<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Ausbildungsbeihilfe</title>
	<atom:link href="http://www.geldvomstaat24.de/category/ausbildungsbeihilfe/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.geldvomstaat24.de</link>
	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
	<lastBuildDate>Mon, 23 Jan 2012 19:03:12 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Grundlage zum Erhalt von Wohngeld für Auszubildende und Studenten</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/29/grundlage-zum-erhalt-von-wohngeld-fuer-auszubildende-und-studenten/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/29/grundlage-zum-erhalt-von-wohngeld-fuer-auszubildende-und-studenten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 19:29:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildungsbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngeld]]></category>
		<category><![CDATA[ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsausbildungsbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[studenten]]></category>
		<category><![CDATA[wohngeldantrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1926</guid>
		<description><![CDATA[Erhalten Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung zu gering ist, Wohngeld?  Können Studenten neben dem BAföG einen Antrag auf Wohngeld stellen? Was wenn der Antrag auf Wohngeld abgelehnt wird? Diese Frage betrifft viele junge Leute, aber leider gab es bisher keine pauschale Antwort. Nunmehr ist es so, daß Auszubildende einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen können. Wer keinen Antrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Erhalten Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung zu gering ist, Wohngeld?  Können Studenten neben dem BAföG einen Antrag auf Wohngeld stellen? Was wenn der Antrag auf Wohngeld abgelehnt wird?</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Frage betrifft viele junge Leute, aber leider gab es bisher keine pauschale Antwort. Nunmehr ist es so, daß Auszubildende einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen können. Wer keinen Antrag stellen oder diesen aufgrund eigenem zu hohen Einkommen oder zu hohem elterlichen Einkommen abgelehnt bekommt, hat gleichzeitig keine Chance, zusätzlich einen Wohngeldantrag zu stellen. Die Ablehnung der Berufsausbildungsbeihilfe ist Grundlage für die Ablehnung von Wohngeld.<span id="more-1926"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Studenten die <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/bafoeg/" title="Alle unter BAföG abgelegten Artikel ansehen" class="liinternal">BAföG</a></strong> erhalten, haben keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld. Haben Studenten beispielsweise ein Kind, dann hängt die Höhe des Einkommens des Kindes von einem Anspruch ab. Bezieht das Kind <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/kindergeld/" title="Alle unter Kindergeld abgelegten Artikel ansehen" class="liinternal">Kindergeld</a></strong>, sowie <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/unterhalt/" title="Alle unter Unterhalt abgelegten Artikel ansehen" class="liinternal">Unterhalt</a></strong>, dann wird dieses voll angerechnet. Übersteigt das Kindeseinkommen die gesetzliche Grenze, bleibt das Wohngeld verwehrt. Erhält das Kind des Studenten Sozialgeld, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist in diesem Fall in das Sozialgeld mit eingerechnet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp:</strong> Vom Grundsatz her sollte generell ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Die Überprüfung ist auf jeden Fall kostenlos und zieht keine Folgekosten nach sich.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/29/grundlage-zum-erhalt-von-wohngeld-fuer-auszubildende-und-studenten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ausbildungsbeihilfe und Wohngeld</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/27/ausbildungsbeihilfe-und-wohngeld/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/27/ausbildungsbeihilfe-und-wohngeld/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 27 May 2009 09:01:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildungsbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngeld]]></category>
		<category><![CDATA[bab-berufsausbildungsbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[bescheid]]></category>
		<category><![CDATA[haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[lastenzuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[mietstufe]]></category>
		<category><![CDATA[wohngemeinschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=1147</guid>
		<description><![CDATA[In der Regel haben Auszubildende mit geringem Ausbildungsentgelt und eigener Wohnung die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe zu stellen. Wer aber hat nun tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld? Und wenn ja, wird die reale Miete durch das Wohngeldamt vollständig übernommen oder wir die Miete nur anteilig geleistet? Diese Fragen beschäftigen viele Auszubildende als auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In der Regel haben Auszubildende mit geringem Ausbildungsentgelt und eigener Wohnung die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer aber hat nun tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld? Und wenn ja, wird die reale Miete durch das Wohngeldamt vollständig übernommen oder wir die Miete nur anteilig geleistet? Diese Fragen beschäftigen viele Auszubildende als auch deren unterhaltspflichtigen Eltern.<span id="more-1147"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Auszubildende, denen das Anrecht auf Antrag von Berufsausbildungsbeihilfe per Gesetz zusteht, haben somit keinen Anspruch auf das Wohngeld. Zuerst muss also generell ein Antrag auf Ausbildungsbeihilfe gestellt werden. Dabei ist es denn unerheblich, ob der Antrag wegen zu hohem Elterneinkommen oder zu hoher eigener Ausbildungsvergütung abgelehnt wurde. Selbst wenn kein Antrag auf Leistungen gestellt wird, bestand der Anspruch auf <strong>&#8220;BAB-Berufsausbildungsbeihilfe&#8221;</strong>. Dies wird als Grundlage angenommen, um einen Antrag auf Wohngeld abzulehnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings gibt es auch hier bestimmte Sonderregelungen zu beachten. Lebt ein Lehrling in einer Wohngemeinschaft und bezieht nur eine Person das Wohngeld, ändert sich hier die Rechtsprechung.  <strong>Wichtig: </strong>Der Ausschluss aus dem Wohngeldgesetz besteht nur dann, wenn alle Haushaltsmitglieder dem Grunde nach Anspruch auf<strong> <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/bafoeg/" title="BAföG" class="liinternal">BAföG</a> </strong>oder Ausbildungsbeihilfe haben. Sobald nur eine Person kein Anspruch auf diese Leistungen hat, kann wieder ein Wohngeldantrag gestellt werden. Diese Gesetzgebung war definitiv bis zum 31.12.2008 gültig. Seit 01.01.2009 liegt die endgültige Entscheidung, ob hier so weiter verfahren wird noch etwas in der Schwebe. Bevor nun Geld verloren geht, sollte also unbedingt ein Wohngeldantrag gestellt werden. Hat der Auszubildende jedoch ein Kleinkind im Haushalt leben, besteht für dieses wieder der Anspruch auf Wohngeld.</p>
<p style="text-align: justify;">Hat ein Auszubildender Anspruch auf <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/wohngeld" title="Wohngeld" class="liinternal"><strong>Wohngeld</strong></a>, wird diesem nicht die volle Miete gezahlt. Wohngeld ist nur ein <strong>Lastenzuschuss</strong>, der anteilig und je nach Region und Mietstufe geleistet wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Überprüfen Sie unbedingt die Begründung in Ihrem Bescheid auf Ausbildungsbeihilfe, sowie den Anspruch der weiteren Haushaltsmitglieder.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/27/ausbildungsbeihilfe-und-wohngeld/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erhöhung des Azubi-BAföG zum 01.08.2008</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/08/erhoehung-des-azubi-bafoeg-zum-01082008/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/08/erhoehung-des-azubi-bafoeg-zum-01082008/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2008 12:34:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildungsbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitskleidung]]></category>
		<category><![CDATA[azubi-bafög]]></category>
		<category><![CDATA[fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[geld]]></category>
		<category><![CDATA[grundbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[ig bau]]></category>
		<category><![CDATA[mietkosten]]></category>
		<category><![CDATA[nebenjob 400 euro]]></category>
		<category><![CDATA[odenwaldkreis]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=384</guid>
		<description><![CDATA[Erhöhung und 400 Euro &#8211; Zuverdienst beim Azubi-BAföG Zum 01.08.2008 wurde das Azubi-BAföG um 10 Prozent erhöht. Viele Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, benötigen dringend eine höhere staatliche Unterstützung. Betroffen sind vor allem Auszubildende, die in Branchen mit sehr geringem Ausbildungsentgelt eine Lehre absolvieren. Dies sind vorwiegend Auszubildende in Handwerksberufen wie Schneider, Bäcker, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erhöhung und 400 Euro &#8211; Zuverdienst beim Azubi-BAföG</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zum 01.08.2008 wurde das Azubi-BAföG um 10 Prozent erhöht. Viele Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, benötigen dringend eine höhere staatliche Unterstützung.</p>
<p style="text-align: justify;">Betroffen sind vor allem Auszubildende, die in Branchen mit sehr geringem Ausbildungsentgelt eine Lehre absolvieren. Dies sind vorwiegend Auszubildende in Handwerksberufen wie Schneider, Bäcker, Kfz-Lackierer, Raumausstatter und dergleichen.<span id="more-384"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der so genannte <strong>Grundbedarf </strong>beträgt künftig 341 Euro &#8211; plus anfallende <strong>Mietkosten</strong> von maximal 218 Euro sowie <strong>Fahrtkosten </strong>und Geld für Arbeitskleidung. Zusätzlich dürfen im Nebenjob 400 Euro monatlich hinzuverdient werden. Die Erhöhung des Azubi-BAföG soll dem Auszubildenden künftig einen Tagessatz von mindestens 11 Euro sichern.</p>
<p style="text-align: justify;">Veranlasst und durchgesetzt hatte diese Erhöhung für die Auszubildenden in gering vergüteten Ausbildungsberufen die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aus dem <strong>Odenwaldkreis</strong>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/08/erhoehung-des-azubi-bafoeg-zum-01082008/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erhöhe Berufsausbildungsbeihilfe für Behinderte</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/06/erhoehe-berufsausbildungsbeihilfe-fuer-behinderte/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/06/erhoehe-berufsausbildungsbeihilfe-fuer-behinderte/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 06 Aug 2008 07:15:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildungsbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderte]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[bab]]></category>
		<category><![CDATA[bedarfssatz]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsausbildungsbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[förderfähig]]></category>
		<category><![CDATA[förderung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=368</guid>
		<description><![CDATA[Behinderte haben auch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn diese noch im Haushalt der Eltern oder einem Elternteil wohnen Berufsausbildungsbeihilfe können Behinderte erhalten, wenn Sie eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder einer Ausbildung gleichkommenden Bildungsmaßnahme absolvieren. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berechnet sich nach den gleichen Vorschriften und Bedarfssätzen für Behinderte als auch nicht behinderte Menschen. Einziger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Behinderte haben auch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn diese noch im Haushalt der Eltern oder einem Elternteil wohnen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Berufsausbildungsbeihilfe können Behinderte erhalten, wenn Sie eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder einer Ausbildung gleichkommenden Bildungsmaßnahme absolvieren. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berechnet sich nach den gleichen Vorschriften und Bedarfssätzen für Behinderte als auch nicht behinderte Menschen. <span id="more-368"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Einziger Unterschied: Behinderte Personen, die noch im Elternhaus leben haben gesetzlichen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Man spricht auch von einem besonderen Bedarf in der <strong>BAB</strong>. Dieser Bedarfssatz im Elternhaus ist auf monatlich 282 Euro festgesetzt. Ab dem 21. Lebensjahr steht einem Behinderten Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger ein erhöhter Bedarfssatz in Höhe von 353 Euro zu. Dieser erhöhte Bedarfssatz wird auch gezahlt, wenn der Behinderte verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt.</p>
<p style="text-align: justify;">Besonderheiten für Behinderte: Eine Verlängerung der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen oder weil Prüfungsteile und/oder die Abschlussprüfung negativ abgeschlossen wurden, schließt den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nicht aus.</p>
<p style="text-align: justify;">Ausbildungsmaßnahmen, die speziell für behinderte Menschen durchgeführt werden sind auch förderfähig. Dies auch zum Teil, wenn kein staatlich anerkannter Abschluss erreicht werden kann. Auch hier gilt das Kernziel, das durch die <strong>Förderung </strong>eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden soll</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Förderung durch die Berufsausbildungsbeihilfe soll erreicht werden, dass behinderte Menschen Anteil am Arbeitsleben erwerben und dadurch dauerhaft integriert werden können.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP:</strong> Ist noch unklar ob die künftige Bildungsmaßnahme für den Behinderten förderfähig ist,  sollte vorab bei einem Berater der Agentur für Arbeit nachgefragt werden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/08/06/erhoehe-berufsausbildungsbeihilfe-fuer-behinderte/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Berufsausbildungsbeihilfe in wirtschaftlichen Notlagen erhalten</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/24/berufsausbildungsbeihilfe-in-wirtschaftlichen-notlagen-erhalten/</link>
		<comments>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/24/berufsausbildungsbeihilfe-in-wirtschaftlichen-notlagen-erhalten/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 16:59:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildungsbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[ausbildungsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsausbildungsbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Berufssbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.geldvomstaat24.de/?p=331</guid>
		<description><![CDATA[Ausbildung, eigene Wohnung und kein Unterhalt durch die Eltern, dann besteht die Chance Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten Viele Jugendliche streben eine Ausbildung an, aber aufgrund der geringen Ausbildungsvergütung ist die Umsetzung oftmals nicht möglich. Wiederum andere junge Menschen wohnen auch schon im Teenageralter und während der Ausbildung nicht mehr zu Hause bei Ihren Eltern. Beide Elternteile [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Ausbildung, eigene Wohnung und kein Unterhalt durch die Eltern, dann besteht die Chance Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Viele Jugendliche streben eine Ausbildung an, aber aufgrund der geringen Ausbildungsvergütung ist die Umsetzung oftmals nicht möglich. Wiederum andere junge Menschen wohnen auch schon im Teenageralter und während der Ausbildung nicht mehr zu Hause bei Ihren Eltern. Beide Elternteile sind zwar unterhaltspflichtig, können aber aufgrund der eigenen finanziellen Situation keine monatliche Zahlung leisten.<span id="more-331"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Um die Ausbildung, die in einigen Fällen einen Wohnortwechsel mit sich zieht nicht zu gefährden, besteht der gesetzliche Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Zusätzlich können auch die Kosten für die die auswärtige Unterbringung in einem Wohnheim während des Berufsschulblockunterrichtes oder einer überbetrieblichen Maßnahme beantragt werden. Ebenso die dadurch entstehenden <strong>Fahrtkosten</strong>. Hier werden dann nur speziell für diese schulischen und überbetrieblichen Maßnahmen während der Ausbildungszeit die Kosten durch die Agentur für Arbeit übernommen. Allerdings unterliegt die Bewilligung generell auch der Einkommensüberprüfung der Eltern und natürlich des Auszubildenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Berufsausbildungsbeihilfe wird im individuellen Einzelfall auch gezahlt, wenn persönliche unüberwindbare Differenzen im Elternhaus entstanden sind, die ein Zusammenleben nicht mehr möglich machen. Hier besteht generell die Chance einen Antrag zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Staat bietet damit die Chance und Möglichkeit auf persönliche Entfaltung und Entwicklung in der Persönlichkeit sowie der freien Berufswahl. Die <strong>Ausbildungsbeihilfe</strong> wird während einer beruflichen Ausbildung, als auch einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach Überprüfung der Einkommensverhältnisse gewährt.</p>
<p style="text-align: justify;">Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden, also dort wo der Auszubildende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese staatliche Leistung wird auf Antrag erbracht. Wird der Antrag bewilligt, ist die Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückzahlbar. Generell wird erst ab dem Monat der Antragstellung die Ausbildungsbeihilfe gezahlt. Rückwirkend ist eine Gewährung des staatlichen Zuschusses nicht möglich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>TIPP</strong>: Möglichst vor Ausbildungsbeginn den Antrag stellen. Der Antrag kann nur in der Agentur für Arbeit abgeholt werden. Eventuell wird er sogar schon gleich mit den persönlichen Daten versehen ausgedruckt, da manche Ämter diesen Antrag nicht mehr in Papierform vorrätig haben.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/24/berufsausbildungsbeihilfe-in-wirtschaftlichen-notlagen-erhalten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

