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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; BAföG</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Änderungen beim BAföG ab 01.01.2011</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Jan 2011 11:38:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der bisherige BAföG-Höchstsatz betrug inklusiver aller Zuschläge 648 Euro. Rückwirkend wurde dieser nun zum 01.10.2010 auf ein monatliches BAföG in Höhe von 670 Euro erhöht. Dadurch erhalten Studenten nun teils erhebliche Nachzahlungen für die bereits vergangenen Monate. Weiterhin muss seit 2011 kein Mietvertrag oder sonstiger Nachweis mehr über eine Mietzahlung erbracht werden. Künftig wird eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der bisherige BAföG-Höchstsatz betrug inklusiver aller Zuschläge 648 Euro. Rückwirkend wurde dieser nun zum 01.10.2010 auf ein monatliches <strong><a href="/category/bafoeg" title="Alle Artikel in BAföG ansehen" class="liinternal">BAföG</a> </strong>in Höhe von 670 Euro erhöht. Dadurch erhalten Studenten nun teils erhebliche Nachzahlungen für die bereits vergangenen Monate.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin muss seit 2011 kein Mietvertrag oder sonstiger Nachweis mehr über eine Mietzahlung erbracht werden. Künftig wird eine Mietpauschale in den monatlichen BAföG-Satz mit eingerechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Altersgrenze zur Aufnahme eines Masterstudiums wird ebenso weiter nach oben gesetzt. Ab sofort kann bis zum 35. Lebensjahr –früher nur bis zum 30. Lebensjahr- ein Antrag auf BAföG gestellt werden. Studenten, deren Kinder das 10. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können das Masterstudium so lange zurück stellen, bis das letzte Kind, das sie selbst erziehen 10 Jahre alt ist.  Die Förderung durch das BAföG bleibt erhalten und geht auch bei einem höheren Alter zum Beginn des Masterstudiums nicht verloren.<span id="more-2146"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Studienabbrecher bzw. solche Studenten, diese die Fachrichtung  im Herbst ab dem 3. Fachsemester wechseln wollten, wurden in der Vergangenheit nur in besonderen Ausnahmen voll weitergefördert. Ab 2011 bleibt es bei der regulären vollen BAföG-Leistung für den Studenten, dies selbst wenn die Regelstudienzeit bereits überschritten wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Stipendien, die leistungs- als auch begabtenabhängig gezahlt werden, bleiben generell  bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Vermögensfreibetrag für Studenten bleibt weiterhin bei 5.200 Euro. Wer unter diese Grenze fällt hat die Chance auf BAföG. Wer Vermögen über diesem Freibetrag hinaus besitzt muss dieses zuvor für seine Ausbildung einsetzen. Erst danach besteht wieder das Anrecht auf die Antragstellung und möglicherweise Bewilligung von Bafög.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Hatten Sie vielleicht im vergangenen Jahr 2010 keine  Aussicht auf Bafög, könnte es sich aufgrund der neuesten Gesetzesänderungen lohnen einen Neuantrag zu stellen. Viel Erfolg!</p>
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		<title>Befreiung von Studiengebühr bei Erziehung / Pflege eines Kindes unter 14 Jahren</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 09:57:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach wie vor ist eine Befreiung von der Studiengebühr für Studenten und Studentinnen mit Kind möglich. Bisher galt die Regelung bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Seit dem Sommersemester 2009 ist die Befreiung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes möglich. Allerdings muss für die Pflege oder Erziehung des Kindes ein Nachweis erbracht werden. Grundlage hierfür [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach wie vor ist eine Befreiung von der  Studiengebühr für Studenten und Studentinnen mit Kind möglich.</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher galt die Regelung bis zum 8.  Lebensjahr des Kindes. Seit dem Sommersemester 2009 ist die Befreiung  bis zum 14. Lebensjahr des Kindes möglich. Allerdings muss für die  Pflege oder Erziehung des Kindes ein Nachweis erbracht werden. Grundlage  hierfür war die Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich  nach Art. 7 § 6 ZHFRUG.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Nachweis ist durch die Vorlage der  Geburtsurkunde des Kindes erbracht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Die  Antragstellung auf Befreiung der Studiengebühr sollte vor dem  Semesterbeginn erfolgt sein. Die Lesungen sollten definitiv noch nicht  begonnen haben, denn eine rückwirkende Befreiung erschließt sich als  etwas  schwierig.</p>
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		<title>Ausschlusskriterien beim Antrag auf Wohngeld</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Aug 2009 11:44:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Haben generell alle Personengruppen Anspruch auf Wohngeld oder gibt es auch solche, die davon ausgeschlossen sind? Wer  bisher schon durch einen Leistungsträger Arbeitslosengeld II oder BAföG bezieht, hat  keinen weiteren Anspruch mehr auf Wohngeld. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass er durch die bisherigen Leistungen wie BAföG und Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV die Kosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Haben generell alle Personengruppen Anspruch auf Wohngeld oder gibt es auch solche, die davon ausgeschlossen sind?</p>
<p style="text-align: justify;">Wer  bisher schon durch einen Leistungsträger Arbeitslosengeld II oder BAföG bezieht, hat  keinen weiteren Anspruch mehr auf Wohngeld. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass er durch die bisherigen Leistungen wie BAföG und Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV die Kosten für Unterkunft schon ausreichend berücksichtigt hat. Weiterhin sind Personen, die in einer solchen Bedarfsgemeinschaft leben, vom Wohngeld ausgenommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Antragsteller auf Wohngeld sollte gesamt seine Situation überdenken. Lebt er geschickter einzeln oder in einer Bedarfsgemeinschaft? Lohnt sich der BAföG-Antrag überhaupt? Oder stellt sich der Student vielleicht besser, wenn er nebenbei arbeitet und zusätzlich einen Antrag auf BAföG stellt?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> In manchen Fällen ist es möglicherweise ratsam vorab eine Berechnung durch persönliche Vorsprache beim Wohngeldamt erstellen zu lassen.</p>
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		<title>Besteht ohne BAföG Anspruch auf Wohngeldzuschuss für Studenten?</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Jun 2009 10:24:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Viele Studenten erhalten nach der neuesten Gesetzgebung und Einkommensrichtlinien viel eher den Bafög-Antrag bewilligt als zuvor. Allerdings kommt es dennoch oftmals vor, dass aufgrund der Berechnungsgrundlage nur ein kleiner Anspruch auf Bafög entsteht. Hier behält sich das Amt für Bundesausbildungsförderung das Recht vor, unter dem Anspruchsbetrag von 5 Euro die Auszahlung zu verweigern. In diesem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele Studenten erhalten nach der neuesten Gesetzgebung und Einkommensrichtlinien viel eher den Bafög-Antrag bewilligt als zuvor. Allerdings kommt es dennoch oftmals vor, dass aufgrund der Berechnungsgrundlage nur ein kleiner Anspruch auf Bafög entsteht. Hier behält sich das Amt für Bundesausbildungsförderung das Recht vor, unter dem Anspruchsbetrag von 5 Euro die Auszahlung zu verweigern. In diesem Fall spricht man von einer Bagatellgrenze.<span id="more-1179"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was aber passiert wirklich in Folge, wenn das </strong><strong><a href="../category/bafoeg/" title="Alle in BAföG gespeicherten Artikel anzeigen" class="liinternal">BAföG</a> abgelehnt wird? </strong>In der Regel besteht danach kein Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeldamt kann hier den Wohngeldantrag ablehnen. Aber ist dies wirklich rechtens? Viele Studenten leben nah an der Armutsgrenze und haben nur sehr wenig Geld, dass zum Leben übrig bleibt. Der Wohngeldantrag ist dann die letzte Chance auf staatliche Zuschüsse.</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher argumentierte der Leistungsträger damit, dass wer keinen <strong>Anspruch</strong> auf BAföG hat, auch keinen Wohngeldzuschuss erhält. Derzeit ist hierzu vor dem Darmstädter Landessozialgericht ein Fall anhängig. Die Arbeitsagentur wurde in erster Instanz durch die Richter in Darmstadt zu einer Wohngeldzahlung in Höhe von monatlich 146 Euro verurteilt. Die zweite Instanz dürfte nach vorliegendem Fall positiv bestätigt werden, da es hier um den <strong>Gleichbehandlungsgrundsatz </strong>geht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Sobald der Fall rechtskräftig bestätigt, berichten wir an dieser Stelle erneut.</p>
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		<title>Verbesserungen beim Meister-BAföG</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Apr 2009 12:07:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine neue Gesetzesnovelle zum Meister &#8211; BAföG wurde durch den Bundestag beschlossen. Hintergrund ist der akute Fachkräftemangel in Deutschland. Der Bund und die Länder müssen rund 272 Millionen Euro jeweils anteilig zu einem gewissen vorgegebenen Satz übernehmen. Lebenslanges Lernen soll nun wieder mehr gefördert werden. Fortan soll nun nicht mehr nur die erste Aus-, bzw. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Eine neue Gesetzesnovelle zum Meister &#8211; BAföG<strong><strong></strong></strong> wurde durch den Bundestag beschlossen. Hintergrund ist der akute Fachkräftemangel in Deutschland. Der Bund und die Länder müssen rund 272 Millionen Euro jeweils anteilig zu einem gewissen vorgegebenen Satz übernehmen. Lebenslanges Lernen soll nun wieder mehr gefördert werden.<span id="more-1073"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Fortan soll nun nicht mehr nur die erste Aus-, bzw. Fortbildung gefördert werden, sondern auch eine weitere Fortbildung durch <strong>Meister BAföG</strong> möglich sein. Wer also bereits zu einem früheren Zeitpunkt selbst eine Aufstiegsförderung finanzierte, kann nun nach dem aktuellen Gesetzesentwurf einen Antrag auf Meister-BAföG stellen. Künftig sind auch 25 Prozent Darlehenserlass bei erfolgreich bestandener Prüfung vorgesehen. Vergünstigungen, die bisher in dieser Form nicht möglich waren. Bisher gab es nur die Möglichkeit auf Stundung oder Erlass bei geringem Einkommen oder wenn Kinder unter zehn Jahren betreut werden mussten und dadurch zu wenig oder gar kein Einkommen erzielt wurde. Der Antrag auf Stundung wurde sodann jährlich gestellt und nach diesem Zeitraum erlassen. Ebenso konnte bei Antragstellung innerhalb der ersten vier Jahre bei <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Existenzgründung" target="_blank" rel="nofollow" class="liexternal"><strong>Existenzgründung</strong></a> und/oder Anstellung einer sozialversicherungspflichtigen Person ein Erlass bewirkt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin wird der <strong>Kinderzuschlag </strong>von bisher 179 Euro auf aktuell 210 Euro erhöht. Der Kinderzuschlag zum Bafög wird zusätzlich zu 50 Prozent bezuschusst. <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/alleinerziehend/" title="Alleinerziehend" class="liinternal"><strong>Alleinerziehenden</strong></a> bleibt weiterhin der Vorteil eines Kinderbetreuungszuschlags in Höhe von 113 Euro monatlich. Dies solange das Kind noch nicht das zehnte Lebensjahr erreicht hat und dadurch vor allem Betreuung benötigt. In außergewöhnlichen Fällen, wie z.B. bei Dauerkrankheit oder Behinderung des Kindes, besteht sogar darüber hinaus die Chance auf den Betreuungszuschlag für das Kind.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Neu: </strong>Bei Altenpflegern und Erziehern besteht künftig auch durch das Meister-BAföG Förderfähigkeit. Antrag stellen lohnt sich garantiert!</p>
<p style="text-align: justify;">Tipp: Überprüfen Sie unbedingt Ihre familiäre Situation auf Förderfähigkeit. Sollten Sie vorab Fragen dazu haben, gibt Ihnen das BAföG-Amt bestimmt gerne eine Auskunft. Oder Sie reichen den Antrag gleich mit Kinderbetreuung und dergleichen Zusätze ein und beginnen sofort mit der Fortbildung. Allerdings sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie zuerst zumindest mündlich eine Zusage und Vorabinformation eingeholt haben. Sie können sich gegebenenfalls denn auch auf dieses persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter berufen.</p>
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		</item>
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		<title>Sonderfälle führen zu Anspruch auf Hartz IV bei Studenten</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Feb 2009 14:42:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz VI ist im Normalfall für Studenten ausgeschlossen. In den meisten Fällen beziehen Studenten Bafög oder erhalten Unterhalt durch die Eltern. Allerdings wird in besonderen Notlagen und Extremsituationen durch den Leistungsträger sehr stark unterschieden. Handelt es sich z.B. um einen Sonderfall, eine Studiumspause aus schwerwiegenden Gründen oder um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz VI ist im Normalfall für Studenten ausgeschlossen. In den meisten Fällen beziehen Studenten Bafög oder erhalten Unterhalt durch die Eltern.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings wird in besonderen Notlagen und Extremsituationen durch den Leistungsträger sehr stark unterschieden. Handelt es sich z.B. um einen Sonderfall, eine Studiumspause aus schwerwiegenden Gründen oder  um  eine Beurlaubung vom Semester? Auch besondere Härten, wie eine Existenz bedrohende Notlage kann zu Hilfsbedürftigkeit führen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II kann dann gestellt werden.<span id="more-964"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Beurlaubung eines Studenten vom Studium schließt ihn nach den Richtlinien des <strong>Bafög-Gesetzes</strong> vom Bafögbezug aus. In dieser Zeit besteht der gesetzliche Anspruch, einen Antrag auf <strong>Arbeitslosengeld II</strong> stellen zu dürfen. Voraussetzung: Der Student steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kann mindestens mehr als drei Stunden am Tag arbeiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Sobald ein Student aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen das Studium abbrechen oder unterbrechen musste und dadurch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, hat er das Anrecht auf <strong>Sozialhilfe</strong>. Sozialhilfe ist eine staatliche Grundsicherung, die auch alten bedürftigen Leuten zuerkannt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Haben Studenten ein Kind zu ernähren, können sie für dieses einen Antrag auf Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II stellen. <strong>Hartz IV </strong>steht Kindern von Studenteneltern zu und muss bewilligt werden, da die Kinder noch nicht die Fähigkeit besitzen, für sich selbst zu sorgen. <strong>Begründung:</strong> Die erwerbsfähigen Eltern studieren noch und können dadurch noch nicht selbst für das Kind sorgen.</p>
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		<title>KfW-Darlehen, Bildungskredit, Zusatz-Bafög während des Examens</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Feb 2009 15:44:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Viele Studenten stehen während des Examens unter hohem Leistungsdruck. Kommt nun noch der finanzielle Druck dazu, wird es sehr schwierig frei zu lernen. Was kann man dagegen tun? Welche Möglichkeiten stehen Studenten offen, bzw. welche staatlichen Fördermittel können diese in Anspruch nehmen? Es gibt mehrere Möglichkeiten, die finanzielle Durststrecke während der Examenszeit zu überbrücken. Wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele Studenten stehen während des Examens unter hohem Leistungsdruck. Kommt nun noch der finanzielle Druck dazu, wird es sehr schwierig frei zu lernen. Was kann man dagegen tun? Welche Möglichkeiten stehen Studenten offen, bzw. welche staatlichen Fördermittel können diese in Anspruch nehmen?<span id="more-903"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt mehrere Möglichkeiten, die finanzielle Durststrecke während der Examenszeit zu überbrücken. Wer bisher einen ablehnenden  <strong>BAföG-Antrag </strong>erhalten hat, kann dennoch unter gewissen Voraussetzungen erneut einen Anspruch erworben haben. Denn ganz wichtig, das  BAföG-Gesetz und die Antragsgrundlagen haben sich ziemlich verändert. Somit sollte dieser abgelehnte Personenkreis unbedingt vor Beginn des Examens einen Bafög-Antrag stellen. Die Aussicht auf Erfolg ist nach den neuen Förderrichtlinien höher zu bewerten. Vorteil: Etwa die Hälfte der beantragten Summe ist ein Geschenk des Staates. Somit ein nicht rückzahlbarer staatlicher <strong>Förderungszuschuss</strong> zum Studium bzw. Examen. Die weitere Hälfte des beantragten  BAföG-Darlehens ist zinslos zurück zu zahlen.  Dennoch gilt weiterhin, dass die Bafög-Leistung abhängig vom Einkommen der Eltern ist. Verdienen die Eltern zu viel, fallen der Anspruch und die Chance auf  BAföG weg.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei der <strong>KfW-Bank</strong> &#8220;Kreditanstalt für Wiederaufbau&#8221; einen <strong>Bildungskredit</strong> zu beantragen. Die KfW-Bank vergibt den Bildungskredit an Studenten in der Examenszeit. Hier kann der Student monatlich 300 Euro erhalten. Vorteil:  Der Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Sicherheiten sind keine nachzuweisen. Nachteil: Die Zwischenprüfung muss der Student bereits abgelegt haben, denn sonst ist keine Beantragung möglich. Der Bildungskredit wird nach Bewilligung maximal für zwei Jahre gezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Studentische Darlehenskassen haben hierfür einen <strong>Abschlusskredit</strong> im Angebot. Die Abschlussphase der Examensarbeit wird allerdings unterschiedlich bewertet. Bei einigen Darlehenskassen gelten zum Teil die letzten vier Semester als Abschlussphase, bei anderen Darlehenskassen wiederum nur die letzten beiden Semester. <strong>Vorteil:</strong> Das Darlehen ist meistens zum Teil zinslos. Die Kreditwürdigkeit wird hier generell nicht überprüft und somit auch keine Schufa-Abfrage getätigt. <strong>Nachteil: </strong>Die Notsituation des Studenten muss klar dargestellt werden. Es bedarf hier generell einer schriftlichen Erklärung der Notlage des Studenten. Sind alle Positionen erfüllt, wird der Antrag in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen bearbeitet. Allerdings sollte man beachten, dass die Höhe des maximal möglichen Darlehens von 7.500 bis 9.000 Euro schwankt. In einigen Fällen wird die Höhe des Abschlussdarlehens auch an die Höhe des  BAföG-Bedarfsatzes des Studenten angepasst. Die jeweiligen Vorgaben variieren je Bundesland.</p>
<p style="text-align: justify;">Die KfW-Förderbank vergibt zinsgünstige <strong>Bankdarlehen</strong> an Studenten, deren Anspruch auf  BAföG maximal ein Jahr vor der Examenszeit endete. Dieses Darlehen wird ähnlich der bisherigen  BAföG-Leistung monatlich weiter gezahlt. Die Antragstellung bei der Bank übernimmt in diesem Fall das  BAföG-Amt. <strong>Vorteil: </strong>Sicherheiten müssen nicht erbracht werden. <strong>Nachteil: </strong>Das Darlehen muss vollständig und mit Zinsen zurückgezahlt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu guter Letzt besteht noch die Chance, einen <strong>Studienkredit </strong>bei diversen Banken zu beantragen. Dies sollte aber die allerletzte Möglichkeit sein. Zuvor sollten zinsgünstigere und einfachere Antragsmöglichkeiten ausgelotet und getestet werden. Es lohnt sich definitiv!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Überprüfen Sie unbedingt Ihre aktuellen Chancen auf staatliche Förderzuschüsse.</p>
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		<title>Förderfähige Studiengänge im In- und Ausland</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 16:42:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfen]]></category>
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		<category><![CDATA[ausbildungsförderung]]></category>
		<category><![CDATA[auslandspraktikum]]></category>
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		<description><![CDATA[BAföG auch für Auslandsstudium Vielen künftigen Studenten und Studenteneltern ist noch immer nicht ganz klar, welche Studiengänge durch die Ausbildungsförderung förderfähig sind und welche nicht. Generell ist das Erststudium förderfähig. Ein Master-Studiengang, der auf dem Bachelor-Studium aufbaut ist ebenso förderfähig. Sollte die gewählte Fachrichtung noch nicht die richtige sein, besteht bis zum vierten Semester noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>BAföG auch für Auslandsstudium </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Vielen künftigen Studenten und Studenteneltern ist noch immer nicht ganz klar, welche Studiengänge durch die Ausbildungsförderung förderfähig sind und welche nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Generell ist das <strong>Erststudium förderfähig</strong>. Ein Master-Studiengang, der auf dem Bachelor-Studium aufbaut ist ebenso förderfähig. Sollte die gewählte Fachrichtung noch nicht die richtige sein, besteht bis zum vierten Semester noch die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Fachrichtung. Um weiterhin die Ausbildungsförderung zu erhalten, muss dieser Wechsel schriftlich kurz begründet werden.<span id="more-616"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der zweite Bildungsweg und das daran anschließende Studium sind eigentlich nicht förderfähig. Hier wird dennoch in den meisten Fällen die staatliche Berufsausbildungsförderung trotz allem bewilligt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Seit Anfang des Jahres 2008 gibt es </strong><strong>BAföG</strong><strong> auch für Studierende im Ausland.</strong> Die staatliche Ausbildungsförderung soll Studierenden die Chance geben, auch ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum wahr zu nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Studium inklusive dem erkannten Abschluss kann in der gesamten EU als auch in der Schweiz absolviert werden. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, eine staatliche Ausbildungsförderung von bis zu fünf Semestern zu erhalten, wenn das Studium außerhalb der EU vollzogen wird. Außerhalb der EU wird vorab jedoch nur ein Jahr BAföG bewilligt. Von der gesamten Studienzeit außerhalb der EU wird generell ein Ausbildungsjahr in der Regel nicht in die Förderhöchstdauer eingerechnet. Dieses wird vorab schon abgezogen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Zusätzlich können Studenten neben dem BAföG noch weitere staatliche Zuschüsse für Reisekosten sowie der <strong>Krankenversicherung </strong>in Anspruch nehmen. Diese staatlichen Zuschüsse stehen allen zu.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>BAföG-Bedarfsatz Erhöhung zum 01.10.2008</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Oct 2008 11:05:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[Meister - BAföG]]></category>
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		<category><![CDATA[staatliche Unterstützung]]></category>
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		<description><![CDATA[Studenten mit Kindern profitieren in diesem Jahr doppelt Zum 01.01.2008 wurde der Kinderbetreuungszuschlag neu eingeführt. Nun aktuell zum 01.10.2008 wurde der BAföG-Bedarfsatz erhöht. Ebenfalls wurden die Antragsgrundlagen vereinfacht, so dass nun viel mehr Studenten die Möglichkeit haben in den Genuss der Ausbildungsförderung zu kommen. Derzeit haben etwa 120.000 Studenten Kinder. BAföG und Kinderbetreuungszuschlag könnten diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Studenten mit Kindern profitieren in diesem Jahr doppelt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zum 01.01.2008 wurde der Kinderbetreuungszuschlag neu eingeführt. Nun aktuell zum 01.10.2008 wurde der BAföG-Bedarfsatz erhöht. Ebenfalls wurden die Antragsgrundlagen vereinfacht, so dass nun viel mehr Studenten die Möglichkeit haben in den Genuss der Ausbildungsförderung zu kommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Derzeit haben etwa 120.000 Studenten Kinder. BAföG und Kinderbetreuungszuschlag könnten diese dringend gebrauchen. BAföG erhielten bisher allerdings nicht alle Studenten, da die BAföG-Bedürftigkeitsprüfung das elterliche Einkommen berücksichtigt. War das Einkommen der Eltern zu hoch, gingen die Studenten bisher leer aus und kamen nicht in den Genuss von BAföG.<span id="more-607"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das neue <strong>BAföG-Gesetz </strong>sieht nun vor, dass auch bisher &#8220;Nicht-Bedürftige&#8221; einen Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag haben. Wichtig ist es hier, dass generell ein Antrag auf Ausbildungsförderung inklusive des Kinderbetreuungszuschlags gestellt wird. Selbst wenn der Antrag auf BAföG abgelehnt werden sollte, der Kinderbetreuungszuschlag steht Ihnen für Ihr Kind oder Ihre Kinder im Alter unter zehn Jahren gesetzlich zu.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Erhöhung zum 01. Oktober 2008 sieht nun folgende Bedarfssätze bei Studenten vor:</strong> Studenten erhalten künftig als Einzelperson maximal 643 Euro BAföG. Studenten mit einem Kind können höchstens 756 Euro und mit zwei Kindern maximal 841 Euro erhalten. Somit erhalten Studenten-Eltern doppelte staatliche Unterstützung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Sofort Antrag stellen. Wer bisher knapp gescheitert ist, hat nun dennoch die Möglichkeit BAföG zu erhalten. Durch die neue Änderung der Richtlinien zur <strong>Ausbildungsförderung</strong> können so mehr Studenten BAföG erhalten. Weitere Info´s zum Kinderbetreuungszuschlag finden Sie<strong> <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2008/10/03/erhoehter-kinderbetreuungszuschlag-fuer-studenten/" title="Weitere Infos" class="liinternal">&gt; hier</a></strong>.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Erhöhter Kinderbetreuungszuschlag für Studenten</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Oct 2008 09:44:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>
		<category><![CDATA[alleinerziehende]]></category>
		<category><![CDATA[bundesausbildungsförderungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[kinderbetreuungszuschlag]]></category>
		<category><![CDATA[studenten]]></category>
		<category><![CDATA[zuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[§ 14b]]></category>

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		<description><![CDATA[Kinderbetreuungszuschlag für Studenten-Eltern wurde erhöht Studenten die vor dem Gesetz als bedürftig gelten, können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag für Ihre Kinder erhalten. Für das erste Kind werden hier 113 Euro gezahlt und für jedes weitere Kind stehen den Studenten-Eltern nochmals 85 Euro zu. Grundlage hierzu ist der § 14b des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, der bereits zum 01. Januar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kinderbetreuungszuschlag für Studenten-Eltern wurde erhöht</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Studenten die vor dem Gesetz als bedürftig gelten, können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag für Ihre Kinder erhalten. Für das erste Kind werden hier 113 Euro gezahlt und für jedes weitere Kind stehen den Studenten-Eltern nochmals 85 Euro zu. Grundlage hierzu ist der § 14b des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, der bereits zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Der Betreuungszuschlag wird allerdings nur für Kinder unter zehn Jahren gewährt.<span id="more-580"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Auch soll der <strong>Kinderbetreuungszuschlag </strong>Studenten die Möglichkeit bieten, außerhalb der staatlichen Möglichkeiten wie Kindergarten oder Hort noch weitere Kinderbetreuung in Form von Tagesmüttern und dergleichen in Anspruch zu nehmen. Ebenso bestehe oftmals deshalb der Bedarf an Zusatzbetreuung, da die vorgegebenen Öffnungszeiten der öffentlichen Einrichtungen die tatsächlichen Bedarfszeiten der <strong>Studenten </strong>nicht abdecken. Der Kostenüberschuss für diese Kinderbetreuung könne sehr gut davon geleistet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Kinderbetreuungszuschlag wird als staatlicher Zuschuss an den Studenten bzw. die Studenteneltern gezahlt und ist &#8220;nicht rückzahlbar&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Antrag stellen und Bedürftigkeit prüfen lassen, da sich sehr viele Änderungen im Jahre 2008 ergeben haben.</p>
]]></content:encoded>
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