Sparpaket kürzt viele Sozialleistungen
Der Staat muss sparen. Die Kosten des Konjunkturpaketes I und II sowie diverse Unternehmens- und Bankenrettungen waren schon teuer genug. All denen, die sowieso schon wenig haben, dürfen nun mit erheblichen Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Zum 01.09.2010 wurde nun ein neues Sparpaket beschlossen.
Arbeitslosengeld II-Empfänger, im Volksmund auch als Hartz IV-Empfänger bekannt, haben künftig mit erheblichen Einbußen zu rechnen. Bisher kamen diese in den Genuß von eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen durch das Amt. Künftig sollen diese eingespart werden, d.h. wer in Zukunft Arbeitslosengeld II erhält, bekommt keine Rentenversicherungsbeiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Durch diese eingezahlten Beiträge erhöhte sich die Rentenanwartschaft, da die Beiträge kontinuierlich weitergezahlt wurden.
Weiterhin wird der Heizzuschuss bei Wohngeldempfängern eingespart. Dieser wird künftig ersatzlos gestrichen.
Elterngeld soll kontinuierlich abgesenkt werden. Bezieher von Hartz IV wird das Anrecht auf das Elterngeld gestrichen. Begründung: Wer bedingt durch Kinderbetreuung nicht gearbeitet hat soll diesen Bonus durch das Elterngeld verwehrt bleiben, da auch kein Verdienstausfall eingetreten ist.
Wer bisher Arbeitslosengeld I bezogen hat und nun in Arbeitslosengeld II wechselt, darf ebenfalls mit finanziellen Einbußen rechnen. Die gesonderte Zulage die ein jeder Arbeitslosengeld I-Empfänger erhielt fällt weg.
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