Der neue Gründungszuschuss tritt zum 28.12.2011 in Kraft
Bundespräsident Christian Wulff hat zum 23.12.2011 das neue Gesetz zum Gründungszuschuss „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ unterschrieben. Heute wurde es im Bundesanzeiger unter dem Bundesgesetzblatt 2854 aus 2011/ Teil I aus Nr. 69 in Bonn angezeigt. Somit tritt das Gesetz zum neuen Gründungszuschuss mit allen Kürzungen und Neuregelungen morgen am 28.12.2011 in Kraft.
Wer also bisher vor hatte zu gründen, der sollte sich tunlichst beeilen. Denn wer heute noch gründet und seinen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Gründungszuschuss stellt, kann sich noch den alten Gründungszuschuss sichern.
Allerdings bleibt noch eine kleine Hintertür offen. Nach Möglichkeit sollte derjenige, der auf den letzten Drücker gründet vorsichtshalber bei der Gewerbeanmeldung das Datum ein paar Tage zurück datieren oder zumindest das heutige Datum als Gründungsdatum angeben. In den meisten Fällen ist dies ohne Probleme bis zu zwei Wochen rückwirkend möglich.
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