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	<title>www.geldvomstaat24.de &#187; Arbeitslos / ALG</title>
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	<description>Informationen zu nicht rückzahlbaren staatlichen Geldern</description>
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		<title>Sparpaket kürzt viele Sozialleistungen</title>
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		<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 06:19:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Staat muss sparen. Die Kosten des Konjunkturpaketes I und II sowie diverse Unternehmens- und Bankenrettungen waren schon teuer genug. All denen, die sowieso schon wenig haben, dürfen nun mit erheblichen Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Zum 01.09.2010 wurde nun ein neues Sparpaket beschlossen. Arbeitslosengeld II-Empfänger, im Volksmund auch als Hartz IV-Empfänger bekannt, haben künftig mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Staat muss sparen. Die Kosten des Konjunkturpaketes I und II sowie diverse Unternehmens- und Bankenrettungen waren schon teuer genug. All denen, die sowieso schon wenig haben, dürfen nun mit erheblichen Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Zum 01.09.2010 wurde nun ein neues Sparpaket beschlossen.<span id="more-1992"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitslosengeld II-Empfänger, im Volksmund auch als Hartz IV-Empfänger bekannt, haben künftig mit erheblichen Einbußen zu rechnen. Bisher kamen diese in den Genuß von  eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen durch das Amt. Künftig sollen diese eingespart werden, d.h. wer in Zukunft Arbeitslosengeld II erhält, bekommt keine Rentenversicherungsbeiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Durch diese eingezahlten Beiträge erhöhte sich die Rentenanwartschaft, da die Beiträge kontinuierlich weitergezahlt wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin wird der Heizzuschuss bei Wohngeldempfängern eingespart. Dieser wird künftig ersatzlos gestrichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Elterngeld soll kontinuierlich abgesenkt werden. Bezieher von Hartz IV wird das Anrecht auf das Elterngeld gestrichen. Begründung: Wer bedingt durch Kinderbetreuung nicht gearbeitet hat soll diesen Bonus durch das Elterngeld verwehrt bleiben, da auch kein Verdienstausfall eingetreten ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer bisher Arbeitslosengeld I bezogen hat und nun in Arbeitslosengeld II wechselt, darf ebenfalls mit finanziellen Einbußen rechnen. Die gesonderte Zulage die ein jeder Arbeitslosengeld I-Empfänger erhielt fällt weg.</p>
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		<title>Koalition beschließt Sparpaket</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/07/koalition-beschliesst-sparpaket/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 20:24:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute hat die Koalition das Sparpaket beschlossen. Bis 2014 soll der Haushalt des Bundes um insgesamt mehr als 80 Milliarden Euro entlastet werden. Für unsere Leser in Kürze die Veränderungen, die speziell &#8220;Geld vom Staat &#8211; Empfänger&#8221; betreffen. Zuschläge für Arbeitslose werden gestrichen: Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhielten Erwerbslose [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Heute hat die Koalition das Sparpaket beschlossen. Bis 2014 soll der Haushalt des Bundes um insgesamt mehr als 80 Milliarden Euro entlastet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Für unsere Leser in Kürze die Veränderungen, die speziell &#8220;Geld vom Staat &#8211; Empfänger&#8221; betreffen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zuschläge für Arbeitslose werden gestrichen:</strong><br />
Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhielten Erwerbslose bisher Zuschläge für zwei Jahre. <span id="more-1861"></span>Bei Alleinstehenden waren das im ersten Jahr bis zu 160 € und im zweiten Jahr bis 80 €. Verheiratete bekamen das Doppelte. Diese Zuschläge sollen ersatzlos wegfallen. Entlastung für den Staatskasse; rund 200 Millionen € im Jahr.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Einschnitte bei bei Hartz-IV-Empfängern:</strong><br />
Bei Hartz &#8211; IV-Empfängern will der Staat die Beiträge zur Rentenversicherung (rund 40 € im Monat) einsparen. Damit müssen Betroffene auf eine spätere Minirente von 2,09 € pro Hartz-IV-Jahr verzichten. Dies bringe etwa zwei Milliarden € im Jahr.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Elterngeld:</strong><br />
Das Elterngeld wird insgesamt gekürzt, für Hartz-IV-Empfänger komplett gestrichen. Der Höchstbetrag von maximal 1800 € im Monat wird nicht angetastet. Künftig werden nur 65 statt 67% des Nettoeinkommens (von mehr als 1240 € im Monat) als Berechnungsgrundlage genommen. Zur Streichung bei den Hartz-IV-Empfängern heißt es: „Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Die zusätzliche Gewährung von Elterngeld in Höhe von 300 € für Bezieher von Arbeitslosengeld II verringert den Lohnabstand. Er ist daher analog zur Regelung beim Kindergeld vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzusehen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Arbeitslosenversicherung:</strong><br />
Sie soll ohne Darlehen und Zuschüsse auskommen. Das könnte auf eine Erhöhung des Beitragssatzes hinauslaufen.<br />
<small>(Quelle Express.de)</small></p>
<p><strong><span style="color: #ff0000;"><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/07/koalition-beschliesst-sparpaket/#comments" class="liimagelink"><img class="alignleft size-full wp-image-1891" style="margin-top: 0px; margin-bottom: 0px;" title="comments_add" src="http://www.geldvomstaat24.de/wp-content/uploads/2010/06/comments_add.png" alt="" width="16" height="16" /></a>﻿<span style="text-decoration: underline;">Ihre Meinung</span></span><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #ff0000;"> zum Sparpaket</span></span></strong><span style="text-decoration: underline;">:</span> <strong><a href="http://www.geldvomstaat24.de/2010/06/07/koalition-beschliesst-sparpaket/#comments" title="zu den Kommentaren" class="liinternal">Schreiben Sie uns, was Sie davon halten</a>.<br />
</strong></p>
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		<title>Änderungen bei der Schulbeihilfe ab 01.08.2009</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/08/19/aenderungen-bei-der-schulbeihilfe-ab-01-08-2009/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Aug 2009 06:19:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfen]]></category>
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		<category><![CDATA[sozialhilfe]]></category>

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		<description><![CDATA[Bisher erhielten nur Kinder bis zur 10. Klasse die einmalige jährliche Schulbeihilfe. Seit 01.08.09 können auch Kinder bis zur 13. Klasse diese Schulbeihilfe erhalten. Wer hat Anspruch auf diese neu definierte Schulbeihilfe? Arbeitslosengeld II-Empfänger und Bezieher der Sozialhilfe erhalten die jährliche Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro. Ebenso besteht ein Anspruch für Anspruchsberechtigte des Kinderzuschlags. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher erhielten nur Kinder bis zur 10. Klasse die einmalige jährliche Schulbeihilfe. Seit 01.08.09 können auch Kinder bis zur 13. Klasse diese Schulbeihilfe erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer hat Anspruch auf diese neu definierte Schulbeihilfe? Arbeitslosengeld II-Empfänger und Bezieher der Sozialhilfe erhalten die jährliche Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro. Ebenso besteht ein Anspruch für Anspruchsberechtigte des Kinderzuschlags.</p>
<p style="text-align: justify;">Überprüfen Sie unbedingt Ihre Unterlagen, sowie Ihr Konto bezüglich der aktuellen Buchungen. In vielen Fällen wird dem Hartz IV-Empfänger nicht einfach automatisch für sein Kind die Schulbeihilfe gezahlt. Vielerorts sind die Neuerungen in diesem Gesetz den zuständigen Sachbearbeitern noch nicht umfassend bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Tipp: </strong>Wurden auch Ihnen versehentlich die Schulbeihilfe nicht ausgezahlt, dann fordern Sie Ihr Recht ein! Stellen einen erneuten Antrag auf Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro jährlich!</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Rentenversicherungsschutz bei Insolvenz des Unternehmens</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/08/08/rentenversicherungsschutz-bei-insolvenz-des-unternehmens/</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Aug 2009 16:42:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<category><![CDATA[wirtschaftskrise]]></category>

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		<description><![CDATA[In Zeiten der Wirtschaftskrise trifft es viele Betriebe kurzfristig, teils unvorhersehbar und unvermittelt sehr hart. Auftragseinbrüche, Exporteinbußen und vieles mehr bringen das Unternehmen ins Schwanken. Einige Unternehmen versuchen alles, um das Unternehmen zu retten, können jedoch oftmals in den letzten Monaten vor Insolvenzantragstellung die Löhne nicht mehr an die Mitarbeiter zahlen. Im schlimmsten Fall muss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In Zeiten der Wirtschaftskrise trifft es viele Betriebe kurzfristig, teils unvorhersehbar und unvermittelt sehr hart. Auftragseinbrüche, Exporteinbußen und vieles mehr bringen das Unternehmen ins Schwanken.</p>
<p style="text-align: justify;">Einige Unternehmen versuchen alles, um das Unternehmen zu retten, können jedoch oftmals in den letzten Monaten <a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/insolvenzschutz/" title="Insolvenz muss nicht sein" target="_blank" class="liexternal"><strong>vor Insolvenzantragstellung</strong></a> die Löhne nicht mehr an die Mitarbeiter zahlen. Im schlimmsten Fall muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden. Was passiert dann mit den bisherigen Mitarbeitern? Bekommen diese sofort Arbeitslosengeld oder besteht sogar ein Anspruch auf Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit?<span id="more-1266"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Sind die betroffenen Mitarbeiter danach weiterhin rentenversichert oder fällt dieser <strong>Rentenversicherungsschutz</strong> sofort mit Insolvenzantragstellung des Betriebes weg?</p>
<p style="text-align: justify;">Melden sich die betroffenen Mitarbeiter arbeitslos und teilen mit, dass sie beispielsweise die letzten drei Monate keinen Lohn erhalten haben, springt in der Regel die Agentur für Arbeit mit <strong>Insolvenzgeld </strong>ein. Sobald die ehemaligen Mitarbeiter nun durch die Bundesagentur für Arbeit eine Insolvenzzahlung erhalten, sind diese weiterhin bei der <strong>Rentenversicherung Bund</strong> lückenlos weiterversichert. Hierbei müssen jedoch gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, um in den Genuss des Insolvenzgeldes zu kommen. Eine Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Insolvenzgeld maximal zwei Monate nach Eintritt der Insolvenz gestellt werden muss. Für die rückständigen <strong>Pflichtversicherungsbeiträge</strong> zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung kommt die Agentur für Arbeit ebenso auf.  Dadurch ist ein durchgehender Schutz bei Erwerbsminderung gewährleistet.</p>
<p style="text-align: justify;">Somit bestehen auch bei auftretenden gesundheitlichen Beschwerden und erforderlichen <strong>Rehaleistungen </strong>keine Probleme bei der Kostenübernahme. Bei der späteren Altersrente sind auch hier keine Einbußen zu verzeichnen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Alleinerziehend, schwanger, U25 und dennoch Hartz IV erhalten</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/07/01/alleinerziehend-schwanger-u25-und-dennoch-hartz-iv-erhalten/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Jul 2009 08:24:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[aktenzeichen s 26 as 490/er]]></category>
		<category><![CDATA[aktenzeichen: s 103 as 3267/06 er]]></category>
		<category><![CDATA[§§ 22 abs. 2a sgb II]]></category>
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		<category><![CDATA[leistungsträger]]></category>
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		<category><![CDATA[wohnnebenkosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Alleinerziehende junge Mütter, die noch unter 25 Jahren sind, aber bisher zu Hause bei den Eltern wohnten, kann nicht von Amts wegen die eigene Wohnung verweigert werden. Ist nun eine junge Frau schwanger, genießt diese auch schon im Elternhaus eine Sonderstellung nach § 9 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches II). Begründung: Sie lebt schwanger in einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Alleinerziehende junge Mütter, die noch unter 25 Jahren sind, aber bisher zu Hause bei den Eltern wohnten, kann nicht von Amts wegen die eigene Wohnung verweigert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Ist nun eine junge Frau schwanger, genießt diese auch schon im Elternhaus eine Sonderstellung nach § 9 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches II). Begründung: Sie lebt schwanger in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. Sobald nun das Baby geboren wurde stellt sie vor dem Leistungsträger eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Kind dar. Dadurch besteht das gesetzliche Anrecht auch eine eigene Wohnung anzumieten und eigenständig zu leben.<span id="more-1214"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin sieht die neue Gesetzgebung vor, dass die Gründung einer eigenständigen Familie einen Umzugsgrund darstellt. Aus diesem Grunde darf der zuständige Leistungsträger die Zahlung der eigenen Wohnung nicht verweigern.  Wichtig: Eine Schwangerschaft stellt einen besonderen, schwerwiegenden Grund dar. Das <strong>Sozialgericht</strong> in Berlin hat am 19.06.2006 dazu unter dem <strong>Aktenzeichen: S 103 AS 3267/06 ER</strong> einen entsprechenden Entschluss gefasst auf. Dadurch muss die Übernahme der Kosten für Wohnung und der Wohnnebenkosten durch den Leistungsträger zugesichert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Unter dem <strong>§§ 22 Abs. 2a SGB II</strong> wird dies nochmals näher erklärt. Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben somit einen gesetzlichen geregelten Anspruch auf Übernahme der anfallenden laufenden Kosten. In einem besonderen Fall unter <strong>Aktenzeichen S 26 AS 490/ER </strong>des Sozialgerichtes in Gießen ist dies so geschehen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Höhe der Grundsicherung für Alleinerziehende mit Kind</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Jun 2009 12:08:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ab wann können Alleinerziehende mit ALG II rechnen? Alleinerziehende haben es durch die Doppelbelastung und der Vereinbarung von Beruf und Kind schon sehr schwer. Dazu kommt noch die Erziehungsfunktion der Alleinerziehenden. Alle Entscheidungen müssen alleine getroffen und vor sich selbst verantwortet werden. Die zusätzliche Belastung von vielen allein erziehenden Elternteilen ist es, die finanzielle Situation [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab wann können Alleinerziehende mit ALG II rechnen?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Alleinerziehende haben es durch die Doppelbelastung und der Vereinbarung von Beruf und Kind schon sehr schwer. Dazu kommt noch die Erziehungsfunktion der Alleinerziehenden. Alle Entscheidungen müssen alleine getroffen und vor sich selbst verantwortet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die zusätzliche Belastung von vielen allein erziehenden Elternteilen ist es, die finanzielle Situation zu meistern. Oftmals kann aufgrund des Klein- oder Schulkindes nur eine Teilzeitstelle ausgeübt werden. Zahlt der zu Kindesunterhalt verpflichtete Elternteil keinen Unterhalt, kann nur in manchen Fällen der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dieser Anspruch besteht nur, wenn das Alter des Kindes noch unter dem vollendeten zwölften Lebensjahr liegt. Sobald das Kind 12 Jahre alt ist, zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse nicht mehr. Hier kann denn nur noch Hartz IV beantragt werden.<span id="more-1186"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wird nun aus wirtschaftlichen Gründen ein Antrag auf <strong>Arbeitslosengeld II</strong> zur Aufstockung des Familieneinkommens gestellt, zählen alle Einnahmen mit. In diesem Fall wird das Einkommen aus angestellter Tätigkeit, das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss voll angerechnet. Berechnet wird das familiäre Grundeinkommen auf Grundlage des vorgegebenen <strong>Hartz IV- Satzes</strong>, d.h. je Person, Kind und Alter. Man spricht auch von dem gesetzlichen Existenzminimum.</p>
<p style="text-align: justify;">Manche <a href="http://www.allein-erziehen.info/" title="Community für Alleinerziehende" target="_blank" class="liexternal"><strong>Alleinerziehende</strong></a> können auch nur einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dieser kann in manchen Fällen gleichermaßen oder sogar etwas höher ausfallen. Die Kriterien der Offenlegung sind von Amtswegen ziemlich gleich. Allerdings ist der Status für das persönliche Empfinden des Einzelnen zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass viele Sachbearbeiter oder Fallmanager diskriminierend mit den Hilfeempfängern umgehen. Dies geschieht keineswegs bei der Beantragung von <strong>Wohngeldzuschuss</strong>.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ab wann kann nun die Hilfebedürftigkeit von Alleinerziehenden mit einem Kind vermieden werden?</strong> Der Bundestag hat hier ein Bruttoeinkommen von mindestens 1.516 Euro zugrunde gelegt. Je weiterem Kind, Alter des Kindes, Altersunterschied von kleinen zu großen Kindern erhöht sich das Bruttoeinkommen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit entsprechend. Bei Beantragung von allen anderen staatlichen Zuschussleistungen wie Wohngeld, Kindergeld, <a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/unterhalt/" title="Unterhalt" class="liinternal"><strong>Unterhaltsvorschuss</strong></a>, Kinderzuschlag kommt der Alleinerziehende oftmals umhin.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Mehrbedarf für Schwangere und allein erziehende Hartz IV-Empfänger</title>
		<link>http://www.geldvomstaat24.de/2009/05/07/mehrbedarf-fuer-schwangere-und-allein-erziehende-hartz-iv-empfaenger/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 11:47:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
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		<category><![CDATA[§ 21/ § 28]]></category>
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		<category><![CDATA[sozialgesetzbuch]]></category>

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		<description><![CDATA[Bestimmte Personengruppen, die Hartz IV erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Hierbei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Schwangere können ab der 13. Woche 17 Prozent der Regelleistung zusätzlich als Mehrbedarf erhalten. Hierzu sollte ein Attest zur Glaubhaftmachung der Schwangerschaft unbedingt vorgelegt werden. Zusätzlich steht Schwangeren auf Antrag hin 130 Euro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bestimmte Personengruppen, die Hartz IV erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Hierbei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Schwangere können ab der 13. Woche 17 Prozent der Regelleistung zusätzlich als Mehrbedarf erhalten. Hierzu sollte ein Attest zur Glaubhaftmachung der Schwangerschaft unbedingt vorgelegt werden. Zusätzlich steht Schwangeren auf Antrag hin 130 Euro für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt als einmalige Leistung nach dem § 23 SGB II zu. Ebenso gilt die bedarfsbezogene Wohnungsausstattung als einmalige Leistung. Der hierfür gültige Leistungssatz muss mit dem jeweiligen Sachbearbeiter persönlich abgeklärt werden.<span id="more-1116"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://www.geldvomstaat24.de/category/alleinerziehend/" title="Alleinerziehend" class="liinternal"><strong>Alleinerziehende</strong></a> mit einem Kind unter 7 Jahren ( U7) erhalten 17 Prozent, bei 2 bis 3 Kindern unter 16 Jahren (U 16) 36 Prozent und bei drei und mehr Kindern werden pro Kind 12 Prozent, somit 41 Euro der jeweils gültigen Regelleistung geleistet. Hierbei ist der Mehrbedarfszuschlag bei mehreren Kindern jedoch auf maximal 60 Prozent bzw. 205 Euro der Regelleistung beschränkt. Die Regelleistung für Alleinerziehende liegt derzeit bei 351 Euro und ab 01.07.2009 bei 360 Euro. Somit erhalten Alleinerziehende derzeit bei U7 59 Euro, bei U 16 126 Euro, darüber hinaus bei mehreren Kindern maximal 205 Euro. Dieser <strong>Mehrbedarfszuschlag</strong> ist im Sozialgesetzbuch II unter § 21/ § 28 geregelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin haben Alleinerziehende aufgrund einer zu kleinen Wohnung das Anrecht, sich eine größere Wohnung zu suchen. Ist dies zuvor mit dem Leistungsträger korrekt geregelt und genehmigt, werden hierfür die Umzugskosten, Renovierungskosten sowie in den meisten Fällen auch die Maklerkosten übernommen. Bedarf es aus diesem Grunde weiterer Möbe, kann auch hierfür ein entsprechender Antrag gestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Krankheitsbedingte Zusatzkost</strong>, die manche schwangere Personen zu sich nehmen müssen, können monatlich von bis zu 61 Euro durch das Amt übernommen werden. Allerdings wird je nach Krankheit, jedoch mindestens mit 25,56 Euro monatlich abgerechnet. Dies ist im SGB II § 20 Abs. 4 S.3 nachzulesen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig: </strong>Bei Mehrbedarf, außergewöhnlichen Leistungen oder sonstigem sollte generellzuvor ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter geführt werden.</p>
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		<title>Hartz IV Erhöhung zum 01.07.2009</title>
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		<pubDate>Wed, 06 May 2009 11:45:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Viele Bürger erhalten durch Hartz IV eine soziale Absicherung. Diese steht jedem davon Betroffenen zu. Hartz IV ist eine Geldleistung aus dem Sozialgesetzbuch II und dient zur Sicherung des Lebensunterhalts. Hierbei ist es nach der Sozialreform in Hartz IV ziemlich egal, wie lange eine Person gearbeitet hat. Wer 30 Jahre in einer Firma tätig war, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele Bürger erhalten durch Hartz IV eine soziale Absicherung. Diese steht jedem davon Betroffenen zu. Hartz IV ist eine Geldleistung aus dem Sozialgesetzbuch II und dient zur Sicherung des Lebensunterhalts.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierbei ist es nach der Sozialreform in Hartz IV ziemlich egal, wie lange eine Person gearbeitet hat. Wer 30 Jahre in einer Firma tätig war, erhält ein volles Jahr Arbeitslosengeld I, danach folgt Arbeitslosengeld II oder Hartz IV. Somit erfolgt nach dem Gesetz eine Gleichstellung der von Arbeitslosengeld II betroffenen Personen. Hierbei wird nicht berücksichtigt, wer arbeitswillig oder unwillig ist oder zuvor sogar viele Jahre in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.<span id="more-1110"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wieviel erhält nun ein Hartz IV-Empfänger?  Die <strong>Regelleistung</strong> liegt bei 351 Euro und wird zum 01.07.2009 auf 360 Euro erhöht. Der Partner erhält 90 Prozent der Regelleistung, derzeit 316 Euro, ab Juli 324 Euro. Weitere Familienmitglieder wie Kinder im Alter von 0-11 Jahren erhalten 60 Prozent der Regelleistung, somit derzeit 211 Euro. Danach ab dem 15. bis zum 17. Lebensjahr werden 281 Euro, d.h. 80 Prozent der Eckkregelleistung gezahlt. Erhöht sich zum 01.07.2009 die Regelleistung des Hartz IV-Empfängers, werden auch die jeweiligen Personen in der <strong>Bedarfsgemeinschaft</strong> mit einbezogen und erhalten anteilig mehr.</p>
<p style="text-align: justify;">Jugendliche unter 25 Jahren, die ohne vorherige Genehmigung des Leistungsträgers ausgezogen sind, erhalten nur die 80prozentige Regelleistung aus Hartz IV. Dieser Satz gilt auch, wenn die erwachsenen Kinder in diesem Alter noch im Haushalt der Eltern wohnen. Leben weitere Personen mit in der Bedarfsgemeinschaft. wird in den meisten Fällen die Regelleistung in Höhe von 281 Euro angesetzt und ausgezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Leistungen für Unterkunft liegen für eine Einzelperson je nach Wohnort und Bundesland zwischen 300 und 400 Euro. Je Person werden die <strong>Wohnkosten</strong> entsprechend angehoben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Achtung:</strong> Neuerdings können bei einem genehmigten Umzug auch die Renovierungskosten bei Auszug und Einzug in eine neue Wohnung beantragt werden.</p>
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		<title>Hartz IV-Empfänger haben keine Vorteile durch die Abwrackprämie</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Mar 2009 12:06:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Konjunkturpaket]]></category>
		<category><![CDATA[abwrackprämie]]></category>
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		<description><![CDATA[Viele Hartz IV-Empfänger, die ein altes Auto besitzen haben sich schon auf die Abwrackprämie gefreut. Allerdings sollte mit Bedacht an das Thema Abwrackprämie herangegangen werden. Mittlerweile wurde bekannt, dass die Abwrackprämie als Einkommen angerechnet wird, sobald ein Langzeitarbeitsloser sein Altauto über diese Umweltprämie entsorgt. Arbeitslosengeld II-Empfänger dürfen einen an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepassten Pkw im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Viele Hartz IV-Empfänger, die ein altes Auto besitzen haben sich schon auf die Abwrackprämie gefreut. Allerdings sollte mit Bedacht an das Thema Abwrackprämie herangegangen werden. Mittlerweile wurde bekannt, dass die Abwrackprämie als Einkommen angerechnet wird, sobald ein Langzeitarbeitsloser sein Altauto über diese Umweltprämie entsorgt.<span id="more-1048"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitslosengeld II-Empfänger dürfen einen an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepassten Pkw im Eigentum haben. Sobald allerdings die Anschaffung eines noch so günstigen Neuwagens ansteht, ist Vorsicht geboten. Die <a href="http://www.geldvomstaat24.de/2009/01/29/was-ist-bei-der-abwrackpraemie-zu-beachten/" title="Abwrackprämie" class="liinternal"><strong>Abwrackprämie</strong></a> in Höhe von 2.500 Euro wird hier als <strong>tatsächliches Einkommen</strong> des Hartz IV-Empfängers angerechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Versuch der SPD, hierzu nachträglich eine Gesetzesänderung durchzusetzen, ist kläglich gescheitert. Das Sozialministerium befand am 23.03.09, dass an der derzeitigen und aktuellen Rechtslage festgehalten wird. Somit ist die Bedürftigkeit von Hartz IV-Empfängern durch den Bezug der Umweltprämie erheblich gemindert, weil die Abwrackprämie voll auf die staatliche Sozialleistung <strong>Arbeitslosengeld II</strong> angerechnet wird.</p>
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		<title>NEU: Zuschüsse und Darlehen für Hartz IV-Selbständige</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 08:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Muth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos / ALG]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das &#8220;Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente&#8221; sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit Jahresbeginn gibt es für hilfebedürftige Gründer Zuschüsse von maximal bis zu 5.000 Euro. Dazu gibt es neuerdings auch Darlehen an Hartz IV-Selbständige ohne festgelegte Obergrenze. Das Darlehen wird für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel zur Verfügung gestellt. Durch das &#8220;Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente&#8221; sind die Bestimmungen des SGB II zum Einstiegsgeld in den § 16 (&#8220;Leistungen zur Eingliederung&#8221;) integriert worden. Somit sind gute Chancen für Darlehen an Alg-II-Empfänger gegeben.<span id="more-1010"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?</strong><br />
Es muss sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Außerdem muss diese Selbständigkeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitraum wirtschaftlich tragfähig sein. Eine finanzielle Unabhängigkeit von staatlichen Stellen soll damit weitestgehend gewährleistet sein.<br />
<strong><br />
Welche Ziele werden mit Zuschüssen und Darlehen an Gründer und Selbständige verfolgt?</strong><br />
Gründer müssen innerhalb von maximal 24 Monaten nachweislich auf eigenen Füssen stehen. Bei bereits Selbständigen wird dies innerhalb von bis zu 12 Monaten erwartet. Nachweise zur wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb des Zeitraums müssen erbracht werden. Hilfebedürftigkeit soll dadurch nachweislich beendet oder verringert werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ab wann hat man die Chance auf das neue Darlehen für Sachmittel?</strong><br />
Wer bisher vergeblich versuchte, einen Kredit über seine Hausbank zu bekommen, muss hier nur den schriftlichen Nachweis einer Absage erbringen. Dieser Nachweis ist für die Agentur für Arbeit ausreichend. Er soll anzeigen, dass die Finanzierungsmöglichkeiten bei Banken erschöpft sind und keine Chance auf ein Darlehen bestehen. In der Regel werden dann zweckgebundene Darlehen gewährt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wofür darf das Darlehen der ARGE genau verwandt werden?</strong><br />
Das Darlehen ist zweckgebunden und darf nur für betrieblich notwendige Anschaffungen verwendet werden. Der Antragsteller muss eine genaue Auflistung der anzuschaffenden Sachmittel einreichen und den Anschaffungsvorgang schlüssig darstellen. Außerdem müssen die Sachmittel für den Erhalt der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit notwendig sein. Die gleichen Kriterien gelten beim Erhalt der Selbständigkeit und/oder deren Fortführung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was  versteht die Bundesagentur für Arbeit unter Sachmittel?</strong><br />
Konzessionen (bei Übernahmen in der Gastronomie), Maschinen, Anlagen, Arbeitsmittel und Werkzeuge, sowie Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, PC, betriebseigene Software, Telefon, Fax, Kopierer, Drucker, Büromöbelausstattung, Kosten zur Erstellung einer Website, sonstige gedruckte Werbemittel, Dekorationen zur Ausstattung eines Büros oder Ladengeschäftes, sowie Schaufensterdekorationen, Kosten für Vertrieb und Marketing, Erstausstattung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kann ich einen staatlichen Zuschuss und zusätzlich ein Darlehen in Anspruch nehmen?</strong><br />
Diese Möglichkeit der in Anspruchnahme beider Instrumentarien ist gegeben und lässt der Gesetzgeber offen. Aber auch hier obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter die Handhabe, ob er bewilligt oder nicht. Die Rückzahlung des Darlehens wird an die wirtschaftliche Situation des Antragstellers angepasst und muss damit vereinbar sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Beurteilung und Entscheiderstelle für den Antrag auf Zuschüsse oder Darlehen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Beurteilung erfolgt durch die Integrationsfachkraft der Bundesagentur für Arbeit. Sollte diese Stelle keine Entscheidung zur Tragfähigkeit oder Notwendigkeit finden können, wird eine externe Gutachtenstelle mit einbezogen. Fachkundige Stellen sind hier Gründerzentren und Banken. Ebenso Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Fachverbände, die sich auf Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus spezialisiert haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch bei diesem Antrag wird ähnlich wie beim Einstiegsgeld und Gründungszuschuss ein <strong><a href="http://www.unternehmenshilfen.eu/" title="Businessplan" target="_blank" class="liexternal">Businessplan</a></strong> mit genauer Beschreibung der Tätigkeit und des aktuellen Vorhabens benötigt. Desweiteren ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Rentabilitätsvorausschau, sowie ein Liquiditätsplan zur Abrundung der Unterlagen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin sollte der Antragsteller beachten, dass die betrieblich bedingten Sachmittel nicht nur notwendig, sondern auch den Lebensumständen eines Hartz IV-Empfängers angepasst sein sollten. Dies ist besonders beim festlegen bestimmter Kosten, wie beispielsweise für einen Pkw zu berücksichtigen. Die Arbeitsagentur kann gegebenenfalls zur Senkung der Kosten die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wichtig: </strong>Dieses Darlehen steht Existenzgründern wie auch bereits Selbständigen zur Verfügung. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht jedoch nicht. Die Handhabe und Vergabe obliegt nach wie vor dem jeweiligen Bearbeiter. Jedoch sind einige Arbeitsagenturen noch nicht vollständig über die Vergabe- und Umsetzungsmodalitäten informiert und auch nicht entsprechend eingearbeitet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusatztipp:</strong> Scheitert ein Vorhaben, ist eine neue Antragstellung auf Eingliederung Selbständiger möglich. Dies jedoch frühestens nach dem Zeitraum von 12 Monaten.</p>
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