Erhebliche Einschnitte beim Elterngeld
Voraussichtlich ab Januar 2011 sind mit erheblichen Kürzungen beim Elterngeld zu rechnen.
Das Elterngeld soll künftig von bisher 67 Prozent auf nur noch 65 Prozent des Nettoeinkommens abgesenkt werden. Hiervon sind Einkommen ab 1.200 Euro betroffen.
Weiterhin wird das Elterngeld bei Beziehern von Arbeitslosengeld II mit in die Berechnung einbezogen. Dadurch soll der Bedarf an staatlicher Sozialleistung erheblich gemindert werden. Wer ab 2011 einen Antrag auf Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stellt, darf ebenso damit rechnen, dass Elterngeld als Einkommen mit eingerechnet wird.
Auch die Befreiung von diversen Einkünften, die im Inland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung befreit wurden, werden denn als Einkommen bei der Elterngeldberechnung herangezogen.
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