Antrag sollte nicht bei der Agentur für Arbeit, sondern beim <strong>Sozialamt </strong>beantragt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kein Ausschluss mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/09/kein-ausschluss-mehr-aus-der-gesetzlichen-krankenkasse/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 07:24:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bei Nichtzahlung der Beiträge kein Ausschluss mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse Wer bis zum 31.03.2007 seine monatlichen Beiträge nicht in die gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied einzahlte, dem drohte der Rauswurf. Kam das Mitglied der Krankenkasse in Zahlungsverzug und zahlte über mindestens zwei Monate nicht die Beiträge zur Krankenversicherung, wurde erst angemahnt. Danach kam der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bei Nichtzahlung der Beiträge kein Ausschluss mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer bis zum 31.03.2007 seine monatlichen Beiträge nicht in die gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied einzahlte, dem drohte der Rauswurf. Kam das Mitglied der Krankenkasse in Zahlungsverzug und zahlte über mindestens zwei Monate nicht die Beiträge zur <strong>Krankenversicherung</strong>, wurde erst angemahnt. Danach kam der schriftliche Bescheid, der den Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenkasse dokumentierte. Daraufhin war es bis dato unmöglich, wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden.<span id="more-250"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Seit 01.04.2007 gibt es nun <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/05/krankenversicherungspflicht-fuer-alle-nachzahlungspflicht-auch-ohne-leistungsbezug/" title="Krankenversicherungspflicht für alle - Nachzahlungspflicht auch ohne Leistungsbezug" target="_self" class="liinternal">die gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse</a></strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Gesetzesänderung zum 01. April 2007 wurde allerdings der Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenkasse den Krankenkassen unmöglich gemacht. Wer nun mit seinen monatlichen Beitragszahlungen zwei Monate in Verzug ist, bekommt eine Mahnung mit Fristsetzung der Zahlungsaufnahme und der Nachzahlung der offenen Beiträge. Wird daraufhin keine Zahlung geleistet bzw. nicht der Kontakt zur Krankenkasse gesucht, wird die Krankenversicherungskarte deaktiviert.</p>
<p style="text-align: justify;">Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ärztliche Leistung, weder für Sie selbst noch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen. Dennoch besteht die Möglichkeit, einen Arzt in Notfällen aufzusuchen. Der Arzt ist hier verpflichtet Hilfe zu leisten. Diese Kosten in Notfällen kann der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus dennoch über ihre Krankenkasse abrechnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu den Notfällen gehören <strong>nicht </strong>eine über einen längeren Zeitraum geplante Operation oder ein sonstiger aufschiebbarer Eingriff. Auch Vorsorgeuntersuchungen sind aufschiebbar und würden in diesem Fall dem behandelnden und untersuchenden Arzt <strong>nicht </strong>von der Krankenkasse erstattet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP: </strong>Stellen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit oder sonstigem für sie zuständigen Leistungsträger auf Übernahme der Kosten für die gesetzliche Krankenkasse. Hier kann in den meisten Fällen ein Beihilfeantrag ausreichend sein. Es muss kein gesamter <strong>Hartz IV-Antrag</strong> hierfür gestellt werden. Jeder Fall wird individuell entschieden.</p>
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		<title>Staatliche Beihilfe bei mehrtägiger Klassenfahrt erhalten</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Jul 2008 10:51:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<category><![CDATA[arge]]></category>
		<category><![CDATA[AZ: S 10 AS 24/07]]></category>
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		<category><![CDATA[extraantrag einmalige beihilfe]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Staat zahlt mehrtägigen Aufenthalt im Schullandheim Kinder kosten viel Geld. Viele Zusatzkosten entstehen, sobald ein Kind in die Schule kommt, Tagesausflüge oder gar mehrtätige Klassenausflüge anstehen. Hartz IV-Empfänger können nun aufatmen. Die ARGE muss auf richterliche Entscheidung hin diverse einmalig entstehenden Schulkosten, wie z.B. für Klassenausflüge voll übernehmen. Wer bedingt durch Arbeitslosigkeit in Arbeitslosengeld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Staat zahlt mehrtägigen Aufenthalt im Schullandheim</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Kinder kosten viel Geld. Viele Zusatzkosten entstehen, sobald ein Kind in die Schule kommt, Tagesausflüge oder gar mehrtätige Klassenausflüge anstehen. Hartz IV-Empfänger können nun aufatmen. Die ARGE muss auf richterliche Entscheidung hin diverse einmalig entstehenden Schulkosten, wie z.B. für Klassenausflüge voll übernehmen.<span id="more-244"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wer bedingt durch Arbeitslosigkeit in Arbeitslosengeld II gerutscht ist, weiß dass alle Mehrausgaben eine sehr hohe Zusatzbelastung bedeuten. Hat ein Hartz IV-Empfänger nun auch noch eine Familie zu versorgen, wird das monatliche Haushaltsbudget um Sonderleistungen für Tagesausflüge in der Schule noch deutlich weiter reduziert. Sobald dann noch ein über mehrere Tage andauernder <strong>Klassenausflug</strong> auf dem Terminplan der Schule steht, droht das Ganze komplett zu kippen.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Fall besteht die Möglichkeit, bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder einem sonstigen Leistungsträger einen <strong>Extraantrag auf &#8220;einmalige Beihilfe&#8221;</strong> zu stellen. Diese Antragstellung steht allen Bedürftigen zu und darf in diesem Fall auch nicht abgelehnt werden. Der Antrag ist in vollem Unfall von der Agentur für Arbeit zu bewilligen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Sozialgericht in Detmold hat im Beschluss unter <strong>AZ: S 10 AS 24/07 </strong>festgelegt, dass einem Hartz IV-Empfänger die Leistungen für eine mehrtätige Klassenfahrt auf Antrag hin als einmalige Leistung zu gewähren sind.</p>
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		<title>Hohe Mehraufwendungen für Blinde im Alltag notwendig</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/20/hohe-mehraufwendungen-fuer-blinde-im-alltag-notwendig/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 06:48:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderte]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfen]]></category>
		<category><![CDATA[antrag]]></category>
		<category><![CDATA[blinde]]></category>
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		<category><![CDATA[blindengeld]]></category>
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		<category><![CDATA[mehraufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[politiker]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehraufwendungen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte ein breit diskutiertes Thema Wenn blinde Menschen im Alltag einigermaßen angepasst leben wollen, müssen diese Personen hohe Zusatzkosten in Kauf nehmen. Für Blinde und sehr stark sehbehinderte Menschen, deren Augenlicht noch weniger als zwei Prozent ausmacht ist das alltägliche Leben nicht gerade einfach. Möchten diese stark sehbehinderten und blinden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Mehraufwendungen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte ein breit diskutiertes Thema</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn blinde Menschen im Alltag einigermaßen angepasst leben wollen, müssen diese Personen hohe Zusatzkosten in Kauf nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für Blinde und sehr stark sehbehinderte Menschen, deren Augenlicht noch weniger als zwei Prozent ausmacht ist das alltägliche Leben nicht gerade einfach. Möchten diese stark sehbehinderten und blinden Menschen ihr Leben an das gesellschaftliche Leben anpassen, müssen sehr hohe Mehrkosten aufgewendet werden. Ein Leben in Dunkelheit, eingetreten durch Unfall oder Krankheit ist nicht leicht zu bewältigen. Selbst geburtsblinden Menschen, die noch nie in Kontakt mit dem Tageslicht kamen, haben erhebliche Alltagsschwierigkeiten zu bewältigen.<span id="more-237"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat leistet zwar schon finanzielle Unterstützung in Form von <strong>Blindengeld</strong> bzw. Blindenhilfe, jedoch ist dieses oftmals noch nicht ausreichend. Dazu kommt, dass in einzelnen Bundesländern das Blindengeld nur einkommensabhängig gezahlt wird und somit nicht allen Blinden zusteht. Hier sollte unbedingt der Pauschalbetrag für Behinderte, den auch Gehörlose nutzen und beantragen können, angefordert werden. <strong>Mehr Info´s  <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/18/gehoerlose-menschen-erhalten-eine-monatliche-ausgleichspauschale-vom-staat/" title="mehr Infos" class="liinternal">&gt; hier</a>.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Selbst wenn der stark sehbehinderte oder blinde Mensch nun die Chance auf monatliches Blindengeld hat, reicht dieses Geld oft nicht aus. Die Krankenkassen zahlen  zwar einige Hilfsmittel wie Blindenlang- und Taststock sowie Vorlesegeräte, jedoch einen Blindenführhund eher weniger.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kosten für einen  <strong>Blindenführhund</strong> belaufen sich auf etwa 25.000 Euro und sind in der Regel den Krankenkassen eine zu hohe Ausgabe. Auf Kosten der Mobilität der Blinden werden die Anträge auf einen Blindenhund sodann gerne mal schnell abgelehnt. Dies selbst dann, wenn eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung vorliegt, die den Bedarf eines Blindenführhundes dokumentiert und dringend erforderlich macht.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Einsparungen bei den Krankenkassen kennen hier keine Grenzen. Auch wenn einige<strong> Krankenkassen</strong> selbst heute noch starke Überschüsse erwirtschaften, werden die Kosten nicht unbedingt übernommen. Es gibt zwar eine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes von vor mehr als 20 Jahren, dass blinde Menschen mit einem Blindenhund ausgestattet werden müssen, aber diese Anweisung wird zu gern missachtet. Noch dazu ist in der Regel der betroffene blinde oder stark sehbehinderte Mensch nicht umfassend über seine gesetzlichen Möglichkeiten und Rechte informiert. Hiervon profitieren die Krankenkassen und lehnen den Antrag ab.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kosten für eine Hilfe im Haushalt oder eine Begleitperson, die ja ohnehin bei Behördengängen, Arztterminen und ähnlichen wichtigen Anlässen erforderlich ist werden ebenso nicht übernommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus diesem Grunde sind sehr heftige Diskussionen in der Politik entbrannt. Es wird darüber gesprochen, einen zusätzlichen monatlichen <strong>Mehrkosten-Pauschalbetrag</strong> an Blinde zu zahlen. Derzeit laufen die Verhandlungen. Es bleibt die Ergebnisse abzuwarten.</p>
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