Zahnzusatzversicherung hilft Geld zu sparen
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist für Sie eine äußerst sinnvolle Investition in die Zukunft. Verschiedene Ursachen können zum Verlust von Zähnen führen. Dazu gehören Karies, Parodontose und Unfälle.
Die Zahnzusatzversicherungen bieten Ihnen je nach Tarif weitere Leistungen, die dem Erhalt des kranken Zahnes dienen, an. So bezahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Fehlen eines Zahnes, der nicht durch Zahnersatz ersetzt wird, keine Wurzelbehandlung an einem anderen Zahn in diesem Kieferteil. Ebenso werden bei der Wurzelbehandlung bestimmte Instrumente für die Präparation der Wurzel benötigt, die Sie zusätzlich bezahlen müssen, und deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Auch hier kommt dann die Zusatzversicherung für die weiteren Kosten auf.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten 50 Prozent auf Zahnersatz für die Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann etwas höher sein, wenn Sie ein Bonusheft geführt haben, und damit jährlich eine Kontrolluntersuchung nachweisen können. Wählen Sie einen höherwertigen Zahnersatz, wie eine Brücke oder Implantate, müssen Sie die Zusatzkosten aus eigener Tasche bezahlen. Diese Mehrkosten betragen meistens mehrere Tausend Euro.
Auch beim Füllmaterial erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur an den Frontzähnen hochwertigeres Füllmaterial, wie Kunststofffüllungen. Der Standard bei Zahnfüllungen an den hinteren Zähnen ist Amalgam. Hier erstatten die Zahnzusatzversicherungen Ihnen je nach bei Vertragsabschluss festgelegtem Tarif höherwertige Füllungen.
Einige Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich teilweise oder übernehmen komplett die Kosten für die professionelle Zahnreinigung, bei der neben der Entfernung von Belägen an den Zähnen auch eine Politur der Zähne und der Zahnzwischenräume erfolgt. Zusätzlich werden im Anschluss an die professionelle Reinigung der Zähne mit einem flouridhaltigen Lack behandelt, der besonders empfindliche Zahnhälse wirkungsvoll schützt.
Eine Zahnzusatzversicherung sollten Sie frühzeitig abschließen. Bereits bei der Antragstellung wird nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gefragt. Zahnersatz an bereits fehlenden Zähnen sind von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Fehlen Ihnen mehr als drei Zähne lehnen die Versicherungsgesellschaften den Antrag ab, da durch das Fehlen von mehr als drei Zähnen deutliche Veränderungen am Kiefer vorhanden sind, und deren kieferorthopädische Korrektur sehr kostenintensiv ist.
Sollten bereits Zahnersatzleitungen geplant sein, wird der Antrag ebenfalls abgelehnt. Bei einer Zahnzusatzversicherung besteht eine Mindestwartezeit nach Abschluss von ca. 8 Monaten. Einige Versicherungsgesellschaften kommen bereits in dieser Zeit für prophylaktische Maßnahmen an den Zähnen auf.
Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte unbedingt eine Zahnzusatzversicherung Vergleich angestellt werden. Mit dem Vergleich können Sie sich umfassend über die unterschiedlichen Angebote der Versicherungsgesellschaften informieren und sich dann für eine Gesellschaft entscheiden, die ein auf Ihre Bedürfnisse gut zugeschnittenes Preis-Leistungsverhältnis bietet.
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