Durch Antrag auf Jugendhilfe die Übernahme von Betreuungskosten sichern
Betreuungskosten für Tagesmütter, sowie Kindergärten, Kindertagesstätte als auch Hort, sowie sonstigen Institutionen werden vom Jugendamt bei nachweisbarem geringen Einkommen der alleinerziehenden Mutter bzw. des Vaters oder der Eltern übernommen. .
Aber was wird als zu geringes Einkommen bezeichnet bzw. was genau stellt Einkommen dar? Einnahmen wie Kindergeld, Kindesunterhalt durch den getrennt wohnenden Elternteil oder Unterhaltsvorschuss, sowie Betreuungsunterhalt für den erziehenden Elternteil werden bei der Einkommensberechnung mit einbezogen.
Weiterhin werden der Mietvertrag, der Lohnnachweis, sowie der Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss als schriftlicher Nachweis verlangt. Wohnen mehrere Haushaltsmitglieder zusammen, ist ebenso von diesen ein Lohnnachweis zu erbringen.
Erwachsene Kinder, die die Ausbildung bereits beendet haben, noch mit im Haushalt leben, aber eigenes Einkommen erwirtschaften, müssen keine Lohnabrechnung vorlegen. Volljährige Kinder, die noch eine Ausbildung absolvieren, müssen Ihren Lohnnachweis vorlegen. Hier wird errechnet, ob der Antragsteller, egal ob Mutter oder Vater, noch weiterhin zur Unterhaltszahlung bzw. zum Barunterhalt an das volljährige Kind verpflichtet ist. Gegebenenfalls wird denn evtl. vom Einkommen des antragstellenden Elternteils ein gewisser Anteil als Unterhalt an das volljährige Kind abgezogen. In diesem Fall verringert sich das elterliche Einkommen entsprechend und fällt möglicherweise unter die Einkommensgrenze des Jugendamtes.
Ebenso kann zusätzlich zu den normalen Kindergarten- oder Hortgebühren das Mittagessen mit beantragt werden. Allerdings wird dabei an der Haushaltspauschale des Kindes anteilig ein Wert abgezogen, da das Kind ja in diesem Falle nicht zu Hause versorgt werden muss.
Tipp: Generell sollten gering verdienende Eltern, oder Elternteile einen Antrag auf Übernahme der Kindergarten- oder Hortgebühren als auch der Kostenübernahme für eine Tagesmutter stellen. Die Berechnungsgrundlage ist in vielen Fällen nicht wirklich einfach, deshalb lohnt sich der Antrag auf jeden Fall.
zurück
Kommentierfunktion geschlossen...
