Kindergeld bei Bundesfreiwilligendienst rückwirkend für 2011 erhalten
Seit dem 13. Dezember 2011 ist es rechtsverbindlich, dass alle volljährigen Kinder, die einen Bundesfreiwilligendienst ableisten, Kindergeld erhalten. Bundespräsident Christian Wulff hat das Gesetz unterschrieben, nach dem es der Bundesrat am 25. November 2011 beschlossen hat.
Kindergeldberechtigte Eltern haben nun die Möglichkeit, noch rückwirkend einen Antrag auf Kindergeld für die Monate im Jahr 2011 zu stellen, in denen ihr Kind einen Bundesfreiwilligendienst abgeleistet hat. Der Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn der Antrag auf Kindergeld bereits vor geraumer Zeit von der Familienkasse abgelehnt wurde. Zwar werden die Kindergeld- und Familienkassen durch den Gesetzgeber zur Umsetzung angewiesen, dennoch sollte die Antragstellung durch die Kindergeldberechtigten Eltern erfolgen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Durch das neue Gesetz erhalten Eltern für ihre bis zu 25-jährigen Kinder Kindergeld. Dies gilt nun für die Vergangenheit und für die Zukunft. Damit wird der Bundesfreiwilligendienst dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologische Jahr gegenüber gleich gestellt. Dadurch werden sich aller Vorrausicht nach auch die Anzahl der Bewerber erhöhen, da die Kindergeldzahlung für viele Familien und junge Erwachsene sehr wichtig ist.
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