Archiv für die Kategorie „Ausbildungsbeihilfe“

Ausbildungsbeihilfe und Wohngeld

In der Regel haben Auszubildende mit geringem Ausbildungsentgelt und eigener Wohnung die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe zu stellen.

Wer aber hat nun tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld? Und wenn ja, wird die reale Miete durch das Wohngeldamt vollständig übernommen oder wir die Miete nur anteilig geleistet? Diese Fragen beschäftigen viele Auszubildende als auch deren unterhaltspflichtigen Eltern. Diesen Beitrag weiterlesen »

Erhöhung des Azubi-BAföG zum 01.08.2008

Erhöhung und 400 Euro – Zuverdienst beim Azubi-BAföG

Zum 01.08.2008 wurde das Azubi-BAföG um 10 Prozent erhöht. Viele Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, benötigen dringend eine höhere staatliche Unterstützung.

Betroffen sind vor allem Auszubildende, die in Branchen mit sehr geringem Ausbildungsentgelt eine Lehre absolvieren. Dies sind vorwiegend Auszubildende in Handwerksberufen wie Schneider, Bäcker, Kfz-Lackierer, Raumausstatter und dergleichen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Erhöhe Berufsausbildungsbeihilfe für Behinderte

Behinderte haben auch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn diese noch im Haushalt der Eltern oder einem Elternteil wohnen

Berufsausbildungsbeihilfe können Behinderte erhalten, wenn Sie eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder einer Ausbildung gleichkommenden Bildungsmaßnahme absolvieren. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berechnet sich nach den gleichen Vorschriften und Bedarfssätzen für Behinderte als auch nicht behinderte Menschen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Berufsausbildungsbeihilfe in wirtschaftlichen Notlagen erhalten

Ausbildung, eigene Wohnung und kein Unterhalt durch die Eltern, dann besteht die Chance Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten

Viele Jugendliche streben eine Ausbildung an, aber aufgrund der geringen Ausbildungsvergütung ist die Umsetzung oftmals nicht möglich. Wiederum andere junge Menschen wohnen auch schon im Teenageralter und während der Ausbildung nicht mehr zu Hause bei Ihren Eltern. Beide Elternteile sind zwar unterhaltspflichtig, können aber aufgrund der eigenen finanziellen Situation keine monatliche Zahlung leisten. Diesen Beitrag weiterlesen »