Entlastungbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind in ihrem Haushalt leben, erhalten einen Entlastungbetrag, wenn Sie die besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Bedingungen dafür sind: Das Kind muss auf der Lohnsteuerkarte des alleinerziehenden Vaters oder der Mutter mit einem Freibetrag eingetragen sein. Weiterhin muss das Kind beim Einwohnermeldeamt mit seinem Haupt- oder Nebenwohnsitz bei diesem Elternteil gemeldet sein. Sollte der Lohnsteuerfreibetrag dem anderen Elternteil zu stehen oder man sich darauf geeinigt haben, muss nun dem Elternteil der den Entlastungsbetrag erhalten möchte mindestens Kindergeld zustehen, bzw. ausgezahlt werden.
Der Entlastungsbetrag kann lt. dem neuesten und aktuellen BFH-Urteil III-R 79/08 vom 28.04.2010 jedoch nur an einen Elternteil geleistet werden. Dies selbst dann wenn das Kind im Wechsel bei Vater oder Mutter lebt.
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