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Archiv für die Kategorie „BAföG“

Änderungen beim BAföG ab 01.01.2011

Der bisherige BAföG-Höchstsatz betrug inklusiver aller Zuschläge 648 Euro. Rückwirkend wurde dieser nun zum 01.10.2010 auf ein monatliches BAföG in Höhe von 670 Euro erhöht. Dadurch erhalten Studenten nun teils erhebliche Nachzahlungen für die bereits vergangenen Monate.

Weiterhin muss seit 2011 kein Mietvertrag oder sonstiger Nachweis mehr über eine Mietzahlung erbracht werden. Künftig wird eine Mietpauschale in den monatlichen BAföG-Satz mit eingerechnet.

Die Altersgrenze zur Aufnahme eines Masterstudiums wird ebenso weiter nach oben gesetzt. Ab sofort kann bis zum 35. Lebensjahr –früher nur bis zum 30. Lebensjahr- ein Antrag auf BAföG gestellt werden. Studenten, deren Kinder das 10. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können das Masterstudium so lange zurück stellen, bis das letzte Kind, das sie selbst erziehen 10 Jahre alt ist. Die Förderung durch das BAföG bleibt erhalten und geht auch bei einem höheren Alter zum Beginn des Masterstudiums nicht verloren. Diesen Beitrag weiterlesen »

Befreiung von Studiengebühr bei Erziehung / Pflege eines Kindes unter 14 Jahren

Nach wie vor ist eine Befreiung von der Studiengebühr für Studenten und Studentinnen mit Kind möglich.

Bisher galt die Regelung bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Seit dem Sommersemester 2009 ist die Befreiung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes möglich. Allerdings muss für die Pflege oder Erziehung des Kindes ein Nachweis erbracht werden. Grundlage hierfür war die Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich nach Art. 7 § 6 ZHFRUG.

Der Nachweis ist durch die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes erbracht.

Tipp: Die Antragstellung auf Befreiung der Studiengebühr sollte vor dem Semesterbeginn erfolgt sein. Die Lesungen sollten definitiv noch nicht begonnen haben, denn eine rückwirkende Befreiung erschließt sich als etwas  schwierig.

Ausschlusskriterien beim Antrag auf Wohngeld

Haben generell alle Personengruppen Anspruch auf Wohngeld oder gibt es auch solche, die davon ausgeschlossen sind?

Wer  bisher schon durch einen Leistungsträger Arbeitslosengeld II oder BAföG bezieht, hat  keinen weiteren Anspruch mehr auf Wohngeld. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass er durch die bisherigen Leistungen wie BAföG und Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV die Kosten für Unterkunft schon ausreichend berücksichtigt hat. Weiterhin sind Personen, die in einer solchen Bedarfsgemeinschaft leben, vom Wohngeld ausgenommen.

Der Antragsteller auf Wohngeld sollte gesamt seine Situation überdenken. Lebt er geschickter einzeln oder in einer Bedarfsgemeinschaft? Lohnt sich der BAföG-Antrag überhaupt? Oder stellt sich der Student vielleicht besser, wenn er nebenbei arbeitet und zusätzlich einen Antrag auf BAföG stellt?

Tipp: In manchen Fällen ist es möglicherweise ratsam vorab eine Berechnung durch persönliche Vorsprache beim Wohngeldamt erstellen zu lassen.

Besteht ohne BAföG Anspruch auf Wohngeldzuschuss für Studenten?

Viele Studenten erhalten nach der neuesten Gesetzgebung und Einkommensrichtlinien viel eher den Bafög-Antrag bewilligt als zuvor. Allerdings kommt es dennoch oftmals vor, dass aufgrund der Berechnungsgrundlage nur ein kleiner Anspruch auf Bafög entsteht. Hier behält sich das Amt für Bundesausbildungsförderung das Recht vor, unter dem Anspruchsbetrag von 5 Euro die Auszahlung zu verweigern. In diesem Fall spricht man von einer Bagatellgrenze. Diesen Beitrag weiterlesen »

Verbesserungen beim Meister-BAföG

Eine neue Gesetzesnovelle zum Meister – BAföG wurde durch den Bundestag beschlossen. Hintergrund ist der akute Fachkräftemangel in Deutschland. Der Bund und die Länder müssen rund 272 Millionen Euro jeweils anteilig zu einem gewissen vorgegebenen Satz übernehmen. Lebenslanges Lernen soll nun wieder mehr gefördert werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Sonderfälle führen zu Anspruch auf Hartz IV bei Studenten

Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz VI ist im Normalfall für Studenten ausgeschlossen. In den meisten Fällen beziehen Studenten Bafög oder erhalten Unterhalt durch die Eltern.

Allerdings wird in besonderen Notlagen und Extremsituationen durch den Leistungsträger sehr stark unterschieden. Handelt es sich z.B. um einen Sonderfall, eine Studiumspause aus schwerwiegenden Gründen oder um eine Beurlaubung vom Semester? Auch besondere Härten, wie eine Existenz bedrohende Notlage kann zu Hilfsbedürftigkeit führen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II kann dann gestellt werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

KfW-Darlehen, Bildungskredit, Zusatz-Bafög während des Examens

Viele Studenten stehen während des Examens unter hohem Leistungsdruck. Kommt nun noch der finanzielle Druck dazu, wird es sehr schwierig frei zu lernen. Was kann man dagegen tun? Welche Möglichkeiten stehen Studenten offen, bzw. welche staatlichen Fördermittel können diese in Anspruch nehmen? Diesen Beitrag weiterlesen »

Förderfähige Studiengänge im In- und Ausland

BAföG auch für Auslandsstudium

Vielen künftigen Studenten und Studenteneltern ist noch immer nicht ganz klar, welche Studiengänge durch die Ausbildungsförderung förderfähig sind und welche nicht.

Generell ist das Erststudium förderfähig. Ein Master-Studiengang, der auf dem Bachelor-Studium aufbaut ist ebenso förderfähig. Sollte die gewählte Fachrichtung noch nicht die richtige sein, besteht bis zum vierten Semester noch die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Fachrichtung. Um weiterhin die Ausbildungsförderung zu erhalten, muss dieser Wechsel schriftlich kurz begründet werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

BAföG-Bedarfsatz Erhöhung zum 01.10.2008

Studenten mit Kindern profitieren in diesem Jahr doppelt

Zum 01.01.2008 wurde der Kinderbetreuungszuschlag neu eingeführt. Nun aktuell zum 01.10.2008 wurde der BAföG-Bedarfsatz erhöht. Ebenfalls wurden die Antragsgrundlagen vereinfacht, so dass nun viel mehr Studenten die Möglichkeit haben in den Genuss der Ausbildungsförderung zu kommen.

Derzeit haben etwa 120.000 Studenten Kinder. BAföG und Kinderbetreuungszuschlag könnten diese dringend gebrauchen. BAföG erhielten bisher allerdings nicht alle Studenten, da die BAföG-Bedürftigkeitsprüfung das elterliche Einkommen berücksichtigt. War das Einkommen der Eltern zu hoch, gingen die Studenten bisher leer aus und kamen nicht in den Genuss von BAföG. Diesen Beitrag weiterlesen »

Erhöhter Kinderbetreuungszuschlag für Studenten

Kinderbetreuungszuschlag für Studenten-Eltern wurde erhöht

Studenten die vor dem Gesetz als bedürftig gelten, können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag für Ihre Kinder erhalten. Für das erste Kind werden hier 113 Euro gezahlt und für jedes weitere Kind stehen den Studenten-Eltern nochmals 85 Euro zu. Grundlage hierzu ist der § 14b des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, der bereits zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Der Betreuungszuschlag wird allerdings nur für Kinder unter zehn Jahren gewährt. Diesen Beitrag weiterlesen »

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