Archiv für die Kategorie „Arbeitslos / ALG“

Koalition beschließt Sparpaket

Heute hat die Koalition das Sparpaket beschlossen. Bis 2014 soll der Haushalt des Bundes um insgesamt mehr als 80 Milliarden Euro entlastet werden.

Für unsere Leser in Kürze die Veränderungen, die speziell “Geld vom Staat – Empfänger” betreffen.

Zuschläge für Arbeitslose werden gestrichen:
Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhielten Erwerbslose bisher Zuschläge für zwei Jahre. Diesen Beitrag weiterlesen »

Änderungen bei der Schulbeihilfe ab 01.08.2009

Bisher erhielten nur Kinder bis zur 10. Klasse die einmalige jährliche Schulbeihilfe. Seit 01.08.09 können auch Kinder bis zur 13. Klasse diese Schulbeihilfe erhalten.

Wer hat Anspruch auf diese neu definierte Schulbeihilfe? Arbeitslosengeld II-Empfänger und Bezieher der Sozialhilfe erhalten die jährliche Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro. Ebenso besteht ein Anspruch für Anspruchsberechtigte des Kinderzuschlags.

Überprüfen Sie unbedingt Ihre Unterlagen, sowie Ihr Konto bezüglich der aktuellen Buchungen. In vielen Fällen wird dem Hartz IV-Empfänger nicht einfach automatisch für sein Kind die Schulbeihilfe gezahlt. Vielerorts sind die Neuerungen in diesem Gesetz den zuständigen Sachbearbeitern noch nicht umfassend bekannt.

Tipp: Wurden auch Ihnen versehentlich die Schulbeihilfe nicht ausgezahlt, dann fordern Sie Ihr Recht ein! Stellen einen erneuten Antrag auf Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro jährlich!

Rentenversicherungsschutz bei Insolvenz des Unternehmens

In Zeiten der Wirtschaftskrise trifft es viele Betriebe kurzfristig, teils unvorhersehbar und unvermittelt sehr hart. Auftragseinbrüche, Exporteinbußen und vieles mehr bringen das Unternehmen ins Schwanken.

Einige Unternehmen versuchen alles, um das Unternehmen zu retten, können jedoch oftmals in den letzten Monaten vor Insolvenzantragstellung die Löhne nicht mehr an die Mitarbeiter zahlen. Im schlimmsten Fall muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden. Was passiert dann mit den bisherigen Mitarbeitern? Bekommen diese sofort Arbeitslosengeld oder besteht sogar ein Anspruch auf Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit? Diesen Beitrag weiterlesen »

Alleinerziehend, schwanger, U25 und dennoch Hartz IV erhalten

Alleinerziehende junge Mütter, die noch unter 25 Jahren sind, aber bisher zu Hause bei den Eltern wohnten, kann nicht von Amts wegen die eigene Wohnung verweigert werden.

Ist nun eine junge Frau schwanger, genießt diese auch schon im Elternhaus eine Sonderstellung nach § 9 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches II). Begründung: Sie lebt schwanger in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. Sobald nun das Baby geboren wurde stellt sie vor dem Leistungsträger eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Kind dar. Dadurch besteht das gesetzliche Anrecht auch eine eigene Wohnung anzumieten und eigenständig zu leben. Diesen Beitrag weiterlesen »

Höhe der Grundsicherung für Alleinerziehende mit Kind

Ab wann können Alleinerziehende mit ALG II rechnen?

Alleinerziehende haben es durch die Doppelbelastung und der Vereinbarung von Beruf und Kind schon sehr schwer. Dazu kommt noch die Erziehungsfunktion der Alleinerziehenden. Alle Entscheidungen müssen alleine getroffen und vor sich selbst verantwortet werden.

Die zusätzliche Belastung von vielen allein erziehenden Elternteilen ist es, die finanzielle Situation zu meistern. Oftmals kann aufgrund des Klein- oder Schulkindes nur eine Teilzeitstelle ausgeübt werden. Zahlt der zu Kindesunterhalt verpflichtete Elternteil keinen Unterhalt, kann nur in manchen Fällen der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dieser Anspruch besteht nur, wenn das Alter des Kindes noch unter dem vollendeten zwölften Lebensjahr liegt. Sobald das Kind 12 Jahre alt ist, zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse nicht mehr. Hier kann denn nur noch Hartz IV beantragt werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Mehrbedarf für Schwangere und allein erziehende Hartz IV-Empfänger

Bestimmte Personengruppen, die Hartz IV erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Hierbei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Schwangere können ab der 13. Woche 17 Prozent der Regelleistung zusätzlich als Mehrbedarf erhalten. Hierzu sollte ein Attest zur Glaubhaftmachung der Schwangerschaft unbedingt vorgelegt werden. Zusätzlich steht Schwangeren auf Antrag hin 130 Euro für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt als einmalige Leistung nach dem § 23 SGB II zu. Ebenso gilt die bedarfsbezogene Wohnungsausstattung als einmalige Leistung. Der hierfür gültige Leistungssatz muss mit dem jeweiligen Sachbearbeiter persönlich abgeklärt werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

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