Archiv für die Kategorie „Alleinerziehend“

Alleinerziehend, schwanger, U25 und dennoch Hartz IV erhalten

Alleinerziehende junge Mütter, die noch unter 25 Jahren sind, aber bisher zu Hause bei den Eltern wohnten, kann nicht von Amts wegen die eigene Wohnung verweigert werden.

Ist nun eine junge Frau schwanger, genießt diese auch schon im Elternhaus eine Sonderstellung nach § 9 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches II). Begründung: Sie lebt schwanger in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. Sobald nun das Baby geboren wurde stellt sie vor dem Leistungsträger eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Kind dar. Dadurch besteht das gesetzliche Anrecht auch eine eigene Wohnung anzumieten und eigenständig zu leben. Diesen Beitrag weiterlesen »

Höhe der Grundsicherung für Alleinerziehende mit Kind

Ab wann können Alleinerziehende mit ALG II rechnen?

Alleinerziehende haben es durch die Doppelbelastung und der Vereinbarung von Beruf und Kind schon sehr schwer. Dazu kommt noch die Erziehungsfunktion der Alleinerziehenden. Alle Entscheidungen müssen alleine getroffen und vor sich selbst verantwortet werden.

Die zusätzliche Belastung von vielen allein erziehenden Elternteilen ist es, die finanzielle Situation zu meistern. Oftmals kann aufgrund des Klein- oder Schulkindes nur eine Teilzeitstelle ausgeübt werden. Zahlt der zu Kindesunterhalt verpflichtete Elternteil keinen Unterhalt, kann nur in manchen Fällen der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dieser Anspruch besteht nur, wenn das Alter des Kindes noch unter dem vollendeten zwölften Lebensjahr liegt. Sobald das Kind 12 Jahre alt ist, zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse nicht mehr. Hier kann denn nur noch Hartz IV beantragt werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Mehrbedarf für Schwangere und allein erziehende Hartz IV-Empfänger

Bestimmte Personengruppen, die Hartz IV erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Hierbei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Schwangere können ab der 13. Woche 17 Prozent der Regelleistung zusätzlich als Mehrbedarf erhalten. Hierzu sollte ein Attest zur Glaubhaftmachung der Schwangerschaft unbedingt vorgelegt werden. Zusätzlich steht Schwangeren auf Antrag hin 130 Euro für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt als einmalige Leistung nach dem § 23 SGB II zu. Ebenso gilt die bedarfsbezogene Wohnungsausstattung als einmalige Leistung. Der hierfür gültige Leistungssatz muss mit dem jeweiligen Sachbearbeiter persönlich abgeklärt werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Angabe des Vaters beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss zwingend

Ablehnung des Antrags auf Unterhaltsvorschuss bei Nichtangabe des Kindesvaters möglich

Was kann ich tun, wenn ich derzeit ein Kind erwarte, aber den Namen des Vaters beim Jugendamt absolut nicht nennen kann oder darf? Werden die Gründe, der Vater ist verheiratet und/oder eine honorige Persönlichkeit, ein Industrieller oder sonstige wichtige Person des öffentlichen Interesses eine Grundlage zur Verweigerung akzeptiert? Oder ist die Begründung der Kindesvater droht mir und meinem ungeborenen Kind mit körperlicher Gewalt eher akzeptiert? Diesen Beitrag weiterlesen »

Kinderbonus wird mit Unterhalt verrechnet

Der Kinderbonus spült offiziell bares Geld in die Haushaltskasse. Aber was passiert, wenn ein Alleinerziehender Vater oder Mutter Kindesunterhalt vom Ex-Partner erhalten? Darf der Kinderbonus dann voll vom Unterhalt abgezogen werden oder bleibt der Kinderbonus anrechnungsfrei? Wie verhält sich die Unterhaltsvorschusskasse in Hinsicht auf den Kinderbonus? Gibt es da schon klare Anweisungen oder ist hier noch alles offen? Diesen Beitrag weiterlesen »

Ersatzrate erhöht das Elterngeld bei Geringverdienern

Wurde Ihr Elterngeld richtig berechnet?

Sind Sie derzeit noch in der Ausbildung und haben vor kurzem Nachwuchs bekommen? Oder haben Sie Ihre Ausbildung wieder aufgenommen bzw. unterbrochen und leben nun von Elterngeld, Kindergeld und dergleichen?

Manche Auszubildende stehen schon während der Ausbildungszeit auf eigenen Füßen und haben eine eigene Wohnung zu unterhalten. Da das Leben sehr teuer ist und der Ausbildungslohn oftmals nicht ausreichend ist, wird oftmals noch ein Nebenjob ausgeübt. Steht eine unverhoffte Schwangerschaft an, kommt es zu extremen Veränderungen. Denn wenn das Baby erstmal da ist, fällt der doppelte Verdienst meistens weg. Und das, obwohl enorme Mehrkosten durch das Baby entstehen. Hinzu kommen Einkommenseinbußen, da der Nebenjob bedingt durch das Baby nicht mehr ausgeübt werden kann. Kinderbetreuung ist in der Regel zu teuer und die Neu-Mama möchte sich oftmals lieber selbst um ihr Baby kümmern. Diesen Beitrag weiterlesen »

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