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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Behinderte</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Wer erhält die Ausgleichspauschale für Gehörlose?</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 10:23:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Innerhalb Deutschland wird das Gehörlosengeld sehr unterschiedlich behandelt. Hier kann man klar erkennen wir leben Land im Land. In manchen Bundesländern wird Gehörlosengeld bzw. eine Ausgleichspauschale an Gehörlose ausgezahlt. In wiederum anderen Ländern wird das Gehörlosengeld als eine freiwillige Leistung des Bundeslandes nach dem Landespflegegesetz bezeichnet. Um etwas Klarheit in das Thema Gehörlosengeld zu bringen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Innerhalb Deutschland wird das Gehörlosengeld sehr unterschiedlich behandelt. Hier kann man klar erkennen wir leben Land im Land. In manchen Bundesländern wird Gehörlosengeld bzw. eine Ausgleichspauschale an Gehörlose ausgezahlt. In wiederum anderen Ländern wird das Gehörlosengeld als eine freiwillige Leistung des Bundeslandes nach dem Landespflegegesetz bezeichnet. Um etwas Klarheit in das Thema Gehörlosengeld zu bringen, hierzu eine nähere Erläuterung. Diese spiegelt den aktuellen Stand zum Gehörlosengeld vom Februar 2009 wieder.<span id="more-1530"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In den Bundesländern <strong>Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein </strong>und<strong> Thüringen</strong> wird das Gehörlosengeld bzw. eine Ausgleichspauschale  nicht gezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Land <strong>Berlin </strong>wird Gehörlosengeld in Höhe von 118,93 Euro durch das Landespflegegeldgesetz geleistet. Hierzu muss der Gehörlose vor dem vollendeten 7. Lebensjahr taub geworden sein. Zuständigkeit haben die jeweiligen Sozial- bzw. Jugendämter des Bezirkes in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Ebenso gibt es spezielle Anträge für das Landespflegegeld.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin ist das Landespflegegeld an das Blindengeld und die jährlichen Rentenerhöhungen gebunden. Werden diese beiden Positionen erhöht, erfolgt auch eine Erhöhung des Gehörlosengeldes. Wer blind und taub ist erhält Blinden- und Gehörlosengeld als Kombination.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Taubblinden werden die Pflegestufen zur Ermittlung des tatsächlichen Landespflegegeldes für Taubblinde als Grundlage herangezogen. Bei einem Daueraufenthalt in einem Pflegeheim erhalten Gehörlose nur den halben Satz des Gehörlosengeldes in Höhe von € 59,47. Wichtig: Ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus führt nicht zu einer Reduzierung des Gehörlosengeldes!</p>
<p style="text-align: justify;">Gesamt gesehen lohnt es sich, im Bezirk <strong>Berlin </strong>die aktuellen Unterlagen und Informationen zum Gehörlosengeld anzufordern, da finanzielle Unterstützung des Landes Berlin geboten ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bremen</strong> zahlt zwar kein Gehörlosengeld, jedoch besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme bei Dolmetschereinsätzen (Anwalt, Notar, kirchliche Anlässe usw.) zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Brandenburg</strong> leistet durch das Landespflegegeldgesetz monatlich 82  Euro an den Gehörlosen. Dies ist eine freiwillige Leistung des Landes Brandenburg. Antragstellung erfolgt bei der Stadt oder des Landkreises des zuständigen Hauptwohnsitzes des Antragstellers. Hilfestellung bei der Antragstellung erfolgt durch den Landesverband der Gehörlosen in Brandenburg oder der jeweiligen Beratungsstellen für Gehörlose im Land Brandenburg.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nordrhein-Westfalen</strong> zahlt monatlich 77 Euro Gehörlosengeld. Der Antrag kann bei den Behörden, der Abteilung Sozialhilfe/Eingliederung gestellt werden und wird dann an die Landesverbände Rheinland und Westfalen-Lippe weitergeleitet. Allerdings kann der Gehörlosenantrag auch direkt beim jeweiligen Landesverband gestellt werden. Letztendlich wird dann der Landesverband zur Bewilligungsbehörde.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sachsen</strong> zahlt an Gehörlose monatlich 103 Euro aus. Der Antrag kann hierfür beim Amt für Familie und Soziales des Landes Sachsen gestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sachsen-Anhalt</strong> zahlt an Gehörlose als Ausgleich für Mehraufwendungen monatlich 41 Euro. Bedingung: Der Wohnsitz des Antragstellers muss verbindlich im Land Sachsen-Anhalt sein. Die Zuständigkeit für die Antragstellung obliegt dem Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt. Weitere Rechtsgrundlage für das Blinden- und Gehörlosengeld ist das Gesetz vom 19.06.92 nach (LBliGG), sowie das Bundessozialhilfegesetz (BSHG).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Fragen Sie generell bei Ihrem zuständigen Sozialamt, Landesverband oder der zuständigen Beratungsstelle für Gehörlose Ihres jeweiligen Bundeslandes nach, da sich von Zeit zu Zeit die Gesetze ändern. Wer heute eine solche soziale Leistung erhält, kann durch Reformierungen oder durch politische Veränderungen von Streichungen betroffen sein.</p>
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		<title>Kindergeld für Kind im Pflegeheim</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/07/08/kindergeld-fuer-kind-im-pflegeheim/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 07:01:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderte]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Eltern, deren volljähriges schwerbehindertes Kind in einem Pflegeheim untergebracht wurde, entstehen hohen Kosten. Oftmals kann die Familie die Kosten für den Heimaufenthalt nicht selbst tragen und ist auf den Staat angewiesen. Dieser übernimmt hier die Kosten für das Pflegeheim. Bisher erhielten die Eltern Kindergeld für das schwerbehinderte Kind, da es im elterlichen Haushalt lebte. Lebt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Eltern, deren volljähriges schwerbehindertes Kind in einem Pflegeheim untergebracht wurde, entstehen hohen Kosten. Oftmals kann die Familie die Kosten für den Heimaufenthalt nicht selbst tragen und ist auf den Staat angewiesen. Dieser übernimmt hier die Kosten für das Pflegeheim.</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher erhielten die Eltern Kindergeld für das schwerbehinderte Kind, da es im elterlichen Haushalt lebte. Lebt das Kind nun vollständig und dauernd im Pflegeheim, kann der Anspruch auf das Kindergeld verloren gehen. Allerdings muss dies nicht unmittelbar sein.<span id="more-1224"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In vielen Fällen wird das <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/kindergeld/" title="Kindergeld" class="liinternal"><strong>Kindergeld</strong></a> weiterhin an die Eltern ausgezahlt. Wiederum in anderen Fällen behält sich die <strong>Familienkasse </strong>vor, das Kindergeld an den Leistungsträger auszuzahlen. Somit erhält der Leistungsträger, der die Pflegeheimkosten übernimmt in diesem Fall das Kindergeld für das im Pflegeheim lebende schwerbehinderte Kind.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig: </strong>In Einzelfällen wird dennoch das Kindergeld durch die Familienkasse an die Kindergeldberechtigten Eltern ausgezahlt. Dies sind Einzelfallentscheidungen, die je nach Sachbearbeiter in der Familienkasse entschieden werden. Korrekte Gesetzesgrundlage bezüglich dieser Handhabe liegt aktuell noch nicht vor.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Legen Sie generell gegen einen negativen Kindergeldbescheid, der die Abtretung an den Leistungsträger bestätigt, <strong>Widerspruch </strong>ein. Sie können nur gewinnen! Dokumentieren Sie die Kosten, die dennoch für das volljährige und schwerbehinderte Kind noch anstehen und begründen Sie dieses zusätzlich. Im besten Fall erhalten Sie das Kindergeld weiterhin! Viel Erfolg!</p>
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		<title>Kindergeld bei Behinderung und schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Apr 2009 08:58:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[15 Stunden Arbeitsfähigkeit trotz Behinderung und dennoch Anspruch auf Kindergeld? Der Bundesfinanzhof hat sich in einem neuen BFH-Urteil den Behinderten erwachsenen Kindern in Bezug auf den Anspruch von Kindergeld angenommen. Hier geht nun aus der neuesten Rechtsprechung hervor, dass eine Behinderung und Arbeitsfähigkeit von 15 Stunden in der Woche nicht zu einer Ablehnung des Antrages [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>15 Stunden Arbeitsfähigkeit trotz Behinderung und dennoch Anspruch auf Kindergeld?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesfinanzhof hat sich in einem neuen BFH-Urteil den Behinderten erwachsenen Kindern in Bezug auf den Anspruch von Kindergeld angenommen. Hier geht nun aus der neuesten Rechtsprechung hervor, dass eine Behinderung und Arbeitsfähigkeit von 15 Stunden in der Woche nicht zu einer Ablehnung des Antrages auf Kindergeld führen darf. Die Familienkasse sollte nach Willen des Bundesfinanzhofes hier je nach Fall entscheiden und nicht zu harte Maßstäbe ansetzen. Aufgrund dessen verfasste der Bundesfinanzhof unter dem Az: II R 105/06 vom 19.11.08 ein Urteil dazu.<span id="more-1093"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der langfristige Bezug von <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/kindergeld" class="liinternal"><strong>Kindergeld</strong></a> eines volljährigen behinderten Kindes über den Zeitraum der Altersgrenze von derzeit bis zum 25. Lebensjahr hinaus ist nicht alleinig die Grundlage zum Anrecht auf Kindergeld. Die Bedürftigkeit bedarf verschiedener Prüfkriterien durch die Kindergeldkasse.</p>
<p style="text-align: justify;">Behinderten, die in Vollzeit von Familienangehörigen oder externem Pflegepersonal betreut und gepflegt werden müssen, darf nicht generell das Kindergeld abgelehnt werden. Sobald die behinderten Kinder über eigenes Einkommen in Form von Pflegegeld oder Rente verfügen, ist die <strong>Familienkasse</strong> gehalten die Jahreseinkommensgrenze zu bemessen. Hierbei ist es ganz wichtig, dass durch die Eltern der zusätzliche Mehrbedarf korrekt angesetzt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Was ist tatsächlicher Mehrbedarf bei Behinderten? Dies können Aufwendungen für Medikamente, individuelle Krankenkost, sowie Kosten für einen externen, ambulanten Betreuungs- bzw. Pflegedienst sein. Pflegen die Eltern den behinderten Sprössling selbst, können auch hier die Kosten so angesetzt werden, als wenn ein externer Pflegedienst beauftragt worden wäre.</p>
<p style="text-align: justify;">Achtung: Familienkassen berechnen gerne nur den vorgegebenen Stundensatz von 8 Euro pro Stunde lt. den vorgegebenen Verwaltungsanweisungen für familiäre Pflegeleistungen ab. In diesem Fall sollte unbedingt Widerspruch gegen die Festsetzung des Pflegeleistungssatzes eingelegt werden! In der Begründung des Widerspruches sollte die Angabe des Urteils vom 08.10.2008 des hessischen Finanzgerichtes mit dem <strong>Aktenzeichen 5 K 1938/07</strong> nicht fehlen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die vollständigen Kosten, die ein externer Pflegedienst in Rechnung stellt, können auf Grundlage dieses Gesetzes angesetzt werden. Dadurch werden die Einnahmen des behinderten volljährigen Kindes entsprechend vermindert. Möglicherweise  verschiebt sich das Jahres-Nettoeinkommen dadurch erheblich unter den Jahresgrenzbetrag. Im besten Fall besteht aufgrund des geringen Einkommens der Anspruch auf Kindergeld weiter.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Bestehen Sie unbedingt auf Ihr Recht und setzen Sie die Pflegekosten für Ihr Kind vollständig an! Gegebenfalls gehen Sie in ein Widerspruchsverfahren, denn es ist Ihr Recht auf Kindergeld.</p>
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		<title>Erhöhe Berufsausbildungsbeihilfe für Behinderte</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Aug 2008 07:15:30 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Behinderte haben auch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn diese noch im Haushalt der Eltern oder einem Elternteil wohnen Berufsausbildungsbeihilfe können Behinderte erhalten, wenn Sie eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder einer Ausbildung gleichkommenden Bildungsmaßnahme absolvieren. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berechnet sich nach den gleichen Vorschriften und Bedarfssätzen für Behinderte als auch nicht behinderte Menschen. Einziger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Behinderte haben auch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn diese noch im Haushalt der Eltern oder einem Elternteil wohnen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Berufsausbildungsbeihilfe können Behinderte erhalten, wenn Sie eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder einer Ausbildung gleichkommenden Bildungsmaßnahme absolvieren. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berechnet sich nach den gleichen Vorschriften und Bedarfssätzen für Behinderte als auch nicht behinderte Menschen. <span id="more-368"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Einziger Unterschied: Behinderte Personen, die noch im Elternhaus leben haben gesetzlichen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Man spricht auch von einem besonderen Bedarf in der <strong>BAB</strong>. Dieser Bedarfssatz im Elternhaus ist auf monatlich 282 Euro festgesetzt. Ab dem 21. Lebensjahr steht einem Behinderten Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger ein erhöhter Bedarfssatz in Höhe von 353 Euro zu. Dieser erhöhte Bedarfssatz wird auch gezahlt, wenn der Behinderte verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt.</p>
<p style="text-align: justify;">Besonderheiten für Behinderte: Eine Verlängerung der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen oder weil Prüfungsteile und/oder die Abschlussprüfung negativ abgeschlossen wurden, schließt den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nicht aus.</p>
<p style="text-align: justify;">Ausbildungsmaßnahmen, die speziell für behinderte Menschen durchgeführt werden sind auch förderfähig. Dies auch zum Teil, wenn kein staatlich anerkannter Abschluss erreicht werden kann. Auch hier gilt das Kernziel, das durch die <strong>Förderung </strong>eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden soll</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Förderung durch die Berufsausbildungsbeihilfe soll erreicht werden, dass behinderte Menschen Anteil am Arbeitsleben erwerben und dadurch dauerhaft integriert werden können.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP:</strong> Ist noch unklar ob die künftige Bildungsmaßnahme für den Behinderten förderfähig ist,  sollte vorab bei einem Berater der Agentur für Arbeit nachgefragt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Erhöhter Ausbildungsbonus für behinderte Auszubildende</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/24/erhoehter-ausbildungsbonus-fuer-behinderte-auszubildende/</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 06:41:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ausbildungsbonus für Behinderte, Langzeit Ausbildungssuchende,  höher qualifizierte Jugendliche Besonders schwierig vermittelbare Jugendliche, Behinderte oder sogar Jungendliche mit höherem Bildungsabschluss sind gegebenenfalls förderfähig. Mit dem neu geschaffenen Ausbildungsbonus für Betriebe sollen zusätzlich mehr Lehrstellen geschaffen werden. Betriebe, die Altbewerber ohne Schulabschluss, Hauptschulabschluss oder Sonderschulabschluss zusätzlich ausbilden, erhalten ab dem Monat Juli 2008 den neuen Ausbildungsbonus. Auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Ausbildungsbonus für </strong><strong>Behinderte, </strong><strong>Langzeit Ausbildungssuchende,  höher qualifizierte Jugendliche<br />
</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Besonders schwierig vermittelbare Jugendliche, Behinderte oder sogar Jungendliche mit höherem Bildungsabschluss sind gegebenenfalls förderfähig. Mit dem neu geschaffenen Ausbildungsbonus für Betriebe sollen zusätzlich mehr Lehrstellen geschaffen werden. <span id="more-323"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Betriebe, die Altbewerber ohne Schulabschluss, Hauptschulabschluss oder Sonderschulabschluss zusätzlich ausbilden, erhalten ab dem Monat Juli 2008 den neuen <strong>Ausbildungsbonus.</strong> Auch Firmen, die einen Auszubildenden übernehmen, der aufgrund von Insolvenz, Schließung oder Stilllegung seines Betriebes die Ausbildung nicht beenden konnte, sind förderfähig.</p>
<p style="text-align: justify;">Es besteht sogar die Chance auf den Ausbildungsbonus, wenn der Interessent für die Lehrstelle den mittleren Bildungsabschluss oder sogar eine höhere Schulbildung seit längerem abgeschlossen hat. Er muss nur seither eine Lehrstelle suchen. Die mittlere Reife muss hier mindestens ein Jahr zurück liegen. Der höhere Bildungsabschluss wie Fachhochschulreife oder Abitur muss mindestens vor zwei Jahren gewesen sein. Diese Einzelfälle werden vom zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit nach eigenem Ermessen entschieden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der neue Ausbildungsbonus ist abhängig von der im ersten Ausbildungsjahr ortsüblichen oder tariflich vereinbarten künftigen <strong>Ausbildungsvergütung</strong>. Dadurch variiert der Bonus zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Den individuellen Ausbildungsbonus ermittelt die zuständige Agentur für Arbeit vorab aufgrund der Angaben zur Ausbildungsvergütung.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso wird der Ausbildungsbonus für behinderte, lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche gezahlt. Damit sind vor allem diese Jugendliche gemeint, die schon vor ein bis zwei Jahren die Schule verlassen haben. Eine Erhöhung von 50 Prozent des  Ausbildungsbonus erhalten Unternehmen, die einem behinderten oder schwerbehinderten jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Zahlung des neuen Ausbildungsbonus erfolgt in zwei Raten. Die ersten 50 Prozent werden nach Ablauf der Probezeit überwiesen und die restlichen 50 Prozent, wenn der Auszubildende sich zur Abschlussprüfung angemeldet hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP: </strong>Es muss im Vergleich zum Vorjahr (Stichtag 31.12.) ein zusätzlicher Ausbildungsplatz geschaffen worden sein. Die Antragstellung muss unbedingt vor Beginn der Ausbildung bei der für das Unternehmen zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hohe Mehraufwendungen für Blinde im Alltag notwendig</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 06:48:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Mehraufwendungen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte ein breit diskutiertes Thema Wenn blinde Menschen im Alltag einigermaßen angepasst leben wollen, müssen diese Personen hohe Zusatzkosten in Kauf nehmen. Für Blinde und sehr stark sehbehinderte Menschen, deren Augenlicht noch weniger als zwei Prozent ausmacht ist das alltägliche Leben nicht gerade einfach. Möchten diese stark sehbehinderten und blinden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Mehraufwendungen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte ein breit diskutiertes Thema</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn blinde Menschen im Alltag einigermaßen angepasst leben wollen, müssen diese Personen hohe Zusatzkosten in Kauf nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für Blinde und sehr stark sehbehinderte Menschen, deren Augenlicht noch weniger als zwei Prozent ausmacht ist das alltägliche Leben nicht gerade einfach. Möchten diese stark sehbehinderten und blinden Menschen ihr Leben an das gesellschaftliche Leben anpassen, müssen sehr hohe Mehrkosten aufgewendet werden. Ein Leben in Dunkelheit, eingetreten durch Unfall oder Krankheit ist nicht leicht zu bewältigen. Selbst geburtsblinden Menschen, die noch nie in Kontakt mit dem Tageslicht kamen, haben erhebliche Alltagsschwierigkeiten zu bewältigen.<span id="more-237"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat leistet zwar schon finanzielle Unterstützung in Form von <strong>Blindengeld</strong> bzw. Blindenhilfe, jedoch ist dieses oftmals noch nicht ausreichend. Dazu kommt, dass in einzelnen Bundesländern das Blindengeld nur einkommensabhängig gezahlt wird und somit nicht allen Blinden zusteht. Hier sollte unbedingt der Pauschalbetrag für Behinderte, den auch Gehörlose nutzen und beantragen können, angefordert werden. <strong>Mehr Info´s  <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/18/gehoerlose-menschen-erhalten-eine-monatliche-ausgleichspauschale-vom-staat/" title="mehr Infos" class="liinternal">&gt; hier</a>.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Selbst wenn der stark sehbehinderte oder blinde Mensch nun die Chance auf monatliches Blindengeld hat, reicht dieses Geld oft nicht aus. Die Krankenkassen zahlen  zwar einige Hilfsmittel wie Blindenlang- und Taststock sowie Vorlesegeräte, jedoch einen Blindenführhund eher weniger.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kosten für einen  <strong>Blindenführhund</strong> belaufen sich auf etwa 25.000 Euro und sind in der Regel den Krankenkassen eine zu hohe Ausgabe. Auf Kosten der Mobilität der Blinden werden die Anträge auf einen Blindenhund sodann gerne mal schnell abgelehnt. Dies selbst dann, wenn eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung vorliegt, die den Bedarf eines Blindenführhundes dokumentiert und dringend erforderlich macht.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Einsparungen bei den Krankenkassen kennen hier keine Grenzen. Auch wenn einige<strong> Krankenkassen</strong> selbst heute noch starke Überschüsse erwirtschaften, werden die Kosten nicht unbedingt übernommen. Es gibt zwar eine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes von vor mehr als 20 Jahren, dass blinde Menschen mit einem Blindenhund ausgestattet werden müssen, aber diese Anweisung wird zu gern missachtet. Noch dazu ist in der Regel der betroffene blinde oder stark sehbehinderte Mensch nicht umfassend über seine gesetzlichen Möglichkeiten und Rechte informiert. Hiervon profitieren die Krankenkassen und lehnen den Antrag ab.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kosten für eine Hilfe im Haushalt oder eine Begleitperson, die ja ohnehin bei Behördengängen, Arztterminen und ähnlichen wichtigen Anlässen erforderlich ist werden ebenso nicht übernommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus diesem Grunde sind sehr heftige Diskussionen in der Politik entbrannt. Es wird darüber gesprochen, einen zusätzlichen monatlichen <strong>Mehrkosten-Pauschalbetrag</strong> an Blinde zu zahlen. Derzeit laufen die Verhandlungen. Es bleibt die Ergebnisse abzuwarten.</p>
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		<title>Gehörlose Menschen erhalten eine monatliche Ausgleichspauschale vom Staat</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/18/gehoerlose-menschen-erhalten-eine-monatliche-ausgleichspauschale-vom-staat/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jun 2008 17:25:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Staat zahlt in vielen Fällen eine staatlichen Zuschuss zum Ausgleich an taube, taubstumme und schwer hörgeschädigte Menschen Wer von Geburt an gehörlos ist oder bereits vor Eintritt des 18. Lebensjahres taub wurde, hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Selbst wenn es sich um eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit handelt ist der Anspruch auf Gehörlosenhilfe berechtigt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Der Staat zahlt in vielen Fällen eine staatlichen Zuschuss zum Ausgleich an taube, taubstumme und schwer hörgeschädigte Menschen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer von Geburt an gehörlos ist oder bereits vor Eintritt des 18. Lebensjahres taub wurde, hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Selbst wenn es sich um eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit handelt ist der Anspruch auf Gehörlosenhilfe berechtigt.<span id="more-235"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Gehörlose Menschen haben auch einen erhöhten Bedarf an Telekommunikationsmitteln. Ebenso werden oftmals auch Telefonapparate genutzt, die spezielle SMS-Dienste für diese Personengruppe anbieten. Nicht zu vergessen sind Dolmetscher für Taubstumme, die beispielsweise bei Behördengängen oder sonstigen wichtigen Terminen zur Verständigung in Anspruch genommen werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zum <strong>Ausgleich</strong> der Zusatzkosten aus dieser Behinderung zahlt der Staat oftmals eine <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2009/10/28/wer-erhaelt-die-ausgleichspauschale-fuer-gehoerlose/" title="Pauschale" class="liinternal">Pauschale</a></strong>. Dadurch besteht die Möglichkeit, alle entstehenden Mehrkosten auszugleichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Zahlung erfolgt nicht automatisch. Der Antrag muss bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung gestellt werden. Hierfür muss ein Nachweis durch den Arzt oder einen entsprechenden <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> erbracht werden. Der Antrag für einen solchen Ausweis kann zumeist bei dem Versorgungsamt oder Landratsamt, teils auch bei der Stadtverwaltung  gestellt werden.</p>
<p><strong><span><a href="../2009/10/28/wer-erhaelt-die-ausgleichspauschale-fuer-gehoerlose/" title="Permanent-Link zu Wer erhält die Ausgleichspauschale für Gehörlose?" rel="bookmark" class="liinternal">Wer erhält die Ausgleichspauschale für Gehörlose?</a></span></strong></p>
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		<title>Blindengeld wieder in allen Bundesländern</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/24/blindengeld-wieder-in-allen-bundeslaendern/</link>
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		<pubDate>Sat, 24 May 2008 07:21:16 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Zahlung von Blindengeld erfolgt nur auf eigenen Antrag hin. Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für blinde Menschen, die aufgrund einer Krankheit eines Unfalles oder seit der Geburt erblindet sind. In früheren Jahren gab es das Blindengeld nur in manchen Bundesländern für alle Blinde. Blindengeld diente zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Das Blindengeld, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Die Zahlung von Blindengeld erfolgt nur auf eigenen Antrag hin.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für blinde Menschen, die aufgrund einer Krankheit eines Unfalles oder seit der Geburt erblindet sind. In früheren Jahren gab es das Blindengeld nur in manchen Bundesländern für alle Blinde. Blindengeld diente zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen.<span id="more-223"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das Blindengeld, das blinden Menschen helfen sollte weitestgehend am Leben teilzunehmen, wurde jedoch in einigen Bundesländern ganz abgeschafft. Das geringe Budget der einzelnen Länder lies diese Zahlung an Blinde einfach nicht mehr zu und es wurde einfach weggespart.</p>
<p style="text-align: justify;">Der große Protest einiger Blindenverbänden und Blindenvereinen veranlasste die Politiker, das Blindengeld wieder in allen Bundesländern einzuführen.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings sind die <strong>Einkommensrichtlinien</strong> der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich. Blindengeld bzw. Bundesblindenbeihilfe wird abhängig des Einkommens und Vermögens gezahlt, bzw. bei Berufstätigkeit ganz oder nur teilweise aufgestockt. Wohneigentum wird hierbei nicht als Vermögen angerechnet. Landesblindengeld wird unabhängig des Einkommens und Vermögens geleistet.</p>
<p style="text-align: justify;">In manchen Fällen wird das Blindengeld sogar altersabhängig gezahlt. Manche Bundesländer unterscheiden hier zwischen Kind, Teenager oder Erwachsenem, bzw. ob schon das vollendete 60. Lebensjahr erreicht wurde. Diese Bundesländer zahlen von 01-17 Jahren die erste Stufe und ab dem 18. Lebensjahr ein erhöhtes Blindengeld auf Lebenszeit. Andere Bundesländer zahlen ab der Geburt bis zum Lebensende nur einen festgesetzten einheitlichen Satz.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei der Antragstellung gelten die Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Antragsteller lebt.</p>
<p style="text-align: justify;">Blindengeld wird entweder als Landesblindengeld oder Bundesblindenhilfe bezeichnet:  Landesblindengeld ist beim <strong>Versorgungsamt</strong> zu beantragen, Bundesblindenhilfe beim <strong>Sozialamt</strong>. Eine Aufstellung über das Blindengeld der jeweiligen Bundesländer ermöglicht einen Einblick, in welcher Höhe der staatliche Zuschuss monatlich gezahlt wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Landesblindengeld:</strong></p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Bayern</strong></em><br />
Blinde jeden Alters: 500,- Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Berlin</strong></em><br />
Blinde jeden Alters: 470,53 Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Brandenburg</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahre: 133,-  Euro<br />
Blinde ab 18 Jahren: 266,- Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Bremen</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahre: 172,93  Euro<br />
Blinde ab 18 Jahren: 345,86 Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Hamburg</strong></em><br />
Blinde jeden Alters: 448,-  Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Hessen</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahre: 252,91  Euro<br />
Blinde ab 18 Jahren: 505,82 Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Saarland</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahre: 293,-   Euro<br />
Blinde ab 18 Jahren: 438,-  Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Niedersachsen</strong></em><br />
Blinde bis 25 Jahre: 300,-  Euro<br />
Blinde ab 26 Jahre:  220,-   Euro</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bundesblindenhilfe:</strong></p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Baden-Württemberg:</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahren   204,52 Euro<br />
Blinde ab 18 Jahren:   409,03 Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Mecklenburg-Vorpommern</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahre:  273,05  Euro<br />
Blinde ab 18 Jahren:  546,10 Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Nordrhein-Westfalen</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahre: 	     295,-  Euro<br />
Blinde von 18 bis 59 Jahren: 588,-  Euro<br />
Blinde ab 60 Jahren:         473,-  Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Rheinland-Pfalz</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahre: 	264,75  Euro, wenn der Antrag bis 30.4.2003 gestellt wurde.<br />
Bei Antragstellung seit 1.5.2003: 205,-  Euro</p>
<p style="text-align: justify;">Blinde ab 18 Jahren:  529,50 Euro, wenn der Antrag bis 30.4.2003 gestellt wurde.<br />
Bei Antragstellung seit 1.5.2003: 410,-  Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Sachsen</strong></em><br />
Blinde von Vollendung des 1. bis Vollendung des 14. Lebensjahres: 249,75 Euro monatlich<br />
Blinde ab 14 Jahren: 	333,- Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Sachsen-Anhalt</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahre:     250,- Euro<br />
Blinde ab 18 Jahren:      350,- Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Schleswig-Holstein</strong></em><br />
Blinde bis 18 Jahre: 		200,- Euro<br />
Blinde ab 18 Jahren: 		400,-  Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>Thüringen</strong></em><br />
Blinde bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres:  300,- Euro<br />
Blinde ab Vollendung des 27 Lebensjahres:       220,- Euro</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Für zurückliegende Jahre, in denen aus Unwissenheit kein Antrag gestellt wurde, erfolgt keine Nachzahlung. Es zählt nur das Datum des Antrageingangs. Ausnahmeregelung: Bei Neuerblindung, z.B. zum 01.01. eines Jahres muss die Antragstellung maximal bis zum 30.06. dieses Jahres erfolgen um noch den rückwirkenden Anspruch geltend machen zu können.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Umzug in ein anderes Bundesland muss eine Abmeldung erfolgen bzw. ein Neuantrag für das Blindengeld gestellt werden.</p>
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		<title>Unfallrente auch bei Berufskrankheiten</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/07/unfallrente-auch-bei-berufskrankheiten/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 May 2008 14:58:10 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[unfallrente]]></category>
		<category><![CDATA[verletztengeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gesetzliche Unfallversicherung tritt auch bei einer Berufskrankheit in Kraft. Berufskrankheiten werden, wenn diese berufstypisch und nachweisbar sind, durch die zuvor versicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Unfallrente abgesichert. Die gesetzlichen Richtlinien der Unfallversicherung müssen berücksichtigt und der Nachweis einer entstandenen Berufskrankheit erbracht werden. Bei Erfüllung der Vorgaben und Gesetzmäßigkeiten steht einer dauerhaften Unfallrente auf Lebenszeit nichts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Die gesetzliche Unfallversicherung tritt auch bei einer Berufskrankheit in Kraft.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Berufskrankheiten werden, wenn diese berufstypisch und nachweisbar sind, durch die zuvor versicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Unfallrente abgesichert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die gesetzlichen Richtlinien der Unfallversicherung müssen berücksichtigt und der Nachweis einer entstandenen Berufskrankheit erbracht werden. Bei Erfüllung der Vorgaben und Gesetzmäßigkeiten steht einer dauerhaften <strong>Unfallrente</strong> auf Lebenszeit nichts im Wege.<span id="more-221"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Noch immer ist diese Form der Unfallrente sehr wenig bekannt. Der Gesetzgeber informiert hierzu nicht umfassend genug und die unfallgeschädigte Person ist somit auf eigenes Wissen angewiesen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die typischen Berufskrankheiten, die zum Erhalt einer Unfallrente führen unterteilen sich in verschiedene Gruppen:</p>
<ul>
<li>Krankheiten durch chemische Einwirkungen</li>
<li>Krankheiten durch physikalische Einwirkungen</li>
<li>Krankheiten, verursacht durch Infektionserreger oder Parasiten</li>
<li>Krankheit der Atemwege oder der Lunge</li>
<li>Krankheiten des Rippen- und Bauchfells</li>
<li>Krankheiten der Haut</li>
<li>Krankheiten durch sonstige Ursachen</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Tritt eine der genannten berufstypischen Krankheiten im Krankheitsbild auf, sollte alles in die Wege geleitet werden, was zur Heilung des Unfallopfers beiträgt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die <strong>gesetzliche Unfallversicherung</strong> zahlt hier die Kosten für die Heilbehandlung. Dies für jegliche Ärzte und Arzneimittel, Kosten für das Krankenhaus, sowie eventuell zur Genesung anfallende Kur-, und/oder Rehabilitationsmaßnahmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Oftmals ist auch durch den Unfall eine <strong>Behinderung</strong> entstanden, die einer behindertengerechten Wohnung bedarf. Ebenso kommt es vor, dass das bereits vorhandene Auto durch einen Pkw mit Automatikgetriebe aus diesen gesundheitlichen Gründen ersetzt werden muss. Auch hier übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird der Unfallgeschädigte pflegebedürftig, werden die Kosten der Pflege ebenfalls übernommen. Zusätzlich erhält das Unfallopfer <strong>Verletztengeld</strong>, wenn es bedingt durch den Unfall zum Arbeitsausfall kommt und kein Einkommen mehr erzielt werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Wer durch den ausgeübten Beruf gesundheitliche Probleme davon getragen hat, die bisher noch nicht in einer Arztakte verzeichnet bzw. anerkannt wurden, sollte sich um diesen schriftlichen Nachweis kümmern. Sollte es dadurch zu einer Verweigerung der Unfallrente kommen, sollte man sich dennoch für das eigene Recht einsetzen. Im Notfall kann sogar gerichtlich das Recht auf Unfallrente eingeklagt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Um unnötige Verzögerungen und finanzielle Verluste zu vermieden, sollte der Sachverhalt mit dem Arzt im Vorfeld geklärt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rente für die &#8220;vergessenen Contergan-Kinder&#8221; noch möglich?</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/05/04/rente-fuer-die-vergessenen-contergan-kinder-noch-moeglich/</link>
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		<pubDate>Sun, 04 May 2008 09:37:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[ausschlussfrist]]></category>
		<category><![CDATA[bundesgleichstellungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[bundesverband contergangeschädigter e. v.]]></category>
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		<category><![CDATA[contergan-skandal]]></category>
		<category><![CDATA[politiker]]></category>
		<category><![CDATA[präzedenzfall]]></category>
		<category><![CDATA[tipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Als letzte Möglichkeit bleibt der Gang vor Gericht durch alle Instanzen. Viele Contergan-Geschädigte konnten und können von der Ihnen zustehenden Rente nicht profitieren, da sie erst beim Ableben ihrer Mutter von Ihrem tatsächlichen Krankheitsbild erfahren haben. Viele Mütter schämten sich dafür, dieses Schlaf- und Beruhigungsmittel in der Vergangenheit eingenommen zu haben und schwiegen dieses Thema [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Als letzte Möglichkeit bleibt der Gang vor Gericht durch alle Instanzen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Viele Contergan-Geschädigte konnten und können von der Ihnen zustehenden Rente nicht profitieren, da sie erst beim Ableben ihrer Mutter von Ihrem tatsächlichen Krankheitsbild erfahren haben. Viele Mütter schämten sich dafür, dieses Schlaf- und Beruhigungsmittel in der Vergangenheit eingenommen zu haben und schwiegen dieses Thema tot. Durch diesen Umstand haben diese &#8220;vergessenen Contergan-Kinder&#8221; somit auch die <strong>Ausschlussfrist</strong> verpasst.<span id="more-220"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Aber was passiert mit diesen vergessenen Kindern? Die Ausschlussfrist wurde durch den Staat im Jahre 1982 beschlossen. Bewirken wollte der deutsche Staat damit, dass der <strong>Contergan-Skandal</strong> damit endlich ein Ende hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Jahre 1971 mussten die damaligen Politiker noch mit den betroffenen Eltern der geschädigten Contergan-Kinder darüber verhandeln, dass eine Stiftung  ins Leben gerufen werden konnte. Mit der Zustimmung zur Stiftung verzichten die Eltern für Ihre betroffenen Kinder auf weitere Ansprüche gegen das Unternehmen <strong>Chemie-Grünenthal</strong>. Als im Jahre 1982 eine Gesetzesänderung vorgenommen wurde und die Ausschlussfrist beschlossen wurde, hatten die betroffenen Eltern kein Mitspracherecht mehr.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat und und Chemie-Grünenthal bezuschussten die per Gesetz vorgegebene Stiftung für Contergan Geschädigte 1971 mit insgesamt 420 Millionen Mark.  Allerdings waren diese bereitgestellten Gelder sehr bald aufgebraucht. Die damaligen Politiker glaubten, dass diese Summe ausreichend sei, da keine sehr hohe Lebenserwartung zu erwarten war.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Jahre 1982 wurde dann eine endgültige Frist zum Ende des Skandals auf den 31.12. 1983 gesetzt. Wer nun bis zu diesem Termin nicht seinen Antrag schriftlich gestellt und mit den entsprechenden Ausführungen dazu versehen hatte, wurde nun von weiteren ihm zustehenden Rentenansprüchen ausgeschlossen. Es wurde die Ausschlussfrist per Gesetz verhängt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Möglichkeiten bleiben einem &#8220;vergessen Contergan-Kind&#8221;?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Derzeit kann nur noch mit einem Rechtsstreit durch alle Instanzen das Recht auf <strong>Rente</strong> erkämpft werden. Sollte dieser Prozess gewonnen werden, stünde allen weiteren im Inland als auch im Ausland offenen &#8220;Conterganfällen&#8221; noch diese Rente zu! Dies wäre dann der <strong>Präzedenzfall</strong>, der allen &#8220;vergessenen Contergan-Kindern&#8221; die Türen öffnen würde.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtiger Tipp:</strong> Der &#8220;<a href="http://www.contergan.de/" title="Bundesverband Contergangeschädigter e. V" target="_blank" class="liexternal">Bundesverband Contergangeschädigter &#8211; Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte</a> &#8221;  strebt durch das Verbandsklagerecht das <strong>Bundesgleichstellungsgesetz</strong> an. Dadurch kommen dann auch die vergessenen Kinder wieder zu Ihrem Recht und Ihrer Rente.</p>
]]></content:encoded>
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