Ab 01.01.2012 verdoppeln sich die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Selbständige, die bereits seit ein oder zwei Jahren oder gar länger der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beigetreten sind, trifft es jetzt ziemlich hart. Denn wer die Sonderkündigungsfrist im Jahr 2011 vergessen oder übersehen hat, kann nun nicht einfach so kündigen. Das Vertragsverhältnis läuft für fünf Jahre.
Bis zum Jahresende 2010 lagen die monatlichen Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei 17,88 Euro in den alten Bundesländern und 15,19 Euro in den neuen Bundesländern. In 2011 wurden in den alten Bundesländern 39,38 Euro und in den neuen Bundesländern 33,60 Euro von den Selbständigen eingefordert. Ab dem 01.01.2012 wird der Beitrag nochmals drastisch verdoppelt: 78,75 Euro (West) und 67,20 (Ost).
Existenzgründer, die sich in 2012 für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden, erhalten für das erste Jahr der Mitgliedschaft eine Art Sonderbonus. Diese Neu-Selbständigen müssen nun 12 Monate lang nur den halben Beitrag zahlen. Danach wird auch der normale Beitragsatz fällig. Die Mitgliedschaft gilt auch hier generell für fünf Jahre.
Mit Zahlung der freiwilligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entstand in der Vergangenheit ein Versicherungsverhältnis zwischen dem Selbständigen und der Agentur für Arbeit. Viele Gründer waren zum Zwecke der Absicherung beigetreten, damit sie im Falle des Scheiterns eine Sicherheit haben, einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen zu können.
Folgende Arbeitslosengeldzahlungen wären beim Scheitern einer Existenz zu erwarten:
- Selbständige ohne Berufsausbildung/ Steuerklasse III / mit einem Kind erhält monatlich 822 Euro in den alten Bundesländern
- Selbständige mit Hochschulabschluss/ Steuerklasse III/ mit einem Kind erhält monatlich 1.458 Euro in den alten Bundesländern
- Selbständige Arbeitslose mit Berufsausbildung/ Steuerklasse I/ ohne Kinder erhält monatlich 731 Euro in den neuen Bundesländern
- Selbständige Arbeitslose ohne Berufsausbildung/ Steuerklasse I / ohne Kinder erhält monatlich 589 Euro in den neuen Bundesländern
Bei manchen dieser Arbeitslosengeld I-Bezieher wäre es sogar geschickter, das Arbeitslosengeld II zu beantragen, da dann sicherlich monatlich mehr ausgezahlt würde.
TIPP: Gründer sollten vorher genau überlegen, ob sich der Beitrag noch lohnt bzw. ob ein Scheitern der Existenzgründung unbedingt mit einkalkuliert werden muss!
ZUSATZINFO: Wer Beiträge für drei Monate nicht überweist bzw. schuldig bleibt, wird in der Regel die Kündigung erhalten. Dies ist ein Rauswurf aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Jedoch zum aktuellen Zeitpunkt die einzige Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.
Wer auf diesem Wege aus der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung austreten will, sollte sich tunlichst beeilen. Denn sollten mehrere Versicherte die gleiche Idee haben, könnte es sein, dass auch hier ein gesonderter Riegel vorgeschoben wird.
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